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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1787
BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88 (https://dejure.org/1989,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1989 - 2 C 24.88 (https://dejure.org/1989,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - 2 C 24.88 (https://dejure.org/1989,1787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Heimstättenbau - Beamtenbezüge - Abtretung - Unterhalt - Pfändungsgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 364
  • NVwZ 1990, 673 (Ls.)
  • DVBl 1990, 256
  • DÖV 1990, 577
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 18/83

    Unterhaltsrechtliche Voraussetzung einer Auszahlung - Arbeitslosenhilfe - …

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88
    Die angegebenen Beträge sollten vielmehr in jedem Falle dem - nunmehr durch Art. 1 Abs. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich abgesicherten - Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums dienen (BSGE 57, 59 [BSG 20.06.1984 - 7 RAr 18/83]; KG, Beschluß vom 9. September 1986 - 1 W 2745/86 - <MDR 1987, 152>).

    Hiernach hat sich der Begriff des notwendigen Unterhalts, der dem Beamten bzw. Ruhestandsbeamten für sich und die ihm gegenüber kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten von seinen Dienst- bzw. Versorgungsbezügen und seinen sonstigen laufenden Bezügen auf Grund seines Dienst- oder Versorgungsverhältnisses stets zu verbleiben hat, an dem Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 11 ff. Bundessozialhilfegesetz als unterster Grenze zu orientieren (vgl. auch BSGE 57, 59 [BSG 20.06.1984 - 7 RAr 18/83]; KG, Beschluß vom 9. September 1986 - 1 W 2745/86 - ).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 124.80

    Bausparkasse - Zulassung als Abtretungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88
    Dieses Gesetz, das auch nach seiner Aufhebung mit Wirkung vom 1. Januar 1990 für die vor diesem Zeitpunkt erfolgten Abtretungen fortgelten wird (Art. 1 Abs. 3, Art. 3 des Gesetzes zur Aufhebung von Rechtsvorschriften über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau vom 27. Juni 1989 <BGBl. I S. 1265>), ist von Anfang an als Regelung im Rahmen des Siedlungs- und Heimstättenwesens angesehen worden und gilt gemäß Art. 123 Abs. 1, 125 GG in Verbindung mit Art. 74 Nr. 18 GG als Bundesrecht fort (vgl. auch Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 124.80 - ).

    Den Beamten sollte hiernach zur Förderung des auch im öffentlichen Interesse liegenden Gesetzeszweckes, durch fortlaufende Abtretung eines Gehaltsteils bzw. eines Teils der Ruhestandsbezüge für den Heimstättenbau Privatkredit in größerem Umfange zu erschließen, die Möglichkeit einer Abtretung über die Pfändungsgrenzen hinaus eröffnet werden (Urteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 124.80 - ).

  • KG, 09.09.1986 - 1 W 2745/86
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88
    Die angegebenen Beträge sollten vielmehr in jedem Falle dem - nunmehr durch Art. 1 Abs. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich abgesicherten - Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums dienen (BSGE 57, 59 [BSG 20.06.1984 - 7 RAr 18/83]; KG, Beschluß vom 9. September 1986 - 1 W 2745/86 - <MDR 1987, 152>).

    Hiernach hat sich der Begriff des notwendigen Unterhalts, der dem Beamten bzw. Ruhestandsbeamten für sich und die ihm gegenüber kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten von seinen Dienst- bzw. Versorgungsbezügen und seinen sonstigen laufenden Bezügen auf Grund seines Dienst- oder Versorgungsverhältnisses stets zu verbleiben hat, an dem Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 11 ff. Bundessozialhilfegesetz als unterster Grenze zu orientieren (vgl. auch BSGE 57, 59 [BSG 20.06.1984 - 7 RAr 18/83]; KG, Beschluß vom 9. September 1986 - 1 W 2745/86 - ).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84

    Unzulässige Normenkontrolle bezüglich § 40 VVG

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88
    Die im vorliegenden Verwaltungsstreitverfahren anwendbaren Vorschriften des Beamtenheimstättengesetzes sind bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar, so daß sich die Frage, ob gemäß Art. 100 Abs. 1 GG eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht geboten ist, nicht stellt (vgl. im übrigen auch BVerfGE 70, 126 [BVerfG 04.06.1985 - 1 BvL 14/84]).
  • BGH, 09.06.1960 - VII ZR 228/58

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung an Banken

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88
    Soweit allerdings die Abtretung der Versorgungsbezüge und das Unterhaltaurteil zugunsten der Beigeladenen zu 2 über den notwendigen Unterhalt in dem dargelegten Sinne hinausgehen sollten, gilt uneingeschränkt der Grundsatz der Priorität (BGHZ 32, 361 [BGH 09.06.1960 - VII ZR 228/58]), d.h. daß zunächst die zeitlich früheren Abtretungen des Klägers an den Beigeladenen zu 1 zu berücksichtigen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1987 - 4 S 2357/86

    Berechnung des zulässigen Abtretungsteils bei Abtretung von Versorgungsbezügen - …

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88
    Auf die Berufungen des Beklagten und des Beigeladenen zu 1 hat der Verwaltungsgerichtshof das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen, im wesentlichen aus folgenden Gründen (FamRZ 1988, 971):.
  • RG, 21.12.1934 - III 113/34

    1. Ist bei einer Gehaltspfändung der an den Pfändungspfandgläubiger auszuzahlende …

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88
    Der Auffassung (vgl. u.a. RGZ 146, 290 ), daß die Pfändungsgrenzen unabhängig von den auf Grund des Beamtenheimstättengesetzes abgetretenen Beträgen zu errechnen seien - sie mithin in keinem Abhängigkeitsverhalten zueinander stünden - folgt der Senat nicht (…vgl. auch Schwegmann/Summer, BBesG, § 11 Rz. 3 a).
  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für …

    Demzufolge ist eine Begrenzung der Gebührenfestsetzung unter dem Gesichtspunkt des aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Verbots der Überforderung zumindest dann in Betracht zu ziehen, wenn eine die "Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein" (vgl. BVerfGE 40, 121 [133]; 82, 60 [80; 85]; 113, 88 [108 f.]; 123, 267 [362 f.]; BVerwGE 82, 364 [368]) sicherstellende, im wahrsten Sinne des Wortes existenzerhaltende Leistung ausschließlich von der staatlichen Gemeinschaft erbracht werden kann, weil sie das Leistungsvermögen eines Einzelnen übersteigt.
  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von …

    Demzufolge ist eine Begrenzung der Gebührenfestsetzung unter dem Gesichtspunkt des aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Verbots der Überforderung zumindest dann in Betracht zu ziehen und gegebenenfalls auch geboten, wenn eine die "Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein" (vgl. BVerfGE 40, 121 [133]; 82, 60 [80; 85]; 113, 88 [108 f.]; 123, 267 [362 f.]; BVerwGE 82, 364 [368]) sicherstellende, im wahrsten Sinne des Wortes existenzerhaltende Leistung ausschließlich von der staatlichen Gemeinschaft erbracht werden kann, weil sie das Leistungsvermögen eines Einzelnen übersteigt.
  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 109/93

    Umfang der Abtretung der Bezüge eines Beamten

    § 1 I BHG ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß dem Beamten bei einer Abtretung seiner Bezüge in jedem Fall der Betrag verbleiben muß, der nach §§ 11 ff. BSHG zum Lebensunterhalt notwendig ist (im Anschluß an BVerwG, DVBl 1990, 256).

    Abzulehnen sei auch die vom Landgericht - im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (DVBl. 1990, 256) - vertretene Auffassung, § 1 BHG sei mit dem Grundgesetz nur in einer Auslegung vereinbar, nach der dem Beamten stets der notwendige Unterhalt verbleiben müsse.

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der - vom Berufungsgericht ausdrücklich abgelehnten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 1990, 256) an: Danach ergibt sich aus der grundsätzlichen Zulässigkeit der Abtretung von Beamtenbezügen über die Pfändungsgrenze des § 850 c ZPO hinaus nicht, daß die - seit Inkrafttreten des BHG im Jahre 1927 unverändert gebliebenen - Freibeträge des § 1 BHG stets die Grenze bilden, bis zu der eine Abtretung möglich und wirksam ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge - …

    Ist hingegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, muss anhand einer grundrechtliche Belange einbeziehenden Güter- und Folgenabwägung entschieden werden, wobei die Gerichte verpflichtet sind, eine auch nur möglich erscheinende oder zeitweilige Verletzung von Grundrechten wozu wegen des Anspruchs auf Sicherung des Existenzminimums (vgl. BVerwGE 82, 364, 368) die Wahrung der Würde des Menschen (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG) gehört, zu verhindern.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 B 97.92

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf die grundsätzlich normativen Regelungen des Beamtenrechts eine Zulassung als Abtretungsstelle durch Gesetz für geboten erachtet, verkennt sie bereits, daß die fraglichen Regelungen nicht dem Beamtenrecht zugehören, sondern im Rahmen des Siedlungs- und Heimstättenwesens getroffen worden sind (vgl. Urteile vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 24.88 - ; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 124.80 - ).

    Die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 24.88 - ab, ist formell nicht ordnungsgemäß erhoben.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1993 - 4 S 668/92

    Auszahlung von Dienstbezügen durch den Dienstherrn an einen Abtretungsempfänger - …

    Der Dienstherr kann sich bei der Zahlung von Bezügen an einen Abtretungsempfänger bei Unwirksamkeit der Abtretung (hier für Heimstättenbau wegen Überschreitens der vom Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 82, 364 erkannten Grenze) gegenüber dem Abtretenden auf den in § 409 Abs. 1 BGB vorgesehenen Schuldnerschutz berufen.

    Rn. 4 Durch das vom Kläger erstrittene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1989 - 2 C 24.88 - (BVerwGE 82, 364) ist der Beklagte verurteilt worden, von den Versorgungsbezügen des Klägers nur einen den notwendigen Unterhalt für den Kläger und seine kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten übersteigenden Betrag an den Beigeladenen abzuführen.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Anhaltspunkte für ein …

    Ist hingegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, muss anhand einer grundrechtliche Belange einbeziehenden Güter- und Folgenabwägung entschieden werden, wobei die Gerichte verpflichtet sind, eine auch nur möglich erscheinende oder zeitweilige Verletzung von Grundrechten wozu wegen des Anspruchs auf Sicherung des Existenzminimums (vgl. BVerwGE 82, 364, 368) die Wahrung der Würde des Menschen (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG) gehört, zu verhindern.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1990 - 2 A 99/89

    Dienstherr; Versorgungsbezüge; Pfändbarer Teil; Nicht fällige Ansprüche; …

    Daß der Ruhegehaltempfänger sich indessen eine gewisse Vorausleistung gefallen lassen muß, findet seinen Ausdruck in der Zulässigkeit von Vorschüssen, Abtretungen und Pfändungen im Rahmen der beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften (vgl. RGZ 171, 215, 222;… BGH, aaO sowie zu den Grenzen der Abtretbarkeit von Versorgungsbezügen über die Pfändungsgrenzen hinaus: BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 24.88 -).
  • BVerwG, 17.12.1996 - 2 B 166.96

    Geltendmachung des Revisionszulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung einer …

    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 24.88 - (BVerwGE 82, 364 ff. = Buchholz 239.1 § 51 Nr. 1) entschieden, daß das Gesetz über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau - BHG - mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1992 - 4 S 1126/92

    Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei anschließendem Antrag des …

    Rn. 1 Nach der Kostenentscheidung in dem vom Kläger erstrittenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1989 -- 2 C 24.88 -- (BVerwGE 82, 364) tragen der Beklagte und der Beigeladene zu 1 die Kosten des Revisionsverfahrens.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - L 13 AS 914/12
  • BVerwG, 08.01.1990 - 8 B 190.89

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

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