Rechtsprechung
| BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84 |
Politische Parteien
Art. 3 i.V.m. Art. 21 GG, Wahlwerbesendungen, § 185 StGB
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Politische Parteien
- openjur.de
Politische Parteien
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Ablehnung von Wahlsendungen politischer Parteien durch Rundfunkanstalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Grenzen des Inhalts einer von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auszustrahlenden Wahlwerbesendung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wahlwerbung - Partei - Rundfunkanstalt - Soziale Indikation
Verfahrensgang
- VG Köln, 15.05.1984 - 4 L 569/84
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1984 - 15 B 1064/84
- BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
- BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Papierfundstellen
- BVerfGE 69, 257
- NJW 1985, 2521
- NVwZ 1985, 819 (Ls.)
- NStZ 1985, 450
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Auszug aus BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Die Frage, inwieweit Rundfunkanstalten zur Ausstrahlung anstehende Wahlwerbespots inhaltlich überprüfen dürften, sei durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1978 (BVerfGE 47, 198) grundsätzlich geklärt.§ 90 a Abs. 1 Nr. 1 und § 185 StGB gehörten zu den allgemeinen Strafgesetzen, die sich nach den in BVerfGE 47, 198 (230 f.) entwickelten Grundsätzen nicht gerade gegen das in Art. 21 GG geschützte Rechtsgut als solches richteten.
Rn. 30 1. Als politischer Partei steht der Beschwerdeführerin der Weg der Verfassungsbeschwerde offen, wenn sie - wie hier - behauptet, durch eine Verwaltungsmaßnahme in ihrem Recht auf gleichberechtigte Benutzung einer Anstalt des öffentlichen Rechts verletzt zu sein (BVerfGE 7, 99 [103]; 27, 152 [158]; 47, 198 [223]).
Rn. 31 Die Rundfunk- und Fernsehanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben nach Rundfunkrecht zum Bereich der öffentlichen Verwaltung gehören und die jedenfalls dann hoheitlich tätig werden, wenn sie im Wahlkampf Sendezeiten zur Wahlwerbung zuteilen oder verweigern (BVerfGE 7, 99 [104]; 14, 121 [130]; 47, 198 [223]).
Der Grundsatz der Subsidiarität steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde jedenfalls dann nicht entgegen, wenn verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung in ihrer Wirkung die Hauptsache vorwegnehmen (BVerfGE 47, 198 [224]) und die im vorläufigen und im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Rechtsfragen die gleichen sind.
Bei dieser Sachlage kann von der Beschwerdeführerin nicht verlangt werden, zunächst das verwaltungsgerichtliche Hauptverfahren durchzuführen (vgl. BVerfGE 47, 46 [64]; 47, 198 [224]; 59, 63 [84]).
Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien gilt nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, sondern auch für die zur Wahlvorbereitung unerläßliche Wahlwerbung, soweit sie durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt beeinflußt wird (BVerfGE 47, 198 [225] m. w. N.).
Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten üben, wenn sie ihre Einrichtungen für Wahlwerbesendungen zur Verfügung stellen, öffentliche Gewalt aus und haben dabei das Recht der Parteien auf Chancengleichheit zu beachten (vgl. BVerfGE 14, 121 [132 f.]; 34, 160 [163]; 47, 198 [225]).
Sie dürfen nur mit in diesem Sinne "allgemein erlaubten Mitteln" arbeiten und nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfGE 47, 198 [230] m. w. N.).
Zu diesen allgemeinen Strafvorschriften, deren Verletzung jedermann untersagt ist, zählt sowohl die nach § 185 StGB mit Strafe bedrohte Beleidigung (BVerfGE 47, 130 [141 f.]), als auch das Beschimpfen oder böswillige Verächtlichmachen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des § 90 a Abs. 1 StGB (BVerfGE 47, 198 [231]).
Die Pflicht des Intendanten zu großzügiger Handhabung des ihm zustehenden Prüfungsrechts läßt eine spätere rechtliche Würdigung der Sachverhalte durch die Strafgerichte unberührt (vgl. im einzelnen BVerfGE 47, 198 [233 ff.]).
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
Eurocontrol II
Auszug aus BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Gegenüber Verfahren in der Hauptsache sind Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, mithin auch das vorliegende Ausgangsverfahren, rechtlich selbständig (BVerfGE 47, 46 [64]; 51, 130 [138]; 59, 63 [82]).Wo aus dieser Sicht die Grenzen für die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu ziehen sind (vgl. BVerfGE 51, 130 [138 f.]; 53, 30 [52 f.]; 59, 63 [82 f.]), kann offenbleiben.
Bei dieser Sachlage kann von der Beschwerdeführerin nicht verlangt werden, zunächst das verwaltungsgerichtliche Hauptverfahren durchzuführen (vgl. BVerfGE 47, 46 [64]; 47, 198 [224]; 59, 63 [84]).
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Rn. 31 Die Rundfunk- und Fernsehanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben nach Rundfunkrecht zum Bereich der öffentlichen Verwaltung gehören und die jedenfalls dann hoheitlich tätig werden, wenn sie im Wahlkampf Sendezeiten zur Wahlwerbung zuteilen oder verweigern (BVerfGE 7, 99 [104]; 14, 121 [130]; 47, 198 [223]).Die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten üben, wenn sie ihre Einrichtungen für Wahlwerbesendungen zur Verfügung stellen, öffentliche Gewalt aus und haben dabei das Recht der Parteien auf Chancengleichheit zu beachten (vgl. BVerfGE 14, 121 [132 f.]; 34, 160 [163]; 47, 198 [225]).
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
Auszug aus BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Gegenüber Verfahren in der Hauptsache sind Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, mithin auch das vorliegende Ausgangsverfahren, rechtlich selbständig (BVerfGE 47, 46 [64]; 51, 130 [138]; 59, 63 [82]).Bei dieser Sachlage kann von der Beschwerdeführerin nicht verlangt werden, zunächst das verwaltungsgerichtliche Hauptverfahren durchzuführen (vgl. BVerfGE 47, 46 [64]; 47, 198 [224]; 59, 63 [84]).
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Rn. 30 1. Als politischer Partei steht der Beschwerdeführerin der Weg der Verfassungsbeschwerde offen, wenn sie - wie hier - behauptet, durch eine Verwaltungsmaßnahme in ihrem Recht auf gleichberechtigte Benutzung einer Anstalt des öffentlichen Rechts verletzt zu sein (BVerfGE 7, 99 [103]; 27, 152 [158]; 47, 198 [223]).Rn. 31 Die Rundfunk- und Fernsehanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben nach Rundfunkrecht zum Bereich der öffentlichen Verwaltung gehören und die jedenfalls dann hoheitlich tätig werden, wenn sie im Wahlkampf Sendezeiten zur Wahlwerbung zuteilen oder verweigern (BVerfGE 7, 99 [104]; 14, 121 [130]; 47, 198 [223]).
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78
Ausbildungskapazität
Auszug aus BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Gegenüber Verfahren in der Hauptsache sind Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, mithin auch das vorliegende Ausgangsverfahren, rechtlich selbständig (BVerfGE 47, 46 [64]; 51, 130 [138]; 59, 63 [82]).Wo aus dieser Sicht die Grenzen für die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu ziehen sind (vgl. BVerfGE 51, 130 [138 f.]; 53, 30 [52 f.]; 59, 63 [82 f.]), kann offenbleiben.
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Rn. 40 Die Strafvorschriften der §§ 185, 90 a StGB, die als allgemeine Gesetze das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit beschränken (Art. 5 Abs. 2 GG), sind ihrerseits im Lichte der grundrechtlich verbürgten Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198 [210 f.]; 21, 239 [243]; 28, 191 [202]; 33, 52 [66]; 43, 130 [139]), um sowohl die in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Freiheiten als auch die durch die allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG geschützten Rechtsgüter weitestmöglich zu wahren. - BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
Pätsch-Fall
Auszug aus BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Rn. 40 Die Strafvorschriften der §§ 185, 90 a StGB, die als allgemeine Gesetze das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit beschränken (Art. 5 Abs. 2 GG), sind ihrerseits im Lichte der grundrechtlich verbürgten Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198 [210 f.]; 21, 239 [243]; 28, 191 [202]; 33, 52 [66]; 43, 130 [139]), um sowohl die in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Freiheiten als auch die durch die allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG geschützten Rechtsgüter weitestmöglich zu wahren. - BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
Auszug aus BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Rn. 40 Die Strafvorschriften der §§ 185, 90 a StGB, die als allgemeine Gesetze das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit beschränken (Art. 5 Abs. 2 GG), sind ihrerseits im Lichte der grundrechtlich verbürgten Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198 [210 f.]; 21, 239 [243]; 28, 191 [202]; 33, 52 [66]; 43, 130 [139]), um sowohl die in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Freiheiten als auch die durch die allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG geschützten Rechtsgüter weitestmöglich zu wahren. - BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
Auszug aus BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Rn. 40 Die Strafvorschriften der §§ 185, 90 a StGB, die als allgemeine Gesetze das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit beschränken (Art. 5 Abs. 2 GG), sind ihrerseits im Lichte der grundrechtlich verbürgten Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG auszulegen (vgl. BVerfGE 7, 198 [210 f.]; 21, 239 [243]; 28, 191 [202]; 33, 52 [66]; 43, 130 [139]), um sowohl die in Art. 5 Abs. 1 GG verbürgten Freiheiten als auch die durch die allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG geschützten Rechtsgüter weitestmöglich zu wahren. - BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
- BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76
KBW-Werbung
- BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63
Strafbarkeit des fahrlässigen "publizistischen Landesverrats"
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
- BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70
Schulgebet
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und …
- BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Wahlwerbung/WDR
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht auch bisher schon etwa den Straftatbestand der Beleidigung als allgemeines Gesetz angesehen (vgl. BVerfGE 69, 257 ; 93, 266 ; vgl. auch BVerfGK 1, 289 ).
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Es findet also eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass § 823 Abs. 1 BGB zwar dem Grundrecht Schranken setzt, aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts ausgelegt und in seiner das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden muss (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 68, 226, 231; 69, 257, 269 f.; 85, 1, 16; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414; st.Rspr.). - OVG Sachsen, 21.09.2021 - 6 B 360/21
Wahlplakat; Beseitigungsverfügung; Meinungsäußerung; Volksverhetzung
Eine Entfernung von Wahlplakaten ist zulässig, wenn durch sie gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen wird, die kein Sonderrecht gegen die Parteien enthalten, und wenn dieser Verstoß evident ist und nicht leicht wiegt, so dass kein Zweifel bestehen kann, dass im konkreten Fall eine ins Gewicht fallende Verletzung des vom Strafrecht geschützten Rechtsguts vorliegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2019 -1 BvQ 43/19 -, juris; v. 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 -, juris; v. 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 -, juris Rn. 33;… v. 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u. a. -, juris Rn. 102 ff.;… SächsOVG, Beschl. v. 21. Mai 2019 a. a. O.; jeweils m. w. N.).
- BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08
Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich …
Das Rechtsschutzinteresse besteht fort, wenn wegen des zugrunde liegenden Sachverhalts eine Wiederholungsgefahr für die grundrechtliche Beeinträchtigung besteht (vgl. BVerfGE 69, 257 ; 81, 208 ). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
Die Auflösung des Untersuchungsausschusses "NEUE HEIMAT" steht dem nicht entgegen (vgl. BVerfGE 69, 257). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2021 - 5 A 1386/20
Stadt Mönchengladbach durfte NPD-Wahlplakat abhängen lassen
Rn. 143 vgl. diesbezüglich: BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 2019 - 1 BvQ 43/19 -, juris, Rn 10, vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 - juris, Rn. 33, und vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 - juris, Rn. 102 ff.; vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 24. April 2019 - 5 B 543/19 -, juris, Rn. 7,. - VG Frankfurt/Main, 15.05.2024 - 1 L 1559/24
Zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots bei jugendschutzrechtlichen Bedenken
In Zweifelsfällen sind zugunsten der politischen Parteien die vorgelegten Wahlspots zur Ausstrahlung freizugeben (BVerfG…, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 -, BVerfGE 47, 198 - juris, Rn. 109; Beschluss vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 -, BVerfGE 69, 257 - juris, Rn. 33).Unbeschadet dessen lehnt die Rundfunkanstalt die Ausstrahlung eines Wahlspots ab, wenn es sich seinem Inhalt nach nicht erkennbar ausschließlich um Wahlwerbung für die antragstellende Partei/sonstige politische Vereinigung zur Europawahl handelt oder wenn er einen evidenten und nicht leicht wiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze, insbesondere Normen des Strafrechts enthält (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 14.2.1978, AZ: 2 BvR 523/75, 958/76, 977/76 = BVerfGE 47, 198 und vom 25.4.1985, AZ: 2 BvR 617/84 = BVerfGE 69, 257).
Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien gilt nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, sondern auch für die zur Wahlvorbereitung unerlässliche Wahlwerbung, soweit sie durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt beeinflusst wird (BVerfG, Beschluss vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 - BVerfGE 69, 257 - juris, Rn. 31 unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 - BVerfGE 47, 198 = juris, Rn. 79 f.).
Die Rundfunkanstalten üben, wenn sie ihre Einrichtungen für Wahlwerbesendungen zur Verfügung stellen, öffentliche Gewalt aus und haben dabei das Recht der Parteien auf Chancengleichheit zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 - juris, Rn. 31 m.w.N.).
Sie dürfen nur mit in diesem Sinne "allgemein erlaubten Mitteln" arbeiten und nicht gegen die allgemeinen Strafgesetze verstoßen (BVerfG, Beschluss vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 - BVerfGE 69, 257 - juris, Rn. 32 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 - BVerfGE 47, 198 m.w.N.).
Zur Zurückweisung eines Wahlwerbespots wegen Verstoßes gegen allgemeine Strafgesetze sind sie allerdings nur dann befugt, wenn der Verstoß evident ist und nicht leicht wiegt (BVerfG…, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 - juris, Rn. 102; Beschluss vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 -, BVerfGE 69, 257 - juris, Rn. 33).
Der Intendant einer Fernsehanstalt hat das ihm zustehende Prüfungsrecht bei der Beurteilung von Wahlwerbesendungen großzügig zu handhaben (BVerfG, Beschluss vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 - BVerfGE 69, 257 = juris, Rn. 33;… Beschluss vom 6. März 2006 - 2 BvR 1545/05 - juris, Rn. 8).
In Zweifelsfällen sind zugunsten der politischen Parteien die vorgelegten Wahlspots zur Ausstrahlung freizugeben (BVerfG…, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 -, BVerfGE 47, 198 - juris, Rn. 109; Beschluss vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 -, BVerfGE 69, 257 - juris, Rn. 33).
- OVG Sachsen, 15.06.2023 - 6 B 83/23
Gedenkstein; Gefahr für die öffentliche Sicherheit; Meinungsfreiheit
Eine Entfernung von Wahlplakaten oder schriftlichen Äußerungen von Parteien ist zulässig, wenn durch sie gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen wird, die kein Sonderrecht gegen die Parteien enthalten, und wenn dieser Verstoß evident ist und nicht leicht wiegt, so dass kein Zweifel bestehen kann, dass im konkreten Fall eine ins Gewicht fallende Verletzung des vom Strafrecht geschützten Rechtsguts vorliegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Mai 2019 -1 BvQ 43/19 -, juris; v. 27. April 2019 - 1 BvQ 36/19 -, juris; v. 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 -, juris Rn. 33;… v. 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u. a. -, juris Rn. 102 ff.;… SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2021 a. a. O., Beschl. v. 21. Mai 2019 - 3 B 136/19 -, juris Rn. 9; jeweils m. w. N.). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Kunsturheberrecht als Eigentum
Es muß daher befürchtet werden, daß auch dieses Unternehmen vom Beschwerdeführer zu 2) nicht autorisierte Aufnahmen auf den Markt bringen und sich damit die umstrittene Frage in einem anderen Verfahren erneut stellen wird (vgl. BVerfGE 10, 302 [308]; 21, 139 [143]; 69, 257 [266]). - BVerfG, 27.04.2019 - 1 BvQ 36/19
Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots …
Vielmehr haben sie sich mit dem Aussagegehalt des Wahlwerbespots unter Berücksichtigung der hierfür maßgeblichen verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfGE 69, 257 ) befasst und den Sinn der darin getätigten Äußerungen nachvollziehbar dahingehend eingeordnet, dass er den Tatbestand einer Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllt. - BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 3389/08
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit …
- BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bei überlanger Dauer eines …
- BGH, 18.08.2000 - 3 StR 433/99
Verunglimpfung des Staates; Beschimpfen; Schutzgut Ansehen der Bundesrepublik …
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 1 S 359/22
Bürgermeisterwahl; Wahlwerbung und Chancengleichheit; Relevanz von Wahlfehlern
- BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94
Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren auf (Wieder-) Herstellung der …
- BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06
Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für gewerbsmäßig fliegende Verkehrspiloten
- BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14
Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im …
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2024 - 1 S 401/24
Unterstützung der AfD-kritischen Initiative "Durlach leuchtet für Demokratie" …
- BVerfG, 14.05.2024 - 2 BvQ 33/24
Erfolgloser Eilantrag der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) …
- BVerwG, 12.02.2025 - 6 C 5.23
Klage des brandenburgischen Landesverbandes der Tierschutzpartei zur …
- BVerfG, 04.02.2021 - 1 BvR 2743/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf prozessuale …
- OVG Sachsen, 23.05.2019 - 3 B 155/19
Abhängung von Wahlplakaten; Migration; Volksverhetzung; böswilliges …
- OVG Sachsen, 21.05.2019 - 3 B 136/19
Wahlplakate; Volksverhetzung; Menschenwürde; Volksverräter; Migration; …
- BVerfG, 06.03.2006 - 2 BvR 1545/05
Versagung vorläufigen Rechtsschutzes als Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2019 - 5 B 543/19
Anspruch der NPD auf Ausstrahlung eines Wahlwerbespots im Hörfunkprogramm; …
- VGH Hessen, 08.05.2019 - 8 B 961/19
Wahlwerbesendung der NPD
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 2 B 11269/05
Ausstrahlung schwer jugendgefährdender Wahlwerbespots
- BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Verfassungsmäßigkeit eines Redeverbots bei einer Versammlung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 2 B 1276/21
Vollstreckung ausstehender Rundfunkbeiträge
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19
Geänderter Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl zu Recht abgelehnt
- BVerfG, 11.10.2007 - 2 BvR 1538/06
Behandlung von Beweisproblemen hinsichtlich des Zugangs von Anträgen …
- OVG Niedersachsen, 24.05.2019 - 11 ME 189/19
"Migration tötet"; allgemeine Interessenabwägung; Anhörung; Heilung; …
- BVerwG, 17.10.1986 - 7 C 79.85
Wahlwerbesendungen I - Art. 21 GG, Chancengleichheit der Parteien
- VGH Hessen, 04.01.2008 - 8 B 17/08
Zur Prüfungsbefugnis der öffentlichen Rundfunkanstalten hinsichtlich …
- VG Schleswig, 23.07.2018 - 4 B 39/18
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Gebührenfestsetzung
- VG Meiningen, 16.03.2017 - 8 K 209/15
Prüfungsbefugnis von Rundfunkanstalten in Bezug auf NPD Wahlwerbung; Reichweite …
- VG Frankfurt/Main, 03.01.2008 - 10 G 4397/07
Ausstrahlung volksverhetzender Wahlwerbespots im Rundfunk
- VG Karlsruhe, 23.04.2024 - 10 K 5449/23
Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters; Aufstellung von …
- VG Mainz, 13.02.2025 - 4 L 87/25
ZDF muss Wahlwerbespot der "Die Partei" im Rahmen des Bundestagswahlkampfs senden
- LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
Fristlose Kündigung wegen rufschädigenden Äußerungen
- VerfGH Saarland, 28.07.2023 - Lv 11/22
Wahlprüfungsbeschwerde; Wahllokal; fehlerhafte Merkblätter; Stimmenzahl; …
- OVG Brandenburg, 14.09.2004 - 1 B 271/04
Rundfunk- und Fernsehrecht, Zuteilung von Sendezeiten zum Zwecke der Wahlwerbung …
- VG Schleswig, 19.12.2018 - 4 A 3/17
Festsetzung von rückständigen Rundfunkbeiträgen
- VG Schleswig, 29.06.2018 - 4 B 35/18
Behördeneigenschaft des NDR im Rahmen der Rundfunkbeitragserhebung
- VG Berlin, 18.08.2011 - 2 L 131.11
Rbb muss NPD-Wahlkampfspot nicht ausstrahlen
- VG Berlin, 28.04.2014 - 2 L 59.14
Sendung von eingereichten Wahlwerbespots für die Europawahl 2014
- StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
- OLG Koblenz, 09.03.1999 - 4 U 1641/98
- VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 1 S 692/01
Wahlwerbung in den Medien - Sendetermine - Chancengleichheit
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 10 S 329/93
Ausschluß einer Wahlzeitung von der Postbeförderung wegen Verstoßes gegen …
- VG Karlsruhe, 30.01.2026 - 14 K 904/26
Teilnahme eines AFD-Mitglieds an einer Podiumsdiskussion in den Räumen der …
- LG Mainz, 13.07.1989 - 1 O 211/89
Bindung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an Grundrechte; Anspruch auf …
- VG Regensburg, 03.02.1994 - RN 12 K 93.2170
Berechtigung der Bundespost zum Ausschluß von Postwurfsendungen von der …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Wahlwerbung/WDR
- openjur.de
Wahlwerbung/WDR
- rechtsportal.de
Chancengleichheit politischer Parteien - Ausstrahlung von Werbespots im öffentlich-rechtlichen Fernsehen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Politische Partei - Wahlwerbung - Rundfunkanstalt - Werbespot
Verfahrensgang
- VG Köln, 15.05.1984 - 4 L 569/84
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1984 - 15 B 1064/84
- BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
- BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Papierfundstellen
- BVerfGE 67, 149
- NJW 1984, 2201
- afp 1984, 252
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Auszug aus BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Die Rundfunk- und Fernsehanstalten sind Anstalten des öffentlichen Rechts, die jedenfalls dann hoheitlich tätig werden, wenn sie in Ausübung des Rundfunkmonopols im Wahlkampf Sendezeiten für Wahlwerbung zuteilen oder verweigern (BVerfGE 47, 198 [223] m.w.N.).Rn. 10 2. Gegen die Zulässigkeit spricht auch nicht, daß der Rechtsweg im verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren nicht erschöpft ist (vgl. BVerfGE 47, 198 [224]).
Die Vergabe von Hörfunk- und Fernsehzeiten für Wahlwerbesendungen muß daher dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien als dem für den gesamten Wahlvorgang gültigen Maßstab Rechnung tragen (BVerfGE 34, 160 [163]; 47, 198 [225]).
Der Grundsatz der Chancengleichheit gebietet, bei der Zuteilung von Sendezeit an zur Teilnahme an einer Wahl zugelassene Parteien auch kleineren oder neuen Parteien eine angemessene Sendezeit zur Verfügung zu stellen (BVerfGE 47, 198 [225]).
Dabei dürfen zum Zwecke der Wahlwerbung vorgesehene Sendungen der politischen Parteien nur bei einem evidenten und ins Gewicht fallenden Verstoß gegen allgemeine Normen des Strafrechts zurückgewiesen werden; das den Rundfunkanstalten zustehende Prüfungsrecht ist großzügig zu handhaben (BVerfGE 47, 198 [230 ff.]).
- BVerfG, 17.11.1972 - 2 BvR 820/72
Wahlsendung NPD
Auszug aus BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Dadurch wird die Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im vorliegenden Fall jedoch nicht in Frage gestellt, da unter den obwaltenden Umständen eine Entscheidung in der Hauptsache zu spät kommen würde und der Antragstellerin in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 [162 f.]).Die Vergabe von Hörfunk- und Fernsehzeiten für Wahlwerbesendungen muß daher dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien als dem für den gesamten Wahlvorgang gültigen Maßstab Rechnung tragen (BVerfGE 34, 160 [163]; 47, 198 [225]).
- BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
Auszug aus BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Rn. 11 3. Durch eine einstweilige Anordnung darf zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Hauptsache nicht vorweggenommen werden (BVerfGE 12, 276 [279]; 15, 77 [78]; 46, 160 [163 f.]).
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Rn. 9 1. Der Antragstellerin steht als politischer Partei der Weg der Verfassungsbeschwerde offen, wenn sie -- wie hier -- behauptet, durch eine Verwaltungsmaßnahme in ihrem Recht auf gleichberechtigte Benutzung einer Anstalt des öffentlichen Rechts verletzt zu sein (BVerfGE 7, 99 [103]; 14, 121 [129]; 27, 152 [158]). - BVerfG, 09.11.1962 - 1 BvR 586/62
Keine einstweilige Anordnung egegen die Durchsuchung von Verlagsräumen - …
Auszug aus BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Rn. 11 3. Durch eine einstweilige Anordnung darf zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Hauptsache nicht vorweggenommen werden (BVerfGE 12, 276 [279]; 15, 77 [78]; 46, 160 [163 f.]). - BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvQ 2/69
Wahlkampfkostenerstattung - Organstreit zwischen politischer Partei und …
Auszug aus BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Rn. 9 1. Der Antragstellerin steht als politischer Partei der Weg der Verfassungsbeschwerde offen, wenn sie -- wie hier -- behauptet, durch eine Verwaltungsmaßnahme in ihrem Recht auf gleichberechtigte Benutzung einer Anstalt des öffentlichen Rechts verletzt zu sein (BVerfGE 7, 99 [103]; 14, 121 [129]; 27, 152 [158]). - BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Rn. 9 1. Der Antragstellerin steht als politischer Partei der Weg der Verfassungsbeschwerde offen, wenn sie -- wie hier -- behauptet, durch eine Verwaltungsmaßnahme in ihrem Recht auf gleichberechtigte Benutzung einer Anstalt des öffentlichen Rechts verletzt zu sein (BVerfGE 7, 99 [103]; 14, 121 [129]; 27, 152 [158]). - BVerfG, 28.02.1983 - 2 BvR 348/83
Einstweilige Anordnung gegen die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung …
Auszug aus BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Deshalb hat der Senat die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde in den Blick genommen (vgl. BVerfGE 63, 254). - BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Politische Bildungsarbeit
- BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvE 4/23
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum …
Rn. 72 1. Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache grundsätzlich nicht vorweggenommen werden (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; 147, 39 ; 152, 63 - Einstweilige Anordnung PSPP II; stRspr), denn sie soll lediglich einen Zustand vorläufig regeln, nicht aber die Hauptsache präjudizieren (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ; 147, 39 ; 152, 63 ; 159, 40 ).Rn. 74 Die Vorwegnahme der Hauptsache steht indes der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache voraussichtlich zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 111, 147 ; 130, 367 ; 132, 195 ; 143, 65 ; 147, 39 ; 152, 63 ; 155, 357 ; 157, 332 ; 160, 177 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Januar 2023 - 2 BvR 2189/22 -, Rn. 104 - Wiederholungswahl Berlin - eA).
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Rn. 14 Die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde können ferner maßgeblich werden, wenn verwaltungsgerichtliche Beschlüsse betroffen sind, die im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangen sind und die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 63, 254; 67, 149 ), insbesondere wenn die behauptete Rechtsverletzung bei Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, die Entscheidung in der Hauptsache also zu spät käme (vgl. BVerfGE 46, 160 ). - BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Rn. 53 1. a) Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache grundsätzlich nicht vorweggenommen werden (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; 147, 39 ; 152, 63 ; stRspr), denn sie soll lediglich einen Zustand vorläufig regeln, nicht aber die Hauptsache präjudizieren (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ; 147, 39 ; 152, 63 ).Rn. 55 Die Vorwegnahme der Hauptsache steht indes der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache voraussichtlich zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 130, 367 ; 147, 39 ; 152, 63 ; stRspr).
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Dass im vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren endgültig über die Teilnahme der gemäß § 6a Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 1 EuWG vom Wahlrecht Ausgeschlossenen entschieden wird, steht der Zulässigkeit des Antrags ebenfalls nicht entgegen, da eine Entscheidung in der Hauptsache zu spät käme und auch in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 113, 113 ; 130, 367 ; 147, 39 ; stRspr). - BVerfG, 28.06.2024 - 2 BvQ 49/24
Erfolgreicher Eilantrag eines deutschen Staatsangehörigen gegen seine …
Rn. 49 (1) (a) Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache grundsätzlich nicht vorweggenommen werden (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; 147, 39 ; 152, 63 - Einstweilige Anordnung PSPP II; stRspr), denn sie soll lediglich einen Zustand vorläufig regeln, nicht aber die Hauptsache präjudizieren (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ; 147, 39 ; 152, 63 ; 159, 40 - Normenkontrolle Wahlrechtsreform 2020 - eA).Die Vorwegnahme der Hauptsache steht indes der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ausnahmsweise dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache voraussichtlich zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 111, 147 ; 130, 367 ; 132, 195 ; 143, 65 ; 147, 39 ; 152, 63 ; 155, 357 - AfD - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung - eA; 157, 332 - ERatG - eA; 160, 177 - Parlamentarisches Fragerecht zum Bundesamt für Verfassungsschutz - eA; 165, 296 - Wiederholungswahl Berlin - eA; 166, 304 - Gebäudeenergiegesetzänderung - eA).
- BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2189/22
Erfolgloser Eilantrag gegen die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
Rn. 103 Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache grundsätzlich nicht vorweggenommen werden (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; 147, 39 ; 152, 63 - Einstweilige Anordnung PSPP II; stRspr), denn sie soll einen Zustand lediglich vorläufig regeln (vgl. BVerfGE 8, 42 ; 15, 219 ; 147, 39 ; 152, 63 ). - BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvR 859/15
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Anleihenkaufprogramm …
Rn. 11 Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache nicht vorweggenommen werden (BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; stRspr).Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 130, 367 ).
- BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20
Ablehnung eines eA-Antrags bzgl der Ratifizierung des "Übereinkommens zur …
Rn. 26 a) Durch eine einstweilige Anordnung darf die Hauptsache nicht vorweggenommen werden (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 46, 160 ; 67, 149 ; 147, 39 ; stRspr).Eine Vorwegnahme der Hauptsache steht der Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nur dann nicht entgegen, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache möglicherweise zu spät käme und dem Antragsteller in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ; 108, 34 ; 113, 113 ; 130, 367 ).
- BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99
Keine einstweilige Anordnung gegen die Vorführung eines Strafgefangenen zu einer …
Eine solche Anordnung wäre nicht von vornherein unzulässig, da eine Entscheidung in der Hauptsache - die bis zum 4. November 1999 nicht mehr ergehen kann - für den Beschwerdeführer zu spät kommen würde und dem Beschwerdeführer ausreichender Rechtsschutz in anderer Weise nicht mehr gewährt werden kann (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 67, 149 ).Ist der Antrag trotz der Vorwegnahme der Hauptsache zwar nicht bereits unzulässig, so sind an den Erlaß der einstweiligen Anordnung aber besonders strenge Anforderungen zu stellen, wobei die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfGE 46, 160 ; 63, 254; 67, 149 ;… Berkemann , in: Umbach/Clemens, BVerfGG, § 32 Rn. 170 f.).
- BVerfG, 15.05.2019 - 1 BvQ 43/19
Eilantrag der NPD auf Verpflichtung zur Ausstrahlung eines Wahlwerbespots …
Rn. 9 a) Da die Wahlwerbung in Hörfunk und Fernsehen nach wie vor zu den wichtigen Mitteln im Wahlkampf der politischen Parteien gehört, muss die Vergabe von Hörfunk- und Fernsehzeiten für Wahlwerbesendungen dem Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen der politischen Parteien Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 34, 160 ; 47, 198 ; 67, 149 ).Daher dürfen zum Zwecke der Wahlwerbung vorgesehene Sendungen der politischen Parteien nur bei einem evidenten und ins Gewicht fallenden Verstoß gegen allgemeine Normen des Strafrechts zurückgewiesen werden (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 67, 149 ).
Jedenfalls aber ist vorliegend ein Verstoß gegen § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht evident im Sinne der Anforderungen an die Untersagung eines Wahlwerbespots (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 67, 149 ).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.04.2014 - VGH A 15/14
Vorschriften über Angaben zur Geschlechterparität auf dem Stimmzettel der …
- BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05
Visa-Untersuchungsausschuss
- BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 980/16
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bzgl des Ankaufs von …
- BVerfG, 16.03.2021 - 1 BvR 375/21
Erfolgloser Eilantrag in einer kartellrechtlichen Sache: Erlass einer …
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
- BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Politische Parteien
- BVerfG, 06.07.2022 - 2 BvR 1139/22
Erfolgloser Eilantrag bzgl fortdauernder Telekommunikationsüberwachung: …
- BVerfG, 26.06.2014 - 2 BvR 1170/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Wiederaufnahme eines …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.07.2020 - VerfGH 88/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Erfordernis zur …
- VerfGH Baden-Württemberg, 15.03.2022 - 1 VB 156/21
Erfolgreicher Eilantrag einer Spielhallenbetreiberin bzgl der Duldung des …
- BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 41/19
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet auf die "vorläufige …
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2005 - 2 B 11269/05
Ausstrahlung schwer jugendgefährdender Wahlwerbespots
- BVerfG, 02.09.2022 - 2 BvR 1532/22
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl Beschränkungen in …
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvQ 16/12
Ablehnung (A-limine-Abweisung) eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …
- BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvQ 55/19
Erfolgloser Eilantrag gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (keine …
- StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14
Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim …
- StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670
Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des …
- BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvQ 42/19
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: …
- BVerfG, 01.08.2001 - 2 BvQ 30/01
Einstweiligen Anordnung gegen das Straftäter- Unterbringungsgesetz …
- BVerfG, 21.04.2020 - 2 BvQ 21/20
Auslieferungshaft (erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
- VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06
Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen …
- VerfGH Thüringen, 21.08.2024 - VerfGH 32/24
Mangels Antragsbefugnis erfolgloser Eilantrag bzgl Konstituierung der …
- StGH Baden-Württemberg, 25.09.2015 - 1 VB 57/15
Wegen unzulässiger Vorwegnahme der Hauptsache erfolglose Eilanträge auf …
- VerfGH Berlin, 24.01.2002 - VerfGH 193 A/01
- BVerfG, 09.11.1993 - 2 BvR 2212/93
Effektivität des Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen im Strafvollzug
- BVerfG, 24.10.2022 - 2 BvR 1803/22
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren - teils Unzulässigkeit …
- VerfGH Saarland, 10.01.2003 - Lv 6/02
Einstweilige Anordnung; Rechtsbeistand vor Untersuchungsausschuss
- BVerfG, 16.07.2001 - 2 BvR 791/01
Anfechtung einer vollzogenen Durchsuchungsanordnung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.07.2020 - VerfGH 103/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen im Gesetz …
- VerfGH Thüringen, 30.01.2003 - VerfGH 14/00
Verfassungsbeschwerde, hilfsweise Organstreitigkeit § 22 Abs. 2 ThürKWG, § 33 …
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvQ 6/01
Verfassungsbeschwerde - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - …
- BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvQ 21/94
Wahlwerbesendungen politischer Parteien und Wählervereinigungen innerhalb …
- VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 33/03
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz im …
- VerfGH Baden-Württemberg, 05.09.2022 - 1 VB 63/22
Erfolgreicher Eilantrag auf Duldung des Betriebs einer Spielhalle - …
- BVerfG, 10.03.1994 - 2 BvQ 6/94
Verpflichtung eines Privatsenders zur Ausstrahlung von Wahlwerbesendungen …
- VGH Baden-Württemberg, 15.02.1993 - 10 S 329/93
Ausschluß einer Wahlzeitung von der Postbeförderung wegen Verstoßes gegen …
- VG Cottbus, 19.09.2024 - 9 L 18/24
Abbruch des Auswahlverfahrens, Bewerbungsverfahrensanspruch, reine …
- LG Mainz, 13.07.1989 - 1 O 211/89
Bindung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an Grundrechte; Anspruch auf …
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