Rechtsprechung
| LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 615 S. 1,2; § 242; § 611a Abs. 2; § 613a BGB, § 3 EFZG, §§ 8, 11 BUrlG, Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge vom 18.09.2001
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Voraussetzungen des Anspruchs auf Annahmeverzugslohn; Anrechnung böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Offenbach, 21.01.2020 - 3 Ca 329/19
- LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
- BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
Denn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ist nicht mehr bei seinem Arbeitgeber vorhanden, sondern durch Betriebsübergang auf den Erwerber übergegangen (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]).Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig krank, besteht keine Obliegenheit zur anderweitigen Arbeit (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]).
Deshalb kann es dem Arbeitgeber im Einzelfall nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) unzumutbar sein, Entgeltfortzahlung zu leisten, obwohl alle Voraussetzungen des Anspruchs erfüllt sind (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]).
Aufgrund des speziellen Zuschnitts der Norm auf den Fall des Annahmeverzugs (BAG, Urteil v. 24. März 2004 - 5 AZR 355/03, AP EntgeltFG § 3 Nr. 22 [I.3.a) m.w.N.]) scheidet auch eine analoge Anwendung aus.
- BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06
Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (BAG, Urteil v. 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06, AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 12 Rz. 15 m.w.N.).§ 615 S. 2 BGB schließt den Fall mit ein, dass der Arbeitgeber nur vertragswidrige Arbeit anbietet, denn das Angebot vertragsgerechter Arbeit zwecks Erfüllung des bestehenden Arbeitsvertrags würde den Annahmeverzug beenden (BAG, Urteil v. 7. Februar 2007 - 5 AZR 422/06, AP BGB § 615 Böswilligkeit Nr. 12 Rz. 16).
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07
Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
Ein Verhalten wird unter anderem dann als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn sich der Anspruchsteller mit der Geltendmachung einer Forderung in Widerspruch zu eigenem vorausgegangenem Verhalten setzt und dadurch beim Anspruchsgegner ein schutzwürdiges Vertrauen erweckt hat oder anderweitige Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG, Urteil v. 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 NZA 2009, 840 [B.II.2.a) aa) m.w.N.]).Wann dies der Fall ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (BAG, Urteil v. 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 NZA 2009, 840 [B.II.2.a) aa) m.w.N.]).
- BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11
Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
(2) Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Ausprägung der Grundsätze von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen immanente Inhaltsbegrenzung (BAG, Urteil v. 16. April 2013 - 9 AZR 731/11, NZA 2013, 850 Rn. 32 m.w.N.).Das Vertrauen des anderen am Rechtsverhältnis beteiligten Teils, dass eine bestimmte Rechtslage gegeben sei, ist vor allem dann schutzwürdig, wenn er von dem anderen Teil in diesem Glauben bestärkt worden ist und im Hinblick darauf Dispositionen getroffen hat (BAG, Urteil v. 16.4. 2013 - 9 AZR 731/11, NZA 2013, 850 Rn. 32 m.w.N.).
- BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16
Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
Diese objektiven Umstände sind das Bestehen einer Arbeitsmöglichkeit, die Zumutbarkeit der Arbeit und die Nachteilsfolgen für den Arbeitgeber (BAG, Urteil v. 22. März 2017 - 5 AZR 337/16, AP BGB § 615 Nr. 151 Rz. 29 m.w.N.). - BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17
Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG, Urteil v. 19. Juni 2018 - 9 AZR 564/17, NZA 2019, 113 Rz. 17 m.w.N.). - BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97
Widerspruch bei Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
Wertungen in anderen Vorschriften, in z.B. § 615 S. 2 BGB, bleiben unberührt (BAG, Urteil v. 19. März 1998 - 8 AZR 139/97, NZA 1998, 750 [II.2.a)]). - BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 146/14
Annahmeverzug - Leistungsunfähigkeit - auflösende Bedingung
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
In einem solchen Fall richtet sich der Vergütungsanspruch nach § 615 BGB (s. BAG, Urteil v. 23. September 2015 - 5 AZR 146/14, NZA 2016, 293). - BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16
Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
Subjektive Unmöglichkeit im Sinne von § 275 Abs. 1 Alt. 1 BGB liegt vor, wenn zwar ein anderer die Leistung erbringen könnte, dem Schuldner selbst jedoch diese Fähigkeit fehlt oder verloren gegangen ist, weil er das Leistungshindernis, das auch in der notwendigen Mitwirkung eines anderen bestehen kann, nicht überwinden kann (BAG, Urteil v. 21. März 2018 - 10 AZR 560/16, NZA 2018, 1071 Rz. 18 m.w.N.). - BAG, 21.10.2015 - 5 AZR 843/14
Annahmeverzug - Unvermögen
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2020 - 2 Sa 331/20
Zudem kann ein Angebot der Arbeitsleistung ausnahmsweise entbehrlich sein, wenn offenkundig ist, dass der Arbeitgeber auf seiner Weigerung, die geschuldete Leistung anzunehmen, beharrt (BAG, Urteil v. 21. Oktober 2015 - 5 AZR 843/14, NZA 2016, 688 Rz. 19 m.w.N.). - BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 16/08
Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit
- BAG, 19.05.2021 - 5 AZR 420/20
Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit
Die Revision der Klägerin und die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. August 2020 - 2 Sa 331/20 - werden zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass Zinsen aus 2.566,27 Euro erst seit dem 3. September 2019 und Zinsen aus 240, 91 Euro erst seit dem 3. Dezember 2019 zu zahlen sind.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".