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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15874
OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19 (https://dejure.org/2021,15874)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.04.2021 - 2 K 69/19 (https://dejure.org/2021,15874)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. April 2021 - 2 K 69/19 (https://dejure.org/2021,15874)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 Abs 7 BBauG, § 9 Abs 1 Nr 2 BBauG, § 35 BBauG, § 11 Abs 1 BauNVO, § 11 Abs 2 S 1 BauNVO
    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet "Freizeit und Sport"; Außenbereichsgrundstück im Überschwemmungsgebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Abwägung der Bebauungsmöglichkeiten und der Bebauungsinteressen des Eigentümers eines im Außenbereich und im Überschwemmungsgebiet gelegenen Grundstücks; Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Abwägung der Bebauungsmöglichkeiten und der Bebauungsinteressen des Eigentümers eines im Außenbereich und im Überschwemmungsgebiet gelegenen Grundstücks; Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (21)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19
    Ob dies der Fall ist, kann er im Normenkontrollverfahren überprüfen lassen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 - juris Rn. 6;… Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 13. November 2012 - 4 BN 23.12 - juris Rn. 3; Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - juris Rn. 76 ).

    Unnütz wird das Normenkontrollgericht nur dann in Anspruch genommen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, sein eigentliches Ziel zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2002 - 4 CN 3.01 - juris Rn.10; Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - a.a.O. Rn. 80 ).

    Dagegen scheidet die Festsetzung eines Sondergebiets aus, wenn die planerische Zielsetzung der Gemeinde durch Festsetzung eines Baugebiets nach den §§ 2 bis 10 BauNVO in Kombination mit den Gestaltungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO verwirklicht werden kann, wobei die jeweils in Abs. 1 der jeweiligen Baugebietsvorschrift festgelegte allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietstypus gewahrt bleiben muss (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Mai 2009 - 4 CN 2.08 - juris Rn. 10; BayVGH…, Urteil vom 12. Mai 2015 - 15 N 13.2533 - juris Rn. 50; Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - a.a.O. Rn. 114 ).

    Soweit die überplante Fläche bauplanungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen und deshalb nicht als Bauland einzustufen ist, darf die Gemeinde regelmäßig davon ausgehen, dass sie mit einer Überplanung in diesem Bereich nicht in bestehende Baurechte eingreift (vgl. Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - a.a.O. Rn. 175 ).

    Dem Eigentumsrecht kommt ein weiter vermindertes Gewicht zu, wenn sich die betroffenen Flächen in einem nach § 76 Abs. 2 WHG festgesetzten Überschwemmungsgebiet befinden und damit gemäß § 78 Abs. 4 WHG einem grundsätzlichen Bauverbot unterliegen (vgl. Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - a.a.O. Rn. 178 ).

    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Gesichtspunkt der Alternativenabwägung jedoch - im Ergebnis - nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 - juris Rn. 20;… Urteil vom 6. Juni 2002 - 4 CN 6.01 - juris Rn. 12 ff.; Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - a.a.O. Rn. 202 ; VGH BW…, Urteil vom 22. Mai 2019 - 8 S 2431/17 - juris Rn. 81 ff.).

  • BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08

    Bebauungsplan; Sondergebiet; - für Infrastruktur; Kerngebiet, wesentlicher …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19
    Dagegen scheidet die Festsetzung eines Sondergebiets aus, wenn die planerische Zielsetzung der Gemeinde durch Festsetzung eines Baugebiets nach den §§ 2 bis 10 BauNVO in Kombination mit den Gestaltungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO verwirklicht werden kann, wobei die jeweils in Abs. 1 der jeweiligen Baugebietsvorschrift festgelegte allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietstypus gewahrt bleiben muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 4 CN 2.08 - juris Rn. 10; BayVGH…, Urteil vom 12. Mai 2015 - 15 N 13.2533 - juris Rn. 50;… Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - a.a.O. Rn. 114 ).

    Aus ihr ergeben sich Maßstäbe und Grenzen für die Anwendbarkeit des § 15 BauNVO, für die Zulässigkeit von Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sowie von Ausnahmen und Befreiungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 4 CN 2.08 - a.a.O. Rn. 14; HessVGH…, Urteil vom 13. April 2016 - 4 A 141/14 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19
    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Gesichtspunkt der Alternativenabwägung jedoch - im Ergebnis - nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 - juris Rn. 20; Urteil vom 6. Juni 2002 - 4 CN 6.01 - juris Rn. 12 ff.;… Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - a.a.O. Rn. 202 ; VGH BW…, Urteil vom 22. Mai 2019 - 8 S 2431/17 - juris Rn. 81 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2019 - 8 S 2431/17

    Pflicht zu einer Alternativenprüfung bei der Aufstellung eines Bebauungsplans; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19
    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Gesichtspunkt der Alternativenabwägung jedoch - im Ergebnis - nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 - juris Rn. 20;… Urteil vom 6. Juni 2002 - 4 CN 6.01 - juris Rn. 12 ff.;… Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - a.a.O. Rn. 202 ; VGH BW, Urteil vom 22. Mai 2019 - 8 S 2431/17 - juris Rn. 81 ff.).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19
    Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Gesichtspunkt der Alternativenabwägung jedoch - im Ergebnis - nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 - juris Rn. 20;… Urteil vom 6. Juni 2002 - 4 CN 6.01 - juris Rn. 12 ff.;… Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - a.a.O. Rn. 202 ; VGH BW…, Urteil vom 22. Mai 2019 - 8 S 2431/17 - juris Rn. 81 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2020 - 10 A 1.16

    Anspruch auf Erklärung der Ungültigkeit einer Veränderungssperre; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19
    Es ist zwar zutreffend, dass zu den Belangen der Wirtschaft im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 8a BauGB auch Erweiterungsinteressen eines vorhandenen Gewerbebetriebes gehören, die abwägungsbeachtlich im Sinne von § 1 Abs. 7 BauGB sind (vgl. OVG Bbg, Urteil vom 13. Februar 2020 - OVG 10 A 1.16 - juris Rn. 94).
  • BVerwG, 07.12.2017 - 4 BN 37.17

    Legitime städtebauliche Zwecke für die Festsetzung von Baugrenzen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19
    Die Festsetzung von Baugrenzen für andere, nachrangige städtebauliche Zwecke ist aber zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 4 BN 37.17 - juris Rn. 4;… Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 23 BauNVO Rn. 6).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19
    Ob dies der Fall ist, kann er im Normenkontrollverfahren überprüfen lassen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 - juris Rn. 6; Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 13. November 2012 - 4 BN 23.12 - juris Rn. 3;… Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - juris Rn. 76 ).
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19
    Ob dies der Fall ist, kann er im Normenkontrollverfahren überprüfen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 4 BN 11.97 - juris Rn. 6;… Urteil vom 10. März 1998 - 4 CN 6.97 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 13. November 2012 - 4 BN 23.12 - juris Rn. 3;… Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 K 7/14 - juris Rn. 76 ).
  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Bekanntmachung; Ausfertigungsmangel; ergänzendes …

  • VGH Hessen, 13.04.2016 - 4 A 141/14

    Schlussbekanntmachung eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener …

  • BVerwG, 13.11.2012 - 4 BN 23.12

    Anforderungen an Antragsbefugnis wegen Eigentumsverletzung

  • BVerwG, 26.08.2009 - 4 BN 35.09

    Zulässigkeit des Entzugs einer Umnutzungsmöglichkeit nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 …

  • VGH Bayern, 16.06.2017 - 15 N 15.2769

    Antragsfrist im Normenkontrollverfahren bei Neuerlass und Neubekanntmachung einer …

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2020 - 1 KN 183/17

    Außenbereich; Bebauungsplan; Freihalteplanung; Freihaltung; …

  • BVerwG, 08.01.2002 - 4 BN 61.01

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Rechtmäßigkeit der Annahme eines …

  • VGH Bayern, 12.05.2015 - 15 N 13.2533

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2019 - 10 A 3859/18
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2025 - 2 L 96/25

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 15. April 2021 ( 2 K 69/19 ) lehnte der Senat einen Antrag des Klägers, den Bebauungsplan Nr. 48 für unwirksam zu erklären, ab.

    Die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Freizeit und Sport" und die Untergliederung des Sondergebiets in acht Teilbereiche mit unterschiedlichen Funktionen hat der Senat in seinem Normenkontrollurteil vom 15. April 2021 ( 2 K 69/19 - juris Rn. 40 ) für zulässig befunden.

    Hinzu kommt, dass die Stadt A-Stadt im Vorentwurf des Bebauungsplans vom 23. März 2017 für das Grundstück des Antragstellers noch die Festsetzung eines Sondergebiets "Ferienhäuser" gemäß § 10 Abs. 4 BauNVO vorgesehen hatte, sie aber in der am 16. November 2017 beschlossenen Fassung des Bebauungsplans für dieses Grundstück ein sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung "Freizeit und Sport" festgesetzt hat, weil eine Erweiterung durch bauliche Anlagen an dieser Stelle aufgrund der Lage im festgesetzten Überschwemmungsgebiet mit den Schutzvorschriften des § 78 WHG nicht vereinbar sei (vgl. das Normenkontrollurteil des Senats vom 15. April 2021 - 2 K 69/19 - juris Rn. 54 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2026 - 10 D 186/23

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; …

    Rn. 92 Gegenteiliges können die Antragsteller schließlich nicht aus dem von ihnen be­nannten Urteil des OVG Sachsen-Anhalt vom 15. April 2021 - 2 K 69/19 -, juris Rn. 43, herleiten.
  • VGH Bayern, 27.04.2023 - 9 N 19.303

    Erfolglose Normenkontrolle gegen einen im beschleunigten Verfahren beschlossenen …

    Rn. 58 Die Alternativenprüfung der Antragsgegnerin wäre nur dann abwägungsfehlerhaft, wenn sie eine andere Straßenführung außer Acht gelassen oder gar verworfen hätte, obwohl diese unter dem Gesichtspunkt der einschlägigen öffentlichen und privaten Belange eindeutig besser geeignet wäre und sich folglich geradezu aufdrängt (…vgl. BayVGH, U.v. 24.5.2012 - 2 N 12.448 - juris Rn. 48, 52 m.w.N.; OVG LSA, U.v. 15.4.2021 - 2 K 69/19 - juris Rn. 59 m.w.N.;… OVG RhPf, U.v. 13.2.2019 - 8 C 11387/18 - juris Rn. 59).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2026 - 4 KN 51/22

    Bestimmtheitsgebot; Kartenmaßstab; Ratsbeschluss; Naturschutzgebietsverordnung; …

    Erkennt der Verordnungsgeber - wie hier - nach einer fristauslösenden Bekanntmachung oder geht er - auch irrtümlich - davon aus, dass die Bekanntmachung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder die Verordnung mit anderen formellen Fehlern behaftet ist, darf er den Geltungsanspruch nach Fehlerbehebung durch eine weitere Bekanntmachung der im Übrigen inhaltlich unverändert gebliebenen Verordnung erneuern und das Ziel verfolgen, einen tatsächlich oder vermeintlich unwirksame Verordnung durch einen wirksame zu ersetzen (…vgl. hierzu zu Bebauungsplänen BVerwG, Urt. v. 18.8.2015 - 4 CN 10.14 -, juris Rn. 7; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 15.4.2021 - 2 K 69/19 -, juris Rn. 34 f.).
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