Rechtsprechung
| BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20 |
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Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des "besonders schweren Rechtsverstoßes" iSd § 253 Abs 4 S 2 InsO - Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des ...
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Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 248 InsO, § 253 Abs 4 S 1 InsO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des "besonders schweren Rechtsverstoßes" iSd § 253 Abs 4 S 2 InsO - Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des ... - zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch bei unverzüglicher Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans ohne hinreichende Rechtsprüfung
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Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs in Verfahren nach § 253 Abs. 4 InsO
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Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des "besonders schweren Rechtsverstoßes" iSd § 253 Abs. 4 S. 2 InsO ; Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG ) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des ...
- rechtsportal.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des "besonders schweren Rechtsverstoßes" iSd § 253 Abs. 4 S. 2 InsO ; Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 20 Abs. 3 GG ) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des ...
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Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des "besonders schweren Rechtsverstoßes" iSd § 253 Abs 4 S 2 InsO - Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des ...
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Zum "besonders schweren Rechtsverstoß" i. S. d. § 253 Abs. 4 Satz 2 InsO
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Kurzfassungen/Presse
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Insolvenzplan
Verfahrensgang
- AG Bremen, 24.02.2020 - 530 IN 8/18
- LG Bremen, 25.03.2020 - 6 T 85/20
- BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
- BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20
Papierfundstellen
- ZIP 2020, 1306
- ZIP 2021, 46
- WM 2020, 2345
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (46)
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20
Rn. 38 Ein Verfassungsbeschwerdeführer ist zwar durch den in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität gehalten, alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; 134, 106 ).Die Beschwerdeführerin weist zutreffend darauf hin, dass sich der allgemeine Justizgewährungsanspruch und als dessen Spezialregelung die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG in ihrem rechtsstaatlichen Kerngehalt nicht unterscheiden (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Schutz durch den Richter, nicht gegen den Richter (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 15, 275 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 107, 395 ; 138, 33 ).
Wird Art. 19 Abs. 4 GG einengend dahin ausgelegt, dass er den Rechtsschutz gegen richterliche Akte nicht umfasst, verbleibt ein Rechtsschutzdefizit, das durch den allgemeinen Justizgewährungsanspruch behoben wird (vgl. BVerfGE 107, 395 ).
Der Begriff der rechtsprechenden Gewalt wird vielmehr maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt (vgl. BVerfGE 103, 111 ; 107, 395 ; 116, 1 ; 138, 33 ).
Rn. 47 Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG ist eröffnet, wenn Gerichte außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ).
Sie nehmen vielmehr auf Antrag eigenständig einen Eingriff vor, der - auch soweit er funktional Ausübung vollziehender Gewalt ist - im Interesse des besonderen rechtsstaatlichen Schutzes nicht der Exekutive oder jedenfalls nicht ihr allein überlassen wird (BVerfGE 107, 395 ; 116, 1 ).
Die Rechtsschutzgarantie gewährleistet zwar keinen Anspruch auf einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 185 ).
- BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20
Rn. 44 a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; stRspr).Rn. 47 Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG ist eröffnet, wenn Gerichte außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ).
Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, ist dem Bürger in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle gewährleistet (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Das Gericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 122, 248 ).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20
Rn. 47 Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG ist eröffnet, wenn Gerichte außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ).Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, ist dem Bürger in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle gewährleistet (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Das Gericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 122, 248 ).
- BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
Insolvenzverwalter
Auszug aus BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20
Der Begriff der rechtsprechenden Gewalt wird vielmehr maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt (vgl. BVerfGE 103, 111 ; 107, 395 ; 116, 1 ; 138, 33 ).Sie nehmen vielmehr auf Antrag eigenständig einen Eingriff vor, der - auch soweit er funktional Ausübung vollziehender Gewalt ist - im Interesse des besonderen rechtsstaatlichen Schutzes nicht der Exekutive oder jedenfalls nicht ihr allein überlassen wird (BVerfGE 107, 395 ; 116, 1 ).
Nach diesen Maßgaben ist Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet gegenüber der Bestellung des Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht (BVerfGE 116, 1 ).
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
Auszug aus BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20
Von der Ausübung rechtsprechender Gewalt kann nicht schon dann gesprochen werden, wenn ein staatliches Gremium mit unabhängigen Richtern im Sinne der Art. 92 ff. GG besetzt ist (BVerfGE 103, 111 m.w.N.).Der Begriff der rechtsprechenden Gewalt wird vielmehr maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt (vgl. BVerfGE 103, 111 ; 107, 395 ; 116, 1 ; 138, 33 ).
Rn. 48 Kennzeichen der - nicht Art. 19 Abs. 4 GG unterfallenden - Rechtsprechung ist dagegen typischerweise die letztverbindliche Klärung der Rechtslage in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren (BVerfGE 103, 111 ; 138, 33 ).
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
Auszug aus BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20
Hat der Gesetzgeber sich aber für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 40, 272 ; 69, 381 ; 74, 228 ; 79, 372 ; 122, 248 ; 125, 104 ).Eröffnet das Prozessrecht eine weitere Instanz, ist dem Bürger in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle gewährleistet (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; 104, 220 ).
Der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ).
- BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09
Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht …
Auszug aus BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20
Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Schutz durch den Richter, nicht gegen den Richter (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 15, 275 ; 49, 329 ; 65, 76 ; 107, 395 ; 138, 33 ).Der Begriff der rechtsprechenden Gewalt wird vielmehr maßgeblich von der konkreten sachlichen Tätigkeit her bestimmt (vgl. BVerfGE 103, 111 ; 107, 395 ; 116, 1 ; 138, 33 ).
Rn. 48 Kennzeichen der - nicht Art. 19 Abs. 4 GG unterfallenden - Rechtsprechung ist dagegen typischerweise die letztverbindliche Klärung der Rechtslage in einem Streitfall im Rahmen besonders geregelter Verfahren (BVerfGE 103, 111 ; 138, 33 ).
- BGH, 17.09.2014 - IX ZB 26/14
Rechtsbeschwerde gegen die Bestätigung des Insolvenzplans
Auszug aus BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20
Rn. 25 Der Senat habe entschieden, dass im Verfahren nach § 253 Abs. 4 InsO die Rechtsbeschwerde gegen die unverzügliche Zurückweisung der sofortigen Beschwerde nicht statthaft sei (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - IX ZB 26/14 -, WM 2014, S. 2011).Hierauf beziehe sich die Äußerung des Senats im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2014 (IX ZB 26/14, WM 2014, S. 2011, Rn. 18).
Rn. 60 aa) Mit der zentralen Frage, ob eine Verletzung der durch die §§ 248 bis 252 InsO geschützten Rechte der Beschwerdeführerin vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2014 - IX ZB 26/14 -, BGHZ 202, 133 ), insbesondere ob § 217 InsO ungeachtet der Regelung des § 106 InsO überhaupt eine Einbeziehung der vormerkungsgesicherten Forderung der Beschwerdeführerin auf Übereignung des Grundstücks in den Insolvenzplan erlaubt oder ob dem Plan gemäß § 250 Nr. 1 InsO die Bestätigung zu versagen ist, weil die Vorschriften über den Inhalt des Insolvenzplans in einem wesentlichen Punkt nicht beachtet worden sind und der Mangel nicht behoben werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Februar 2017 - IX ZB 103/15 -, juris, Rn. 17 ff.;… Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 49/17 -, juris, Rn. 14), beschäftigt sich das Landgericht nur mit einem Satz.
- BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Auszug aus BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20
Hat der Gesetzgeber sich aber für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 40, 272 ; 69, 381 ; 74, 228 ; 79, 372 ; 122, 248 ; 125, 104 ).Das Gericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 112, 185 ; 122, 248 ).
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 765/20
Rn. 45 In bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes deshalb aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 69, 381 ; 80, 103 ; 85, 337 ; 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 2019 - 2 BvR 881/17 -, Rn. 16).Der allgemeine Justizgewährungsanspruch bildet hier die Grundlage des Rechtsschutzes, weil Art. 19 Abs. 4 GG nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 93, 99 ; 97, 169 ).
- BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99
Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der …
- BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Impliziter Einspruch
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84
Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
- BGH, 12.10.2017 - IX ZR 288/14
Rückübereignungsanspruch des Wohnungseigentumsverkäufers in der Insolvenz des …
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
- BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 2425/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz …
- BGH, 17.07.2014 - IX ZB 13/14
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde der Medienholding AG Winterthur im …
- BVerfG, 16.07.2019 - 2 BvR 881/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen …
- BGH, 13.03.2008 - IX ZB 39/05
Zur Anfechtbarkeit eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück bei Insolvenz
- BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
- BGH, 16.02.2017 - IX ZB 103/15
Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans; Vereinbarung …
- BGH, 26.04.2018 - IX ZB 49/17
Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans wegen wesentlicher …
- BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
- BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 548/16
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und …
- BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und …
- BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84
Prozeßkostenhilfe Asylverfahren
- BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Gerichtskostenvorschuß
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02
Berufungszulassungsantrag, rechtliches Gehör, grundsätzliche Bedeutung, …
- BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03
Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren; Berücksichtigung …
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
- BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts
- LG München I, 28.11.2018 - 14 T 12593/18
Freigabeverfahren nach § 253 Abs. 4 InsO
- LG Hamburg, 10.12.2014 - 326 T 163/14
Sofortige Beschwerde gegen den bestätigten Insolvenzplan: Glaubhaftmachung und …
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Opferentschädigungsgesetz
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60
Rechtsweg
- BVerfG, 15.05.2020 - 2 BvQ 24/20
Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung der Löschung einer …
- BVerfG, 07.07.1960 - 2 BvR 435/60
Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme nach § 79 Abs. 1 BVerfGG
- VG Gelsenkirchen, 12.08.2025 - 12 K 2575/21
Folgenbeseitigungsanspruch Unterlassungsanspruch Äußerung Widerruf Richter …
Rn. 91 Vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. Oktober 2020 - 2 BvR 765/20 -, juris Rn. 44; BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 2014 - 1 3106/09 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschl. v. 31. Januar 2008- 1 BvR 1806/02 -, juris Rn. 56; BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 21 ff.; BVerfG, Beschl. v. 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 16. Juni 1987 - 1 BvR 1113/86 - juris Rn. 15; BVerfG, Beschl. v. 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 -, juris Rn. 2; BVerfG, Beschl. v. 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/82 -, juris Rn. 41; BVerfG, Beschl. v. 11. Oktober 1978 - 2 BvR 1055/76 - juris Rn. 34; BVerfG, Beschl. v. 20. Juni 1967 - 2 BvL 10/64 - juris Rn. 17; BVerfG, Beschl. v. 5. Februar 1963 - 2 BvR 21/60 - juris Rn. 15; BVerfG, Beschl. v. 7. Juli 1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 - juris Rn. 6; BVerwG, Beschl. v. 14. September 2016 - 1 AV 5.16 -, juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 31 März 2025 - 11 C 25.27 -, juris Rn. 8; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31. März 2025- 3 O 24/25 -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG, Beschl. v. 3. Juni 2014 - 5 D 91/13 - juris Rn. 5.Rn. 93 Vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. Oktober 2020 - 2 BvR 765/20 -, juris Rn. 44; BVerfG, Beschl. v. 5. November 2001 - 2 BvR 1551/01 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 16. Juni 1987 - 1 BvR 1113/86 - juris Rn. 15; BVerfG, Beschl. v. 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/82 -, juris Rn. 41; BVerfG, Beschl. v. 11. Oktober 1978- 2 BvR 1055/76 - juris Rn. 34; BVerfG, Beschl. v. 5. Februar 1963 - 2 BvR 21/60 - juris Rn. 15; BVerfG, Beschl. v. 7. Juli 1960 - 2 BvR 435/60, 2 BvR 440/60 - juris Rn. 6; BayVGH, Beschl. v. 31. März 2025 - 11 C 25.27 -, juris Rn. 8.
Rn. 110 Vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. Oktober 2020 - 2 BvR 765/20 -, juris Rn. 46, 48; BVerfG, Beschl. v. 2. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 -, juris Rn. 18.
Rn. 112 Vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. Oktober 2020 - 2 BvR 765/20 -, juris Rn. 47 m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 23. Mai 2006- 1 BvR 2530/04 -, juris Rn. 23; BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 32.
Rn. 116 Vgl. Vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. Oktober 2020 - 2 BvR 765/20 -, juris Rn. 49; BVerfG, Beschl. v. 5. November 2001- 2 BvR 1551/01 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschl. v. 11. Oktober 1978 - 2 BvR 1055/76 - juris Rn. 37.
Rn. 134 Vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. Oktober 2020 - 2 BvR 765/20 -, juris Rn. 45 m.w.N.
- VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17
Einsichtsrecht in Messunterlagen des Bußgeldverfahrens: Nichtvorlage an BGH …
Rn. 25 Der Justizgewährungsanspruch beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind (BVerfG, Beschluss vom 28.10.2020 - 2 BvR 765/20 -, Juris Rn. 52). - BVerfG, 28.10.2020 - 2 BvR 764/20
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
Rn. 21 2. Die Senatorin für Justiz und Verfassung des Freistaates Bremen und der am Ausgangsverfahren beteiligte Insolvenzverwalter hatten Gelegenheit zur Äußerung, die sich auch auf die - im Parallelverfahren 2 BvR 765/20 nach § 41 GOBVerfG in Verbindung mit § 82 Abs. 4 BVerfGG eingeholte - Stellungnahme der Präsidentin des Bundesgerichtshofs zum Verfahren nach § 253 Abs. 4 InsO erstreckte.Rn. 24 c) Die im Verfahren 2 BvR 765/20 eingeholte Stellungnahme der Präsidentin des Bundesgerichtshofs ist den Beteiligten des Ausgangsverfahrens übersandt worden.
Aus der Stellungnahme des Bundesgerichtshofs im Verfahren 2 BvR 765/20 ergibt sich nichts anderes.
- BayObLG, 07.09.2022 - 102 VA 192/21
Beschwerde gegen die Ablehnung des Insolvenzgerichts, eine vom Gläubiger …
Bei der Bestätigung eines Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht gemäß § 248 InsO handelt es sich um die Ausübung rechtsprechender Gewalt im Sinne von Art. 92 GG, denn damit erfolgt, insbesondere wenn es um den Schutz eines dem Insolvenzplan widersprechenden Gläubigers geht, eine letztverbindliche Klärung der Rechtslage in einem Streitfall in einem besonders geregelten Verfahren (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 2 BvR 765/20, juris Rn. 49). - VerfGH Baden-Württemberg, 30.04.2021 - 1 VB 81/20
Gewährung von Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis aufgrund isoliertem PKH-Antrag …
Rn. 15 Der Justizgewährungsanspruch beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind (BVerfG, Beschluss vom 28.10.2020 - 2 BvR 765/20 -, Juris Rn. 52). - LG Regensburg, 29.07.2024 - 64 T 185/24
Insolvenzplan, Sofortige Beschwerde, Beschwerdeführer, Beschwerdebefugnis, …
Rn. 66 Bei § 253 Abs. 4 S. 1 InsO geht es um Nachteile, die sich für die Umsetzung des Insolvenzplans aus der Verzögerung durch eine möglicherweise umfangreiche und schwierige Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung in der Beschwerdeinstanz ergeben können, nicht um Nachteile einer möglichen Aufhebung des Insolvenzplans im Beschwerdeverfahren für die übrigen Planbetroffenen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.10.2020, BeckRS 2020, 29962).
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