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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30551
LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14 (https://dejure.org/2014,30551)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.06.2014 - 2 Sa 24/14 (https://dejure.org/2014,30551)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 (https://dejure.org/2014,30551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 209 Abs 1 Nr 2 InsO, § 209 Abs 1 Nr 3 InsO, § 210 InsO, § 209 Abs 2 Nr 2 InsO, § 615 BGB
    Annahmeverzugsvergütungsansprüche - Neumasseverbindlichkeiten

  • IWW

    § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO, § ... 113 InsO, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 210 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO, § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO, § 209 Abs. 2 InsO, § 615 BGB, § 61 InsO, § 102 BetrVG, § 85 SGB IX, §113 Satz 2 InsO, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 61 Satz 1 InsO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 246/12

    Zurückbehaltungsrecht - Altmasseverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14
    Das gilt auch dann, wenn die materiell-rechtliche Prüfung ergibt, dass es sich bei den geltend gemachten Forderungen tatsächlich nicht um Neumasseverbindlichkeiten handelt (BAG 08. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 13, NZA 2014, 860;… BAG 2. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 9, NZA 2007, 696).

    Den Einwand der Neumasseunzulänglichkeit, bei dem auch die Neumassegläubiger ihre Ansprüche nur noch im Wege der Feststellungsklage verfolgen können (BAG 08. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 13, NZA 2014, 860), hat der Beklagte nicht erhoben.

  • BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 592/04

    Kündigung durch Insolvenzverwalter - "bedingter Interessenausgleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14
    Der Insolvenzverwalter hat zunächst die (formellen) Voraussetzungen, die anderenfalls die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge hätten, wie die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG oder die Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung gemäß § 85 SGB IX, herbeizuführen (BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 - Rn. 31, NZA 2006, 162).

    Der Ausspruch einer nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksamen Kündigung steht der Begründung von Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO auch dann nicht entgegen, wenn bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit über diese Kündigung noch ein Kündigungsschutzverfahren rechtshängig war (vgl. BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 - Rn. 39 und 41, NZA 2006, 162; vgl. auch ArbG Herford 18. Juni 2012 - 1 Ca 1361/11 - ZInsO 2012, 1325).

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 26/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Behandlung von …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14
    Rn. 36 Zum einen betrifft der Rechtssatz des Landearbeitsgerichts München, dass ein Insolvenzverwalter nicht verpflichtet sei, nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ein Arbeitsverhältnis vorsorglich erneut zu kündigen, wenn zuvor bereits eine Kündigung ausgesprochen worden und diese nicht von vornherein als evident unwirksam anzusehen sei, die Frage der Pflichtwidrigkeit des Handelns des Insolvenzverwalters unter dem Gesichtspunkt einer Schadensersatzpflicht nach § 61 Satz 1 InsO (vgl. hierzu BGH 11. Dezember 2008 - IX ZR 26/06 - Rn. 2, juris).
  • LAG München, 21.07.2005 - 4 Sa 243/05

    Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14
    Rn. 35 c) Aus der vom Beklagten herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 - 4 Sa 243/05 - folgt nichts anderes.
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14
    Verbindlichkeiten, deren Entstehung der Insolvenzverwalter verhindern konnte, gelten als Neumasseverbindlichkeiten (BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 25/05 - Rn. 12, NZA 2006, 1122).
  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06

    Urlaub - Insolvenz - Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14
    Das gilt auch dann, wenn die materiell-rechtliche Prüfung ergibt, dass es sich bei den geltend gemachten Forderungen tatsächlich nicht um Neumasseverbindlichkeiten handelt (…BAG 08. Mai 2014 - 6 AZR 246/12 - Rn. 13, NZA 2014, 860; BAG 2. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 9, NZA 2007, 696).
  • BAG, 31.03.2004 - 10 AZR 253/03

    Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14
    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer - wie hier die Klägerin - von der Arbeitsleistung freigestellt wird (BAG 31. März 2004 - 10 AZR 253/03 - Rn. 40, NZA 2004, 1093).
  • ArbG Herford, 18.06.2012 - 1 Ca 1361/11

    1) Als Neumasseverbindlichkeit i.S.d. § 209 Abs. 2 Ziff. 2 InsO gilt auch die …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 24/14
    Der Ausspruch einer nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksamen Kündigung steht der Begründung von Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO auch dann nicht entgegen, wenn bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit über diese Kündigung noch ein Kündigungsschutzverfahren rechtshängig war (…vgl. BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 - Rn. 39 und 41, NZA 2006, 162; vgl. auch ArbG Herford 18. Juni 2012 - 1 Ca 1361/11 - ZInsO 2012, 1325).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2016 - 6 Sa 23/16

    Annahmeverzugslohn - Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseforderung

    Der Insolvenzverwalter hat zunächst die (formellen) Voraussetzungen, die andernfalls die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge hätten, wie die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG oder die Einholung der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung gem. § 85 SGB IX, herbeizuführen (vgl. insgesamt BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 592/04 -, Rn. 31, mwN, LAG Rheinland-Pfalz 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - Rn. 32 , jeweils zitiert nach juris).

    Nach dem Zweck des § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO ist ausschlaggebend, ob der Insolvenzverwalter im massearmen Insolvenzverfahren für die Begründung der Verbindlichkeiten verantwortlich ist oder ob er die Möglichkeit hatte, ihre Entstehung durch Kündigung des Dauerschuldverhältnisses zu verhindern (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - Rn. 34 , zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2016 - 7 Sa 76/16

    Insolvenz - Annahmeverzugslohn als Neumasseverbindlichkeit

    Der Ausspruch einer unwirksamen Kündigung steht der Begründung von Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO auch dann nicht entgegen, wenn bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit über die Wirksamkeit dieser Kündigung noch nicht arbeitsgerichtlich entschieden war ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - BeckRS 2014, 73109 m. w. N.).

    Rn. 55 Auch aus der von dem Beklagten herangezogenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Juli 2005 (4 Sa 243/05 - BeckRS 2009, 68016) folgt nichts anderes ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Juli 2016 - 6 Sa 23/16 - juris; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Juni 2014 - 2 Sa 24/14 - BeckRS 2014, 73109).

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