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Rechtsprechung
   FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17205
FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10 (https://dejure.org/2010,17205)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.06.2010 - 2 K 41/10 (https://dejure.org/2010,17205)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 2 K 41/10 (https://dejure.org/2010,17205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für die Durchsetzung von Einsichts- und Auskunftsansprüchen zur Vorbereitung eines insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Rechtsweges zu den Finanzgerichten bei Begehren einer Akteneinsicht in Vollstreckungsakten aus außersteuerlichen Gründen; Anwendung des § 33 Abs. 1 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) auf ein Begehren der Einsicht in Steuerakten eines noch nicht abgeschlossenen ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtsweg für die Durchsetzung von Einsichts- und Auskunftsansprüchen zur Vorbereitung eines insolvenzrechtlichen Anfechtungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 58/06

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Insolvenzverwalters gegen im Wege …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10
    Er begehrt nicht Einsicht in Steuer- oder Vollstreckungsakten des Antragsgegners, um die Rechte des Gemeinschuldners in einem noch laufenden Verwaltungs- oder noch laufenden Vollstreckungsverfahren wahrnehmen zu können, sondern will in die Vollstreckungsakten des Beklagten in einem bereits abgeschlossenen Vollstreckungsverfahren einsehen, um einen Anfechtungsanspruch nach der Insolvenzordnung beziffern zu können (vgl. dazu auch Bundesgerichtshof -BGH- Urteil vom 13. August 2009, IX ZR 58/06, WM 2009, 1942).

    Rn. 19 Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. August 2009 (IX ZR 58/06, WM 2009, 1942) zwar keine Stellung dazu genommen, ob für den Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt zur Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen nach § 13 GVG der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet ist.

    Denn Grundlage für ein solches - auch hier von dem Kläger geltend gemachtes - Begehren sind nach dieser Entscheidung § 242 BGB und die Grundsätze von Treu und Glauben (vgl. BGH-Urteil vom 13. August 2009, IX ZR 58/06, WM 2009, 1942).

    Eine Verpflichtung, Leistungen so zu bewirken, wie Treu und Glauben es erfordern, gibt es jedoch nur im Rahmen bestehender Rechtsbeziehungen (vgl. BGH-Urteil vom 13. August 2009, IX ZR 58/06, WM 2009, 1942).

    Er beruft sich vielmehr auf eine bürgerlich-rechtliche Sonderbeziehung, wenn er in Anlehnung an die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze darauf abstellt, dass er aus § 133 Abs. 1 InsO dem Grunde nach zur Anfechtung der Zahlungen des Vollstreckungsschuldners an den Beklagten berechtigt sei (vgl. zu diesen Grundsätzen BGH-Urteil vom 13. August 2009, IX ZR 58/06, WM 2009, 1942).

    Rn. 23 3.) Soweit der Kläger sein Begehren - neben dem "allgemeinen Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch" auch auf einen Anspruch auf Informationszugang aus § 1 Abs. 2 i. V. m. § 4 IFG M-V zu stützen sucht, kann dahinstehen, ob ein auf ein Landesgesetz gestützter Anspruch auf Einsicht in Steuerakten schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht bestehen kann (so wohl FG Münster, Urteil vom 05. November 2002, 1 K 7155/00, EFG 2003, 499; FG des Saarlandes, Urteil vom 17. Dezember 2009, 1 K 1598/08, EFG 2010, 616, juris; offengelassen BGH-Urteil vom 13. August 2009, IX ZR 58/06, ZIP 2009, 1823; Oberverwaltungsgericht -OVG- für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 2009, 8 E 1044/09, ZInsO 2009, 2401).

  • FG Saarland, 17.12.2009 - 1 K 1598/08

    Akteneinsichtsrecht eines Insolvenzverwalters

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10
    Insoweit verweist er auf das Urteil des Finanzgerichts des Saarlands vom 17. Dezember 2009, 1 K 1598/08, EFG 2010, 616 und weitere Entscheidungen der Finanzgerichte.

    Rn. 16 2.) Der Senat vermag sich der Ansicht des Finanzgerichts des Saarlands, auch für ein solches Akteneinsichtsbegehren sei der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 2 Satz 1 FGO eröffnet (vgl. FG Saarland, Urteil vom 17. Dezember 2009, 1 K 1598/08, juris), nicht anzuschließen.

    Rn. 23 3.) Soweit der Kläger sein Begehren - neben dem "allgemeinen Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch" auch auf einen Anspruch auf Informationszugang aus § 1 Abs. 2 i. V. m. § 4 IFG M-V zu stützen sucht, kann dahinstehen, ob ein auf ein Landesgesetz gestützter Anspruch auf Einsicht in Steuerakten schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht bestehen kann (so wohl FG Münster, Urteil vom 05. November 2002, 1 K 7155/00, EFG 2003, 499; FG des Saarlandes, Urteil vom 17. Dezember 2009, 1 K 1598/08, EFG 2010, 616, juris; offengelassen BGH-Urteil vom 13. August 2009, IX ZR 58/06, ZIP 2009, 1823; Oberverwaltungsgericht -OVG- für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 2009, 8 E 1044/09, ZInsO 2009, 2401).

    Das FG des Saarlandes sieht den Rechtsweg zu den Finanzgerichten in solchen Fällen als eröffnet an und hat dies in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 ausdrücklich ausgesprochen (1 K 1598/08, EFG 2010, 616).

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 19/09

    Kein Auskunftsanspruch aus Treu und Glauben nach verwaltungsintern getroffener …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10
    Allerdings geht der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass dem während eines Verwaltungsverfahrens nachsuchenden Steuerpflichtigen oder sonstigen Vertreter ein Anspruch auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde zusteht (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2010, VII R 19/09, DStRE 2010, 618).

    Rn. 20 Diese Grundsätze erstrecken sich zwar auch auf das öffentliche Recht und sind auch im Steuerrecht als allgemeiner Rechtsgrundsatz uneingeschränkt anwendbar, weil sie auf einem allgemeinen Rechtsgedanken beruhen und unmittelbar aus der Gerechtigkeitsidee ableitbar sind (vgl. Bundesfinanzhof - Urteil vom 23. Februar 2010, VII R 19/09, DStRE 2010, 618).

    Eine öffentlich-rechtliche Sonderbeziehung zwischen dem Kläger und dem Beklagten, aus der heraus er sein Akteneinsichts- und Auskunftsbegehren geltend macht, besteht hier jedoch nicht mehr, weil das Besteuerungsverfahren bereits abgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2010, VII R 19/09, DStRE 2010, 618).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 8 E 1044/09

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zusendung näher bezeichneter …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10
    Rn. 23 3.) Soweit der Kläger sein Begehren - neben dem "allgemeinen Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch" auch auf einen Anspruch auf Informationszugang aus § 1 Abs. 2 i. V. m. § 4 IFG M-V zu stützen sucht, kann dahinstehen, ob ein auf ein Landesgesetz gestützter Anspruch auf Einsicht in Steuerakten schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht bestehen kann (so wohl FG Münster, Urteil vom 05. November 2002, 1 K 7155/00, EFG 2003, 499; FG des Saarlandes, Urteil vom 17. Dezember 2009, 1 K 1598/08, EFG 2010, 616, juris; offengelassen BGH-Urteil vom 13. August 2009, IX ZR 58/06, ZIP 2009, 1823; Oberverwaltungsgericht -OVG- für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 2009, 8 E 1044/09, ZInsO 2009, 2401).

    Denn für die Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16. Februar 2009, 5 So 31/09, DVBl. 2009, 603; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 2009, 8 E 1044/09, ZInsO, 2009, 2401) Anspruchs auf Akteneinsicht und Auskunft aus § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 IFG M-V ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten jedenfalls dann nicht eröffnet, wenn Auskunft und Einsicht in die Verwaltungsakten nach Abschluss des Besteuerungsverfahrens aus außersteuerlichen Gründen geltend gemacht wird (entgegen FG Münster, Urteil vom 05. November 2002, 1 K 7155/00, EFG 2003, 499 zu § 4 IFG NRW).

  • OVG Hamburg, 16.02.2009 - 5 So 31/09

    Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Rechtsstreitigkeiten über Auskünfte …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10
    Denn für die Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16. Februar 2009, 5 So 31/09, DVBl. 2009, 603; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 2009, 8 E 1044/09, ZInsO, 2009, 2401) Anspruchs auf Akteneinsicht und Auskunft aus § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 IFG M-V ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten jedenfalls dann nicht eröffnet, wenn Auskunft und Einsicht in die Verwaltungsakten nach Abschluss des Besteuerungsverfahrens aus außersteuerlichen Gründen geltend gemacht wird (entgegen FG Münster, Urteil vom 05. November 2002, 1 K 7155/00, EFG 2003, 499 zu § 4 IFG NRW).

    Diese Behörde erlässt den Widerspruchsbescheid gemäß § 73 der Verwaltungsgerichtsordnung (vgl. hierzu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16. Februar 2009, 5 So 31/09, NordÖR 2009, 258).

  • FG Münster, 05.11.2002 - 1 K 7155/00

    Kein Akteneinsichtsrecht in persönliche Steuerakten einschließlich Prüferakten …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10
    Rn. 23 3.) Soweit der Kläger sein Begehren - neben dem "allgemeinen Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch" auch auf einen Anspruch auf Informationszugang aus § 1 Abs. 2 i. V. m. § 4 IFG M-V zu stützen sucht, kann dahinstehen, ob ein auf ein Landesgesetz gestützter Anspruch auf Einsicht in Steuerakten schon aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht bestehen kann (so wohl FG Münster, Urteil vom 05. November 2002, 1 K 7155/00, EFG 2003, 499; FG des Saarlandes, Urteil vom 17. Dezember 2009, 1 K 1598/08, EFG 2010, 616, juris; offengelassen BGH-Urteil vom 13. August 2009, IX ZR 58/06, ZIP 2009, 1823; Oberverwaltungsgericht -OVG- für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 2009, 8 E 1044/09, ZInsO 2009, 2401).

    Denn für die Durchsetzung eines öffentlich-rechtlichen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16. Februar 2009, 5 So 31/09, DVBl. 2009, 603; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. August 2009, 8 E 1044/09, ZInsO, 2009, 2401) Anspruchs auf Akteneinsicht und Auskunft aus § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 IFG M-V ist der Rechtsweg zu den Finanzgerichten jedenfalls dann nicht eröffnet, wenn Auskunft und Einsicht in die Verwaltungsakten nach Abschluss des Besteuerungsverfahrens aus außersteuerlichen Gründen geltend gemacht wird (entgegen FG Münster, Urteil vom 05. November 2002, 1 K 7155/00, EFG 2003, 499 zu § 4 IFG NRW).

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10
    Es kommt darauf an, ob sich das Klagebegehren nach den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen bei objektiver Würdigung aus einem Sachverhalt herleitet, der nach bürgerlichem Recht zu beurteilen ist (vgl. Bundesgerichtshof -BGH- Urteil vom 07. Mai 1991, IX ZR 30/90, NJW 1991, 2147).

    Rn. 22 Dass der insolvenzrechtliche Anfechtungsanspruch als bürgerliche Rechtsstreitigkeit nach § 13 GVG selbst dann vor die ordentlichen Gerichte gehört, wenn darüber gestritten wird, ob die öffentliche Hand durch eine öffentlich-rechtliche Rechtshandlung wegen öffentlich-rechtlicher Abgabenansprüche eine nach der Insolvenzordnung anfechtbare Befriedigung erlangt hat, ist indes hinlänglich geklärt (vgl. BGH-Urteil vom 07. Mai 1991, IX ZR 30/90, NJW 1991, 2147).

  • FG Düsseldorf, 14.05.2008 - 4 K 242/07

    Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10
    Soweit er diese Vorgänge im Hinblick darauf prüfen wolle, ob Anfechtungsrechte nach §§ 129 ff. der Insolvenzordnung -InsO- in Betracht kämen, bestünde ein Auskunftsanspruch nur dann, wenn ein Anfechtungsgrund tatsächlich bestehe oder zumindest substantiiert vorgetragen werde (vgl. Finanzgericht -FG- Düsseldorf, Urteil vom 14. Mai 2008, 4 K 242/07, EFG 2009, 258).

    Unausgesprochen hat in einem vergleichbaren Fall wohl auch das Finanzgericht Düsseldorf den zu ihm beschrittenen Rechtsweg für zulässig erachtet (Urteil vom 14 Mai 2008, 4 K 242/07, EFG 2009, 258), obwohl in den Gründen seiner Entscheidung maßgeblich auf die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze zu einem solchen Auskunftsanspruch abgestellt wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - 8 A 1548/07

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Zugang zu amtlichen Informationen unter …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10
    Insoweit wies er zu näheren Begründung auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Juli 2008, 8 A 1548/0, ZIP 2008, 1542 hin.
  • FG Brandenburg, 20.04.2005 - 1 K 250/05

    Rechtsweg für die Einsichtnahme in die Steuerakten rechtskräftig abgeschlossener …

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 2 K 41/10
    Denn zum einen begehrt der Kläger Akteneinsicht in die Vollstreckungsakten aus außersteuerlichen Gründen, für die der Rechtsweg zu den Finanzgerichten nicht mehr eröffnet ist, weil ein solches Begehren keine mit der Verwaltung von Abgaben zusammenhängende Angelegenheit mehr ist (vgl. FG des Landes Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2005, 1 K 250/05, EFG 2005, 1281).
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12

    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg; …

    Darüber ist grundsätzlich unabhängig von Fragen des Abgabenrechts zu entscheiden (vgl. FG Greifswald, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 2 K 41/10 - DStRE 2011, 185 ; FG Kiel, Beschluss vom 8. November 2011 - 5 K 113/11 - EFG 2012, 343 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2012 - OVG 12 L 67.11 - ZIP 2012, 945 ; FG Münster, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 15 K 874/10 AO - ZD 2012, 443 ; Eisolt, DStR 2012, 930 ;… Schoch, IFG, 2009, § 9 Rn. 68; siehe hierzu auch BFH…, Urteil vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).
  • OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11

    Rechtsweg bei Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsrecht

    Für diese Einordnung spielt der - zumindest von der Beklagten vermutete - Zweck des Begehrens, der Kläger wolle die Auskünfte zur Prüfung etwaiger insolvenzrechtlicher Anfechtungsansprüche erhalten, keine Rolle; die Auseinandersetzung um den Informationszugang wird dadurch nicht zu einer zivilrechtlichen Streitigkeit (…vgl. LSG Stuttgart, Beschl. v. 12.11.2010, L 5 KR 1815/10 B, juris, Rn. 13; nach abgabenrechtlichem Verfahrensstand differenzierend: FG Greifswald, Beschl. v. 22.6.2010, 2 K 41/10, juris; vgl. auch FG Kiel, Beschl. v. 8.11.2011, 5 K 113/11, juris, das nach Abschluss eines abgabenrechtlichen Verfahrens stets den Verwaltungsrechtsweg für gegeben ansieht).
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 3.12

    Recht eines Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht in die für den bzw. im …

    Darüber ist grundsätzlich unabhängig von Fragen des Abgabenrechts zu entscheiden (vgl. FG Greifswald, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 2 K 41/10 - DStRE 2011, 185 ; FG Kiel, Beschluss vom 8. November 2011 - 5 K 113/11 - EFG 2012, 343 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2012 - OVG 12 L 67.11 - ZIP 2012, 945 ; FG Münster, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 15 K 874/10 AO - ZD 2012, 443 ; Eisolt, DStR 2012, 930 ;… Schoch, IFG, 2009, § 9 Rn. 68; siehe hierzu auch BFH…, Urteil vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 4.12

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweg bei Klage eines Insolvenzverwalters auf …

    Darüber ist grundsätzlich unabhängig von Fragen des Abgabenrechts zu entscheiden (vgl. FG Greifswald, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 2 K 41/10 - DStRE 2011, 185 ; FG Kiel, Beschluss vom 8. November 2011 - 5 K 113/11 - EFG 2012, 343 ; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. März 2012 - OVG 12 L 67.11 - ZIP 2012, 945 ; FG Münster, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 15 K 874/10 AO - ZD 2012, 443 ; Eisolt, DStR 2012, 930 ;… Schoch, IFG, 2009, § 9 Rn. 68; siehe hierzu auch BFH…, Urteil vom 23. Oktober 1974 a.a.O. ).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.11.2011 - 5 K 113/11

    Keine Eröffnung des Finanzrechtswegs bei Begehr der Akteneinsicht nach Abschluss …

    Das Begehren des Klägers auf Akteneinsicht betrifft damit keine mit der Verwaltung von Abgaben zusammen hängende Angelegenheit mehr (vgl. FG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2005 1 K 250/05, EFG 2005, 1281; FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.06.2010 2 K 41/10, DStRE 2011, 185; Kühnen, EFG 2010, 2019).

    Sie setzt voraus, dass für die (Haupt-) Problematik der - hier nicht gegebene - Rechtsweg zum angerufenen Gericht zulässig ist (FG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2005 1 K 250/05, EFG 2005, 1281; vgl. auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.06.2010 2 K 41/10, DStRE 2011, 185;… Seer in Tipke/Kruse, AO, § 91 Rz. 34; in diesem Sinne wohl auch Kühnen, EFG 2010, 2019).

  • FG Münster, 28.03.2012 - 6 K 4441/10

    Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen und auf Akteneinsicht im …

    Rn. 41 Die Auffassung des FG Mecklenburg-Vorpommern im Beschluss vom 22.06.2010 (2 K 41/10, juris), dass der Finanzrechtsweg nur eröffnet sei, wenn es um ein Recht auf Akteneinsicht im laufenden Besteuerungsverfahren geht, begehre dagegen ein Insolvenzverwalter in einem bereits abgeschlossenen Vollstreckungsverfahren Akteneinsicht in die Vollstreckungsakten des Finanzamtes, um einen Anfechtungsanspruch nach der Insolvenzordnung zu prüfen bzw. beziffern zu können, sei der Finanzrechtsweg nicht eröffnet, steht dem nicht entgegen.
  • FG Münster, 25.06.2012 - 15 K 874/10

    Finanz- und Abgaberecht

    Als ein nicht am steuerlichen Verwaltungsverfahren Beteiligter im Sinne des § 78 AO macht der Kl. als Insolvenzverwalter auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 IFG NRW einen eigenständig geregelten Informationsanspruch gegenüber dem Bekl. geltend und damit gerade keinen Anspruch, der mit der Verwaltung von Abgaben zusammenhängt (vgl. dazu z.B. FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.11.2011, 5 K 113/11, EFG 2012, 343; FG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.06.2010, 2 K 41/10, DStRE 2011, 185; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.03.2012, OVG 12 L 67.11, juris; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.08.2009, 8 E 1044/99, juris, und Urteil vom 15.06.2011, 8 A 1150/10, NWVBl 2012, 26).
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