Rechtsprechung
| LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Equal-pay-Anspruch eines Leiharbeiters - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ausschlussfrist - Fälligkeit
- IWW
BGB § 10 Abs. 4 BGB § 271 BGB § 305 ff. AÜG § 9 Nr. 1 AÜG § 10
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 4 AÜG, 271, 305 ff. BGB
Equal-pay - Beginn einer vereinbarten Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich vertragliche/tarifliche Ausschlussfrist - CGZP - AGB: dynamische Verweisungsklausel
- Betriebs-Berater
Equal Pay - Verweisung auf CGZP-Tarifvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung von Arbeitsverträgen [Leiharbeitnehmer]; Dynamische Verweisungsklausel; Equal-pay; CGZP
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Equal Pay - Verweisung auf CGZP-Tarifvertrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung von Arbeitsverträgen (Leiharbeitnehmer); Dynamische Verweisungsklausel ; Equal-pay; CGZP
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 Ca 516/11
- ArbG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 Ca 8/11
- LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Papierfundstellen
- BB 2012, 2112
- DB 2012, 1689
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (23)
- LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11
Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel; Wirksamkeit der ersten …
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
69 cc. Die in § 18 des Arbeitsvertrags enthaltene dreimonatige Ausschlussfrist zur schriftlichen Geltendmachung ist günstiger als die in § 19 MTV enthaltene zweimonatige (vgl. LAG Sachsen vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11; vgl. auch LAG Nürnberg vom 12.04.2012 - 6 Sa 25/12, n.v.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11).Die Forderung muss in ihrem Bestand feststellbar sein und geltend gemacht werden können (BAG vom 14.03.2012 - 10 AZR 172/11 m.w.N.) Dies ist unter Zugrundelegung der Wertung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB dann der Fall, wenn dem Gläubiger alle seinen Anspruch begründenden Tatsachen bekannt sind (…BAG a.a.O.; vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01; Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 43 zitiert nach JURIS;… LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 47 zitiert nach JURIS).
Die etwaige fehlerhafte Bewertung der Klägerin, ob der in der Bezugnahmeklausel am Ende des Arbeitsvertrages erwähnte Entgelttarifvertrag und die übrigen Tarifverträge wirksam waren, stellt keinen Irrtum über die anspruchsbegründenden Tatsachen, sondern allenfalls einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar (Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 43 zitiert nach JURIS;… LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 47 zitiert nach JURIS).
Seit dieser Entscheidung hätte der Klägerin klar sein müssen, dass u. a. die im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Tarifverträge zwischen der AMP und der CGZP wegen der Tarifunfähigkeit unwirksam sein können (Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 45 zitiert nach JURIS;… LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 50 zitiert nach JURIS; anderer Ansicht LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11).
Das erkennende Gericht folgt einerseits im Wesentlichen den Entscheidungen des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 und des LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11.
- LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11
"Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Die Forderung muss in ihrem Bestand feststellbar sein und geltend gemacht werden können (BAG vom 14.03.2012 - 10 AZR 172/11 m.w.N.) Dies ist unter Zugrundelegung der Wertung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB dann der Fall, wenn dem Gläubiger alle seinen Anspruch begründenden Tatsachen bekannt sind (…BAG a.a.O.; vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01;… Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 43 zitiert nach JURIS; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 47 zitiert nach JURIS).Die etwaige fehlerhafte Bewertung der Klägerin, ob der in der Bezugnahmeklausel am Ende des Arbeitsvertrages erwähnte Entgelttarifvertrag und die übrigen Tarifverträge wirksam waren, stellt keinen Irrtum über die anspruchsbegründenden Tatsachen, sondern allenfalls einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar (…Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 43 zitiert nach JURIS; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 47 zitiert nach JURIS).
Seit dieser Entscheidung hätte der Klägerin klar sein müssen, dass u. a. die im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Tarifverträge zwischen der AMP und der CGZP wegen der Tarifunfähigkeit unwirksam sein können (…Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 45 zitiert nach JURIS; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 50 zitiert nach JURIS; anderer Ansicht LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11).
Das erkennende Gericht folgt einerseits im Wesentlichen den Entscheidungen des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 und des LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11.
- BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Sollte die Klausel dahin zu verstehen seien, dass auch die Haftung wegen Vorsatzes nach drei Monaten ausgeschlossen sein sollte, so wäre die Klausel insoweit nur teilnichtig und im übrigen wirksam (…BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 Rdnr. 13 ff. zitiert nach JURIS; BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 Rdnr. 19 ff. zitiert nach JURIS).Die §§ 305 ff. BGB enthalten keine Bestimmungen, die Ausschlussfristen für unwirksam erklären (vgl. BAG vom 28.09.2009 - 5 AZR 52/05 m.w.N.).
Ausschlussfristen sind im Arbeitsverhältnis durchaus üblich (BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04; vom 28.09.2005 5 AZR 52/05).
Eine dreimonatige Frist ist nicht unangemessen kurz (vgl. BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05).
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Eine diesbezügliche Regelung ist durch das AÜG nicht verboten (vgl. BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 für gesetzliche Entgeltfortzahlungsansprüche).Sollte die Klausel dahin zu verstehen seien, dass auch die Haftung wegen Vorsatzes nach drei Monaten ausgeschlossen sein sollte, so wäre die Klausel insoweit nur teilnichtig und im übrigen wirksam (BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 Rdnr. 13 ff. zitiert nach JURIS;… BAG vom 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 Rdnr. 19 ff. zitiert nach JURIS).
Ausschlussfristen sind im Arbeitsverhältnis durchaus üblich (BAG vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04; vom 28.09.2005 5 AZR 52/05).
Der Begriff der Fälligkeit ist hinreichend präzise im Sinne des Transparenzgebots nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB (BAG vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04).
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11
Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Wirksamkeit von Tarifverträgen der …
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
69 cc. Die in § 18 des Arbeitsvertrags enthaltene dreimonatige Ausschlussfrist zur schriftlichen Geltendmachung ist günstiger als die in § 19 MTV enthaltene zweimonatige (vgl. LAG Sachsen vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11; vgl. auch LAG Nürnberg vom 12.04.2012 - 6 Sa 25/12, n.v.; a.A. LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11).Seit dieser Entscheidung hätte der Klägerin klar sein müssen, dass u. a. die im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Tarifverträge zwischen der AMP und der CGZP wegen der Tarifunfähigkeit unwirksam sein können (…Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 45 zitiert nach JURIS;… LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 50 zitiert nach JURIS; anderer Ansicht LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11).
Andererseits weicht es jedenfalls hinsichtlich der Frage des Beginns der Ausschlussfrist von der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 ab.
- BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10
Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Die im Entleiherbetrieb, also bei der Firma S..., kraft Anwendung der tarifvertraglichen Regelungen für die Bayerische Metallindustrie geltenden Ausschlussfristen finden im Verhältnis der gegen den Verleiher erhobenen sogenannten Equal-Pay-Ansprüche keine Anwendung (BAG vom 23.03.2011 - 5 AZR 7/10).Denn die Vereinbarung von Ausschlussfristen zählt gerade nicht zu den wesentlichen Arbeitsbedingungen i. S. von § 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 AÜG (BAG vom 23.03.2011 - 5 AZR 7/10).
Diese Aufzählung ist abschließend und gilt auch im Bereich des AÜG (BAG 23.03.2011 - 5 AZR 7/10).
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07
Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Diese Klauseln gehören ebenso wie Ausschlussklauseln zu den typischen Instrumenten der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht (vgl. BAG vom 24.09.2008 - 6 AZR 76/07; ErfK-Preis, 12.Aufl., 2012, Rn 12).Schon bei einer hinsichtlich der erfassten Tarifverträge unklaren statischen Verweisung kann die Anwendbarkeit oder Unanwendbarkeit eines Tarifvertrages je nach der vom Arbeitnehmer erstrebten Rechtsfolge für ihn günstig oder ungünstig sein, weil die Tarifverträge als von den Tarifvertragsparteien gefundene Kompromisse zumeist nicht nur für die Arbeitnehmer günstige, sondern auch ungünstige Regelungen enthalten (vgl. BAG vom 24.09.2008 - 6 AZR 76/07).
- BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 172/11
Tarifliche Kompensationszahlung - positives Betriebsergebnis - Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Vielmehr ist ein Anspruch regelmäßig erst dann im Sinne einer Ausschlussfrist fällig, wenn der Gläubiger ihn annähernd beziffern kann (ständige Rspr., vgl. BAG vom 14.03.2012 - 10 AZR 172/11 m.w.N.; BAG 18. August 2011 - 8 AZR 187/10; vom 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 ).Die Forderung muss in ihrem Bestand feststellbar sein und geltend gemacht werden können (BAG vom 14.03.2012 - 10 AZR 172/11 m.w.N.) Dies ist unter Zugrundelegung der Wertung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB dann der Fall, wenn dem Gläubiger alle seinen Anspruch begründenden Tatsachen bekannt sind (…BAG a.a.O.; vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01;… Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 43 zitiert nach JURIS;… LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 47 zitiert nach JURIS).
- BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10
Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG vom 14.09.2011 - 10 AZR 526/10 m.w.N.). - BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10
Sonderzahlung mit Mischcharakter
Auszug aus LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11
Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (ständige Rechtsprechung vgl. BAG vom 18.10.2011 - 10 AZR 612/10 m.w.N.). - BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen
- BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01
Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist
- BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05
Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist
- BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10
Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist
- BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03
Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
Tariffähigkeit der CGZP
- BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 303/05
Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB
- LAG Nürnberg, 12.04.2012 - 6 Sa 25/12
"Equal pay")
- ArbG Berlin, 16.01.2007 - 81 Ca 27913/05
Aussetzung eines Rechtsstreits - Tarifzuständigkeit der Tarifgemeinschaft …
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
- BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP
- BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10
Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11
Tariffähigkeit der CGZP - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11
CGZP, Leiharbeitnehmer, Equal-Pay-Grundsatz, Equal-Pay-Anspruch, …
Rn. 63 Zwar haben die Parteien ihr Arbeitsverhältnis in § 1 Abs. 4 des Arbeitsvertrages den tariflichen Bedingungen der CGZP/AMP-Tarifverträge unterstellt, welches sich grundsätzlich auch auf die Geltung der tariflichen Ausschlussfristen des CGZP/AMP-Manteltarifvertrages bezieht; indessen haben die Parteien in § 1 Abs. 5 Satz 3 des Arbeitsvertrages ausdrücklich klargestellt, dass im Falle sich widersprechender Regelungen die arbeitsvertragliche Regelung dann gilt, wenn diese für den Arbeitnehmer günstiger ist H. Hieraus ergibt sich eindeutig und unmissverständlich, dass vorliegend die dreimonatige arbeitsvertragliche Ausschlussfrist gemäß § 12 Abs. 1 des Arbeitsvertrages gilt und nicht die zweimonatige tarifliche Ausschlussfrist gemäß Ziff. 19.2 CGZP/AMP-Manteltarifvertrages (…Sächsisches LAG, Urt. v. 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 -, zit. n. Juris; LAG Nürnberg, Urt. v. 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 -, zit. n. Juris;… LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 -, zit. n. Juris;… a.A.: Sächsisches LAG, Urt. v. 23.05.2012 - 2 Sa 615/11 -, wobei dort eine dreimonatige arbeitsvertragliche Ausschlussklausel im Verhältnis zur ebenfalls dreimonatigen tariflichen Ausschlussfrist der Ziff. 19.2 des mehrgliedrigen CGZP u. a./AMP-Manteltarifvertrages der Inhaltskontrolle unterlag).Die einzelvertragliche Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche und nicht erst mit Bekanntgabe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 - ( LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 14.08.2012 - 1 Sa 495/11 - LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - LAG Düsseldorf, Urt. v. 08.12.2011 - 11 Sa 852 - LAG Nürnberg Urt. v. 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 - LAG Hamm, Urt. v. 25.04.2012 - 3 Sa 1657/11 - a.A.: LAG Berlin, Urt. v. 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11 -, alle zit, n. Juris).
- LAG Nürnberg, 08.03.2013 - 1 Sa 379/12
Ausschlussfristen - Neuvertrag - Altansprüche
Der Auslegung gebührt dann der Vorrang (BAG v. 24.10.2007, 10 AZR 825/06, NZA 2008, 40; BGH v. 24.05.2006, NJW 2006, 2545; LAG Nürnberg v. 02.05.2012, 2 Sa 516/11, BB 2012, 2112).Sie ist einerseits nahezu jeder rechtlichen Beurteilung im Vorfeld rechtkräftiger Entscheidungen immanent und stellt andererseits einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar (LAG Düsseldorf v. 08.12.2011, 11 Sa 852/11, DB 2012, 921; LAG Sachsen v. 17.04.2012, 1 Sa 53/12, juris; LAG Nürnberg v. 02.05.2012, aaO; so nun auch BAG v. 13.03.2013, 5 AZR 954/11, zit. nach Pressemitteilung).
- LAG Köln, 08.03.2013 - 9 Sa 720/12
Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Equal Pay; Rechtsfolgen der Bezugnahme auf …
Eine Auslegung des Arbeitsvertrages führe in Übereinstimmung mit der in einem vergleichbaren Fall ergangenen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (LAG Nürnberg vom 02.05.2012 - 2 Sa 516/11) zu dem Ergebnis, dass die Regelungen des in Bezug genommenen Manteltarifvertrages nur im Übrigen gelten sollten.Die Kammer folgt nicht der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg, wonach eine dynamische Verweisungsklausel dahingehend zu interpretieren ist, dass die in Bezug genommenen Tarifverträge "im Übrigen" gelten sollen, also nur soweit nicht der Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen enthält (LAG Nürnberg vom 02.05.2012 - 2 Sa 516/11, juris), wobei sich Verweisungsklausel in dem vom Landesarbeitsgericht Nürnberg entschiedenen Fall - anders als hier - am Ende des Arbeitsvertrags befand.
- LAG Niedersachsen, 01.08.2012 - 16 Sa 654/11
Ansprüche eines Leih-Arbeitnehmers auf equal-pay
Rn. 111 Dabei kann dahin stehen, ob Fälligkeit im Sinne der Verjährung und des Verfalls erst ab dem Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 (…a.a.O.) angenommen werden kann, wie die Klägerin meint (…ebenso: Schüren in Schüren/Hammann, AÜG, 4. Auflage, § 10, Rdnr. 245, 257; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11, Revision eingelegt 5 AZR 954/11; andere Ansicht zum Beispiel LAG Nürnberg, Urteil vom 02.05.2012 - 2 Sa 516/11, Revision eingelegt unter 5 AZR 541/12; LAG Hamm, Urteil vom 25.04.2012 - 3 Sa 22/12, Revision zugelassen). - LAG Nürnberg, 06.03.2013 - 4 Sa 106/12
Arbeitsvergütung - Leiharbeitnehmer
4 Sa 106/12 - 10 Hinsichtlich des Beginns der Ausschlussfristen schließt sich die erkennende Kammer der Rechtsansicht der Kammern 2 und 8 des Landesarbeitsgerichts Nürnberg ( Urteile vom 02.05.2012 - 2 Sa 516/11- und vom 23.12.2012 - 8 Sa 633/11) an, die auch von einigen anderen Landesarbeitsgerichten vertretenen wird (vgl. LAG Hamm 18.04.2012, 3 Sa 1598/11; LAG Düsseldorf 22.05.2012, 16 Sa 302/12; LAG Chemnitz 17.04.2012, 1 Sa 53/12; jeweils in juris), wonach eine vereinbarte Ausschlussfrist für die geltend gemachten Vergütungsansprüche bereits mit der Fälligkeit der Vergütung für den einzelnen Abrechnungsmonat zu laufen beginnt. - LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2012 - 1 Sa 495/11
Vergütung, Equal-Pay-Grundsatz, Leiharbeitnehmer, Tarifvertrag, mehrgliedriger, …
Damit ist für den Kläger ausreichend klar, dass er seine Ansprüche innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit geltend machen muss (…im Ergebnis ebenso zu ähnlichen vertraglich vereinbarten Ausschlussfristen: LAG Sachsen, Urt. v. 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - Juris; LAG Nürnberg v. 02.05.2012 - 2 Sa 516/11 - Juris).
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