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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 2 Sa 507/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30253
LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 2 Sa 507/15 (https://dejure.org/2016,30253)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.06.2016 - 2 Sa 507/15 (https://dejure.org/2016,30253)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 2 Sa 507/15 (https://dejure.org/2016,30253)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 BGB, § 60 HGB
    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot - Nutzung des Internets zu privaten Zwecken

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § ... 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 BGB, § 60, 61 HGB, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b und c ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 626 Abs. 1 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, § 60 Abs. 1 HGB, § 60 HGB, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung bei Internetnutzung zu privaten Zwecken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 60; BGB § 626
    EBay Account; Außerordentliche Kündigung; Marktbereich; Verkaufstätigkeit; Wettbewerbsverbot

  • rechtsportal.de

    Abmahnungserfordernis bei geringfügigem Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot und kurzzeitiger Nutzung des Diensthandys zur Abwicklung eigener Verkaufstätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu weit gefasstes Wettbewerbsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abmahnungserfordernis bei geringfügigem Verstoß gegen vertragliches Wettbewerbsverbot und kurzzeitiger Nutzung des Diensthandys zur Abwicklung eigener Verkaufstätigkeiten; Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • ArbG Koblenz, 21.09.2015 - 6 Ca 4617/14

    Arbeitsplatz gekündigt: Rechtmäßigkeit der Kündigung.

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 2 Sa 507/15
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21.09.2015 - 6 Ca 4617/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Rn. 13 Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 21. September 2015 - 6 Ca 4617/14 - und ergänzend auf die erstinstanzlich eingereichte Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen verwiesen.

    Rn. 18 Mit seinem Urteil vom 21. September 2015 - 6 Ca 4617/14 - hat das Arbeitsgericht Koblenz festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 28. November 2014 nicht zum 29. November 2014, aber zum 31. Mai 2015 beendet worden ist, und im Übrigen die Klage abgewiesen.

    Rn. 22 unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Arbeitsgerichts vom 21. September 2015 - 6 Ca 4617/14 - die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 2 Sa 507/15
    Rn. 30 I. Die beklagte Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist passiv parteifähig nach § 50 Abs. 1 ZPO (BAG 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 14, NZA 2008, 118).

    Auch bei offenkundig unrichtigen Benennungen ist grundsätzlich diejenige Rechtspersönlichkeit als Partei angesprochen, die durch die Parteibezeichnung erkennbar betroffen werden soll (BAG 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - Rn. 14, NZA 2008, 118).

  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 62/81

    Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 2 Sa 507/15
    Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 03. Mai 1983 - 3 AZR 62/81 - Rn. 26 ff., NJW 1984, 886) ist nach § 60 HGB der Betrieb eines Handelsgewerbes durch einen kaufmännischen Angestellten nicht schlechthin, sondern nur in dem Handelszweig des Arbeitgebers an dessen Einwilligung gebunden.

    Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann daher selbst die Ausübung eines Handelsgewerbes durch einen Arbeitnehmer in dem Handelszweig des Arbeitgebers nur dann von dem Verbot des § 60 Abs. 1 HGB erfasst werden, wenn sich die Vertragspartner als Gegner auf dem Markt entgegentreten; Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen als Anbieter oder Nachfrager für denselben Kundenkreis in Frage kommen (BAG 03. Mai 1983 - 3 AZR 62/81 - Rn. 26-30, NJW 1984, 886).

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 809/11

    Wettbewerbsverbot - Herausgabe anderweitiger Vergütung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 2 Sa 507/15
    Der Arbeitnehmer muss als Wettbewerber seines Arbeitgebers am Markt auftreten, als zu seinem Vorteil die gleichen Marktchancen nutzen (BAG 17. Oktober 2012 - 10 AZR 809/11 - Rn. 19, NZA 2013, 207).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 2 Sa 507/15
    Zwar kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich auch dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken in erheblichem zeitlichem Umfang ("ausschweifend") das Internet nutzt und damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt (BAG 07. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 644/13

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 2 Sa 507/15
    Rn. 33 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (…BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 22, NZA-RR 2010, 461; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 28, NZA 2015, 429) ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers unabhängig davon untersagt, ob auch der Arbeitsvertrag hierüber Regelungen enthält.
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.2016 - 2 Sa 507/15
    Rn. 33 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 - Rn. 22, NZA-RR 2010, 461;… BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 644/13 - Rn. 28, NZA 2015, 429) ist einem Arbeitnehmer während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers unabhängig davon untersagt, ob auch der Arbeitsvertrag hierüber Regelungen enthält.
  • LAG Köln, 14.11.2023 - 4 Sa 11/23

    Fristlose Kündigung; Verdachtskündigung; Verdacht der Erstellung von …

    Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann daher selbst die Ausübung eines Handelsgewerbes durch einen Arbeitnehmer in dem Handelszweig des Arbeitgebers nur dann von dem Verbot des § 60 Abs. 1 HGB erfasst werden, wenn sich die Vertragspartner als Gegner auf dem Markt entgegentreten; Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen als Anbieter oder Nachfrager für denselben Kundenkreis in Frage kommen (BAG 03.05.1983 - 3 AZR 61/81 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 42, 329;… LAG Hamm 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22 - Rn. 41; LAG Rheinland-Pfalz 02.06.2016 - 2 Sa 507/15 - Rn. 34).
  • LAG Köln, 14.11.2023 - 4 Sa 228/23

    Fristlose Kündigung; Verdachtskündigung; Verdacht der Erstellung von …

    Bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann daher selbst die Ausübung eines Handelsgewerbes durch einen Arbeitnehmer in dem Handelszweig des Arbeitgebers nur dann von dem Verbot des § 60 Abs. 1 HGB erfasst werden, wenn sich die Vertragspartner als Gegner auf dem Markt entgegentreten; Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen als Anbieter oder Nachfrager für denselben Kundenkreis in Frage kommen (BAG 03.05.1983 - 3 AZR 61/81 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 42, 329;… LAG Hamm 15.12.2022 - 18 SaGa 16/22 - Rn. 41; LAG Rheinland-Pfalz 02.06.2016 - 2 Sa 507/15 - Rn. 34).
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