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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,50638
BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19 (https://dejure.org/2019,50638)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2019 - 2 StR 187/19 (https://dejure.org/2019,50638)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2019 - 2 StR 187/19 (https://dejure.org/2019,50638)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; 249 Abs. 1 StGB
    Raub (Wegnahme: Aufhebung des Gewahrsams, unauffällige, leicht bewegliche Sachen); verminderte Schuldfähigkeit (Beschaffungsdelikte: Angst des Täters vor Entzugserscheinungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Besonders schwerer Raub: Vollendung der Wegnahme einer Geldbörse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 242 StGB, § 249 StGB, § 250 StGB
    Besonders schwerer Raub: Vollendung der Wegnahme einer Geldbörse

  • IWW

    § 24 StGB, §§ 20, 21 StGB, §§ 64, 67 Abs. 2 StGB, § 64 StGB, § 21 StGB, § 246a StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Prüfung des Vorliegens einer beendeten Raubtat; Wechsel der tatsächlichen Sachherrschaft bei kurzfristigem Entreißen einer Geldbörse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 24
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Prüfung des Vorliegens einer beendeten Raubtat; Wechsel der tatsächlichen Sachherrschaft bei kurzfristigem Entreißen einer Geldbörse

  • datenbank.nwb.de

    Besonders schwerer Raub: Vollendung der Wegnahme einer Geldbörse

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kurzzeitiges Entreißen der Geldbörse: Nur Versuch oder Vollendung der Wegnahme?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 174
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
    Allein die Feststellung, der Angeklagte habe sich "geschlagen gegeben', lässt nicht erkennen, ob nach dessen Vorstellung nach dem Ende seiner letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468) die Tat mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln noch hätte vollendet werden können und er durch freiwilliges Abstandnehmen von weiteren Ausführungshandlungen vom Versuch der Körperverletzung strafbefreiend zurückgetreten ist (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306), oder ob er erkannt hat oder subjektiv davon ausging, dass eine Vollendung nicht mehr möglich ist, der Versuch also fehlgeschlagen war und ein strafbefreiender Rücktritt von vorneherein ausscheidet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 mwN).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens; die Erlangung gesicherten oder gefestigten Gewahrsams ist nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273; BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624, 625;… vom 6. März 2019 - 5 StR 593/18, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08

    Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel, …

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens; die Erlangung gesicherten oder gefestigten Gewahrsams ist nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273; BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624, 625;… vom 6. März 2019 - 5 StR 593/18, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18

    Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des …

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens; die Erlangung gesicherten oder gefestigten Gewahrsams ist nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273; BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624, 625; vom 6. März 2019 - 5 StR 593/18, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
    Die Strafkammer hat also entweder nicht das konkrete Messergebnis (zur Frage einer direkten Konvertierbarkeit von AAK in BAK-Werte vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00, BGHSt 46, 358 Rn. 17 ff.) oder aber irrtümlich ein unzutreffendes Messergebnis mitgeteilt und damit nicht ausschließbar einen unzutreffenden Grad der Alkoholisierung seiner Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten zugrunde gelegt.
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch; …

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
    Bei unauffälligen, leicht beweglichen Sachen, wie etwa bei Geldscheinen sowie Geld- und Schmuckstücken, lässt die Verkehrsauffassung für die vollendete Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache genügen (BGH, Urteil vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158), weshalb in Betracht kommt, wie vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vertreten, im Entreißen der Geldbörse eine zur Vollendung des Raubdelikts führende Gewahrsamserlangung zu sehen.
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt: …

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
    Allein die Feststellung, der Angeklagte habe sich "geschlagen gegeben', lässt nicht erkennen, ob nach dessen Vorstellung nach dem Ende seiner letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468) die Tat mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln noch hätte vollendet werden können und er durch freiwilliges Abstandnehmen von weiteren Ausführungshandlungen vom Versuch der Körperverletzung strafbefreiend zurückgetreten ist (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306), oder ob er erkannt hat oder subjektiv davon ausging, dass eine Vollendung nicht mehr möglich ist, der Versuch also fehlgeschlagen war und ein strafbefreiender Rücktritt von vorneherein ausscheidet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 mwN).
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
    Bei unauffälligen, leicht beweglichen Sachen, wie etwa bei Geldscheinen sowie Geld- und Schmuckstücken, lässt die Verkehrsauffassung für die vollendete Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache genügen (BGH, Urteil vom 21. April 1970 - 1 StR 45/70, BGHSt 23, 254, 255; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158), weshalb in Betracht kommt, wie vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vertreten, im Entreißen der Geldbörse eine zur Vollendung des Raubdelikts führende Gewahrsamserlangung zu sehen.
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte …

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
    Allein die Feststellung, der Angeklagte habe sich "geschlagen gegeben', lässt nicht erkennen, ob nach dessen Vorstellung nach dem Ende seiner letzten Ausführungshandlung (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227; vom 13. März 2018 - 4 StR 531/17, NStZ 2018, 468) die Tat mit den bereits eingesetzten oder anderen naheliegenden Mitteln noch hätte vollendet werden können und er durch freiwilliges Abstandnehmen von weiteren Ausführungshandlungen vom Versuch der Körperverletzung strafbefreiend zurückgetreten ist (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 1994 - 2 StR 449/94, BGHSt 40, 304, 306), oder ob er erkannt hat oder subjektiv davon ausging, dass eine Vollendung nicht mehr möglich ist, der Versuch also fehlgeschlagen war und ein strafbefreiender Rücktritt von vorneherein ausscheidet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156, 157 mwN).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 389/05

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Erwartung von …

    Auszug aus BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
    Es ist vielmehr nicht ausgeschlossen, dass die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigen kann (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152 mwN).
  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der …

  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 531/17

    Erörterungsmängel von Urteilsgründen in Bezug auf einen Rücktritt

  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 368/17

    Abweichung der tatrichterlichen Würdigung von einem Sachverständigengutachten …

  • BGH, 27.03.2013 - 4 StR 60/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (vorherige teilweise …

  • BGH, 04.07.2019 - 5 StR 154/19

    Zulässigkeit der Änderung des Urteils nach vollständiger Verkündung …

  • BGH, 21.01.2026 - 3 StR 546/25

    Im Wohnhaus noch Raub: Gewalt vor Gewahrsamswechsel zählt

    Heimlichkeit oder das Verlassen des Herrschaftsbereichs des Geschädigten sind (jedenfalls dann) für die Vollendung der Wegnahme nicht erforderlich (st. Rspr.;… s. etwa BGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 12 Rn. 7;… vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158 Rn. 11; Beschluss vom 18. September 2019 - 2 StR 187/19, juris Rn. 6; Urteil vom 4. Mai 2022 - 6 StR 628/21, NStZ 2023, 237, 238).
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Therapie bei der Anordnung der …

    Hierzu bedarf es einer erschöpfenden Auseinandersetzung mit dessen Ausführungen, insbesondere zu den Gesichtspunkten, auf welche das Gericht seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 368/17; vom 18. September 2019 - 2 StR 187/19; Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, jeweils mwN).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 449/22

    Urteilsgründe, widersprüchliche Feststellungen (Schuldunfähigkeit, verminderte …

    Dies ist nicht nachvollziehbar, weil das Ergebnis einer Atemalkoholmessung die in Gramm oder Milligramm bestimmte Äthylalkoholmenge in einem bestimmten Atemvolumen darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2019 - 2 StR 187/19, Rn. 12).
  • KG, 06.09.2023 - 2 ORs 29/23

    Darstellung des Messergebnisses der Atemalkoholkonzentration

    Dies ist nicht nachvollziehbar, weil das Ergebnis einer Atemalkoholmessung die in Gramm oder Milligramm bestimmte Äthylalkoholmenge in einem bestimmten Atemvolumen darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 449/22 -, juris und vom 18. September 2019 - 2 StR 187/19 -, juris).
  • BayObLG, 07.04.2021 - 202 StRR 33/21

    Unzureichende Feststellungen für Wegnahme bei Ladendiebstahl

    Zwar würde bei Sachen geringen Umfangs bereits das Einstecken in die Tasche oder das Verbergen der Beute für die Vollendung der Wegnahme genügen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18.09.2019 - 2 StR 187/19 bei juris;… Urt. v. 06.03.2019 - 5 StR 593/18 = NStZ 2019, 613 = BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 18; Beschluss vom 16.09.2014 - 3 StR 373/14 bei juris - jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 06.08.2024 - 206 StRR 262/24

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch und …

    Bei unauffälligen, leicht beweglichen Sachen, wie etwa bei Geldscheinen oder Schmuckstücken, lässt die Verkehrsauffassung für die vollendete Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache genügen (BGH, Beschluss vom 18. September 2019, 2 StR 187/19, BeckRS 2019, 37843 Rn. 7); auch dann, wenn eine Sache in der Kleidung oder einem mitgebrachten leicht zu transportierenden Behältnis verborgen wird, kann bereits eine Wegnahme verwirklicht sein (…vgl. Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 242 Rn. 20 m.w.N.).
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