Rechtsprechung
| BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der verwaltungsprozessualen Revision trotz grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO) - Berücksichtigung einer konventionswidrig überlangen ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 11 BDO, § 12 BDO, § 5 BDO
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der verwaltungsprozessualen Revision trotz grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO) - Berücksichtigung einer konventionswidrig überlangen ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 11 BDO, § 12 BDO, § 5 BDO
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der verwaltungsprozessualen Revision trotz grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO) - Berücksichtigung einer konventionswidrig überlangen ... - ra.de
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VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen einer Aberkennung des Ruhegehalts durch Disziplinargericht - datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der verwaltungsprozessualen Revision trotz grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO) - Berücksichtigung einer konventionswidrig überlangen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04
EGMR-Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10
Rn. 16 a) Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle sind völkerrechtliche Verträge, die innerhalb der deutschen Rechtsordnung - soweit sie für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten sind - im Range eines Bundesgesetzes stehen (vgl. BVerfGE 111, 307 ; BVerfGK 10, 234 ).Auch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss zumindest zur Kenntnis genommen werden und in den Willensbildungsprozess des zu einer Entscheidung berufenen Gerichts einfließen (vgl. BVerfGE 111, 307 ).
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
Auszug aus BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10
Rn. 11 Für das Disziplinarverfahren ergibt sich das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG, soweit die Disziplinarbefugnis nicht durch die Disziplinarbehörden, sondern - dem Strafprozess vergleichbar - durch die als Disziplinargerichtsbarkeit fungierenden Verwaltungsgerichte ausgeübt wird (vgl. zur strafprozessualen Situation BVerfGE 112, 185 ).Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 104, 220 ; 112, 185 ).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10
Rn. 12 Die Rechtsschutzgarantie gewährleistet zwar keinen Anspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Rechtszuges (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 104, 220 ; stRspr).Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 104, 220 ; 112, 185 ).
- BVerwG, 16.02.2010 - 2 B 62.09
Verfahrensrügen: Dauer des Disziplinarverfahrens; Verletzung von Art. 6 Abs. 1 …
Auszug aus BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10
den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 2010 - BVerwG 2 B 62.09 -.Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 2010 - BVerwG 2 B 62.09 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86
Kurzarbeitergeld
Auszug aus BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10
Rn. 12 Die Rechtsschutzgarantie gewährleistet zwar keinen Anspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Rechtszuges (vgl. BVerfGE 92, 365 ; 104, 220 ; stRspr). - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10
Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 104, 220 ; 112, 185 ). - BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Justizgewährungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG …
Auszug aus BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10
Hat das Bundesverwaltungsgericht eine Rechtsfrage bereits geklärt, kann sich weiterer Klärungsbedarf ergeben, wenn neue Argumente ins Feld geführt werden, die das Bundesverwaltungsgericht zu einer Überprüfung seiner Auffassung veranlassen könnten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 -, juris, Rn. 29 m.w.N.). - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …
Auszug aus BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10
Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 104, 220 ; 112, 185 ). - BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Prozeßkostenhilfe Asylverfahren
Auszug aus BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10
Hat der Gesetzgeber sich jedoch für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 104, 220 ; 112, 185 ). - EGMR, 16.07.2009 - 8453/04
Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10
Zuletzt stellte der Gerichtshof eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK wegen überlanger Verfahrensdauer in einer beamtenrechtlichen Disziplinarstreitigkeit durch die Bundesrepublik Deutschland fest (Urteil vom 16. Juli 2009 - 8453/04 -, Bayer ./. Deutschland, Rn. 37 ff.; veröffentlicht in nichtamtlicher deutscher Übersetzung in NVwZ 2010, S. 1015). - EGMR, 19.04.2007 - 63235/00
Öffentlicher Dienst und civil rights
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch …
- BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer …
- EGMR, 05.02.2009 - 22330/05
OLUJIC v. CROATIA
- EGMR, 30.09.2008 - 37829/05
MELEK SIMA YILMAZ c. TURQUIE
- BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Hat ein Bundesgericht eine Rechtsfrage bereits geklärt, kann sich weiterer Klärungsbedarf jedoch etwa dann ergeben, wenn neue Argumente vorgebracht werden können, die das Bundesgericht zu einer Überprüfung seiner Auffassung veranlassen könnten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07 -, Rn. 16;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06 -, Rn. 29;… Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2011 - 1 BvR 3007/07 -, Rn. 21; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, Rn. 14).Mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht vereinbar kann die Verneinung weiteren Klärungsbedarfs insbesondere dann sein, wenn zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht, ein anderes Bundesgericht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte oder auch der Gerichtshof der Europäischen Union eine Entscheidung getroffen hat, aus der sich neue Argumente ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, Rn. 18).
Hier konnten jedoch insbesondere infolge der späteren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts neue Argumente vorgebracht werden, die zur Überprüfung der Auffassung des Bundesgerichtshofs Anlass gegeben hätten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, Rn. 18).
- BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12
Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des …
Rn. 2 Nachdem ein erster Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in der gleichen Sache vom Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgehoben worden war (siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, juris) und das Bundesverwaltungsgericht zwischenzeitlich in zwei anderen Verfahren entschieden hat, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK auch unter Berücksichtigung der genannten Rechtsprechung kein Absehen von einer gebotenen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen könne (BVerwG…, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris, Rn. 84 ff. …und Beschluss vom 16. Mai 2012 - 2 B 3.12 -, juris, Rn. 10 ff.), wies es die Revisionszulassungsbeschwerde des Beschwerdeführers mit dem hier angegriffenen Beschluss erneut zurück. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - 3d A 2363/09
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines sehr …
Rn. 84 vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. August 2006- 2 BvR 1003/05 - DVBl. 2006, 1372, und vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10, juris; BVerwG, Urteile vom 6. September 2012 - 2 WD 26.11 -, juris, vom 22. Februar 2005 - 1 D 30.03 -, juris; Beschlüsse vom 16. Mai 2012 - 2 B 3.12 -, NVwZ-RR 2012, 609, vom 14. März 2012 - 2 B 5.12 -, juris, und vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69.10 -, juris; OVG NRW, Urteile vom 12. Oktober 2011 - 3d A 1869/10.O -, und vom 22. Juni 2011 - 3d A 2670/09.O,.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - 3d A 2472/11
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst aufgrund eines sehr …
Rn. 99 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 - BVerwG, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 B 34.09 -, jeweils Juris. - LSG Sachsen-Anhalt, 29.11.2012 - L 10 SF 5/12
Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens - Altverfahren - Angemessenheit …
Auch die Judikatur des EGMR muss zumindest zur Kenntnis genommen werden und in den Willensbildungsprozess des zu einer Entscheidung berufenen Gerichts einfließen (BVerfG, 19. Oktober 2011, 2 BvR 754/10, Juris). - OVG Hamburg, 11.04.2017 - 6 Bf 81/15
Feststellung der Unwürdigkeit eines Arztes zur Berufsausübung
Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung ist wiederum das Bundesverfassungsgericht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entgegen getretenen, das bis dahin davon abgesehen hatte, Art. 6 Abs. 1 EMRK auf das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren anzuwenden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.10.2011, 2 BvR 754/10, juris Rn. 17). - BSG, 01.06.2017 - B 10 ÜG 30/16 B
Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsgebühren bei …
Danach müssen die nationalen Gerichte diese Rechtsprechung zumindest zur Kenntnis nehmen und in ihren Willensbildungsprozess einfließen lassen (BVerfG Beschluss vom 19.10.2011 - 2 BvR 754/10, Juris RdNr 16). - OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 329/08
Disziplinarverfahren; Wiedereinsetzung bei Kanzleiversehen; JVA-Beamter; …
Aus der Geltung des Art. 6 Abs. 1 EMRK für beamtenrechtliche Disziplinarverfahren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 -, m. w. N.) folgt nichts anderes. - BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12
Garantie des gesetzlichen Richters; dienstliche Überbeanspruchung des Richters; …
Rn. 23 In dem von der Beschwerde herangezogenen Beschluss vom 19. Oktober 2011 (- 2 BvR 754/10 -) hat das Bundesverfassungsgericht nicht den Rechtssatz aufgestellt, eine konventionswidrig überlange Verfahrensdauer eines verwaltungsgerichtlichen Disziplinarverfahrens müsse zu Gunsten des Beamten bei der Würdigung seiner Tat und Persönlichkeit entlastend berücksichtigt werden, obwohl ohne Berücksichtigung der Verfahrensdauer ein endgültiger Vertrauensverlust festzustellen wäre und der Beamte aus dem Dienst entfernt werden müsste. - BVerwG, 06.06.2014 - 2 BN 1.13
Gerichtsvollzieher; Bürokosten; Kostenabgeltung; Aufwandsentschädigung; …
Rn. 5 Es ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geklärt, dass beamtenrechtliche Streitigkeiten dem Schutzbereich von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK als zivilrechtlicher Anspruch unterliegen, soweit der Konventionsstaat hierfür nicht ausnahmsweise die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ausgeschlossen hat und ausschließen durfte (…grundlegend Urteil vom 19. April 2007 - Nr. 63235/00, Eskelinen u.a./Finnland - Rn. 50 ff., 62 sowie nachfolgend Urteile vom 16. Juli 2009 - Nr. 8453/04, Bayer/Deutschland - NVwZ 2010, 1015 Rn. 37 …und vom 13. Januar 2011 - Nr. 32715/06, Köhler/Deutschland - NJW 2011, 3703 Rn. 45; hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 BvR 754/10 - ThürVBl 2012, 51 Rn. 17 sowie BVerwG…, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - BVerwG 2 B 32.12 - juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 26.09.2013 - D 6 B 151/11
Vorläufige Dienstenthebung, sachgleiches Strafverfahren, Prognose
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2013 - 3d A 1244/11
- VGH Bayern, 28.09.2017 - 15 ZB 17.1001
Erfolgloser Nichtigkeitsantrag
- VG Meiningen, 03.08.2017 - 6 D 60007/15
1.) Schweres vorsätzliche Dienstvergehen eines Förderschulrektors, durch …
- BVerwG, 12.05.2014 - 2 B 17.14
Rechtsfolgen einer unangemessenen langen Verfahrensdauer bzgl. Entfernung eines …
- OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
Einreichung der Berufungsbegründung beim Berufungsgericht; Unterschlagung im …
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