Rechtsprechung
| FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des Regelungsziels des neuen Grundsteuergesetzes nach einem gleichheitsgerechten Bewertungssystem zur Einheitsbewertung von Grundvermögen bei der Festsetzung des Grundsteuermessbetrags
- rechtsportal.de
Berücksichtigung des Regelungsziels des neuen Grundsteuergesetzes nach einem gleichheitsgerechten Bewertungssystem zur Einheitsbewertung von Grundvermögen bei der Festsetzung des Grundsteuermessbetrags
Kurzfassungen/Presse (4)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig
- haufe.de (Kurzinformation)
Regelungen des neuen Grundsteuergesetzes
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Regelungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und des Grundsteuermessbetrags auf den 1.1.2025
Papierfundstellen
- BB 2023, 2646 (K)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
Maßgeblich für die Entscheidung des vorliegenden Falles ist die Neuregelung des Gesetzgebers zur Grundsteuer aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, zitiert nach juris).Jedenfalls muss das so gewählte und ausgestaltete Bemessungssystem, um eine lastengleiche Besteuerung zu gewährleisten, in der Gesamtsicht eine in der Relation realitäts- und damit gleichheitsgerechte Bemessung des steuerlichen Belastungsgrundes sicherstellen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. April 2018, a.a.O.).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Pendlerpauschale
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
Weiterhin muss der Förderungs- und Lenkungszweck gleichheitsgerecht ausgestaltet sein und auch Vergünstigungstatbestände müssen jedenfalls ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung aufweisen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 - 2 BvL 1/07 et.al., zitiert nach juris, m.w.N.). - BFH, 24.08.2022 - II R 14/20
Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
Von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Gutachterausschüssen (zuletzt: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. August 2022 - II R 14/20, zitiert nach juris, m.w.N.) hat sich auch der Gesetzgeber leiten lassen.
- BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren …
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
Er sieht in der Heranziehung von Bodenrichtwerten eine unbedenkliche typisierende Bewertungsmethode, die der Vereinfachung der Grundsteuerwertermittlung dient (Bundestagsdrucksache 19/11085, Seite 109 und so auch: Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12. Januar 2021 - II B 61/19, zitiert nach juris, m.w.N.). - BFH, 13.08.1996 - IX B 71/96
Anforderungen an die Ablehnung einzelner Mitglieder des Gutachterausschusses
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
Die Bewertungen des Gutachterausschusses sind im Übrigen nicht deswegen angreifbar, weil sich aus der Institution des Ausschusses und den gesetzlichen Vorgaben für seine Zusammensetzung ergibt, dass Mitarbeiter der Finanzämter mitwirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13. August 1996 - IX B 71/96, zitiert nach juris). - BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte
Auszug aus FG Sachsen, 24.10.2023 - 2 K 574/23
Er darf jedoch für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zu Grunde legen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99, zitiert nach juris, m.w.N.).
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23
Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz
Das vom Gesetzgeber angeführte Regelungsziel der Verwaltungsvereinfachung vermag den Umfang dieser Typisierung nach Auffassung des Gerichts nicht mehr zu rechtfertigen (a.A. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris).Die Zweifel des Gerichts daran, dass die gesetzlichen Regelungen der §§ 243 ff. BewG ein realitäts- und relationsgerechtes Bewertungssystem ausgestalten, gründet sich auch darauf, dass der Gesetzgeber im Rahmen seiner Typisierungen und Pauschalierungen mit Datengrundlagen operiert, die zu völlig unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden (a.A. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris: "Die Ermittlung der Nettokaltmieten beruht auf einer breiten und aktuellen Datengrundlage, die nicht zu beanstanden ist.").
Rn. 488 Die Beschwerde wird gem. § 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (aufgrund der Abweichung von dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris) zugelassen.
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. …
Das vom Gesetzgeber angeführte Regelungsziel der Verwaltungsvereinfachung vermag den Umfang dieser Typisierung nach Auffassung des Gerichts nicht mehr zu rechtfertigen (a.A. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris).Die Zweifel des Gerichts daran, dass die gesetzlichen Regelungen der §§ 243 ff. BewG ein realitäts- und relationsgerechtes Bewertungssystem ausgestalten, gründet sich auch darauf, dass der Gesetzgeber im Rahmen seiner Typisierungen und Pauschalierungen mit Datengrundlagen operiert, die zu völlig unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben wurden (a.A. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris: "Die Ermittlung der Nettokaltmieten beruht auf einer breiten und aktuellen Datengrundlage, die nicht zu beanstanden ist.").
Rn. 486 Die Beschwerde wird gem. § 128 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 i. V. m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung sowie i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (aufgrund der Abweichung von dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 -, juris) zugelassen.
- FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 - 3 K 3142/23
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 04.12.2024 - 3 K …
Dasselbe gilt für die Nichtberücksichtigung von Einzelfallbesonderheiten wie Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel und Heizungsart bzw. ein besonders guter Erhaltungszustand oder die Durchführung einer energetischen Sanierung (in diese Richtung auch Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.2023 2 K 574/23, juris, Rn. 70;… Urteile vom 01.10.2024 2 K 737/23, juris, Rn. 58, 2 K 211/23, juris, Rn. 39;… 2 K 212/23, juris, Rn. 34), einmal abgesehen davon, dass denkmalrechtliche Einschränkungen nach § 15 Abs. 5 GrStG nunmehr im Messbetragsverfahren zu berücksichtigen sind.Die Datengrundlage ist aus Sicht des Senats ausreichend (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.2023 2 K 574/23, juris, Rn. 70).
Rn. 96 Im Rahmen der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers liegt auch die Festlegung der typisierten Umrechnungskoeffizienten nach Anl. 36 BewG (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.2023 2 K 574/23, juris, Rn. 76-78; a. A. FG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 23.11.2023 4 V 1429/23, EFG 2024, 135, Rn. 402ff.).
Rn. 112 jj) Es liegt kein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot (Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG) im Hinblick darauf vor, dass die genaue Höhe der zu zahlenden Grundsteuer regelmäßig erst feststeht, nachdem die Einspruchsfrist bezüglich der Grundsteuerwertfeststellung abgelaufen ist (auch Hey, ZG 2019, 297 (309), sieht den Bestimmtheitsgrundsatz nicht verletzt; ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteile vom 24.10.2023 2 K 574/23, juris, Rn. 92-94;… vom 01.10.2024 2 K 737/23, juris, Rn. 70-72;… FG Baden-Württemberg, Urteile vom 11.06.2024 8 K 1582/23, juris, Rn. 103ff.;… 8 K 2368/22, juris, Rn. 103ff.; jeweils zu der insoweit vergleichbaren Rechtslage in Baden-Württemberg).
- FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 - 3 K 3170/22
Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts (Bundesmodell) …
Dasselbe gilt für die Nichtberücksichtigung von Einzelfallbesonderheiten wie Baulasten, DenkmalschutzAuflagen, Immissionen, Baumängel und Heizungsart bzw. ein besonders guter Erhaltungszustand oder die Durchführung einer energetischen Sanierung (in diese Richtung auch Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.2023 2 K 574/23, juris, Rn. 70;… Urteile vom 01.10.2024 2 K 737/23, juris, Rn. 58, 2 K 211/23, juris, Rn. 39;… 2 K 212/23, juris, Rn. 34), einmal abgesehen davon, dass denkmalrechtliche Einschränkungen nach § 15 Abs. 5 GrStG nunmehr im Messbetragsverfahren zu berücksichtigen sind.Die Datengrundlage ist aus Sicht des Senats ausreichend (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.2023 2 K 574/23, juris, Rn. 70).
Im Rahmen der Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers liegt auch die Festlegung der typisierten Umrechnungskoeffizienten nach Anl. 36 BewG (ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.2023 2 K 574/23, juris, Rn. 76-78; a. A. FG RheinlandPfalz…, Beschluss vom 23.11.2023 4 V 1429/23, EFG 2024, 135, Rn. 402ff.).
jj) Es liegt kein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot (Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG) im Hinblick darauf vor, dass die genaue Höhe der zu zahlenden Grundsteuer regelmäßig erst feststeht, nachdem die Einspruchsfrist bezüglich der Grundsteuerwertfeststellung abgelaufen ist (auch Hey, ZG 2019, 297 (309), sieht den Bestimmtheitsgrundsatz nicht verletzt; ebenso Sächsisches Finanzgericht, Urteile vom 24.10.2023 2 K 574/23, juris, Rn. 92-94;… vom 01.10.2024 2 K 737/23, juris, Rn. 70-72;… FG Baden-Württemberg, Urteile vom 11.06.2024 8 K 1582/23, juris, Rn. 103ff.;… 8 K 2368/22, juris, Rn. 103ff.; jeweils zu der insoweit vergleichbaren Rechtslage in Baden-Württemberg).
- FG Sachsen, 03.04.2025 - 3 K 771/23
Bewertung der Geschäftsgrundstücke für Grundsteuerzwecke nach dem Bundesmodell …
Zu verweisen sei z.B. auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts 2 K 574/23.Der Senat schließt sich damit der bisher ergangenen Rechtsprechung der Finanzgerichte, die zu Grundstücken iSd. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG ergangen sind, auch für Geschäftsgrundstücke an (vgl. Sächsisches Finanzgerichts, Urteile vom 24. Oktober 2023 2 K 574/23 - juris betr. Einfamilienhaus und vom 1. Oktober 2024 2 K 737/23 sowie vom 15. Januar 2025 5 K 612/24 betr.
Soweit die Klägerin geltend macht, sie habe bei Erlass des Grundsteuerwertbescheides nicht die tatsächliche Belastung mit Grundsteuer abschätzen können, so entspricht dies auch der bisherigen Rechtslage, die insoweit vom Bundesverfassungsgericht in den Entscheidungen vom 10. April 2018 nicht beanstandet wurde (vgl. Sächsisches Finanzgericht, 2 K 574/23, aaO, Rz. 92; Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2024 3 K 3170/22, a.a.O).
Soweit die Klägerin geltend macht, die Ermittlung des Bodenrichtwertes durch Festlegungen der Gutachterausschüsse begegne verfassungsrechtlichen Bedenken, teilt der Senat auch diese verfassungsmäßigen Bedenken nicht (ebenso Sächsisches Finanzgericht 2 K 574/23, a.a.O, Rz. 73, Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 3 K 3170/22aaO, Rz. 119).
- FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2026 - 3 K 3156/25
Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlich erhöhten Grundsteuermesszahl für …
Rn. 59 (bb) Zur Erreichung dieses Zwecks ist die gesetzgeberische Maßnahme geeignet (vgl. auch für die vergleichbare Regelung im sächsischen Landesrecht Finanzgericht -FG- Sachsen, Urteil vom 24.10.2023 2 K 574/23, juris, Rn. 65f.; zust. Wackerbeck, Entscheidungen der FG -EFG- 2024, 238 (239)). - FG Düsseldorf, 26.02.2025 - 11 K 2309/23
Verfassungswidrigkeit der Neuregelungen zur Grundsteuer?
Der pauschalierte Ansatz von in Baujahresklassen eingeteilten pauschalierten Nettokaltmieten nach der Anl. 39 zum BewG entspreche dabei den vom BVerfG zugelassenen Typisierungen (Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 24.10.2023 2 K 574/23 Rn. 69 ff., Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2024, 233). - FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 130/25
Verfassungsgemäßheit des Grundsteuerwerts
Rn. 19 Der Senat hat, wie es sich aus seinen bisherigen Entscheidungen ergibt (z.B. Urteile vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 und vom 1. Oktober 2024 - 2 K 737/23, jeweils zitiert nach juris), insbesondere nach Änderung von § 220 BewG, keine Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der hier angewandten Normen. - FG Sachsen, 25.02.2025 - 2 V 127/25
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
Rn. 16 Der Senat hat, wie es sich aus seinen bisherigen Entscheidungen ergibt (z.B. Urteile vom 24. Oktober 2023 - 2 K 574/23 und vom 1. Oktober 2024 - 2 K 737/23, jeweils zitiert nach juris), insbesondere nach Änderung von § 220 BewG, keine Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der hier angewandten Normen.
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