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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,1974
OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24 (https://dejure.org/2025,1974)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.02.2025 - 2 MB 6/24 (https://dejure.org/2025,1974)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 (https://dejure.org/2025,1974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren; Voreingenommenheit des Erstbeurteilers; ausnahmsweises Absehen von Zweitbeurteilung; Verwirkung des Einwands eines rechtswidrigen Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens; Vergleichbarkeit von Beurteilungen unterschiedlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren; Voreingenommenheit des Erstbeurteilers; ausnahmsweises Absehen von Zweitbeurteilung; Verwirkung des Einwands eines rechtswidrigen Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens; Vergleichbarkeit von Beurteilungen unterschiedlicher ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren; Voreingenommenheit des Erstbeurteilers; ausnahmsweises Absehen von Zweitbeurteilung; Verwirkung des Einwands eines rechtswidrigen Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens; Vergleichbarkeit von Beurteilungen unterschiedlicher ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Auswahlentscheidung für den neuen Generalstaatsanwalt

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Generalstaatsanwalt in Schleswig-Holstein: Hamburger Bewerber hat in Eilverfahren Nase vorn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (76)

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
    Weiter geht es zurecht davon aus, dass der Vergleich der Bewerber im Rahmen der Auswahlentscheidung vor allem anhand aktueller aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen hat, die auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen und ein abschließendes Gesamturteil (Gesamtnote) enthalten, in das sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen (…vgl. nur Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 - Rn. 5 mit Verweis auf den Beschluss des Senats vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 - Ls 3 und Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Ls 3 und Rn. 41-49, jeweils juris).

    Ebenfalls zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch (Art. 33 Abs. 2 GG) durch eine fehlerhafte Beurteilung, die nicht Grundlage einer Auswahlentscheidung sein kann, verletzt sein kann (vgl. nur Beschluss des Senats vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 6 mit Verweis auf die stRspr d. BVerwG, vgl. Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 31).

    Rn. 10 Zwar gaben weder § 10 Abs. 4 Satz 1 HmbBG, wonach Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Beamtinnen und Beamten anhand der mit dem konkreten Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen und unter angemessener Darstellung eines gegebenenfalls von der Aufgabenwertigkeit abweichenden Statusamtes regelmäßig und wenn es die dienstlichen oder persönlichen Verhältnisse erfordern durch Vorgesetzte zu beurteilen sind, noch die beiden darauf basierenden und hier relevanten Beurteilungsrichtlinien die Bildung eines Gesamturteils vor und erfüllten damit nicht die Voraussetzungen einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 1 und Rn. 32 m. w. N. zur Regelung in dem Bundesland Rheinland-Pfalz).

    Die vorhandenen Rechtsnormen und die auf sie gestützten Verwaltungsvorschriften, die der Dienstherr des Beigeladenen angewandt hat, konnten aber für einen Übergangszeitraum weiterhin angewendet werden, um einen der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden, zumal die Beurteilung mit einem begründeten Gesamturteil in Gestalt einer Eignungsprognose abschließt und ein solches auch noch zusätzlich ergänzend in Bezug auf das innegehabte Statusamt erstellt und begründet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 2 und Rn. 40 m. w. N.;… klarstellend sei angemerkt, dass das BVerwG ein begründetes Gesamturteil nur für reine Ankreuzbeurteilungen fordert, vgl. zuletzt: BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - 2 C 51.16 -, juris Rn. 14 f. und - 2 C 21.16 -, juris Rn. 65).

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (…vgl. dazu nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 9 m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 41 bis 49;… Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Rn. 63 Dabei muss das begründete Gesamturteil, um als Grundlage eines Leistungsvergleichs zwischen Bewerbern zu dienen, sich auf das innegehabte Statusamt beziehen und sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG enthalten (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 44 ff. m. w. N. unter Aufgabe von BVerwG…, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, juris Rn. 44;… vgl. dazu auch Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Ls und Rn. 9 , …und vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 , jeweils zu sogenannten Ankreuzbeurteilungen).

    Dies dürfte auch vorliegend gelten (so die allgemein gehaltene Anforderung an ein Gesamturteil nach der höchstrichterlichen Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 41 f., 45 …und vom 9. September 2021 - 2 A 3.20 -, juris Rn. 16 f.), obwohl in der dienstlichen Anlassbeurteilung des Beigeladenen vom 13. Juli 2023 nicht nur die untergliederten Merkmale sämtlicher in den Kategorien I. bis VI. aufgeführten Beurteilungsmerkmale der Eignung, Leistung und Befähigung angekreuzt, sondern zusätzlich im Einzelnen textlich bewertet, zum Teil besonders gewichtet sowie benotet und im Anschluss daran die sechs Kategorien in einem die Einzelmerkmale der jeweiligen Kategorie zusammenfassenden Gesamturteil begründet worden und benotet worden sind (I. "Denken und Urteilen", III. "Fach- und Methodenkompetenz", IV. "Umgang mit anderen/ Kommunikation" sowie V. "Zusätzliche Führungsanforderung"; jeweils mit der Höchstnote "übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße" und II. "Arbeitsweise" sowie "VI. Arbeitsleistung"; jeweils mit der zweithöchsten Note "übertrifft die Anforderungen" ).

    Ein Zwang zur vorrangigen Ausschöpfung aller Einzelfeststellungen liefe Gefahr, geringfügige und aus Sicht des Beurteilers möglicherweise unbedeutende Unterschiede überzubewerten (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 9 m. w. N. und stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 ff.; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Ls 3 und Rn. 41 bis 49;… BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 46 f. m. w. N., …und vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 68 f. m. w. N.;… Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.07.2024 - 2 MB 21/23

    Dienstliche Beurteilung; Gesamturteil; Auswahlentscheidung; objektive …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
    Weiter geht es zurecht davon aus, dass der Vergleich der Bewerber im Rahmen der Auswahlentscheidung vor allem anhand aktueller aussagekräftiger dienstlicher Beurteilungen zu erfolgen hat, die auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhen und ein abschließendes Gesamturteil (Gesamtnote) enthalten, in das sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG einfließen (vgl. nur Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 - Rn. 5 mit Verweis auf den Beschluss des Senats vom 28. März 2023 - 2 MB 16/22 - Ls 3 und Rn. 14 mit Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Ls 3 und Rn. 41-49, jeweils juris).

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (…vgl. dazu nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 9 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 41 bis 49; Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Rn. 63 Dabei muss das begründete Gesamturteil, um als Grundlage eines Leistungsvergleichs zwischen Bewerbern zu dienen, sich auf das innegehabte Statusamt beziehen und sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG enthalten (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 44 ff. m. w. N. unter Aufgabe von BVerwG…, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, juris Rn. 44; vgl. dazu auch Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Ls und Rn. 9 , …und vom 27. Juni 2023 - 2 MB 6/23 -, juris Rn. 22 , jeweils zu sogenannten Ankreuzbeurteilungen).

    Demgemäß hatte der Antragsgegner zunächst weitere, in seinem Ermessen liegende Schritte zu veranlassen, um eine objektive Vergleichbarkeit der Beurteilungen zu erreichen und ein entsprechendes, begründetes und mit einer Note abschließendes Gesamturteil für den Beigeladenen vor der Auswahlentscheidung bei dessen Dienstherrin eingeholt, um so die notwendige Vergleichbarkeit der Beurteilungen der Antragstellerin und des Beigeladenen herzustellen (vgl. zu dieser Verpflichtung der Auswahlbehörde zuletzt Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… so schon BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 90, Rn. 92).

    Zudem ist die Auswahlbehörde bei einem Leistungsvergleich von Bewerbern, der - wie hier - anhand dienstlicher Beurteilungen verschiedener Dienstherren und aufgrund unterschiedlicher Beurteilungsrichtlinien und Beurteilungssysteme durchzuführen ist, gehalten, eine Vergleichbarkeit dieser Beurteilungen herzustellen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Ein Zwang zur vorrangigen Ausschöpfung aller Einzelfeststellungen liefe Gefahr, geringfügige und aus Sicht des Beurteilers möglicherweise unbedeutende Unterschiede überzubewerten (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 9 m. w. N. und stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 ff.; BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Ls 3 und Rn. 41 bis 49;… BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 46 f. m. w. N., …und vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 68 f. m. w. N.; Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Diese dürfen nur herangezogen werden, wenn ein Bewerbergleichstand vorliegt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. September 2024 - 2 VR 1.24 -, juris Ls und Rn. 33 m. w. N.; Beschlüsse des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Ls und vom 7. Februar 2020 - 2 MB 12/19 - so auch zutreffend der Auswahlvermerk, IV. Ergebnis, S. 18).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 MB 13/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Leitenden Oberstaatsanwalts; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
    Das höchste unterhalb des Statusamtes des Beigeladenen (R 5) bei den Staatsanwaltschaften in Hamburg in der Anlage III zur Hamburger Besoldungsordnung "R" ausgewiesene Statusamt (vgl. dazu auch den Haushaltsplan 2023/2024 FHH Einzelplan Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Anlage 1 Stellenplan , Einzelplan 2, Seite 156 ff, 172) ist das mit R 3 Z bewertete Amt einer Leitenden Oberstaatsanwältin bzw. eines Leitenden Oberstaatsanwaltes - als ständige Vertreterin bzw. ständigem Vertreter des Generalstaatsanwalts (vgl. dazu bereits oben 1. b.), das zwei Statusämter unterhalb desjenigen des Beigeladenen liegt (vgl. zur Amtszulage als statusrechtlich andere Besoldungsgruppe: Beschluss des Senats vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 16 ).

    Die Gewichtung der in dem höheren Statusamt erbrachten Leistungen ist daher konkret, einzelfallbezogen und sachangemessen vorzunehmen (…vgl. dazu nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.; Beschluss des Senats vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Ls 1 und Rn. 14 f., 17 m. w. N.).

    Mit der darin zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung, dass das Statusamt durch die Planstellenanzahl bedingt ist und mit der Personalverantwortung wächst, kann der Dienstherr bei formal gleich beurteilten Bewerbern aus unterschiedlichen Statusämtern - hier R4 und R 5 - das Abstellen auf das höherwertige Statusamt begründen (…vgl. Beschlüsse des Senats vom 4. Dezember 2017 - 2 MB 20/17 -, juris Ls und Rn. 7 und vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 15 ).

    Solche zwingenden Gründe führen ebenfalls zur Durchbrechung des Grundsatzes vom höheren Statusamt und sind angenommen worden, wenn dem besseren Gesamturteil ein geringerer Aussagewert zukommt, weil die Tätigkeit im angestrebten Amt in einem solchen Ausmaß von einzelnen ganz spezifischen Anforderungen geprägt oder insgesamt von der bisherigen Tätigkeit der Bewerber so weit entfernt ist, dass das Gewicht des Gesamturteils im Bewerbervergleich zurücktreten muss (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 81 m. w. N. …und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 14 ; Senatsbeschluss vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 19 ).

    Bei einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft ist das Amt im statusrechtlichen Sinne (vgl. zum Statusamt nur: BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris 55 m. w. N.; Beschluss des Senats vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn.16 ) mit dem Amt im (konkret) funktionellen Sinne (sogenannter Dienstposten) identisch.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16, vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18, vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschlüsse des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 17 und vom 21. Dezember 2023 - 2 MB 10/23 -, juris Rn. 14 ).

    Rn. 92 Ob die dienstliche Anlassbeurteilung des Beigeladenen deshalb fehlerhaft ist, weil der arbeitsplatzbezogene (dienstpostenbezogene) Maßstab rechtswidrig ist (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 32, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 53 f., vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 21, siehe auch Beschluss vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 -, juris Ls und Rn. 10 ), kann dahinstehen, weil dieser Maßstab im Falle des Beigeladenen keinen Einfluss auf dessen Beurteilung gehabt hätte.

    Ein Zwang zur vorrangigen Ausschöpfung aller Einzelfeststellungen liefe Gefahr, geringfügige und aus Sicht des Beurteilers möglicherweise unbedeutende Unterschiede überzubewerten (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 9 m. w. N. und stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 ff.; BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Ls 3 und Rn. 41 bis 49; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 46 f. m. w. N., …und vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 68 f. m. w. N.;… Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16, vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschlüsse des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 17 und vom 21. Dezember 2023 - 2 MB 10/23 -, juris Rn. 14 ).

    Rn. 110 d. Sind nach Vorgesagtem (s. oben 4.) die Antragstellerin und der Beigeladene nicht wesentlich gleich beurteilt, durften die Einzelmerkmale der Bewerber auch nicht im Weiteren verglichen werden (vgl. dazu nur BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 45 ff. …und vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 68 m. w. N., sowie die schon oben zu diesem Punkt zitierte Rechtsprechung).

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Nichtannahmebeschluss: Keine schematische Anwendung des Grundsatzes vom höheren …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. dazu nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 9 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 41 bis 49;… Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Die Gewichtung der in dem höheren Statusamt erbrachten Leistungen ist daher konkret, einzelfallbezogen und sachangemessen vorzunehmen (vgl. dazu nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.;… Beschluss des Senats vom 29. September 2017 - 2 MB 13/17 -, juris Ls 1 und Rn. 14 f., 17 m. w. N.).

    Dass er dabei von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den beamten- und verfassungsrechtlichen Rahmen verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 12 m. w. N.), ist nicht ersichtlich.

    Ein Zwang zur vorrangigen Ausschöpfung aller Einzelfeststellungen liefe Gefahr, geringfügige und aus Sicht des Beurteilers möglicherweise unbedeutende Unterschiede überzubewerten (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Juli 2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 9 m. w. N. und stattgebender Kammerbeschluss vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 12 ff.; BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - Ls 3 und Rn. 41 bis 49;… BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 46 f. m. w. N., …und vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 68 f. m. w. N.;… Beschluss des Senats vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
    Ein Rückgriff auf die allgemeinen Vertretungsregeln ist wegen des im Vergleich zum Beigeladenen niedrigeren Statusamtes des ständigen Vertreters des Generalstaatsanwaltes unzulässig, da ein im niedrigeren Statusamt stehender Beamter keinen im höheren Statusamt stehenden Beamten beurteilen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 16; OVG Münster…, Beschluss vom 21. März 2017 - 1 B 1361/14 -, juris Ls 1 und Rn. 7 ff. m. w. N.).

    Deshalb liegt hier auch kein Fall vor - wovon die Antragstellerin auszugehen scheint (vgl. Einwand 1.2.4, Seite 11 der Antragsbegründung vom 3. Juni 2024) -, in welchem die höchstrichterliche Rechtsprechung das Einholen von Beurteilungsbeiträgen fordert bzw. der Erstbeurteiler verpflichtet gewesen wäre, Beurteilungsbeiträge einzuholen (stRspr. vgl. BVerwG, Urteile vom 5. November 1998 - 2 A 3.97 - …und vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - , zuletzt: Urteile vom 26. September 2012 - 2 A 2.10 - Rn. 12…, vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - Rn. 22 ff., vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - Rn. 21 und vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 - Rn. 22, jeweils juris).

    Beurteilungsbeträge weiterer Personen sind aber bereits deshalb unzulässig, weil es schlicht niemanden gibt, der im Beurteilungszeitraum Erkenntnisse über den Beigeladenen liefern könnte und mit diesem mindestens im selben Statusamt stünde bzw. wie dieser demselben Statusamt angehörte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    Die Erforderlichkeit derartiger Erläuterungen machte die dienstliche Beurteilung aber nicht fehlerhaft und derartige Erläuterungen könnten sogar noch im gerichtlichen Verfahren stattfinden (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10.17 -, juris Rn. 32 m. w. N. …und Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 VR 3.23 -, juris Rn. 62).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16, vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18, vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschlüsse des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 17 und vom 21. Dezember 2023 - 2 MB 10/23 -, juris Rn. 14 ).

    Statusrelevante Auswahlentscheidungen sind indes grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist (vgl. dazu nur BVerwG…, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 28, und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 22 m. w. N.).

    Rn. 92 Ob die dienstliche Anlassbeurteilung des Beigeladenen deshalb fehlerhaft ist, weil der arbeitsplatzbezogene (dienstpostenbezogene) Maßstab rechtswidrig ist (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 9. Mai 2019 - 2 C 1.18 -, juris Rn. 32, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 53 f., vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 21, siehe auch Beschluss vom 14. Februar 2023 - 2 B 3.22 -, juris Ls und Rn. 10 ), kann dahinstehen, weil dieser Maßstab im Falle des Beigeladenen keinen Einfluss auf dessen Beurteilung gehabt hätte.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16, vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschlüsse des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 17 und vom 21. Dezember 2023 - 2 MB 10/23 -, juris Rn. 14 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22

    Besetzungsstreit um Generalstaatsanwaltsstelle, einstweilige Anordnung erlassen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
    Ebenfalls zutreffend hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch (Art. 33 Abs. 2 GG) durch eine fehlerhafte Beurteilung, die nicht Grundlage einer Auswahlentscheidung sein kann, verletzt sein kann (vgl. nur Beschluss des Senats vom 21. September 2022 - 2 MB 8/22 -, juris Rn. 6 mit Verweis auf die stRspr d. BVerwG, vgl. Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Rn. 31).

    Rn. 50 Unabhängig davon war der Antragsgegner auch in der Sache zu einem Abbruch des ersten Auswahlverfahrens bereits deshalb berechtigt, weil ihm durch unanfechtbaren Beschluss des Senats vom 21. September 2022 (- 2 MB 8/22 -, juris) im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt worden war, die Stelle der Generalstaatsanwältin bzw. des Generalstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein mit der (vormaligen) Beigeladenen (und jetzigen Antragstellerin) oder anderweitig endgültig zu besetzen, bevor über die Bewerbung des damaligen Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden worden ist.

    Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass der Senat im Beschluss vom 21. September 2022 (- 2 MB 8/22 -, juris Rn. 49, 50) die Anlassbeurteilung der Antragstellerin im Vergleich zu der Anlassbeurteilung des seinerzeitigen denselben Beurteilungsrichtlinien unterliegenden Mitbewerbers u. a. deshalb beanstandet hatte, weil in ihrer Beurteilung außerdienstliche Nebentätigkeiten in dem Einzelmerkmal "Fachkenntnisse" anders als beim Mitbewerber berücksichtigt worden sind (c.).

    Rn. 108 c. An diesem Ergebnis ändert sich auch nichts dadurch, dass der Senat die Anlassbeurteilung der Antragstellerin in seinem Beschluss vom 21. September 2022 (- 2 MB 8/22 -, juris Ls 6 und Rn. 49, 50) u. a. deshalb beanstandet hat, weil in dem Einzelmerkmal "Fachkenntnisse" anders als bei dem dortigen Antragsteller außerdienstliche Nebentätigkeiten berücksichtigt worden sind.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 MB 10/23

    Möglichkeit der Auswahl eines Bewerbers in einem erneuten, fehlerfreien …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
    Der Beschluss erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis richtig (vgl. Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2023 - 2 MB 10/23 -, juris Rn. 24 m. w. N.).

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16, vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18, vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschlüsse des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 17 und vom 21. Dezember 2023 - 2 MB 10/23 -, juris Rn. 14 ).

    Diesbezüglich ist anerkannt, dass das Beschwerdegericht seine Prüfung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes darüber hinaus an den in § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO ausdrücklich aufgeführten §§ 80, 80a und 123 VwGO auszurichten und dem Rechtsgedanken des § 144 Abs. 4 VwGO entsprechend stets zu prüfen hat, ob eine nach den Darlegungen der Beschwerde fehlerhaft begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen im Ergebnis gleichwohl richtig ist (vgl. Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2023 - 2 MB 10/23 -, juris Rn. 24 mit Verweis auf OVG Münster…, Beschluss vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 -, juris Rn. 5; VGH München…, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 CS 03.60 -, juris Rn. 16; VGH Kassel…, Beschluss vom 16. Januar 2006 - 2 TG 2606/05 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 7 ME 27/19 -, juris Rn. 5; VGH Mannheim…, Beschluss vom 18. September 2019 - 3 S 1930/19 -, juris Rn. 9).

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16, vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18 und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschlüsse des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 17 und vom 21. Dezember 2023 - 2 MB 10/23 -, juris Rn. 14 ).

  • BVerwG, 07.11.2017 - 2 B 19.17

    Dienstliche Beurteilung eines Richters; Voreingenommenheit eines Beurteilers

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2025 - 2 MB 6/24
    Sie liegt vor, wenn der Beurteiler - wegen mangelnder Objektivität und Unvoreingenommenheit gegenüber dem zu beurteilenden Beamten - nicht willens oder nicht in der Lage ist, den Beamten sachlich und gerecht zu beurteilen (BVerwG, Urteile vom 19. Juli 2018 - 1 WB 31.17 -, juris Rn. 31 f. m. w. N., vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 -, juris Rn. 11 …und vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 13;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. August 2002 - 2 BvR 2357/00 -, juris Rn. 32).

    Rn. 14 Der Senat leitet die tatsächliche Voreingenommenheit As aus seinem Verhalten gegenüber dem Beigeladenen während des Beurteilungszeitraums (vom 3. Dezember 2019 bis zum 28. Februar 2023) her (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Diesbezüglich ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 -, juris Rn. 12 mit Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris Rn. 14), dass eine tatsächliche Voreingenommenheit des Beurteilers aus der dienstlichen Beurteilung, aber auch aus seinem Verhalten in Angelegenheiten des zu beurteilenden Beamten oder diesem gegenüber während des Beurteilungszeitraums und des Beurteilungsverfahrens hergeleitet werden kann.

    Dadurch und durch im Einzelfall emotional gefärbte Reaktionen wird grundsätzlich noch nicht die Erwartung in Frage gestellt, der Vorgesetzte wolle und könne seine Pflichten einschließlich derjenigen zur sachlichen und gerechten dienstlichen Beurteilung erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2017 - 2 B 19.17 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

  • BVerwG, 06.10.2023 - 2 VR 3.23

    Konkurrentenstreit um die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2021 - 2 MB 26/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens, wenn dem Dienstherrn im Wege einer …

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn …

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten; …

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 16.97

    Befangenheit, tatsächliche - eines Beurteilers; Beurteilung, tatsächliche …

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2023 - 2 MB 21/22

    Zum Vergleich zweier Beurteilungen von unterschiedlichen Dienstherren

  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen …

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

  • BVerwG, 12.10.2023 - 2 A 7.22

    Begründungspflicht für wesentliche Verschlechterung einer Regelbeurteilung

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - …

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender …

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie; …

  • BVerwG, 04.06.2014 - 2 B 108.13

    Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2017 - 2 MB 20/17

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Relevanz eines höherwertigen Statusamts

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …

  • BVerfG, 06.08.2002 - 2 BvR 2357/00

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Nichtberücksichtigung von Vorbringen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 2 LB 1/20

    Beurteilungsklage einer Richterin; Rechtsschutzbedürfnis nach Beförderung; …

  • VG Hamburg, 02.10.2020 - 14 E 3412/20

    Konkurrentenstreitverfahren um Stelle des Ständigen Vertreters der …

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür …

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung; …

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität; …

  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 A 2.10

    Dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Zweitbeurteilung; Abweichung; …

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der …

  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale …

  • BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17

    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung; …

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie; …

  • BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20

    Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22

    Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung

  • BVerfG, 24.09.2015 - 2 BvR 1686/15

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 19 …

  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

  • BVerwG, 13.01.2021 - 2 B 21.20

    Ausnahme von der Begründung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2019 - 3 S 1930/19

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Aussetzungsantrag bei sofort vollziehbarem …

  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Nichtannahmebeschluss: Auswahlverfahren bzgl unterschiedlicher Stellen begründen …

  • BVerwG, 25.09.2024 - 2 VR 1.24

    Konkurrentenstreit um höherwertigen Dienstposten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6 …

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19

    Erfolglose Beschwerden gegen die gerichtliche Aufhebung der Ernennung eines …

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2019 - 7 ME 27/19

    Nutzungsberechtigung; Telekommunikationslinie; Werbeplakat

  • BVerwG, 14.02.2023 - 2 B 3.22

    Vergleichsgruppenbildung bei der dienstlichen Beurteilung

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2023 - 2 MB 6/23

    Rechtswidrigkeit dienstlicher Beurteilungen ohne abschließendes Gesamturteil

  • BVerwG, 31.10.2000 - 4 KSt 2.00

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Verfahren der …

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2020 - 2 MB 12/19

    Ausblendung des Bewährungsvorsprungs - Amt mit leitender Funktion

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs, …

  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit; …

  • VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05

    Bundesstraße als Mautausweichstrecke; LKW-Durchfahrverbot; Schutz der …

  • BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 39.19

    Verschulden des Dienstherrn als Voraussetzung für die Aufhebung der Ernennung …

  • BVerwG, 25.06.2019 - 2 B 68.18

    Finanzielle Abgeltung unionsrechtswidriger Zuvielarbeit

  • VGH Bayern, 13.08.2024 - 14 CS 24.898

    Anordnung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands gesetzlich …

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.11.2019 - 2 MB 10/19

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2000 - 3 M 16/00

    Zur Problematik des beamtenrechtlichen Konkurrentenschutzes ; Vorrang eines …

  • BVerfG, 07.08.2024 - 2 BvR 418/24

    Verfassungsbeschwerde gegen die Besetzung der OVG-Präsidentenstelle in …

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung; …

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten; …

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2575

    Vorrang der Selbsthilfe bei Obdachlosenunterbringung

  • OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2017 - NC 9 S 1244/17

    Neue Tatsachen im Beschwerdeverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08

    Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2023 - 6 B 496/23

    Anforderungsprofil; Fachleiter; Laufbahnbefähigung; Lehramtsbefähigung; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.03.2023 - 2 MB 16/22

    Beurteilung der fachlichen Leistung eines Tarifbeschäftigten - Vergleich von …

  • VGH Hessen, 27.09.2024 - 10 B 1079/24

    Vorläufige Zulassung und Immatrikulation eines Bewerbers zum Studium der …

  • VG Schleswig, 10.04.2025 - 12 B 89/24

    Besetzung einer Planstelle der Besoldungsgruppe R3 für einen Vorsitzenden Richter …

    Dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (sogenannte Ausschärfung bzw. Einzelausschöpfung; vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10.02.2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 76 ).

    Die Gewichtung der in dem höheren Statusamt erbrachten Leistungen ist daher konkret, einzelfallbezogen und sachangemessen vorzunehmen (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18 -, juris Rn. 10 f. …und vom 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16 -, juris Rn. 21 sowie stattgebender Kammerbeschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris Rn. 17; BVerwG…, Urteil vom 12.10.2023 - 2 A 7.22 -, juris Rn. 38; OVG Schleswig, Beschluss vom 10.02.2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 77 ).

    Es ist kein Grund ersichtlich, warum die Wertigkeit des Statusamtes des Beigeladenen, welches im Vergleich zum Statusamt der Antragstellerin folglich höhere Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein und die Führungskompetenz stellt, vorliegend ausnahmeweise herabgesetzt werden sollte (vgl. auch jeweils Verfahren, in denen die statusrechtliche Besserstellung als erheblich angesehen wurde: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 10.02.2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 84 …und vom 29.09.2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 20 ).

    Solche zwingenden Gründe führen ebenfalls zur Durchbrechung des Grundsatzes vom höheren Statusamt und sind angenommen worden, wenn dem besseren Gesamturteil ein geringerer Aussagewert zukommt, weil die Tätigkeit im angestrebten Amt in einem solchen Ausmaß von einzelnen ganz spezifischen Anforderungen geprägt oder insgesamt von der bisherigen Tätigkeit der Bewerber so weit entfernt ist, dass das Gewicht des Gesamturteils im Bewerbervergleich zurücktreten muss (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16 -, juris Rn. 81 m. w. N. …und vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -, juris Rn. 14 ; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 10.02.2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 87 …und vom 29.09.2017 - 2 MB 13/17 -, juris Rn. 19 ).

    Rn. 64 Da die Antragstellerin und der Beigeladene anhand des Vorgesagten nicht im Wesentlichen gleich gut beurteilt worden sind, war es dem Antragsgegner verwehrt, die Einzelmerkmale der Beurteilungen der Bewerber weiter zu vergleichen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10.02.2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 110 ).

    Rn. 66 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 4 und § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG und beträgt ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes - hier R 3 - mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen bezogen auf den Zeitpunkt der instanzbegründenden Antragstellung (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10.02.2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 113 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2025 - 2 MB 16/24

    Ausschluss eines Beamten in der Freistellungphase der Altersteilzeit von einem …

    Hinsichtlich aller explizit erstinstanzlich (oder im Beschwerdeverfahren) erörterter Aspekte müssen die Beteiligten mit der Möglichkeit rechnen, dass die Beschwerdeentscheidung auf andere als die vom Verwaltungsgericht tragend zugrunde gelegten Gründe gestützt wird, ohne dass es insoweit eines gesonderten Hinweises bedürfte (vgl. dazu nur Beschluss des Senats vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 - juris Rn. 44 m. w. N.).

    Denn das Verwaltungsgericht hat immer dann, wenn sich die Auswahlentscheidung auf der ersten Stufe seiner Prüfung als fehlerhaft erweist, auf der zweiten Stufe zu überprüfen, ob für den Antragsteller in einem erneuten Auswahlverfahren die ausreichende Möglichkeit besteht, dass er anstelle der Beigeladenen zum Zuge kommt (vgl. dazu nur: Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, und vom 10. Februar 2024 - 2 MB 6/24 - jeweils juris und jeweils Rn. 3 m. w. N.).

    Dieses ist anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (vgl. nur Beschluss des Senats vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 3, 74 m. w. N.; BVerwG…, Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 -, juris Ls 3 und Rn. 41 m. w. N.).

    Dann kommt den Einzelaussagen nach dem Sinn und Zweck der dienstlichen Beurteilungen, über Leistung und Eignung der Beamten ein differenziertes Bild zu geben, besondere Bedeutung zu (sogenannte Ausschärfung bzw. Einzelausschöpfung; vgl. dazu Beschluss des Senats vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 76 ).

    Insoweit besteht auch die hier ausreichende Möglichkeit, dass der Antragsteller anstelle der mit dem gleichen Gesamturteil bewerteten Beigeladenen, bei deren Beurteilung eine ordnungsgemäße Begründung des Gesamturteils gleichfalls erfolgen muss, nach dessen Neufassung bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt (vgl. dazu nur: Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, und vom 10. Februar 2024 - 2 MB 6/24 - jeweils juris und jeweils Rn. 3 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2025 - 2 MB 17/24

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Vergleich zweier Beurteilungen von …

    Rn. 7 Selbst wenn der Antragsgegner - wie er insoweit richtig ausführt - als Auswahlbehörde grundsätzlich gehalten ist, weitere, in seinem Ermessen liegende Schritte zu veranlassen, um eine objektive Vergleichbarkeit der Beurteilungen zu erreichen (…vgl. hierzu nur Senatsbeschlüsse vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 12 ;… vom 1. Juli 2024 - 2 MB 21/23 -, juris Rn. 8 sowie vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 64 m. w. N.), sind die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 Abs. 2 GG und die hierzu ergangene Rechtsprechung - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht disponibel.

    Dem Senat ist aus anderen Konkurrentenverfahren bekannt, dass trotz eines nach den in der Freien und Hansestadt Hamburg (noch) geltenden Beurteilungsrichtlinien fehlenden Gesamturteils ein solches auf Anforderung der Auswahlbehörde im Zusammenhang mit einem laufenden Auswahlverfahren bei einem anderen Dienstherrn in der jüngeren Vergangenheit dennoch erstellt worden ist (siehe Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 64 bzgl. der BeurtRL-StA FHH und BeurtRL-FHH).

    Vielmehr sprechen die vom Antragsgegner auszugsweise wiedergegebene Sichtweise der Hamburger Behörden sowie die derzeit stattfindende Novellierung des dortigen Beurteilungssystems (vgl. zur geänderten bzw. anwendbaren Rechtslage in Hamburg bereits Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 10 ) grundsätzlich für das Gegenteil.

    Rn. 14 Die vom Antragsgegner aufgezeigten, mitunter durchaus weitreichenden praktischen Auswirkungen eines Ausschlusses von Bewerbern aus Hamburg aus einem Stellenbesetzungsverfahren wegen eines fehlenden Gesamturteils hält der Senat letztlich für überschaubar bzw. für zeitlich und zahlenmäßig nur noch begrenzt relevant, da dem Hamburgischen Beurteilungssystem in Anlehnung an die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 7. Juli 2021 - 2 C 2.21 - a. a. O.) auch und gerade im Hinblick auf das Erfordernis eines abschließenden Gesamturteils eine Novellierung bevorsteht (vgl. zur insoweit bereits geänderten bzw. anwendbaren Rechtslage in Hamburg auch Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 10 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2026 - 1 B 864/26
    Rn. 51 Vgl. BVerwG, Urteile vom 23. September 2004 - 2 A 8.03 -, juris, Rn. 26, und vom 23. April 1998 - 2 C 16.97 -, juris, Rn. 13; ferner etwa Schl.-H. OVG, Beschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris, Rn. 13, und Sächs. OVG, Beschluss vom 19. No­vember 2024 - 2 B 164/24 -, juris, Rn. 20; ferner etwa Schuler-Harms, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht - VwVfG, Werkstand: 7. EL, Mai 2025, VwVfG § 21 Rn. 13, und Steinkühler, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 3. Aufl. 2025, VwVfG § 21 Rn. 16.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2025 - 2 MB 2/25

    Besetzung der Stelle eines Senatsvorsitzes gestoppt

    Vielmehr würde bei der Mitbewertung noch im niedrigeren Statusamt erbrachter Leistungen der bei einer Auswahlentscheidung im Bewerbervergleich freilich nicht schematisch anzuwendende Grundsatz des im höheren Statusamt regelmäßig besser Beurteilten (vgl. zu diesem Grundsatz nur: Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 76 f. m. w. N.), mit dem der Eignungsvorsprung des Beigeladenen hier begründet worden ist, und der schließlich zu dessen Bevorzugung (Auswahl) geführt hat (vgl. den Auswahlvermerk Dezember 2024, Seite 16), ad absurdum geführt bzw. verletzt.

    Insoweit besteht auch die hier ausreichende Möglichkeit, dass die Antragstellerin anstelle des (noch) mit dem gleichen Gesamturteil bewerteten Beigeladenen nach Neufassung der Beurteilung (unter Beachtung der oben genannten Grundsätze zu II. 2.) bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt (vgl. dazu nur: Beschlüsse des Senats vom 6. Juni 2025 - 2 MB 13/24 -, und vom 10. Februar 2024 - 2 MB 6/24 - jeweils juris und jeweils Rn. 3 m. w. N.; vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 21. August 2025 - 2 MB 16/24 - z. V. v.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2026 - 2 MB 2/26

    Beurteilung bei einer Beförderung während des (Regel-)Beurteilungszeitraums; zur …

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16, vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18, und vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Senatsbeschlüsse vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 17 und vom 21. Dezember 2023 - 2 MB 10/23 -, juris Rn. 14 ; vgl. zum Ganzen auch: Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 3, 108 m. w. N.).

    Rn. 18 Dies gilt gleichsam für die im Konkurrenteneilverfahren auf der Basis dieser Auswahlentscheidung anzustellende gerichtliche Prognose, ob die Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller in einem neuen Auswahlverfahren zum Zuge kommt bzw. eine Auswahl zugunsten des Antragstellers bei einer erneuten Auswahl möglich erscheint (vgl. dazu nur Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 4 MB 8/25

    Hausrechtliche Anordnung zur Verhinderung unzulässiger Bildberichterstattung in …

    Es hat in seine Prüfung auch nachträglich eingetretene und vorgetragene Veränderungen der Sach- oder Rechtslage einzubeziehen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 6 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2026 - 2 MB 3/25

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher Grund aufgrund …

    Es hat in seine Prüfung nicht nur nachträglich eingetretene und vorgetragene Veränderungen der Sach- oder Rechtslage einzubeziehen, sondern auch solche Tatsachen, die im erstinstanzlichen Eilverfahren zwar bereits vorgelegen haben, aber gleichwohl - ob verschuldet oder unverschuldet - nicht vorgetragen worden sind (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Daher muss in diesen Fällen der vom Dienstherrn für den Abbruch vorgebrachte Grund den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. zum Ganzen: BVerwG…, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 -, juris Rn. 12 f. sowie Senatsbeschlüsse vom 17. April 2025 - 2 MB 15/24 -, juris Rn. 9 und vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 50 , jeweils m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2025 - 2 MB 13/24

    Beurteilung bei einer Beförderung während des (Regel-)Beurteilungszeitraums

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris Rn. 16, vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 18, vom 23. Januar 2020 - 2 VR 2.19 -, juris Rn. 22; Beschlüsse des Senats vom 31. März 2023 - 2 MB 21/22 -, juris Rn. 17 und vom 21. Dezember 2023 - 2 MB 10/23 -, juris Rn. 14 ; vgl. zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 3, 108 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.04.2025 - 2 MB 15/24

    Neuausschreibung nach Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens, …

    Der vom Dienstherrn für den Abbruch vorgebrachte Grund muss danach den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG genügen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2020 - 2 VR 3.20 -, juris Rn. 12 f. m. w. N. sowie Senatsbeschlüsse vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 50 , vom 14. Juli 2021 - 2 MB 26/20 -, juris Rn. 7 ff. und vom 18. April 2019 - 2 MB 24/18 - juris, jeweils m. w. N.; vgl. ferner die Übersicht der hierzu ergangenen Rechtsprechung im Beschluss des VG München…, Beschluss vom 8. Juli 2024 - M 5 E 24.2685 -, juris Rn. 32 m. w. N.).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst daher auch im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung keinen Anspruch darauf, dass das ursprüngliche Bewerberfeld unverändert bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Dezember 2012 - 2 C 6.11 -, juris Rn. 30, Senatsbeschluss vom 10. Februar 2025 - 2 MB 6/24 -, juris Rn. 51 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.04.2025 - 4 MB 6/25

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach rechtmäßiger Beibringungsanordnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2025 - 6 B 1234/24

    Stellenbesetzung; Konkurrentenstreit; Heterogenes; Bewerberfeld; Inhomogenes; …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2025 - 4 S 542/25

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren des vorläufigen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2026 - 4 MB 29/25

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Beibringung eines ärztlichen …

  • VG Schleswig, 24.03.2026 - 12 B 9/26

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens auf …

  • VG Bremen, 24.04.2026 - 6 K 985/23

    Zur gerichtlichen Überprüfung einer Bewährungsfeststellung im Rahmen der …

  • VG Schleswig, 09.05.2025 - 12 B 1/25

    Beförderungskonkurrenz zwischen zwei Beamten unterschiedlicher Statusämter

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