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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18401
OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06 (https://dejure.org/2007,18401)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.01.2007 - 2 M 318/06 (https://dejure.org/2007,18401)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Januar 2007 - 2 M 318/06 (https://dejure.org/2007,18401)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AufenthG § 81 Abs. 4; ; AufenthG § 84 Abs. 2 S. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 81 Abs. 4; AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6; AufenthG § 84 Abs. 2; AufenthG § 84 Abs. 3; VwGO § 123 Abs. 1
    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, freiwillige Ausreise, Rechtsschutzinteresse, Fortgeltungsfiktion, Wiedereinreise, Erlöschen, Ausreisepflicht, einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlabunis nach freiwilliger Ausreise

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlabunis nach freiwilliger Ausreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässsigkeit eines Antrags auf aufschiebende Wirkung gegen eine Ausreiseverfügung nach erfolgter freiwilliger Ausreise; Rechtsschutzinteresse bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (63)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06
    Zwar dürfte der Inhaber der Rechtsposition aus § 81 Abs. 4 AufenthG in entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG einen Rechtsanspruch auf Wiedereinreise haben, wenn er das Bundesgebiet aus einem seiner Natur nach nur vorübergehenden Grund verlassen hat, da dann das gesetzliche Aufenthaltsrecht nicht erlischt (vgl. zur Erlaubnisfiktion des § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG: VGH BW, Beschl. v. 15.10.2003 - 13 S 1618/03 -, VBlBW 2003, 154).

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis hat jedoch nicht zur Folge, dass die mit der Versagung beendete Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG wieder auflebt; denn die behördliche Ablehnung ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, II-§ 81 RdNr. 62, m. w. Nachw.; Hailbronner, AuslR, A 1, § 81 RdNr. 33; vgl. zu § 69 Abs. 3 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 01.02.2000 - 1 C 14.99 -, InfAuslR 2000, 274 [275]; VGH BW, Beschl. v. 15.10.2003, a. a. O.).

    Folge der vom Gericht angeordneten aufschiebenden Wirkung ist lediglich der Ausschluss der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht des Ausländers (§§ 50, 58 Abs. 2 Satz 2, 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG), der dazu führt, dass er - solange er sich im Bundesgebiet befindet - einstweilen so zu behandeln ist, als gelte sein Aufenthaltstitel als fortbestehend (vgl. VGH BW, Beschl. v. 15.10.2003, a. a. O.).

    Eine andere Beurteilung kommt lediglich dann in Betracht, wenn die Ausreise nur deshalb erfolgt ist, um eine drohende Abschiebung zu vermeiden, da in diesen Fällen die (vollziehbare) Ausreisepflicht fortbestehen dürfte (…so Funke-Kaiser, a. a. O., § 81 RdNr. 73, § 59 RdNr. 152; VGH BW, Beschl. v. 15.10.2003, a. a. O.).

    Mit einem solchen Antrag könnte dieses Rechtsschutzziel allenfalls in Verbindung mit einer Rückgängigmachung der Vollziehung verfolgt werden, was voraussetzen würde, dass der Antragsteller abgeschoben worden oder unter dem Druck der drohenden Abschiebung ausgereist wäre (vgl. VGH BW, Beschl. v. 15.10.2003, a. a. O., m. w. Nachw.).

    Eine vom Antragsteller offenbar beabsichtigte Einreise hat ferner unabhängig von dem bisher im Inland betriebenen Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den dafür geltenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen und unterliegt dementsprechend einer zukünftigen, aufenthaltsrechtlich selbständigen Beurteilung, für die in derartigen Fällen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Versagung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis keine Grundlage bietet (vgl. VGH BW, Beschl. v. 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - AuAS 1995, 50, Beschl. v. 15.10.2003 -, a. a. O., m. w. Nachw.).

    Die Beschwerde könnte auch dann keinen Erfolg haben, wenn im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG angenommen werden müsste, das Begehren des Antragstellers sei nunmehr sachdienlich auch darauf gerichtet, seine Wiedereinreise in das Bundesgebiet und den weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu ermöglichen (so VGH BW, Beschl. v. 15.10.2003, a. a. O.) und wenn darin keine im Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO unzulässige Antragsänderung (§ 91 VwGO) zu sehen sein sollte.

  • BVerwG, 11.07.2002 - 4 C 9.00

    Energieversorgung, öffentliche; Errichtung einer 110 kV-Stromfreileitung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06
    Zwar dürfte der Inhaber der Rechtsposition aus § 81 Abs. 4 AufenthG in entsprechender Anwendung des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG einen Rechtsanspruch auf Wiedereinreise haben, wenn er das Bundesgebiet aus einem seiner Natur nach nur vorübergehenden Grund verlassen hat, da dann das gesetzliche Aufenthaltsrecht nicht erlischt (vgl. zur Erlaubnisfiktion des § 69 Abs. 3 Satz 1 AuslG: VGH BW, Beschl. v. 15.10.2003 - 13 S 1618/03 -, VBlBW 2003, 154).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 23.94

    Rechtsschutzinteresse für eine Nachbarklage; Verhältnis Bauvorbescheid - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06
    Die Sachentscheidungsvoraussetzung des allgemeinen Rechtsschutzinteresses fehlt, wenn ein Rechtsbehelf von vorn herein nutzlos ist, weil er nicht geeignet ist, die subjektive Rechtsstellung des Rechtsschutz Begehrenden zu verbessern (BVerwG, Urt. v. 09. Februar 1995 - 4 C 23.94 - NVwZ 1995, 894, m. w. N.).
  • BVerwG, 01.02.2000 - 1 C 14.99

    Aufenthaltsbefugnis; Ausreisepflicht; Fiktionswirkung; im Bundesgebiet geborenes …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06
    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis hat jedoch nicht zur Folge, dass die mit der Versagung beendete Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG wieder auflebt; denn die behördliche Ablehnung ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG, der nach der Konzeption des Gesetzgebers unbeschadet einer gerichtlich angeordneten aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet (Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, II-§ 81 RdNr. 62, m. w. Nachw.; Hailbronner, AuslR, A 1, § 81 RdNr. 33; vgl. zu § 69 Abs. 3 AuslG: BVerwG, Beschl. v. 01.02.2000 - 1 C 14.99 -, InfAuslR 2000, 274 [275];… VGH BW, Beschl. v. 15.10.2003, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 11 S 2677/94

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2007 - 2 M 318/06
    Eine vom Antragsteller offenbar beabsichtigte Einreise hat ferner unabhängig von dem bisher im Inland betriebenen Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach den dafür geltenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen zu erfolgen und unterliegt dementsprechend einer zukünftigen, aufenthaltsrechtlich selbständigen Beurteilung, für die in derartigen Fällen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Versagung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis keine Grundlage bietet (vgl. VGH BW, Beschl. v. 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - AuAS 1995, 50, Beschl. v. 15.10.2003 -, a. a. O., m. w. Nachw.).
  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter …

    Zwar kommt im Falle einer freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet grundsätzlich eine Aussetzung der Ausreisepflicht nicht (mehr) in Betracht (…vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.9.2013 - OVG 11 S 27.16 - juris Rn. 2;… B.v. 13.4.2010 - OVG 11 S 12.10 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 7.7.2009 - 19 CE 09.1334 u.a. - juris Rn. 20; OVG LSA, B.v. 22.1.2007 - 2 M 318/06 - juris Rn. 4;… VGH BW, B.v. 15.10.2003 - 13 S 1618/03 - juris Rn. 5 f. m.w.N.; SächsOVG, B.v. 7.3.2001 - 3 BS 232/00 - juris -Ls- 3;… Hailbronner, AuslR, Stand April 2019, § 81 Rn. 61).

    Allerdings kann bei einer freiwilligen Ausreise dann nicht von einer Erfüllung der Ausreisepflicht ausgegangen werden, wenn diese Ausreise ohne dauerhafte Verlegung des Aufenthalts in das Ausland nur erfolgt ist, um - wie hier - die Abschiebung abzuwenden, nicht aber unter Aufgabe der behaupteten Rechtsposition, da in diesen Fällen die (vollziehbare) Ausreisepflicht fortbestehen dürfte (…vgl. BVerwG, B.v. 20.6.1990 - 1 B 80.89 - juris Rn. 3;… BayVGH, B.v. 30.7.2018 - 10 CE 18.769 u.a. - juris Rn. 19; OVG LSA, B.v. 22.1.2007 - 2 M 318/06 - juris -Ls- 1 und Rn. 4;… Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Stand September 2019, § 59 Rn. 243, 246;… Hailbronner, AuslR, Stand April 2019, § 50 Rn. 10).

  • VG Potsdam, 02.11.2020 - 8 L 660/20
    Durch die Ausreise ist die Ausreiseaufforderung erfüllt worden, so dass die Abschiebungsandrohung zur Durchsetzung der Ausreisepflicht ins Leere geht (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. Juni 2008 - OVG 2 S 36.08 -, juris, Rn. 4; OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 M 318/06 -, juris, Rn. 6; OVG Berlin…, Beschluss vom 13. Mai 2002 - 8 S 16.02 -, juris, Rn. 13; VG Potsdam…, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 14 L 470/03 -, juris, Rn. 7;… Hailbronner, AuslR Stand April 2020, § 84 Rn. 62).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - 2 S 36.08

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis: Wiederaufleben der Fiktionswirkung nach …

    Damit wird die Fiktionswirkung aber nicht wiederhergestellt (vgl. OVG LSG, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 2 M 318/06 - zitiert nach juris; VGH BW, Beschluss vom 20. November 2007, InfAuslR 2008, 81), denn eine Anordnung der in diesem Fall ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung der Klage (§ 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) lässt die Wirksamkeit des Ablehnungsbescheids, der die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendet, unberührt (§ 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthaltG) und damit auch das Erlöschen der Fiktionswirkung (§ 81 Abs. 4 AufenthG; VGH BW…, Beschluss vom 20. November 2007, a.a.O.).

    Dies gilt auch für die Abschiebungsandrohung (vgl. OVG LSG, Beschluss vom 22. Januar 2007, a.a.O.).

    Es würde voraussetzen, dass der Antragsteller abgeschoben wurde oder unter dem Druck der drohenden Abschiebung ausgereist ist (vgl. OVG LSG, Beschluss vom 22. Januar 2007, a.a.O.; HessVGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003, InfAuslR 2004, 152).

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