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Rechtsprechung
   BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,208
BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68 (https://dejure.org/1968,208)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1968 - 2 StR 106/68 (https://dejure.org/1968,208)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1968 - 2 StR 106/68 (https://dejure.org/1968,208)
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§ 242 StGB, Bestimmung des "Gewahrsams" in Bezug auf einen Behältnisinhalt;

§ 246 StGB, § 930 BGB;

§ 265a StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Frage der tatsächlichen Sachherrschaft - Maßgeblichkeit der Beweglichkeit oder Unbeweglichkeit eines Behältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 242, 246

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 180
  • NJW 1968, 2069
  • MDR 1968, 856
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (11)

  • RG, 13.12.1881 - 2873/81

    Liegt Diebstahl oder Unterschlagung vor, wenn jemand einem anderen unter …

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Das Reichsgericht hat das bereits in der grundlegenden Entscheidung RGSt 5, 222 ausgesprochen (vgl. auch RGSt 47, 210, 213); daran hält der Senat fest.

    Eine wichtige Ausnahme hat schon die erwähnte Entscheidung RGSt 5, 222 hervorgehoben: Der Inhalt eines Behältnisses befindet sich dann im Gewahrsam des Schlüsselinhabers, wenn dieser unabhängig vom Behältnisverwahrer jederzeit ungehinderten Zutritt zu dem Behältnis hat, dessen Verbleib also laufend überwachen kann (vgl. auch RGSt 2, 64),.

  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 416/60

    Möglichkeit des schweren Diebstahls, wenn der Täter selbst im betreffenden …

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Daran sieht es sich jedoch durch, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 15, 146 gehindert, nach, welcher schwerer Diebstahl gemäß § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch, dann gegeben ist, wenn der Täter Mitbewohner des Raumes ist, in dem sich, das von ihn erbrochene Behältnis befindet.

    Die das Urteil BGHSt 15, 146 tragenden Ausführungen umfassen auch den vorliegenden Fall.

  • RG, 24.05.1880 - 1289/80

    Begeht der Inhaber einer Wohnung durch rechtswidrige Zueignung der einem früheren …

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Eine wichtige Ausnahme hat schon die erwähnte Entscheidung RGSt 5, 222 hervorgehoben: Der Inhalt eines Behältnisses befindet sich dann im Gewahrsam des Schlüsselinhabers, wenn dieser unabhängig vom Behältnisverwahrer jederzeit ungehinderten Zutritt zu dem Behältnis hat, dessen Verbleib also laufend überwachen kann (vgl. auch RGSt 2, 64),.
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Wie allgemein, wenn es um die Frage der tatsächlichen Sachherrschaft geht, kommt es auch hier entscheidend auf die Umstände des einzelnen Falles und ihre Beurteilung nach den Anschauungen des Verkehrs an (vgl. BGHSt 16, 271, 273 ff) [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61].
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere …

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts ist jedoch, vertretbar, so daß kein Anlaß bestand, die Sache an das Oberlandesgericht zurückzugeben (BGHSt 9, 390, 391 [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 11, 139, 142 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; 15, 83, 85 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 19, 242) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Der Senat hält es für zweckmäßig, über die Revision selbst zu entscheiden (vgl. BGH JZ 1952, 149).
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts ist jedoch, vertretbar, so daß kein Anlaß bestand, die Sache an das Oberlandesgericht zurückzugeben (BGHSt 9, 390, 391 [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 11, 139, 142 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; 15, 83, 85 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 19, 242) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].
  • BGH, 29.07.1960 - 1 StR 213/60

    Moped - § 263 StGB, Vermögensgefährdung, § 932 BGB, wirtschaftliche …

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts ist jedoch, vertretbar, so daß kein Anlaß bestand, die Sache an das Oberlandesgericht zurückzugeben (BGHSt 9, 390, 391 [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 11, 139, 142 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; 15, 83, 85 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 19, 242) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].
  • BGH, 21.02.1964 - 5 StR 588/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Die Ansicht des vorlegenden Gerichts ist jedoch, vertretbar, so daß kein Anlaß bestand, die Sache an das Oberlandesgericht zurückzugeben (BGHSt 9, 390, 391 [BGH 15.10.1956 - GSSt - 2/56]; 11, 139, 142 [BGH 02.12.1957 - GSSt - 3/57]; 15, 83, 85 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 19, 242) [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63].
  • RG, 10.06.1913 - V 93/13

    Wer hat den Gewahrsam am Inhalt eines verschlossenen Behältnisses, das sich im …

    Auszug aus BGH, 12.06.1968 - 2 StR 106/68
    Das Reichsgericht hat das bereits in der grundlegenden Entscheidung RGSt 5, 222 ausgesprochen (vgl. auch RGSt 47, 210, 213); daran hält der Senat fest.
  • RG, 09.11.1911 - III 518/11

    1. Begeht der Inhaber einer Wohnung, wenn er aus dem darin befindlichen …

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