Rechtsprechung
| BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 46a Nr. 1 StGB
Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung (Anforderungen an kommunikativen Prozess; objektivierender Maßstab für friedenstiftenden Ausgleich) - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46a Nr 1 StGB, § 49 Abs 1 StGB
Täter-Opfer-Ausgleich bei Berücksichtigung nur eines Teils der durch die Straftat verursachten Folgen - IWW
§ 264 StPO, § 46a Nr. 1 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 46a StGB, § 46a Nr. 2 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 223 StGB, § 239a StGB, § 46b StGB, § 73e Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Erfüllen der Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs als Ausgleich der materiellen und immateriellen Folgen der Tat (hier: besonders schwerer Raub)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46a Nr. 1 -2; StGB § 49 Abs. 1
Erfüllen der Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs als Ausgleich der materiellen und immateriellen Folgen der Tat (hier: besonders schwerer Raub) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.10.2017 - 8 KLs 5/17
- BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 369
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.01.2019 - 1 StR 591/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: kommunikativer Prozess zwischen Täter und …
Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18
Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 576/16, NStZ-RR 2017, 198, 199; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 591/18, juris Rn. 6). - BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer …
Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18
Dies folgt schon daraus, dass überhaupt nur angemessene und nachhaltige Leistungen die erlittenen Schädigungen ausgleichen und zu einer Genugtuung für das Opfer führen können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 1 StR 287/05, NStZ 2006, 275, 276). - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte …
Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18
So ist zum einen erforderlich, dass der Täter im Bemühen, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen, die Tat "ganz oder zum überwiegenden Teil' wiedergutgemacht hat; ausreichend ist zum anderen aber auch, dass der Täter dieses Ziel ernsthaft erstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2002 - 1 StR 333/01, NStZ 2002, 29).
- BGH, 27.08.2002 - 1 StR 204/02
Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachungserfolg; Vorbehalt des Opfers; …
Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18
Wenn es mit Blick auf den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen und die Entgegennahme der Leistungen der Angeklagten in wertender Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02, NStZ 2003, 29, 31) davon ausgegangen ist, dass die Geschädigten diese hiermit - ohne dass es auf die förmliche Annahme der Entschuldigung ankäme - (freiwillig) als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert haben, ist diese tatrichterliche Einschätzung von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 344/11, StV 2012, 150), dies auch deshalb, weil Anhaltspunkte dafür, sie hätten die Zahlungen aus Sorge darüber, ansonsten keine Leistungen zu erhalten, entgegengenommen, nicht ersichtlich sind. - BGH, 09.05.2017 - 1 StR 576/16
Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachung und ernsthafter Wiedergutmachungswille)
Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18
Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 576/16, NStZ-RR 2017, 198, 199;… Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 591/18, juris Rn. 6). - BGH, 19.10.2011 - 2 StR 344/11
Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs
Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18
Wenn es mit Blick auf den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen und die Entgegennahme der Leistungen der Angeklagten in wertender Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02, NStZ 2003, 29, 31) davon ausgegangen ist, dass die Geschädigten diese hiermit - ohne dass es auf die förmliche Annahme der Entschuldigung ankäme - (freiwillig) als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert haben, ist diese tatrichterliche Einschätzung von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 344/11, StV 2012, 150), dies auch deshalb, weil Anhaltspunkte dafür, sie hätten die Zahlungen aus Sorge darüber, ansonsten keine Leistungen zu erhalten, entgegengenommen, nicht ersichtlich sind. - BGH, 07.02.2018 - 5 StR 535/17
Rechtsfehlerhafte Annahme der Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bei …
Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18
Nach den Feststellungen zu den Ausgleichsbemühungen der Angeklagten nach der Tat fehlt es hinsichtlich der Geschädigten H. Z. an den Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Nr. 1 StGB und damit - da bei mehreren Geschädigten bei einer Tat hinsichtlich jedes Tatopfers mindestens eine Alternative des § 46a StGB erfüllt sein muss (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 - 5 StR 535/18, NStZ 2018, 276) - an der Anwendbarkeit des § 46a StGB insgesamt. - OLG Köln, 26.08.2003 - Ss 325/03
Anwendbarkeit des § 46a Strafgesetzbuch (StGB) bei erfolglosen Bemühungen des …
Auszug aus BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18
Dabei ist es grundsätzlich ohne Belang, von wem die Ausgleichsbemühungen initiiert wurden (…vgl. Fischer, aaO, § 46a, Rn. 12; OLG Köln NStZ-RR 2004, 71, 72).
- BGH, 04.01.2024 - 5 StR 540/23
Vergewaltigung (Gewalt; schutzlose Lage); Täter-Opfer-Ausgleich …
Vorrangig ist vielmehr zu prüfen, ob die konkret erbrachten oder ernsthaft angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren materielle und immaterielle Folgen als "ausgeglichen" erachtet werden können (BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 203/18, NStZ-RR 2019, 369, 370). - BGH, 15.01.2020 - 2 StR 412/19
Täter-Opfer-Ausgleich (Feststellungen zum Umfang materieller und immaterieller …
Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteile vom 22. Mai 2019 - 2 StR 203/18, NStZ-RR 2019, 369; vom 9. Oktober 2019 ? 2 StR 468/18, NJW 2020, 486; vom 8. August 2012 ? 2 StR 526/11, NStZ 2013, 33; vom 31. Mai 2002 ? 2 StR 73/02, NJW 2002, 3264; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 591/18, NStZ-RR 2019, 206, 207; BTDrs.Für die Annahme eines friedensstiftenden Ausgleichs im Sinne von § 46a Nr. 1 StGB ist aber auch ein adäquater Ausgleich für die dem Tatopfer entstandenen materiellen Schäden vorzunehmen (vgl. Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 ? 2 StR 203/18, NStZ-RR 2019, 369).
Erforderlich ist vielmehr vorrangig die Prüfung, ob die konkret erfolgten oder ernsthaft angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren materielle und immaterielle Folgen als "ausgeglichen' erachtet werden können; dies folgt schon daraus, dass überhaupt nur angemessene und nachhaltige Leistungen die erlittenen Schädigungen ausgleichen und zu einer Genugtuung für das Opfer führen können (vgl. Senat, Urteile vom 22. Mai 2019, aaO, …und vom 9. Oktober 2019 ? 2 StR 468/18, aaO mwN).
- BGH, 09.10.2019 - 2 StR 468/18
Täter-Opfer-Ausgleich (Grundsatz; Entbehrlichkeit eines vollständigen …
Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 203/18).Erforderlich ist vielmehr vorrangig die Prüfung, ob die konkret erfolgten oder ernsthaft angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren materielle und immaterielle Folgen als "ausgeglichen' erachtet werden können (Senat, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 203/18).
- LG Traunstein, 10.07.2020 - 2 KLs 370 Js 28670/19
Strafrahmenbestimmung und Strafzumessung bei gemeinschaftlicher Vergewaltigung in …
Die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (stRspr BGH; vgl. BGH NStZ-RR 2019, 369).Erforderlich ist dabei vorrangig die Prüfung, ob die konkret erfolgten oder ernsthaft angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren materielle und immaterielle Folgen als "ausgeglichen" erachtet werden können (BGH NStZ-RR 2019, 369).
- BGH, 19.06.2024 - 2 StR 479/23
Schadenswidergutmachung (Ratenzahlung: Einkommensverhältnisse, vage Versprechung …
Sind durch eine Straftat Rechtsgüter mehrerer Personen verletzt, muss hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt sein (…BGH, Urteile vom 7. Februar 2018 - 5 StR 535/17, Rn. 6, und vom 22. Mai 2019 - 2 StR 203/18, Rn. 19). - BGH, 25.07.2024 - 1 StR 471/23
Täter-Opfer-Ausgleich (erforderlicher kommunikativer Prozess zwischen Täter und …
Dies erfordert grundsätzlich einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer, bei dem das Bemühen des Täters Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein und das Opfer die Leistung des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptieren muss (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2023 - 6 StR 497/22 Rn. 11; vom 22. Mai 2019 - 2 StR 203/18 Rn. 20;… vom 24. August 2017 - 3 StR 233/17 Rn. 13;… vom 9. Mai 2017 - 1 StR 576/16 Rn. 9 und vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 142 f.;… Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - 1 StR 591/18 Rn. 6 …und vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 422/18 Rn. 28; jeweils mwN). - BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22
Verletzung der Kognitionspflicht; Schwerer Raub; Besonders schwerer Raub; …
Dafür ist ein kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer erforderlich, bei dem das Bemühen des Täters Ausdruck der Übernahme von Verantwortung ist und das Opfer die Leistung des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert; die Wiedergutmachung muss auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 2 StR 203/18, NStZ-RR 2019, 369 mwN). - LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten …
Es kommt grundsätzlich entscheidend darauf an, ob ein Täter den Geschädigten als Opfer der Tat respektiert und erkennen lässt, dass er für seine Tat die Verantwortung übernimmt (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09; Urteil vom 09.10.2019 - 2 StR 468/19 und 22.05.2019 - 2 StR 203/18) und sich letztlich dadurch eine "friedensstiftende Wirkung" entfaltet oder angebahnt wird, ohne dass eine Versöhnung im engeren Sinn erforderlich ist (BGH, Urteil vom 12.01.2012 - 4 StR 290/11;… Fischer, Strafgesetzbuch, 69. Auflage 2022, § 46a Rz. 11 mwN). - BGH, 10.10.2024 - 4 StR 173/24
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gutachten eines Sachverständigen: …
Vorrangig ist vielmehr zu prüfen, ob die konkret erbrachten oder ernsthaft angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren materielle und immaterielle Folgen als "ausgeglichen" erachtet werden können (…vgl. BGH, Urteile vom 4. Januar 2024 - 5 StR 540/23 Rn. 13 f.; vom 22. Mai 2019 - 2 StR 203/18, NStZ-RR 2019, 369, 370). - BGH, 20.11.2024 - 2 StR 371/24
Revisionsbeschränkung (Maßregeln; Anordnung des Vorwegvollzugs); Strafzumessung …
Erforderlich ist vielmehr vorrangig die Prüfung, ob die konkret erfolgten oder ernsthaft angebotenen Leistungen des Täters nach einem objektivierenden Maßstab als so erheblich anzusehen sind, dass damit das Unrecht der Tat oder deren materielle und immaterielle Folgen als "ausgeglichen" erachtet werden können (vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 2 StR 203/18, NStZ-RR 2019, 369, 370;… vom 15. Januar 2020 - 2 StR 412/19, BGHR StGB § 46a Abs. 1 Ausgleich 13, …und vom 10. Oktober 2024 - 4 StR 173/24, Rn. 28). - BGH, 22.05.2025 - 4 StR 261/24
Konkurrenzen (Sachbeschädigung: Steinwurf von Autobahnbrücke, Tateinheit bei …
- LG Köln, 12.09.2023 - 106 KLs 2/23
- LG Arnsberg, 17.03.2026 - 6 KLs 14/25
- OLG Hamburg, 13.08.2019 - 2 Rev 39/18
Strafverfahren: Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den …
- LG Hagen, 22.01.2024 - 49 KLs 15/22
Strafzumessung - Täter-Opfer-Ausgleich bei nicht vollständigem Schadensausgleich
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