Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09.DA |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Abs 2 BauNVO, § 42 Abs 2 VwGO, § 154 Abs 1 VwGO
Antrag auf Einschreiten gegen eine Nutzungsänderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Einschreiten gegen eine Nutzungsänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Nachbarn wollen Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet verhindern
- rechtsindex.de (Pressemitteilung)
Nachbarn wollen Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet verhindern
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Flächendeckende Versorgung mit Pizza und Pasta
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Pizzeria im Allgemeinen Wohngebiet zulässig - Nachbarschaft muss betriebsübliche Emissionen hinnehmen
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- VG Düsseldorf, 06.11.2008 - 9 K 2466/07
Biergarten für 200 Gäste ist mit Wohnruhe unvereinbar
Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
Ein verbrauchernaher Einzugsbereich liegt nicht vor, wenn die Gaststätte auf Besucher ausgerichtet ist, die realistischerweise zum Besuch ein Kraftfahrzeug benutzen, oder wenn die Gaststätte eine Kapazität aufweist, die nicht erwarten lässt, dass sie durch die Bewohner des "Gebiets" in einem ins Gewicht fallenden Umfang ausgelastet wird (VG Düsseldorf, Urt. v. 06.11.2008 - 9 K 2466/07 -, juris, Abs. Nr. 57, nach BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67, und Urteil vom 29. Oktober 1998).Die Bezugnahme der Kläger auf die seinerzeit in der Presse dargestellte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist nicht weiter-, sondern bei nähere Kenntnis des Urteils vom 18. November 2008 ( 9 K 2466/07, juris) eher irreführend.
- BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98
Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm; …
Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
Ein allgemeines Wohngebiet (WA) wird daher nicht allein dadurch funktionslos und damit ungültig, wenn auf den Grundstücken tatsächlich (zunächst) nur Nutzungen verwirklicht werden, die im reinen Wohngebiet zulässig sind (BVerwG; Urt. v. 12.08.1999 - 4 CN 4/98 -, juris). - BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98
Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.
Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
Ein verbrauchernaher Einzugsbereich liegt nicht vor, wenn die Gaststätte auf Besucher ausgerichtet ist, die realistischerweise zum Besuch ein Kraftfahrzeug benutzen, oder wenn die Gaststätte eine Kapazität aufweist, die nicht erwarten lässt, dass sie durch die Bewohner des "Gebiets" in einem ins Gewicht fallenden Umfang ausgelastet wird (…VG Düsseldorf, Urt. v. 06.11.2008 - 9 K 2466/07 -, juris, Abs. Nr. 57, nach BVerwG, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 B 85.98 -, BRS 60 Nr. 67, und Urteil vom 29. Oktober 1998).
- BVerwG, 17.02.1997 - 4 B 16.97
Bauplanungsrecht - Funktionslosigkeit einer bauplanerischen Festsetzung, …
Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
Wenn auch die tatsächliche Nutzung nach den getroffenen Feststellungen überwiegend der in einem reinen Wohngebiet anzutreffenden Nutzung (reine Wohnnutzung) entsprechen mag, so ist das Erreichen des einst durch die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet angestrebten planerischen Zieles nicht ausgeschlossen (dazu Jäde/Dirnberg/Weiß, BauGB/BauNVO, 5. Aufl. 2007, Rdnr. 41 zu § 30 BauGB unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16.97 -). - VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91
Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben
Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
Rn. 48 a)wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen zwingende Vorschriften verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und b) entweder die verletzten Vorschriften nachbarschützend, d.h. dem Schutze des Nachbarn zu dienen bestimmt sind und c) durch das damit rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt oder insbesondere bei nicht dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften des Baurechts eine Genehmigung eines Vorhabens bzw. ihre Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation eines Dritten nachhaltig verändert und dadurch der Nachbar schwer und unerträglich betroffen wird (Hess. VGH, Beschl. v. 09.11.1987 - 4 TG 1913/87 - Beschl. v. 01.08.1991, DVBl. 1992, S. 45, ständige Rechtsprechung). - OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06
Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen …
Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
Rn. 24 Die Kläger sind ferner - mit Blick auf die Rechtsprechung des OVG des Saarlandes vom 26. Januar 2007 - 2 W 27/06 -, juris) der Ansicht, dass für den Fall, dass die Nutzungsänderung nicht generell untersagt werde, angemessene Schutzauflagen als milderes Mittel erforderlich seien. - BVerwG, 18.08.1995 - 4 B 183.95
Beherbergungsbetrieb - Allgemeines Wohngebiet - WA-Gebiet - Zwei-Wohnungs-Klausel …
Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
Rn. 52 Ausgangspunkt ist die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 18.08.1995 - 4 B 183.95 -) geklärte Frage,. - VGH Hessen, 09.11.1987 - 4 TG 1913/87
Errichtung eines Supermarktes in unmittelbarer Nachbarschaft eines Wohngebietes
Auszug aus VG Darmstadt, 24.08.2009 - 2 K 215/09
Rn. 48 a)wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen zwingende Vorschriften verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und b) entweder die verletzten Vorschriften nachbarschützend, d.h. dem Schutze des Nachbarn zu dienen bestimmt sind und c) durch das damit rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt oder insbesondere bei nicht dem Nachbarschutz dienenden Vorschriften des Baurechts eine Genehmigung eines Vorhabens bzw. ihre Ausnutzung die vorgegebene Grundstückssituation eines Dritten nachhaltig verändert und dadurch der Nachbar schwer und unerträglich betroffen wird (Hess. VGH, Beschl. v. 09.11.1987 - 4 TG 1913/87 - Beschl. v. 01.08.1991, DVBl. 1992, S. 45, ständige Rechtsprechung).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Thüringen
§ 37 Abs 5 S 2 KStG 2002, § 27 Abs 2 KStG 2002, § 28 Abs 1 S 3 KStG 2002, § 38 Abs 1 KStG 2002, § 96 Abs 1 Nr 1 InvZulG
Aufrechnung mit während des Insolvenzverfahrens festgesetztem Körperschaftsteuerguthaben - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Körperschaftsteuerguthaben nach Insolvenzeröffnung in 2006; Insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs auf Auszahlung eines Teils des Körperschaftsteuerguthabens
- Wolters Kluwer
Erlöschen eines Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens durch Aufrechnung mit einer Forderung auf Rückzahlung der Investitionszulage; Für die Auszahlung eines Erstattungsbetrags notwendiger Ausschüttungsbeschluss als aufschiebende Bedingung für das ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Körperschaftsteuerguthaben nach Insolvenzeröffnung in 2006 - Insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs auf Auszahlung eines Teils des Körperschaftsteuerguthabens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09
- BFH, 23.02.2011 - I R 20/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 750
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06
Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach …
Auszug aus FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09
Auf die steuerrechtliche Entstehung i.S.d. § 38 AO kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, Urteile vom 5.10.2004 VII R 69/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 195; vom 16.01.2007 VII R 7/06, BStBl II 2007, 745; vom 17.04.2007 VII R 27/06, BFH/NV 2007, 1391).Rn. 26 Es handelt sich um eine Situation, die vergleichbar ist mit den vom BFH entschiedenen Fällen, in denen vor Insolvenz- bzw. Konkurseröffnung geleistete, überhöhte Vorauszahlungen bereits vor Insolvenz- bzw. Konkurseröffnung einen aufschiebend bedingten Erstattungsanspruch begründen, gegen den die Finanzbehörde im Insolvenzverfahren aufrechnen kann, obwohl das die Erstattung auslösende Ereignis selbst erst nach Eröffnung des Verfahrens, nämlich mit Ablauf des Veranlagungszeitraums eintritt (vgl. zur KSt BFH-Urteil vom 12.01.1984 VII R 155/82, juris; zur Grunderwerbsteuer Urteil vom 17.04.2007 VII R 27/06, BStBl II 2009, 589).
- BFH, 05.10.2004 - VII R 69/03
Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auszug aus FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09
Auf die steuerrechtliche Entstehung i.S.d. § 38 AO kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, Urteile vom 5.10.2004 VII R 69/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 195; vom 16.01.2007 VII R 7/06, BStBl II 2007, 745;… vom 17.04.2007 VII R 27/06, BFH/NV 2007, 1391). - BFH, 16.01.2007 - VII R 7/06
Aufrechnung gegen Vorsteuervergütungsanspruch im Insolvenzverfahren
Auszug aus FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09
Auf die steuerrechtliche Entstehung i.S.d. § 38 AO kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, Urteile vom 5.10.2004 VII R 69/03, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 195; vom 16.01.2007 VII R 7/06, BStBl II 2007, 745;… vom 17.04.2007 VII R 27/06, BFH/NV 2007, 1391). - BFH, 12.01.1984 - VII R 155/82
Auszug aus FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09
Rn. 26 Es handelt sich um eine Situation, die vergleichbar ist mit den vom BFH entschiedenen Fällen, in denen vor Insolvenz- bzw. Konkurseröffnung geleistete, überhöhte Vorauszahlungen bereits vor Insolvenz- bzw. Konkurseröffnung einen aufschiebend bedingten Erstattungsanspruch begründen, gegen den die Finanzbehörde im Insolvenzverfahren aufrechnen kann, obwohl das die Erstattung auslösende Ereignis selbst erst nach Eröffnung des Verfahrens, nämlich mit Ablauf des Veranlagungszeitraums eintritt (vgl. zur KSt BFH-Urteil vom 12.01.1984 VII R 155/82, juris; zur Grunderwerbsteuer Urteil vom 17.04.2007 VII R 27/06, BStBl II 2009, 589).
- BFH, 23.02.2011 - I R 20/10
Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren - …
Die Klage gegen den auf den Antrag des Klägers hin erteilten Abrechnungsbescheid vom 13. November 2008 (§ 218 Abs. 2 der Abgabenordnung --AO--) blieb erfolglos (Thüringer Finanzgericht --FG--, Urteil vom 18. Februar 2010 2 K 215/09, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2010, 750). - FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 408/09
Aufrechnungsmöglichkeit der Finanzverwaltung mit Körperschaftsteuerguthaben nach …
Denn das Körperschaftsteuerguthaben entstand allein durch die Verwirklichung der körperschaftsteuerlichen Tatbestände bis zum Ablauf des grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Anrechnungsverfahrens als systembedingtes Körperschaftsteuerminderungspotenzial aus der gegenüber ausgeschütteten Gewinnen höheren Besteuerung der Gewinnthesaurierungen (so auch Urteil des Thüringer FG vom 18. Februar 2010 2 K 215/09, EFG 2010, 750, nicht rechtskräftig, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 20/10).Die Durchführung der Ausschüttung stellte damit den Eintritt einer Bedingung i. S. des § 95 Abs. 1 InsO dar, der dem Finanzamt die Möglichkeit zur Aufrechnung mit bereits bestehenden und fälligen Steuerforderungen bietet (so auch Urteil des Thüringer FG vom 18. Februar 2010 2 K 215/09, a.a.O.).
- FG Düsseldorf, 28.03.2014 - 6 K 4087/11
Teilwertabschreibung auf verzinsliche eigenkapitalersetzende Darlehensforderungen …
Sowohl der BFH als auch einzelne Finanzgerichte und die überwiegende Auffassung in der Literatur bezweifelten, dass § 1 AStG mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sei (BFH-Urteil vom 29.11.2000 I R 85/99, BStBl II 2002, 720; FG Düsseldorf Urteil vom 19.2.2008 17 K 894/05 E, EFG 2008, 1006; FG Münster Urteil vom 22.2.2008 9 K 509/07 K, F, EFG 2008, 923; FG München vom 17.7.2009 2 K 2798/06, EFG 2010, 750; Wassermeyer, IStR 2001, 113; Schön IStR 2004, 289; Schaumburg, DB 2005, 1129; Rödder, DStR 2004, 1632). - FG Thüringen, 09.04.2014 - 3 K 478/12
Berechnung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrages nach § 38 Abs. 5 KStG ohne …
Rn. 11 Das Klageverfahren 3 K 876/09 ruhte zunächst wegen der BFH-Verfahren I R 20/10 (Vorinstanz FG Thüringen 2 K 215/09 ) und I R 107/10 (Vorinstanz FG Hamburg 6 K 290/09).Hierzu bestätigte der BFH am 23.02.2011 (I R 20/10 entgegen FG Thüringen 2 K 215/09 ), dass der Anspruch auf den KSt-Auszahlungsbetrag durch die Fiktion des § 37 Abs. 5 KStG erst mit Ablauf des 31.12.2006 begründet wird.
- FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 434/09
Aufrechnung von Insolvenzforderungen mit Körperschaftsteuerguthaben; Recht eines …
Denn das Körperschaftsteuerguthaben entstand allein durch die Verwirklichung der körperschaftsteuerlichen Tatbestände bis zum Ablauf des grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Anrechnungsverfahrens als systembedingtes Köperschaftsteuerminderungspotenzial durch Gewinnthesaurierungen (so auch Urteil des Thüringer FG vom 18. Februar 2010 2 K 215/09, EFG 2010, 750, nicht rechtskräftig, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 20/10).Die Durchführung der Ausschüttung stellte damit den Eintritt einer Bedingung i.S.d. § 95 Abs. 1 InsO dar, der dem Finanzamt die Möglichkeit zur Aufrechnung mit bereits bestehenden und fälligen Steuerforderungen bot (so auch Urteil des Thüringer FG vom 18. Februar 2010 2 K 215/09, a.a.O.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".