Rechtsprechung
| BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; BeamtVG § 53 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 5, Abs. 7, Abs. 8
Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und Verwendungseinkommen; Wegfall des versorgungsrechtlichen Mindestbelassungsbetrages auch bei Angestellten im öffentlichen Dienst. - Bundesverwaltungsgericht
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; BeamtVG § 53 Abs. 1; ; BeamtVG § 53 Abs. 2; ; BeamtVG § 53 Abs. 5; ; BeamtVG § 53 Abs. 7; ; BeamtVG § 53 Abs. 8
- Wolters Kluwer
Versorgungsanspruch des Hinterbliebenen eines Beamten; Anspruch auf den vermögensrechtlichen Mindestbelassungsbetrag nach § 53 Abs. 5 S. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); Bezug von Verwendungseinkommen des versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eines Beamten; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und Verwendungseinkommen; Wegfall des versorgungsrechtlichen Mindestbelassungsbetrages auch bei Angestellten im öffentlichen Dienst
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 10.03.2004 - 7 K 438/03
- BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Papierfundstellen
- BVerwGE 124, 178
- NVwZ 2006, 606
- DVBl 2006, 313
- DÖV 2006, 267
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (38)
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Zwar ist die Alimentation des Beamten nach Art. 33 Abs. 5 GG grundsätzlich ohne Rücksicht darauf zu gewähren, ob und inwieweit er seinen Lebensunterhalt aus seinem Vermögen oder aus Einkünften bestreiten kann (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - BVerfG 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 m.w.N.), doch gilt dies dann nicht, wenn die Erwerbseinkünfte auf einer Erwerbstätigkeit beruhen, der ein Beamter nur deshalb nachgehen kann, weil er von der Dienstleistung freigestellt ist (…Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - a.a.O.).Hierzu gehört auch, dass sich der Dienstherr von der ihm nach Art. 33 Abs. 5 GG obliegenden Alimentationspflicht dadurch entlasten kann, dass er den Versorgungsberechtigten auf andere Einkünfte aus öffentlichen Kassen verweist, sofern diese ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - a.a.O. m.w.N.).
Der Gesetzgeber darf Versorgungsbezüge kürzen, wenn dies im Rahmen des von ihm zu beachtenden Alimentationsgrundsatzes aus sachlichen Gründen gerechtfertigt erscheint (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - a.a.O. und Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02 -).
Auch die weitere Voraussetzung der Anrechenbarkeit, die rechtliche und wirtschaftliche Absicherung des Versorgungsempfängers innerhalb des öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses sowie eine gleichzeitige personale Bindung zum Dienstherrn (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - a.a.O.) ist für Hinterbliebene durch das Normgefüge des § 53 BeamtVG gesichert.
Dieser ist nur verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung geregelter Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also, bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart, ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).
Dabei im Einzelfall insbesondere in den Übergangszonen entstehende Ungereimtheiten, unvermeidbare Härten und Friktionen in Einzelfällen müssen auch im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG hingenommen werden (stRspr, vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 56, 353 ; 64, 367 ; 65, 141 ; 76, 256 ).
- BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03
Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von; …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Auch der Versorgungsanspruch des Hinterbliebenen unterliegt dem Vorteilsausgleich, wenn der Beamte vor dem Erreichen der Altersgrenze verstorben ist (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - BVerwGE 120, 154 ).Denn es ist kein Grund dafür ersichtlich, den Hinterbliebenen in seinem Versorgungsanspruch besser zu stellen, als der Beamte stünde, wenn er nicht verstorben, sondern wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden wäre (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - a.a.O. ).
Diese Regelung ist Bestandteil des mit § 53 Abs. 1 und 2 BeamtVG bezweckten Vorteilsausgleichs und soll sicherstellen, dass bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge die geleistete Dienstzeit nicht völlig entwertet wird (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - a.a.O. ).
Anders als beim Zusammentreffen von sonstigem Erwerbseinkommen und Versorgungsbezügen (vgl. dazu Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - a.a.O. ) ist der Dienstherr im Fall des Zusammentreffens von Verwendungseinkommen und Versorgungsbezügen nicht gehalten, dem Versorgungsempfänger einen Teil der Versorgung zu belassen.
Denn der Beamte - ebenso der Empfänger einer Hinterbliebenenversorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz - (Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 2 C 20.03 - a.a.O. ) hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass eine bestehende Versorgungsregelung unverändert erhalten bleibt.
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Dieser ist nur verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung geregelter Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also, bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart, ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).Vielmehr besitzt der Gesetzgeber bei Regelungen, die die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten konkretisieren, auch unter dem Blickwinkel des Art. 6 Abs. 1 GG einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 83, 89 ).
- BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80
Stellenzulagen für Soldaten
Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Der Gesetzgeber ist befugt, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (BVerfGE 51, 295 ; 61, 43 ; 65, 141 ; 71, 39 ).Dabei im Einzelfall insbesondere in den Übergangszonen entstehende Ungereimtheiten, unvermeidbare Härten und Friktionen in Einzelfällen müssen auch im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG hingenommen werden (stRspr, vgl. BVerfGE 26, 141 ; 49, 260 ; 56, 353 ; 64, 367 ; 65, 141 ; 76, 256 ).
- BVerwG, 10.03.1987 - 2 C 21.85
Ruhen von Hinterbliebenenbezügen - Eigenes Verwendungseinkommen - …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums des Inhalts, dass beim Zusammentreffen von Verwendungseinkommen und Versorgungsbezügen neben den ungekürzten Bezügen aus der aktiven Tätigkeit stets ein Teil der Versorgungsbezüge belassen werden muss, lässt sich nicht feststellen (Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 6).Wie schon im Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 2 C 21.85 - (…a.a.O.) dargelegt, kann entgegen der Auffassung der Revision aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - BVerfGE 46, 97 insoweit nichts Gegenteiliges hergeleitet werden.
- BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 39.03
Alimentationsgrundsatz; Anrechnung von Erwerbseinkommen; Ruhen der …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Nur wenn das Erwerbseinkommen den Differenzbetrag nicht übersteigt, werden die Versorgungsbezüge in der festgesetzten Höhe ausgezahlt (Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - NVwZ-RR 2005, 488).Zwar ist die Alimentation des Beamten nach Art. 33 Abs. 5 GG grundsätzlich ohne Rücksicht darauf zu gewähren, ob und inwieweit er seinen Lebensunterhalt aus seinem Vermögen oder aus Einkünften bestreiten kann (BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - BVerfG 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 m.w.N.), doch gilt dies dann nicht, wenn die Erwerbseinkünfte auf einer Erwerbstätigkeit beruhen, der ein Beamter nur deshalb nachgehen kann, weil er von der Dienstleistung freigestellt ist (Urteil vom 27. Januar 2005 - BVerwG 2 C 39.03 - a.a.O.).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Zwischen einem versorgungsberechtigten Beamten und einem versorgungsberechtigten Angestellten im öffentlichen Dienst, die beide Verwendungseinkommen beziehen, bestehen im Hinblick auf diesen Gesetzeszweck keine relevanten Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass eine ungleiche Behandlung geboten wäre (BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 74, 129 ; 82, 60 ; 84, 133 ; 87, 1 ; 98, 1 ). - BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
In negativem Sinn ist es dem Staat untersagt, Ehe und Familie zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen; in positivem Sinn umschreibt die Norm die Aufgabe des Staates, Ehe und Familie soweit erforderlich durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Zwischen einem versorgungsberechtigten Beamten und einem versorgungsberechtigten Angestellten im öffentlichen Dienst, die beide Verwendungseinkommen beziehen, bestehen im Hinblick auf diesen Gesetzeszweck keine relevanten Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass eine ungleiche Behandlung geboten wäre (BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 74, 129 ; 82, 60 ; 84, 133 ; 87, 1 ; 98, 1 ). - BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Zwischen einem versorgungsberechtigten Beamten und einem versorgungsberechtigten Angestellten im öffentlichen Dienst, die beide Verwendungseinkommen beziehen, bestehen im Hinblick auf diesen Gesetzeszweck keine relevanten Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht, dass eine ungleiche Behandlung geboten wäre (BVerfGE 55, 72 ; 74, 9 ; 74, 129 ; 82, 60 ; 84, 133 ; 87, 1 ; 98, 1 ). - BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
- EuGH, 30.04.1996 - C-13/94
P ./. S und Cornwall County Council - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - …
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79
Widerruf von Leistungen
- BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Ehegattenbezogener Ortszuschlag
- BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76
Witwengeld
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
- BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78
Beamtenversorgungsgesetz
- BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83
Arbeitsförderungsgesetz 1979
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90
Beamtinnenrente
- BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
- BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77
Ortszuschlag bei Geschiedenen
- BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …
- BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66
Richterbesoldung I
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Rente bei DDR-Aufenthalt
- BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77
Teilweise Verfassungswidrigkeit des 5. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes
- EuG, 28.01.1992 - T-45/90
Alicia Speybrouck gegen Europäisches Parlament. - Bedienstete auf Zeit - …
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
- BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78
Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke
- BVerwG, 24.11.1966 - II C 119.64
Zusammentreffen von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen mit einem Einkommen aus …
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92
Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene
- BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89
Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984
- BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 13.91
Versorgung von Zeitsoldaten - Übergangsgebührnisse bei Verlängerung der …
- BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 44.00
Beamtenversorgung; berücksichtigungsfähige Kinder; Familienzuschlag; …
- BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63
Strafbarkeit des fahrlässigen "publizistischen Landesverrats"
- BVerwG, 02.09.1994 - 2 B 51.94
Soll Vorschriften - Verwertung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 3/11 R
Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Verfassungsmäßigkeit von erhöhten …
Auch wenn die Neufassung des § 24 Abs. 1 SGB IV durch das 2. Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (vom 13.6.1994, BGBl I 1229) im Wesentlichen die Regelungen des § 240 Abgabenordnung übernahm (vgl Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über den Schutz der Sozialdaten sowie zur Änderung anderer Vorschriften, BT-Drucks 12/5187 S 27 f und S 30 Zu Nummer 8 <§ 24> Zu Absatz 1), sind beide Gruppen nicht vergleichbar, da die sie treffenden Zahlungspflichten anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderen systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhängen stehen (…vgl zu diesem Aspekt der Vergleichbarkeit BVerfGE 40, 121, 139 f = SozR 2400 § 44 Nr. 1 S 6 f mwN; BVerwGE 124, 178, 185). - BSG, 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R
Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …
Rn. 31 a) Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handelt es sich seit jeher um getrennte Systeme, die sich strukturell in so erheblicher Weise unterscheiden, dass eine Vergleichbarkeit hinsichtlich ihrer Leistungen iS von Art. 3 Abs. 1 GG von vorneherein nicht besteht (vgl ua BVerfG Beschluss vom 11.4.1967 - 2 BvL 3/62 - BVerfGE 21, 329 - Juris RdNr 41;… BVerfG Urteil vom 12.3.1975 - 1 BvL 15/71 - BVerfGE 39, 169 = SozR 2200 § 1266 Nr. 2, Juris RdNr 71 mwN;… BVerfG Beschluss vom 18.6.1975 - 1 BvL 4/74 - BVerfGE 40, 121 = SozR 2400 § 44 Nr. 1, Juris RdNr 58; BVerwG Urteil vom 15.12.1971 - VI C 56.68 - BVerwGE 39, 174 - Juris RdNr 34; BVerwG Urteil vom 1.9.2005 - 2 C 15/04 - BVerwGE 124, 178 - Juris RdNr 22). - BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05
Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei …
Vielmehr ist der Gesetzgeber frei in seiner Entscheidung, was im Einzelnen als im Wesentlichen gleich zu behandeln ist und was aufgrund seiner Verschiedenheit eine Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Juni 1979 - 1 BvL 97/78 - BVerfGE 51, 295 , vom 6. Oktober 1983 - 2 BvL 22/80 - BVerfGE 65, 141 und vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39 ; BVerwG, Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 15.04 - BVerwGE 124, 178 Rn. 21).
- OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 134/14
Anrechnung; Erwerbseinkommen; Härtefallregelung; Verwendungseinkommen; …
In diesem Umfang steht der Auszahlung kraft Gesetzes ein rechtliches Hindernis entgegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.11.1966 - BVerwG 2 C 119.64 -, juris Rn. 24;… Urteil vom 27.1.2005 - BVerwG 2 C 39.03 -, juris Rn. 12; Urteil vom 1.9.2005 - BVerwG 2 C 15.04 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 31.5.2012 - BVerwG 2 C 18.10 -, juris Rn. 11).Zwar besteht ein Anspruch auf Versorgung prinzipiell unabhängig davon, ob und inwieweit der Berechtigte in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Mitteln, insbesondere aufgrund privatrechtlicher Ansprüche oder privaten Vermögens, zu bestreiten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004 - BVerwG 2 C 20.03 -, juris Rn. 31 m. w. Nw.; Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 10).
Von diesem Grundsatz besteht jedoch eine Ausnahme, wenn der Soldat oder Beamte vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand tritt und dadurch Gelegenheit erhält, Erwerbseinkommen zu erzielen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 31; Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 10;… Urteil vom 28.6.2012 - BVerwG 2 C 58.11 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 8.7.2014 - 5 LB 68/13 -).
Dass die Witwe bezüglich der Anrechnung ihres Erwerbseinkommens jedoch von Verfassungs wegen besser gestellt sein müsste als der "Versorgungsurheber" selbst, lässt sich aus der Struktur der Soldaten- bzw. Beamtenversorgung und der rechtlichen Stellung der Hinterbliebenen nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004, a. a. O., Rn. 32 [bestätigend: BVerfG…, Beschluss vom 11.12.2007, a. a. O., Rn. 36]; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 11).
Eine Verwendung im öffentlichen Dienst in diesem Sinne ist jede Beschäftigung im Dienst von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände mit Ausnahme der Beschäftigung bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden (§ 53 Abs. 6 Satz 2 SVG), wobei es nicht darauf ankommt, ob die entsprechende nichtselbständige Tätigkeit aus einem Beamten- oder Angestelltenverhältnis resultiert (BVerwG, Urteil vom 1.9.2005, a. a. O., Rn. 13ff.).
- BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 22.05
Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und …
Denn für die Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen sind dieselben Gesichtspunkte bestimmend, die bei der Versorgung des Beamten selbst zu beachten sind (Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 15.04 - BVerwGE 124, 178 m.w.N.).Dies gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 2 allerdings nicht beim Bezug von Verwendungseinkommen (Urteil vom 1. September 2005 a.a.O. S. 180 f. m.w.N.).
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2005 (a.a.O.) entschieden hat, ist § 53 Abs. 5 Satz 2 BeamtVG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 26.07
Allgemeine Altersgrenze; besondere Altersgrenzen; Alimentation; …
- BVerwG, 27.01.2011 - 2 C 25.09
Soldatenversorgung; Kapitalabfindung; Kapitalbetrag; NATO; zwischenstaatliche …
Ruhen bedeutet, dass die festgesetzte Versorgung in Höhe des Ruhensbetrags nicht ausgezahlt wird (Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 15.04 - BVerwGE 124, 178 = Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 14 Rn. 10). - BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11
Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit; …
Nur wenn das Einkommen den Differenzbetrag nicht übersteigt, werden die Versorgungsbezüge in der festgesetzten Höhe ausgezahlt (stRspr; vgl. nur Urteil vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 15.04 - BVerwGE 124, 178 = Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 14 Rn.10). - BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09
Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen; …
Dieser Gedanke liegt gleichermaßen den Ruhensvorschriften des § 53 Abs. 8 Satz 3 BeamtVG bzw. § 53 Abs. 5 Satz 2 BeamtVG a.F. und § 56 BeamtVG zugrunde, die Einkünfte aus einer internationalen Verwendung erfassen (vgl. zu § 56 BeamtVG: Urteile vom 24. Februar 1972 - BVerwG 2 C 32.70 - Buchholz 232 § 160b BBG Nr. 1 S. 3, vom 12. März 1980 - BVerwG 6 C 14.78 - Buchholz 232.5 § 56 Nr. 2 S. 4 und vom 29. Oktober 1992 - BVerwG 2 C 19.90 - Buchholz 239.1 § 56 Nr. 5 S. 3; vgl. allgemein zu § 53 Abs. 9 BeamtVG: Urteile vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 15.04 - BVerwGE 124, 178 = Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 14 = juris Rn. 18 ff.; BVerfG, Beschluss vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256 ). - BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.09
Ruhegehalt; Versorgungsbezüge; Mitglied der Bundesregierung; Bundesminister; …
Ruhen bedeutet, dass der Auszahlung der Versorgungsbezüge kraft Gesetzes ein rechtliches Hindernis entgegensteht, solange die tatbestandlichen Voraussetzungen erfüllt sind, an die das Gesetz das Ruhen knüpft (vgl. Urteile vom 24. November 1966 - BVerwG 2 C 119.64 = BVerwGE 25, 291 = Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 29 S. 126, vom 1. September 2005 - BVerwG 2 C 15.04 - BVerwGE 124, 178 = Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 14 Rn. 10 …und vom 27. Januar 2011 - BVerwG 2 C 25.09 - Buchholz 449.4 § 55b SVG Nr. 1 = juris Rn. 25). - BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 31.10
Rückforderung; zuviel gezahlte Versorgungsbezüge; Ruhensberechnung; …
- BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R
Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der …
- VG Freiburg, 20.02.2018 - 5 K 4853/16
Verfassungswidrigkeit der Bestimmungen über die beamtenrechtlichen …
- BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 43.08
Ruhestandsbeamter; Ruhegehaltssatz; andere Versorgungsleistung; Bezug einer …
- BVerwG, 15.09.2011 - 2 B 67.10
Lehrer an Ersatzschule in Nordrhein-Westfalen; Gleichstellung der Beschäftigung …
- BVerwG, 26.05.2011 - 2 C 8.10
Ruhensberechnung; Versorgungsbezüge; Witwe; Hinterbliebenenversorgung; …
- BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 58.11
Ruhen; Versorgungsbezüge; Vorteilsausgleich; Alimentationspflicht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2010 - 3 A 1159/07
Gewährung des Witwengeldes für eine am Berufskolleg tätige Lehrerin bei Erzielung …
- VG Göttingen, 30.05.2006 - 3 A 101/04
Alimentationsgrundsatz; Beamter; Erwerbseinkommen; Hinterbliebenenversorgung; …
- BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 11.20
Berechnung der Höchstgrenze des Kindererziehungsergänzungszuschlags
- BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 32.06
Beamtenversorgung; Ruhensberechnung; Emeritenbezüge; Doppelbelastung öffentlicher …
- VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 13 K 495/14
Beihilfebemessungssatz, Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, …
- OVG Hamburg, 21.01.2014 - 1 Bf 88/12
Ruhen von Übergangsgebührnissen eines ausgeschiedenen Zeitsoldaten bei …
- OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LC 10/15
Aufwandsentschädigung; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Erwerbseinkommen; …
- VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 13 K 5553/14
Und Urlaubsverordnung NRW, Elternzeit, Erstattung privater …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10264/07
Kürzung des Ruhegehalts eines frühpensionierten Landesbeamten wegen Einkünften …
- VG München, 18.11.2014 - M 21 K 12.2042
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der konkreten …
- BVerwG, 27.08.2009 - 2 C 25.08
Ruhensvorschriften; Vorteilsausgleich; Übergangsvorschrift; Vertrauensschutz; …
- OVG Hamburg, 10.05.2010 - 1 Bf 45/09
Gleichzeitiger Bezug von Ruhegehalt und Witwengeld
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08
Begriff des Erwerbseinkommens im beamtenversorgungsrechtlichen Sinn; …
- VG Köln, 20.10.2006 - 27 K 5735/04
Anrechnung von Einkommen auf Versorgungsbezüge eines ehemaligen Berufssoldaten …
- BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 44.08
Ausnahmslose Ablehnung der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - 1 A 4629/06
Höchstgrenze für den Erhalt von Versorgungsbezügen im öffentlichen Dienst; …
- VG Hamburg, 24.02.2010 - 5 K 122/08
Verbot maschinenangetriebenen Schiffsverkehrs auf der Hamburger Alster und ihren …
- VG Berlin, 28.01.2009 - 2 V 76.07
Klage auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Ehegattennachzuges
- VGH Bayern, 07.12.2010 - 19 ZB 10.1583
Klage auf Erteilung eines Fischereischeines; Hauptwohnung in Bayern; Ablegung der …
- BSG, 15.09.2022 - B 5 R 127/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- VG Gelsenkirchen, 16.01.2008 - 1 K 3684/06
Ruhestand, Altersgrenze, Lehrer
- VG Cottbus, 05.05.2023 - 9 K 945/18
- VG Arnsberg, 07.05.2021 - 13 K 1420/19
- VGH Bayern, 09.03.2009 - 14 ZB 08.2066
Keine ernstlichen Zweifel
- VGH Bayern, 09.03.2009 - 14 ZB 08.2067
Keine ernstlichen Zweifel
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2022 - 1 A 1921/20
Auszahlung der Versorgungsbezüge als Anspruch eines Hinterbliebenen nach seinem …
- VG Gera, 09.07.2024 - 1 E 252/24
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
- VG Köln, 17.07.2024 - 23 K 1059/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - 19 B 1357/07
Rüge der Rechtmäßigkeit bestandenen Abiturprüfung; Ablegen der Abiturprüfung nach …
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