Rechtsprechung
| BGH, 22.05.2024 - 2 StR 24/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) WaffG, § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b) WaffG, § 73 Abs. 1 StGB, § 73a Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Kassel, 18.09.2023 - 2 KLs 8801 Js 9923/23
- BGH, 22.05.2024 - 2 StR 24/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.07.2018 - 3 StR 236/15
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (mehrere Umsatzgeschäfte …
Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 24/24
Angesichts der ausreichenden Urteilsfeststellungen zu Menge und Beschaffenheit der Betäubungsmittel kann der Senat den Einziehungsausspruch ergänzen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 ? 3 StR 236/15, juris Rn. 10). - BGH, 19.08.2020 - 3 StR 219/20
Einziehung von Taterträgen (erweiterte Einziehung)
Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 24/24
Indes tragen die Urteilsgründe die erweiterte Einziehung des Geldes nach § 73a Abs. 1 StGB, da die Strafkammer angesichts der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Angeklagten die Herkunft des Geldes aus rechtswidrigen Taten rechtsfehlerfrei festgestellt hat und eine sichere Zuordnung zu der abgeurteilten oder weiteren konkretisierbaren Taten ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2020 ? 3 StR 219/20, juris Rn. 7 mwN). - BGH, 19.04.2023 - 2 StR 46/22
Einziehung des Wertes von Taterträgen (Offenlassen der Rechtsgrundlage der …
Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 24/24
Dies ist jedoch eine Voraussetzung der Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. April 2023 ? 2 StR 46/22, juris Rn. 9 mwN).
- BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23
Hehlerei (Sichverschaffen: Einvernehmen mit dem Vortäter; Absetzen: Inbesitznahme …
Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 24/24
Das Verschlechterungsverbot hindert die teilweise Verschärfung des Schuldspruchs ebenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 ? 2 StR 225/23, juris Rn. 61). - BGH, 30.06.2021 - 3 StR 153/21
Subsidiarität der erweiterten Einziehung von Taterträgen
Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 24/24
Zur rechtlichen Bezeichnung eines Verbrechens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG bedarf es des Zusatzes "in nicht geringer Menge" nicht, weil der Qualifikationstatbestand des ? zutreffend formuliert ? bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2021 ? 3 StR 153/21, juris Rn. 2 mwN). - BGH, 30.03.2023 - 2 StR 358/22
Beweiswürdigung (schwerer Raub: Bande); Einziehungsentscheidung (konkrete …
Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 24/24
Eine bloße Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis ist nicht ausreichend (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. März 2023 ? 2 StR 358/22, juris Rn. 11 mwN).
- BGH, 12.11.2024 - 6 StR 572/24
Bedrohung, Nötigung (konkurrenzrechtliche Bewertung)
Von einer weiteren Verböserung des Schuldspruchs, der die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht entgegenstünde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2023 - 6 StR 44/23; vom 22. Mai 2024 - 2 StR 24/24), sieht der Senat ab und lässt offen, ob für Fälle der Bedrohung mit einem Verbrechen in der durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (…BGBl. I 2021, S. 441 i.V.m. S. 442) geänderten Fassung des § 241 StGB an der Rechtsauffassung festzuhalten ist, dass die Bedrohung im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die (versuchte) Nötigung zurücktritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2022 - 3 StR 161/22;… vom 12. Dezember 2023 ? 3 StR 422/23, Rn. 8;… siehe auch BGH, Beschlüsse vom 23. April 2002 ? 1 StR 95/02, Rn. 3;… vom 2. Juli 2019 ? 2 StR 130/19, Rn. 4), oder ob ? wozu er mit dem 1., 4. und 5. Strafsenat neigt ? aus Gründen der Klarstellung Tateinheit anzunehmen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. April 2024 - 1 StR 152/24;… vom 20. Juli 2022 ? 4 StR 220/22, Rn. 6;… vom 28. Dezember 2023 ? 5 StR 400/23, Rn. 5 ff.). - BGH, 14.01.2025 - 5 StR 709/24 Rn. 2 1. Der Schuldspruch war hinsichtlich des ausgeurteilten Waffendelikts dahingehend zu präzisieren, dass sich der Angeklagte B. des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe (Flinte), einer halbautomatischen Kurzwaffe (Pistole) sowie von Munition schuldig gemacht hat (vgl. zur Tenorierung BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2023 - 4 StR 33/23; vom 22. Mai 2024 - 2 StR 24/24).
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