Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 241 Abs 2 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, Art 1 Abs 1 GG
Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Gesprächsaufzeichnung - IWW
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Arbeitnehmerkündigung wegen heimlicher Gesprächsaufzeichnung
- arbeitsrecht-hessen.de
Heimliche Tonaufnahme am Arbeitsplatz - Kündigung nicht immer zulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislast; Diskriminierung; Entlastungsvorbringen; heimliche Gesprächsaufzeichnung; triftiger Grund; Notstand; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Rücksichtnahmepflicht; Smartphone; Zwischenzeugnis; Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Gesprächsaufzeichnung
- rechtsportal.de
Beweislast; Diskriminierung; Entlastungsvorbringen; heimliche Gesprächsaufzeichnung; triftiger Grund; Notstand; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Rücksichtnahmepflicht; Smartphone; Zwischenzeugnis; Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Gesprächsaufzeichnung
Kurzfassungen/Presse (8)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei heimlicher Gesprächsaufzeichnung gerechtfertigt!
- lto.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen heimlicher Tonaufnahme?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen heimlicher Gesprächsaufzeichnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Heimliche Aufnahme eines Gesprächs am Arbeitsplatz - Kündigung nicht immer zulässig!
- haufe.de (Kurzinformation)
Heimliche Tonaufnahme nicht immer Kündigungsgrund
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Heimliche Tonaufnahmen durch Arbeitnehmer nicht immer ein außerordentlicher Kündigungsgrund
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gesprächsaufzeichnung: Wer heimlich ein Personalgespräch aufnimmt, riskiert Kündigung - aber nicht immer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Heimliche Aufzeichnung eines Personalgesprächs als Kündigungsgrund?
Besprechungen u.ä.
- wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)
Gesprächsaufzeichnung am Arbeitsplatz - Kündigung wegen heimlicher Tonaufnahme nicht immer zulässig
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Kündigung wegen heimlicher Tonaufnahme des Vorgesetzten rechtens?
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 24.11.2020 - 11 Ca 344/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87
Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Das allgemeine private Interesse, sich über den Inhalt eines Gesprächs ein Beweismittel für eine mögliche Auseinandersetzung zu verschaffen und dieses dann in einem etwaigen Prozess zu verwenden, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, reicht dazu nicht aus (BGH 13. Oktober 1987 - VI ZR 83/87 - Rn. 20).Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die über das allgemeine Beweisinteresse jeder Prozesspartei hinaus ein derart schutzbedürftiges Interesse an der beweismäßigen Verwendung der Tonaufzeichnung begründen, dass ihm der Vorrang vor dem Recht des Gesprächspartners zur Selbstbestimmung über sein gesprochenes Wort eingeräumt werden muss (BGH 13. Oktober 1987 - VI ZR 83/87 - RN. 21;… vgl. auch BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98 - Rn. 61 ff.).
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Dass die Rechtsordnung diesem Aspekt des Schutzes hohe Bedeutung beimisst, zeigt sich auch daran, dass bereits die unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einem Tonträger gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB mit Strafe bedroht ist (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98 - Rn. 32 u. 33).Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die über das allgemeine Beweisinteresse jeder Prozesspartei hinaus ein derart schutzbedürftiges Interesse an der beweismäßigen Verwendung der Tonaufzeichnung begründen, dass ihm der Vorrang vor dem Recht des Gesprächspartners zur Selbstbestimmung über sein gesprochenes Wort eingeräumt werden muss (BGH 13. Oktober 1987 - VI ZR 83/87 - RN. 21; vgl. auch BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98 - Rn. 61 ff.).
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11
Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen darf - auch im Betrieb - nicht heimlich mitgeschnitten werden (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11 - Rn. 40).Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11 - Rn. 42 und 43).
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98
Schutz des Fernmeldegeheimnisses - Telekommunikationsanlagen - Umfang - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Dass die Rechtsordnung diesem Aspekt des Schutzes hohe Bedeutung beimisst, zeigt sich auch daran, dass bereits die unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes eines anderen auf einem Tonträger gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB mit Strafe bedroht ist (BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98 - Rn. 32 u. 33).Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die über das allgemeine Beweisinteresse jeder Prozesspartei hinaus ein derart schutzbedürftiges Interesse an der beweismäßigen Verwendung der Tonaufzeichnung begründen, dass ihm der Vorrang vor dem Recht des Gesprächspartners zur Selbstbestimmung über sein gesprochenes Wort eingeräumt werden muss (BGH 13. Oktober 1987 - VI ZR 83/87 - RN. 21; vgl. auch BVerfG 9. Oktober 2002 - 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98 - Rn. 61 ff.).
- BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15
Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Ein darin liegender - wenn auch vermeidbarer - Verbotsirrtum ist jedenfalls bei der Gewichtung der Pflichtverletzung zu berücksichtigen und lässt diese unter den dargestellten Besonderheiten des vorliegenden Falls in einem deutlich milderen Licht erscheinen (…vgl. hierzu BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 587/08 - Rn. 21; BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 56). - BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Das schließt die Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen von Umständen ein, die den Arbeitnehmer entlasten (vgl. BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 28). - BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Rn. 49 1. Eine Kündigung ist i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers bedingt und damit nicht sozial ungerechtfertigt, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers über die Kündigungsfrist hinaus in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile nicht zumutbar ist (BAG 30. Juli 2020 - 2 AZR 43/20 - Rn. 44). - BAG, 20.05.2020 - 7 AZR 100/19
Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Das ist u.a. dann anzunehmen, wenn die Parteien gerichtlich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses streiten (BAG 20. Mai 2020 - 7 AZR 100/19 - Rn. 42). - BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2021 - 2 Sa 40/21
Ein darin liegender - wenn auch vermeidbarer - Verbotsirrtum ist jedenfalls bei der Gewichtung der Pflichtverletzung zu berücksichtigen und lässt diese unter den dargestellten Besonderheiten des vorliegenden Falls in einem deutlich milderen Licht erscheinen (vgl. hierzu BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 587/08 - Rn. 21;… BAG 19. Januar 2016 - 2 AZR 449/15 - Rn. 56).
- OLG Düsseldorf, 28.04.2025 - 24 U 166/23
Honorarklage eines Rechtsanwalts wegen der Vertretung in rechtlichen …
Die heimliche Aufnahme eines Gesprächs jedoch stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung nach Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG dar (vgl. (BVerfG…, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 1 BvR 805/98, Rn. 30ff., zu einem rechtswidrig mitgehörten Telefonat durch einen Zeugen; BGH…, Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 70/07, Rn. 28; siehe auch BAG…, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 1237/79, Rn. 19; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. November 2021 - 2 Sa 40/21, Rn. 33).Zudem erfüllt die unbefugte Aufnahme den Straftatbestand des § 201 Abs. 1 StGB und wäre deshalb, einhergehend mit dem zwangsläufig damit verbundenen Vertrauensverlust des Arbeitgebers, bereits für sich genommen geeignet gewesen, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. hierzu BAG…, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11, Rn. 40; Hessisches LAG…, Urteil vom 23. August 2017 - 6 Sa 137/17, Rn. 18;… LAG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 3. Februar 2016 - 7 Sa 220/15, Rn. 59 ff. und vom 19. November 2021 - 2 Sa 40/21, Rn. 31; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 22. August 2001 - 1 U 593/00, Rn. 44; LAG Nürnberg…, Beschluss vom 25. März 1999 - 8 TaBV 21/98, Rn. 26ff.;… BeckOK/Arbeitsrecht/Stoffels, Stand: 1. Dezember 2024, § 626, Rn. 125a mwN).
- ArbG Freiburg, 27.10.2022 - 2 Ca 193/22
Kündigung wegen heimlichen Aufzeichnens eines Personalgesprächs
Menschliche Kommunikation soll durch das Grundrecht dagegen geschützt sein, dass die Worte - eine vielleicht unbedachte oder unbeherrschte Äußerung, eine bloß vorläufige Stellungnahme im Rahmen eines sich entfaltenden Gesprächs oder eine nur aus einer besonderen Situation heraus verständliche Formulierung - bei anderer Gelegenheit und in anderem Zusammenhang hervorgeholt werden, um durch Inhalt, Ausdruck oder Klang gegen den Sprechenden zu zeugen (LAG Rheinland-Pfalz 19.11.2021 - 2 Sa 40/21, Rn. 25).Anders als in dem Fall, der dem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 19.11.2021 (2 Sa 40/21) zugrunde lag, musste der Kläger indes nicht damit rechnen, dass ihm gegenüber unsachgemäße, diskriminierende oder ehrverletzende Äußerungen getätigt werden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".