Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
BeamtStG § 29, § 54 Abs. 1; LBG BE § 44 Abs. 2; BGB § 839 Abs. 3; VwGO § 40 Abs. 2 Satz 2, § 75 Satz 2
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten
- rechtsinformationen.bund.de
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 BeamtStG, § 54 Abs 1 BeamtStG, § 44 Abs 2 LbG BE, § 839 Abs 3 BGB, § 40 Abs 2 S 2 VwGO
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 29, § 54 Abs. 1 BeamtStG, § 40 Abs. 2 Satz 2, § 75 Satz 2 VwGO, § 839 Abs. 3 BGB
Beamtenrecht: Zum Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten | Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit; Wiederherstellung der Dienstfähigkeit; Reaktivierung in das aktive ... - doev.de
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag eines Ruhestandsbeamten auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 29 Abs. 1 BeamtStG ; Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten; Bestimmung der angemessenen ...
- datenbank.nwb.de
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten Beamten
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten Beamten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der vorzeitig pensionierte Beamte - und seine verzögerte Reaktivierung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten Beamten ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines Beamten - Kein Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines Beamten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Schadensersatz aufgrund verzögerter Reaktivierung eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten Beamten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Schadensersatz im Beamtenrecht - verzögerte Reaktivierung
Besprechungen u.ä. (2)
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 29, § 54 Abs. 1 BeamtStG, § 40 Abs. 2 Satz 2, § 75 Satz 2 VwGO, § 839 Abs. 3 BGB
Beamtenrecht: Zum Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten | Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit; Wiederherstellung der Dienstfähigkeit; Reaktivierung in das aktive ... - anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Beamte Dienstunfähigkeit
Verfahrensgang
- VG Berlin - 26 K 206.16
- VG Berlin, 14.06.2019 - 26 K 306.16
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2021 - 4 B 10.19
- BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Papierfundstellen
- BVerwGE 177, 37
- NVwZ 2023, 609
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07
Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Der Dienstherr kann dem Anspruch des zu reaktivierenden Beamten auch keine Erwägungen des Auswahlermessens entgegensetzen (BVerwG, Urteil vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 11).Bezugspunkt hierfür ist die begehrte Berufung in das Beamtenverhältnis und damit das außenwirksame Statusverhältnis des vorzeitig zur Ruhe gesetzten Beamten (BVerwG, Urteil vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 11).
Maßgeblich ist deshalb nicht, ob ein für den Beamten "passender" Dienstposten zur Verfügung steht, die Zuweisung einer Dienststelle und die konkrete Aufgabenzuweisung sind vielmehr der Statusentscheidung nachfolgende Organisationsentscheidungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 12).
Die mit einer Reaktivierung typischerweise verbundenen Gründe, wie etwa die Erhöhung der dadurch verursachten Personalkosten oder die hierdurch bedingten Erfordernisse einer personalwirtschaftlichen Anpassung, reichen nicht (BVerwG, Urteil vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 10 und 12).
Da in den damaligen Fallgestaltungen die grundsätzliche Möglichkeit der Zurverfügungstellung eines amtsangemessenen Aufgabenbereichs nicht in Zweifel stand (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 13 …und vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 21 f.), waren zu der Frage, ob der Dienstherr zur erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis erst dann verpflichtet ist, wenn er einen für die künftige Verwendung passenden Dienstposten gefunden hat, keine Ausführungen enthalten.
- BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08
Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung; …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Dementsprechend hat der Dienstherr auch die haushaltsrechtlichen Grundlagen der Ernennung - die Zurverfügungstellung einer besetzbaren Planstelle (vgl. hierzu § 49 Abs. 1 Satz 3 LHO BE) - nötigenfalls zu schaffen (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 18 m. w. N.).Mit dem Antrag des Ruhestandsbeamten wandelt sich das gemäß § 29 Abs. 2 BeamtStG ins Ermessen des Dienstherrn gestellte Reaktivierungsverfahren in ein gebundenes Entscheidungsverfahren (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 9).
Maßgeblich ist vielmehr, ob es den Dienstherrn vor nicht mehr hinnehmbare Schwierigkeiten stellt, durch organisatorische Änderungen einen geeigneten Dienstposten zu schaffen (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 21).
Da in den damaligen Fallgestaltungen die grundsätzliche Möglichkeit der Zurverfügungstellung eines amtsangemessenen Aufgabenbereichs nicht in Zweifel stand (…vgl. BVerwG, Urteile vom 13. August 2008 - 2 C 41.07 - Buchholz 237.7 § 48 NWLBG Nr. 2 Rn. 13 und vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 - Buchholz 232.0 § 46 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 21 f.), waren zu der Frage, ob der Dienstherr zur erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis erst dann verpflichtet ist, wenn er einen für die künftige Verwendung passenden Dienstposten gefunden hat, keine Ausführungen enthalten.
- BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17
Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Rn. 9 1. Das Rechtsinstitut des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - BVerwGE 162, 253 Rn. 9 m. w. N.).Die Regelung ist als Ausprägung des Mitverschuldensprinzips auch für den beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch anwendbar (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - BVerwGE 162, 253 Rn. 23).
Rn. 39 Zwar muss von den für die Verfahrensbearbeitung zuständigen Bediensteten verlangt werden, dass sie die Sach- und Rechtslage gewissenhaft prüfen, wozu auch die Auswertung der bestehenden Rechtsprechung und Literatur gehört (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - BVerwGE 162, 253 Rn. 19).
- BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Sie wäre jedenfalls für die hier in Rede stehende Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit auch nicht mehr reversibel, weil nach dem Grundsatz der Ämterstabilität eine Ernennung nur unter den gesetzlich geregelten Fällen wieder aufgehoben werden kann (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27). - BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05
Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Rn. 31 bb) Im Rechtsstaat hat aber jede Behörde die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten und, sobald ihre Prüfung abgeschlossen ist, ungesäumt zu bescheiden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - III ZR 302/05 - BGHZ 170, 260 ). - BGH, 24.10.2019 - III ZR 141/18
Anspruch auf Schmerzensgeld bei Erstattung eines unrichtigen Gutachtens in …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Ein Anspruchsverlust tritt jedoch nur durch den Nichtgebrauch von zumutbaren und erfolgversprechenden Rechtsmitteln ein (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2019 - III ZR 141/18 - NJW 2020, 1592 Rn. 25). - BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Mit einem entsprechenden Ausspruch wäre daher auch eine Vorwegnahme der Hauptsache verbunden, ohne dass die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorgelegen hätten (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258 ). - BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Eine derartig "vorläufige" Beamtenernennung kennt das geltende Recht nicht; aufgrund ihrer rechtsgestaltenden Wirkung ist die Ernennung bedingungsfeindlich (BVerwG, Urteil vom 23. April 2015 - 2 C 35.13 - BVerwGE 152, 68 Rn. 10 m. w. N.). - BGH, 23.01.1992 - III ZR 191/90
Amtspflichtverletzung einer Gemeinde durch Nichtbearbeitung einer …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Insbesondere schließt die Vorschrift nicht die Möglichkeit aus, dass auch ein kürzerer Verzögerungszeitraum zu einem Schadensersatzanspruch des Ruhestandsbeamten führen kann, sofern die sonstigen Voraussetzungen eines entsprechenden Haftungstatbestands erfüllt sind (vgl. für Amtshaftungsansprüche BGH, Beschluss vom 23. Januar 1992 - III ZR 191/90 - NVwZ 1993, 299 Rn. 6). - VGH Bayern, 20.10.2014 - 3 ZB 12.529
Beamtenrecht; Kriminalhauptkommissar (BesGr. A 12); Versetzung in den Ruhestand; …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2022 - 2 C 4.21
Er war damit auch nicht in der Lage, eine der Gesundheit des Klägers möglicherweise abträgliche Reaktivierung zu vermeiden (vgl. VGH München, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 3 ZB 12.529 - juris Rn. 16). - BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11
Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
- BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18
Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …
- BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13
Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im …
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 73.08
Bundeseisenbahnvermögen; Deutsche Bahn; Beamte der früheren Bundesbahn; Wahrung …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15
Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt; …
- BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 811/09
Nichtannahmebeschluss: Keine Absenkung der Kausalitätsanforderungen für …
- BVerwG, 06.03.2012 - 2 A 5.10
Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Grundsatz …
- BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21
Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem "Mobbing" Gesamtschau …
Voraussetzung hierfür ist, dass der Dienstherr eine dem Beamten gegenüber bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat, die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war und der Beamte es nicht unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines ihm zumutbaren Rechtsmittels abzuwenden (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - NVwZ 2023, 609 Rn. 9 m. w. N.).Ein Anspruchsverlust tritt jedoch nur durch den Nichtgebrauch von zumutbaren und erfolgversprechenden Rechtsmitteln ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - NVwZ 2023, 609 Rn. 34 m. w. N.).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist Voraussetzung für die Geltendmachung eines beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs, dass die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - NVwZ 2023, 609 Rn. 9 m. w. N.).
- VG Ansbach, 31.08.2023 - AN 1 K 21.01928
Reaktivierung nach Wiedererlangung der Dienstfähigkeit
Es müssen mit großer Wahrscheinlichkeit schwerwiegende Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit drohen (BVerwG, U.v. 15.11.2022 - 2 C 4/21 - juris Rn. 25).Voraussetzung hierfür ist, dass der Dienstherr eine dem Beamten gegenüber bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat, die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war und der Beamte es nicht unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines ihm zumutbaren Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, U.v. 15.11.2022 - 2 C 4/21 - juris Rn. 9).
Aus dieser Regelung spezieller Sachurteilsvoraussetzungen lässt sich keine Vorgabe für die angemessene Frist der Bearbeitung eines Reaktivierungsbegehrens nach § 29 Abs. 1 BeamtStG entnehmen (BVerwG, U.v. 15.11.2022 - 2 C 4/21 - juris Rn. 30).
Der Amtswalter hat hierbei die einschlägige Rechtsprechung und Literatur auszuwerten (…BVerwG, U.v. 25.2.2010 - 2 C 22/09 - juris Rn. 26; BVerwG, U.v. 15.11.2022 - 2 C 4/21 - juris Rn. 39).
Rn. 132 Das nach der Entscheidung der Beklagten ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2022 (BVerwG, U.v. 15.11.2022 - 2 C 4/21 - juris), in dem ein Verschulden des Dienstherrn verneint wurde, weil bis dahin noch nicht geklärt war, dass der Reaktivierungsanspruch entkoppelt von der Zuweisung eines konkreten Dienstpostens zu betrachten ist, führt zu keinem anderen Ergebnis, da es eine andere Fallkonstellation betraf.
Insbesondere wäre ein Antrag nach § 123 VwGO, mit dem Ziel, vorläufig in das Beamtenverhältnis berufen zu werden, nicht erfolgsversprechend gewesen, da das geltende Recht eine vorläufige Beamtenernennung nicht kennt (BVerwG, U.v. 15.11.2022 - 2 C 4/21 - juris Rn. 36).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.02.2024 - 4 B 5.19
Berufung; Beamter; "Mobbing"; Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung der …
Rn. 73 a. Voraussetzung des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist, dass der Dienstherr eine dem Beamten gegenüber bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat, die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war und der Beamte es nicht unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines ihm zumutbaren Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG…, Urteil vom 28. März 2023 - 2 C 6.21 - juris Rn. 18;… Urteil vom 28. März 2023 - 2 A 12.21 - juris Rn. 9; Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - juris Rn. 9 m.w.N.; vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 15. April 2021 - OVG 4 B 10.19 - juris Rn. 32).
- BVerwG, 09.11.2023 - 2 C 12.22
Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten irrelevant für die Festsetzung ihrer …
Rn. 24 Die Vorstellung, der Kläger könne nunmehr - 30 Jahre später - trotz des unterlassenen Gebrauchs von Primärrechtsmitteln die nach seinem Vortrag rechtswidrige Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung "liquidieren", die Zeiten also versorgungsrechtlich wie Dienstzeit behandeln lassen, entspricht nicht dem das deutsche Haftungsrecht durchziehenden Grundsatz vom Vorrang des Primärrechtsschutzes (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - NVwZ 2023, 609 Rn. 34;… zum Verweis auf die vorrangig gebotene Möglichkeit des Primärrechtsschutzes auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Mai 2022 - 2 BvR 1330/16 u. a. - ZBR 2022, 306 Rn. 46 und 51). - BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24
Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren
Es obliegt aber dem Dienstherrn, ärztliche Feststellungen zum Gesundheitszustand eines Beamten in rechtlicher Hinsicht zu bewerten und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob und ggf. für welche Verwendungen der Beamte (wieder) eingesetzt werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - BVerwGE 177, 37 Rn. 21 f. …und vom 10. Oktober 2024 - 2 C 21.23 - juris Rn. 34). - VG Bremen, 16.01.2024 - 6 K 2554/20
Entschädigung, Urteil vom 16.01.2024, 6 K 2554/20 - amtsangemessene …
Voraussetzung hierfür ist, dass der Dienstherr eine dem Beamten gegenüber bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat, die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war und der Beamte es nicht unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines ihm zumutbaren Rechtsmittels abzuwenden (zuletzt BVerwG, Urt. v. 28.03.2023 - 2 C 6/21 - juris Rn. 18 ff. und v. 15.11.2022 - 2 C 4.21 - NVwZ 2023, 609 Rn. 9 m. w. N.).Nichtgebrauch von zumutbaren und erfolgversprechenden Rechtsmitteln ein (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2022 - 2 C 4.21 - NVwZ 2023, 609 Rn. 34 m. w. N.).
- VG Berlin, 07.11.2023 - 26 K 188.20
Bewerbungsverfahrensanspruch: Voranschaltung einer zusätzlichen Erprobungszeit …
Das Rechtsinstitut des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2022 - 2 C 4.21 -, juris, Rn. 9;… Hoffmann, in: Schütz/Maiwald, BeamtenR (212. AL September 2023), § 8 BeamtStG Rn. 112).Als im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis wurzelndes und insofern "quasi-vertragliches" Institut gewährleistet der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch Sekundärrechtsschutz für Pflichtverletzungen aus dem Beamtenverhältnis, wie dies § 280 Abs. 1 BGB für vertragliche Schuldverhältnisse vorsieht (…vgl. zur Bezugnahme auf die Grundsätze der positiven Vertragsverletzung auch BVerfG, Beschl. v. 13.1.2010 - 2 BvR 811/09 -, juris, Rn. 9; BVerwG, Urt. v. 15.11.2022 - 2 C 4.21 -, juris, Rn. 9).
Voraussetzung hierfür ist, dass der Dienstherr eine dem Beamten gegenüber bestehende Pflicht schuldhaft verletzt hat, die Rechtsverletzung adäquat kausal für den Schadenseintritt war und der Beamte es nicht unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines ihm zumutbaren Rechtsmittels abzuwenden (vgl. BVerwG, , Urt. v. 15.11.2022 - 2 C 4.21 -, juris, Rn. 9;… Urt. v. 9.5.2019 - 2 C 1.18 -, juris, Rn. 18).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2026 - 4 S 6.26
Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; …
Soll eine Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Hauptsache vorwegnehmen (wie im Fall einer begehrten Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit), so müssten ohne diese Entscheidung schwere und unzumutbare Nachteile entstehen können, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nachträglich nicht mehr beseitigt werden könnten (BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - juris Rn. 36).Sie wäre jedenfalls für die hier in Rede stehende Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit auch nicht mehr reversibel, weil nach dem Grundsatz der Ämterstabilität eine Ernennung nur unter den gesetzlich geregelten Fällen wieder aufgehoben werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - juris Rn. 36: vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. März 2023 - OVG 4 S 8/23 - juris Rn. 5).
Sollte gleichwohl die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise möglich sein, dann nur unter den vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - juris Rn. 36) in Bezug genommenen Voraussetzungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Eine Entscheidung in der Hauptsache müsste nicht mehr rechtzeitig erwirkt werden können und das Begehren müsste bei Anlegung eines strengen Maßstabes an die Prüfung deren Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben.
- VG Berlin, 16.10.2024 - 26 K 153.24
Erfolglose Klage wegen zu geringer Beamtenbesoldung (Besoldungsgruppen A) in …
Rn. 32 Unabhängig von den Fragen, ob die Klage im Hinblick auf etwaige Schadensersatzansprüche mangels eines diesbezüglichen vorherigen behördlichen Antrags unzulässig ist (vgl. hierzu BVerwG, ZBR 1968, 225 (226);… Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 11. Aufl. 2024, § 10 Rn. 64 a.E.) und inwiefern der Gewährung einer Schadensersatzzahlung kompetenzrechtliche Bedenken im Hinblick auf Art. 100 Abs. 1 GG entgegenstehen (vgl. OLG Hamburg, DÖV 1971, 238, wonach eine Amtshaftungsklage bei gerügter Unteralimentation "nur einen Umweg zur Umgehung des Regelungsvorbehalts des Gesetzgebers im Bereich der Beamtenbesoldung dar[stellt]"), scheidet ein beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch jedenfalls mangels der Verletzung eines individuellen Pflichtenverhältnisses durch die abstrakt-generellen Besoldungsgesetze aus (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urt. v. 15.11.2022 - 2 C 4.21 -, juris, Rn. 9). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2025 - 4 S 30.25
Vorläufige Verpflichtung der Behörde zur Übernahme einer Lehrkraft in das …
Eine derartig "vorläufige" Beamtenernennung kennt das geltende Recht nicht; aufgrund ihrer rechtsgestaltenden Wirkung ist die Ernennung bedingungsfeindlich (so das BVerwG, Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - juris Rn. 36: vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. März 2023 - OVG 4 S 8/23 - juris Rn. 5).Rn. 6 Sollte gleichwohl die Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise möglich sein (…dagegen wohl Herrmann, a.a.O.), dann nur unter den vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 15. November 2022 - 2 C 4.21 - juris Rn. 36) in Bezug genommenen Voraussetzungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Eine Entscheidung in der Hauptsache müsste nicht mehr rechtzeitig erwirkt werden können und das Begehren müsste bei Anlegung eines strengen Maßstabes an die Prüfung der Erfolgsaussichten erkennbar Erfolg haben.
- VG Schleswig, 23.12.2024 - 12 B 78/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Beförderung
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2023 - 4 S 8.23
Beschwerde - mehrere jeweils selbstständig tragende Begründungen - einstweilige …
- VG Schleswig, 08.12.2025 - 12 B 63/25
Einstellung ins Beamtenverhältnis - Ausnahme von Einstellungsvoraussetzungen …
- VG Berlin, 10.10.2024 - 26 K 187.24
Erfolglose Klage wegen zu geringer Beamtenbesoldung (Besoldungsgruppen A) in …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2025 - 4 N 74.24
Besoldung - verfassungswidrige Alimentation - hier: bezifferter Leistungsantrag - …
- BVerwG, 28.11.2024 - 2 VR 2.24
- VG Bayreuth, 13.08.2024 - B 5 K 23.45
Rückforderung von Anwärterbezügen nach beruflicher Umorientierung
- VG Gelsenkirchen, 29.01.2025 - 1 K 2776/24
Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; rechtswidrige Entlassung; Verschulden; …
- VG Gelsenkirchen, 29.04.2026 - 1 K 1154/23
Beamtenrechtlicher Schadensersatz; späterer Berufseinstieg; adäquat kausaler …
- VG Gelsenkirchen, 08.08.2024 - 1 K 2648/22
Versetzung eines Lehrers in den Ruhestand, amtsärztliches Gutachten, vermutete …
- VG Berlin, 17.07.2023 - 5 L 640.23
Lehrkräfteverbeamtung: Hinausschieben der Höchstaltersgrenze für angestellte …
- VG Gelsenkirchen, 29.01.2025 - 1 K 4403/22
Zurruhesetzung; Dienstunfähigkeit; Prognoseentscheidung; unsubstantiiertes …
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