Rechtsprechung
| ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Fortzahlung des vertragsgemäßen Entgelts auf Grund des Annahmeverzugs des Arbeitgebers; Annahmeverzug des Arbeitgebers durch Nichtzuweisung einer vertragsgemäßen Tätigkeit; Darlegungslast für die Bezifferung der von der Bundesagentur für Arbeit zu Gunsten des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 2005, 611 (Ls.)
- DB 2005, 167
- NZA-RR 2005, 362
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BAG, 07.03.2001 - GS 1/00
Zinsen auf Bruttolohn
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04
Zutreffend ist allerdings, dass der Arbeitnehmer auch hinsichtlich der vom Arbeitgeber gemäß § 22 Abs. 1 SGB IV an die Träger des der Sozialversicherung abzuführenden Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung Gläubiger des Bruttoentgelts ist (vgl. nur BAG Großer Senat 07.03.2001 - GS 1/00 - AP BGB § 288 Nr. 4, zu III 1, insbesondere III 1 d) und dass dementsprechend auch durch die Abführung von Arbeitnehmeranteilen durch die Bundesagentur für Arbeit der entsprechende Bruttovergütungsanspruch gemäß § 115 Abs. 1 SGB X vom Arbeitnehmer auf die Bundesagentur übergeht. - BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04
Dazu gehört auch in diesem Fall anfallende Überstundenvergütung (BAG 18.09.2001 - 9AZR307/00 -AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 37, zu II 1 c). - BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 817/93
Gehaltsüberzahlung - Entreicherung - Anscheinsbeweis
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04
Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis wäre ein Sachverhalt, der nach der Lebenserfahrung typischerweise von einer bestimmten Ursache auf einen bestimmten Erfolg schließen lässt (BAG 18.01.1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79/115, zu II 2 a; 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C II 2 a (1)).
- BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04
Im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer als Gläubiger und dem Arbeitgeber als Schuldner des Vergütungsanspruchs handelt es sich jedoch nicht um einen rechtsbegründende, sondern um einen rechtsbeseitigenden Umstand, für dessen Eintritt nach den allgemeinen Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast (vgl. nur BAG 12.10.1994-7 AZR 745/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 165, zu 4 a; BGH 11.12.2001 - VI ZR 350/00 - NJW 2002/1123, zu II 3 b) nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner und damit der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig ist. - BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 394/97
Verschwiegenheitspflicht, Unterlassungsansprüche
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04
Voraussetzung für einen Anscheinsbeweis wäre ein Sachverhalt, der nach der Lebenserfahrung typischerweise von einer bestimmten Ursache auf einen bestimmten Erfolg schließen lässt (BAG 18.01.1995 - 5 AZR 817/93 - BAGE 79/115, zu II 2 a; 19.05.1998 - 9 AZR 394/97 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 11, zu C II 2 a (1)). - BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04
Es handelt sich um eine rechtsvernichtende Einwendung, die der Arbeitgeber im Prozess substantiiert darzulegen hat (BAG 25.02.2004 - 5 AZR 160/03 - AP MuSchG 1968 § 14 Nr. 24, zu II 1). - BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89
Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04
Für den Einwand von § 297 BGB ist der Gläubiger darlegungs- und beweispflichtig (allgemeine Ansicht, vgl. etwa BAG 02.08.1968-3 AZR 219/67 -AP BGB § 297 Nr. 1, zu II 3 c, d, 4; 19.04.1990-2 AZR 591/89 - AP BGB § 615 Nr. 45, zu 2 d;… ErfK-Preis 4. Aufl. § 615 BGB Rn. 114;… KR-Spilger 7. Aufl. § 11 KSchG Rn. 15;… HaKo-KSchG-Fiebig 2. Aufl. § 11 KSchG Rn. 41;… Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger Kündigungsschutzecht 6. Aufl. § 615 BGB Rn. 36;… HK-BGB-Eckert § 297 Rn. 2). - BGH, 07.05.1998 - III ZR 18/97
Wirtschaftliche Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem beabsichtigten …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04
Voraussetzung hierzu wäre, dass der Arbeitgeber als darlegungspflichtige Partei über keine näheren Kenntnisse der maßgeblichen Tatsachen verfügt, wohl aber der Arbeitnehmer als Prozessgegner (vgl. BGH 07.05.1998 - III ZR 18/97 - NJW 1998/2277, zu I 2 c). - BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
Behindertengerechte Beschäftigung
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04
Eines tatsächlichen oder mündlichen Angebots der Arbeitsleistung des Klägers im Sinne der §§ 294, 295 BGB bedurfte es nicht, da die Beklagte dem Kläger trotz der Rücknahme ihrer Berufung im Verfahren - 2/1 Ca 8076/01 - keine vertragsgemäße Tätigkeit zuwies und damit die nach § 296 Satz 1 BGB zur Beseitigung des Annahmeverzuges erforderliche Mitwirkungshandlung nicht vornahm (zu den Voraussetzungen der Beseitigung des Annahmeverzugs vgl. nur BAG 23.01.2001 - 9 AZR 287/99 - AP SGB IX § 81 Nr. 1, zu I 3 d, m.w.N.). - BAG, 12.10.1994 - 7 AZR 745/93
Zur Beweislastverteilung bei befristeten Arbeitsverhältnissen; hier: Dauer der …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04
Im Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer als Gläubiger und dem Arbeitgeber als Schuldner des Vergütungsanspruchs handelt es sich jedoch nicht um einen rechtsbegründende, sondern um einen rechtsbeseitigenden Umstand, für dessen Eintritt nach den allgemeinen Grundsätzen der Darlegungs- und Beweislast (vgl. nur BAG 12.10.1994-7 AZR 745/93 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 165, zu 4 a; BGH 11.12.2001 - VI ZR 350/00 - NJW 2002/1123, zu II 3 b) nicht der Gläubiger, sondern der Schuldner und damit der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig ist. - BAG, 02.08.1968 - 3 AZR 219/67
Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes - Dienstunfähigkeit - Annahmeverzug - …
- BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis
Der Anspruchsübergang erfasst nur das erhaltene Nettoarbeitslosengeld, nicht aber die durch die Bundesagentur für Arbeit abgeführten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (BAG 24. September 2003 - 5 AZR 282/02 - AP BGB § 151 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 3; aA ArbG Frankfurt 25. August 2004 - 2 Ca 3809/04 - ZTR 2005, 220; LAG Nürnberg 24. Juni 2003 - 6 Sa 424/02 - ZTR 2004, 46).
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