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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 2 S 18.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6834
OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 2 S 18.14 (https://dejure.org/2014,6834)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2014 - 2 S 18.14 (https://dejure.org/2014,6834)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2014 - 2 S 18.14 (https://dejure.org/2014,6834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 12 MRK, § 60a Abs 2 AufenthG 2004, § 13 Abs 2 PStG
    Beabsichtigte Eheschließung als Duldungsgrund

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 12 MRK, § 60a Abs 2 AufenthG, § 13 Abs 2 PStG, § 13 Abs 4 S 1 PStG, § 1309 BGB, § 1314 Abs 2 BGB
    Duldung; rechtlichen Abschiebungshindernis; unmittelbar bevorstehende Eheschließung; Anmeldung der Eheschließung; Weigerung des Standesamts; Verfahren zur Anweisung des Standesamts; Ehefähigkeitszeugnis; Befreiung; Reisefähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2007 - 3 S 5.07

    Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 2 S 18.14
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats durch einen zeitnahen Heiratstermin zu belegen (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 30. März 2010 - OVG 2 S 15.10/OVG 2 M 7.10 -), wobei der Umstand, dass dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts alle für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen, hierfür nicht ausreicht (vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2012 - OVG 2 S 49.12 - ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2007 - OVG 3 S 5.07 -, juris;… a.A. m.w.N. Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand Januar 2014, § 60a Rn. 139).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2009 - 2 B 2.08

    Ausnahme von der Regelausweisung bei einem inlandsbezogenen Abschiebungshindernis …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 2 S 18.14
    Das kann sowohl bei Gefahren der Fall sein, die sich aus dem eigentlichen Vorgang der Abschiebung ergeben (Reiseunfähigkeit im engeren Sinne), als auch dann, wenn die Abschiebung außerhalb des Transportvorganges eine erhebliche konkrete Gesundheits- oder Lebensgefahr bewirkt (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne, vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 2009 - OVG 2 B 2.08 -, juris Rn. 37; Beschluss des Senats vom 27. September 2013 - OVG 2 S 51.13 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2010 - 2 S 15.10

    (Keine) sozialethische Bewertung; Anhörung; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 2 S 18.14
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats durch einen zeitnahen Heiratstermin zu belegen (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 30. März 2010 - OVG 2 S 15.10/OVG 2 M 7.10 -), wobei der Umstand, dass dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts alle für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen, hierfür nicht ausreicht (vgl. Beschluss des Senats vom 1. August 2012 - OVG 2 S 49.12 - ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2007 - OVG 3 S 5.07 -, juris;… a.A. m.w.N. Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, Stand Januar 2014, § 60a Rn. 139).
  • VG Münster, 09.09.2005 - 8 L 776/05

    Anspruch auf Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen; Abwarten eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 2 S 18.14
    Rn. 6 Die von der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren nochmals angeführten Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. Oktober 1998 - 3 L 883/98 - und des Verwaltungsgericht Münster vom 9. September 2005 - 8 L 776/05 - rechtfertigen keine andere Entscheidung.
  • EuGH, 16.06.1971 - 71/70
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 2 S 18.14
    Das Amtsgericht Schöneberg hat den Antrag der Antragstellerin sowie ihres Verlobten, das Standesamt gemäß § 49 Abs. 1 PStG zur Mitwirkung an der Eheschließung anzuweisen, mit Beschluss vom 23. September 2013 und Nichtabhilfebeschluss vom 19. November 2013 - 71/70 III 284/12 - abgelehnt.
  • VG Frankfurt/Oder, 27.10.1998 - 3 L 883/98

    Anspruch auf Erteilung einer Duldung zur Ermöglichung einer Eheschließung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 2 S 18.14
    Rn. 6 Die von der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren nochmals angeführten Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 27. Oktober 1998 - 3 L 883/98 - und des Verwaltungsgericht Münster vom 9. September 2005 - 8 L 776/05 - rechtfertigen keine andere Entscheidung.
  • OLG Rostock, 22.07.2014 - 20 Ws 178/14

    Vollstreckungsaufschub bei zeitiger Freiheitsstrafe: Familiäre Nachteile bei …

    Verfassungsrechtliche Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1 GG bzw. eine Schutzwirkung aus Art. 12 EMRK kann einem Verlöbnis allenfalls unter dem Blickwinkel der Eheschließungsfreiheit und auch dann nur zuerkannt werden, wenn die Heirat unmittelbar bevorsteht (vgl. für den Fall der drohenden Abschiebung eines Ausländers zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 -, Rdz. 4 in juris m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 3 S 109.16

    Notwendigkeit der unmittelbar bevorstehenden Eheschließung als …

    Rn. 2 Der Antragsgegner weist zutreffend darauf hin, dass die beabsichtigte Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Hinblick auf die durch Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 12 EMRK geschützte Eheschließungsfreiheit nur dann ein rechtliches Abschiebungshindernis als Voraussetzung eines Duldungsanspruchs nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG begründet, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, was nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich durch einen zeitnahen Heiratstermin zu belegen ist (…Beschluss vom 9. Februar 2007 - OVG 3 S 5.07 - juris Rn. 3; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 - juris Rn. 4; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 2 M 12/09 - juris Rn. 4 ff.;… Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 60a AufenthG Rn. 21 f.; offen gelassen von OVG Hamburg…, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Bs 238/09 - juris Rn. 13).

    Der Umstand, dass dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts alle für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen, reicht hierfür nicht aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 - juris Rn. 4).

  • OVG Bremen, 28.09.2016 - 1 B 153/16

    Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung - Duldung; Eheschließung

    Die Frage, ob und gegebenenfalls wann ein Ausländer aus Gründen des Schutzes der Eheschließungsfreiheit einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG hat, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.03.2014 - OVG 2 S 18.14, juris sowie Beschl. v. 04.04.2011 - OVG 11 S 9.11, juris; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 Bs 238/09, StAZ 2001, 186; Nds. OVG, Beschl. v. 07.07.2010 - 8 ME 139/10, AuAS 2010, 219; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.03.2007 - 18 B 2564/065, juris; vgl. auch Beschl. des Senats vom 13.10.2004 - 1 B 347/04, n. v.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2018 - 12 S 6.18

    Duldung zum Zweck der Eheschließung zwischen zwei Ausländern in Deutschland, hier …

    Rn. 2 Das Verwaltungsgericht hat zu Recht angenommen, dass ein Duldungsanspruch nach § 60a Abs. 2 AufenthG im Hinblick auf die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Eheschließungsfreiheit nur bei einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung erwächst und von einem unmittelbaren Bevorstehen nicht ausgegangen werden kann, wenn - wie hier auch mit dem Beschwerdevorbringen nicht in Abrede gestellt wird - ein zeitnaher Termin für die Eheschließung nicht feststeht und noch keine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis vorliegt (st. Rspr. des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, vgl. zuletzt den den Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers bekannten Beschluss des Senats vom 11. September 2017 - OVG 12 S 48.17 - m.w.N.; Beschluss des 3. Senats vom 26. Januar 2017 - OVG 3 S 109.16 - BeckRS 2017, 101620 - und des 2. Senats vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14; ebenso etwa OVG Magdeburg, Beschluss vom 9. November 2017 - OVG 2 M 100.17 - BeckRS 2017, 140775; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. August 2017 - OVG 13 ME 189.17 - BeckRS 2017, 120119;… Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl., § 60a Rn. 21 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen zu Literatur und Rspr.).
  • VG Würzburg, 05.05.2015 - W 7 E 15.390

    Untersagung der Abschiebung

    Die beabsichtigte Eheschließung mit einer oder einem Deutschen begründet nur dann im Hinblick auf die durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 12 EMRK geschützte Eheschließungsfreiheit ein rechtliches Abschiebungshindernis i. S. d. § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht (vgl. etwa OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.3.2014 - OVG 2 S 18.14 - juris Rn. 4;… VGH BW, B.v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 - juris Rn. 8;… Bauer in Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 60a AufenthG Rn. 23;… Hailbronner, AuslR, Stand: Februar 2014, § 60a AufenthG Rn. 30 jeweils m. w. N.).

    Dies ist durch einen zeitnahen Heiratstermin zu belegen, wobei der Umstand, dass dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts alle für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen, hierfür nicht ausreicht (OVG Berlin-Bbg, B.v. 25.3.2014 - OVG 2 S 18.14 - juris Rn. 4 m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 L 141/12

    Kosten der Abschiebung

    Eine beabsichtigte Eheschließung mit einer Deutschen begründet nur dann im Hinblick auf die durch Art. 6 GG und Art. 12 EMRK geschützte Eheschließungsfreiheit ein rechtliches Abschiebungshindernis, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht (OVG Bbg, Beschl. v. 25.03.2014 - OVG 2 S 18.14 -, Juris RdNr. 4).
  • VG Berlin, 25.06.2025 - 41 L 307.25
    Unabhängig von der Frage, inwiefern die Schutzwirkungen von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und Art. 8 EMRK es gebieten, auch Verlobte als Familienangehörige im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen, begründet eine beabsichtigte Eheschließung jedenfalls erst dann im Hinblick auf die durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 12 EMRK geschützte Eheschließungsfreiheit ein rechtliches Abschiebungshindernis, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, was grundsätzlich durch einen zeitnahen Heiratstermin zu belegen ist (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - OVG 3 S 109.16 - juris Rn. 2, und vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 - juris Rn. 4; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 24. September 2021 - 2 M 118/21 - juris Rn. 7; VG Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2024 - VG 37 K 285/22 A -).
  • VG Berlin, 22.01.2016 - 23 K 399.14

    Anordnung einer Abschiebung nach Bulgarien

    Der Kläger hat nicht substantiiert dargelegt, er sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen einer psychischen Erkrankung reiseunfähig (im engeren oder weiteren Sinne, vgl. hierzu BVerfG…, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795.14 -, juris Rn. 11; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 -, juris Rn. 7…, vom 29. Oktober 2013 - OVG 12 S 106.13 -, juris Rn. 10, …und vom 18. Januar 2013 - OVG 7 S 11.13 -, juris Rn. 12 - jeweils m.w.N.).
  • VG Stade, 20.10.2015 - 3 B 1709/15

    Dublin III VO; Homosexualität; Polen; systemische Mängel

    Rn. 35 Die beabsichtigte Eheschließung bzw. Eintragung einer Lebenspartnerschaft begründet aber nur dann im Hinblick auf die durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 12 EMRK geschützte Eheschließungsfreiheit ein rechtliches Abschiebungshindernis, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.03.2014 - OVG 2 S 18.14 mit Verweis auf Bauer in: Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 10. Aufl. 2013, § 60a AufenthG Rn. 23;… Hailbronner, AuslR, Stand: Februar 2014, § 60a AufenthG Rn. 30).
  • VG Potsdam, 10.05.2019 - 8 L 860/18

    Ausländerrecht

    Diese Gefahr kann sich auch aus einer psychischen Erkrankung des Ausländers ergeben, mit der eine latente Suizidalität verbunden ist, die aufgrund der zwangsweisen Rückführung akut wird, so dass die Gefahr besteht, dass sich der Ausländer während bzw. unmittelbar vor oder nach der Abschiebung selbst tötet (vgl. zum Ganzen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 -, juris, Rn. 7; OVG Schleswig…, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris, Rn. 3 f.).
  • VG Cottbus, 11.11.2016 - 5 L 551/16

    Dublin-Verfahren

  • VG Schleswig, 23.02.2023 - 11 B 28/23

    Geltendmachung eines Abschiebungshindernisses im Abänderungsverfahren; …

  • VG Potsdam, 04.09.2020 - 8 L 761/20

    Ausreisepflicht eines russischen Unterstützers des sogenannten Islamischen …

  • VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14

    Aufenthaltsbeendigung bei behaupteter depressiver Stimmungslage mit suizidaler …

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