Rechtsprechung
| BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20 |
Volltextveröffentlichungen (17)
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§ 326 Abs. 1 StGB; § 53 StGB; § 78 Abs. 3 StGB; § 78c StGB
Unerlaubter Umgang mit Abfällen (wesentliche Abweichung von einem zugelassenen Verfahren: abstraktes Gefährdungsdelikt, gefährliche Wirkung des Abfalls weiter vorhanden, Verstoß gegen Vorgaben zur Beseitigung des Gefahrenpotentials; krebserzeugend: Definition, Nachweis ... - HRR Strafrecht
§ 77 GVG; § 54 GVG; § 336 Satz 2 Alt. 1 StPO
Entbindung vom Schöffenamt an einzelnen Sitzungstagen (beschränkte Revisibilität: Willkür; Verhinderung: strenge Auslegung, ausnahmsweise Rechtfertigung durch berufliche Gründe; Unzumutbarkeit: Ermessen, Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, formale Anforderungen; ...
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen: Tatvariante der wesentlichen Abweichung von einem zugelassenen Verfahren als abstraktes Gefährdungsdelikt; Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der wesentlichen Abweichung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 54 Abs 1 S 1 GVG, § 54 Abs 1 S 2 GVG, § 77 Abs 1 GVG, § 77 Abs 3 S 3 GVG, § 229 StPO
Revisionsrüge der vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts: Berufsbedingte Verhinderung eines Schöffen - IWW
§ 229 StPO, § ... 77 Abs. 1 GVG, § 54 Abs. 1 GVG, § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 336 Satz 2 1. Alt. StPO, § 54 GVG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 54 Abs. 1 Satz 2 GVG, § 54 Abs. 1 Satz 1, § 77 Abs. 3 Satz 3 GVG, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Strafbarleit wegen Beihilfe zum unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen
- bghst-wolterskluwer
StGB § 326 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt
§ 326 Abs. 1 StGB - abstraktes Gefährdungsdelikt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Strafbarkeit wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen
- rechtsportal.de
StGB § 326 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2
Strafbarleit wegen Beihilfe zum unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit "Künstlichen Mineralfaser Abfällen" muss neu verhandelt werden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Neuverhandlung in Prozess um gefährliche Ziegel - Neuverhandlung in Prozess um gefährliche Ziegel
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erfüllung des Tatbestandes des unerlaubten Umgangs mit Abfällen auch bei wesentlicher Abweichung von einem zugelassenen Verfahren
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 24.10.2019 - 7 KLs 702 Js 8610/12
- BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
Papierfundstellen
- BGHSt 66, 219
- NJW 2021, 3735
- NStZ 2022, 232
- NStZ 2022, 313
- StV 2022, 802
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (11)
- BGH, 04.02.2015 - 2 StR 76/14
Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung (Voraussetzungen: Recht auf den …
Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
Während der auf anberaumte Sitzungstage fallende und mit Ortsabwesenheit einhergehende Erholungsurlaub eines Schöffen ein Umstand ist, der in der Regel zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 108/18, NStZ 2018, 616), rechtfertigen berufliche Gründe nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 ? 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350, 351 mwN).b) Über die Anerkennung der Unzumutbarkeit der Schöffendienstleistung hat der zur Entscheidung berufene Richter unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Schöffen, des Verfahrensstands und der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Senat, Urteile vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350, 351 und 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492; BGH Beschluss vom 21. Juni 1978 - 3 StR 81/78, BGHSt 28, 61, 66).
Dabei hat er stets zu beachten, dass die hohe Bedeutung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht nur strenge materiellrechtliche Maßstäbe bei der Anwendung des § 54 Abs. 1 GVG fordert, sondern auch entsprechende formale Anforderungen an die Überzeugungsbildung des zur Entscheidung berufenen Richters stellt (vgl. Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350, 352).
Dies wird der Bedeutung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nicht gerecht (vgl. Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350, 352).
- BGH, 14.12.2016 - 2 StR 342/15
Absolute Revisionsgründe (vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Recht auf den …
Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
b) Über die Anerkennung der Unzumutbarkeit der Schöffendienstleistung hat der zur Entscheidung berufene Richter unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Schöffen, des Verfahrensstands und der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Senat, Urteile vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350, 351 und 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492; BGH Beschluss vom 21. Juni 1978 - 3 StR 81/78, BGHSt 28, 61, 66).Nur durch deren ausreichende Dokumentation ist dem Rechtsmittelgericht in Fällen, in denen die Unzumutbarkeit der Schöffendienstleistung nicht auf der Hand liegt, eine Überprüfung der Ermessensentscheidung am Maßstab der Willkür möglich (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492).
Die nachträglich, erst im Zusammenhang mit dem Ablehnungsgesuch aktenkundig gemachten Erwägungen des Vorsitzenden dazu, dass eine Aufhebung des bereits anberaumten Fortsetzungstermins vom 5. Juni 2018 "nicht geboten" gewesen sei, vermögen schon mit Blick auf den Zeitpunkt ihrer Abgabe die Entbindungsentscheidung nicht zu rechtfertigen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 ? 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492).
- BGH, 05.08.2015 - 5 StR 276/15
Entbindung des Schöffen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen wegen …
Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
Sie ist daher vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714).Dies gilt jedenfalls bei einer - wie hier - Verhinderung aus beruflichen Gründen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15).
- BGH, 03.03.1982 - 2 StR 32/82
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit - Zulässigkeit einer Besetzungsrüge - …
Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
Sie ist daher vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714).Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung der Schöffin verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71).
- BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
a) Der Begriff der Verhinderung (§ 54 Abs. 1 Satz 2 GVG) ist streng auszulegen; Bedeutung und Gewicht des Schöffenamtes verlangen, dass der Schöffe in zumutbaren Grenzen berufliche und private Interessen zurückstellt (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443 mwN).Vielmehr hat der Vorsitzende unter Beachtung des ihm auch nach § 54 Abs. 1 Satz 1, § 77 Abs. 3 Satz 3 GVG eingeräumten Ermessens zu entscheiden, ob namentlich bei einer beruflichen Verhinderung eines Schöffen dieser durch Terminsverschiebung oder durch eine Unterbrechung der Verhandlung (§ 229 StPO) Rechnung getragen werden kann, insbesondere, wenn es sich - wie hier - um eine verhältnismäßig kurze Ortsabwesenheit handelt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76, NJW 1977, 443).
- BGH, 08.05.2018 - 5 StR 108/18
Versuchsbeginn beim schweren Bandendiebstahl (unmittelbares Ansetzen durch …
Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
Während der auf anberaumte Sitzungstage fallende und mit Ortsabwesenheit einhergehende Erholungsurlaub eines Schöffen ein Umstand ist, der in der Regel zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung führt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 108/18, NStZ 2018, 616), rechtfertigen berufliche Gründe nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen (st. Rspr., vgl. nur Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 ? 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350, 351 mwN). - BGH, 22.11.2013 - 3 StR 162/13
Betrug (Irrtum; sachgedankliches Mitbewusstsein; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
Sie ist daher vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714). - BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
Willkür in diesem Sinne liegt freilich nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung der Schöffin verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist (Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5) und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (BVerfGE 23, 288, 320; Senat, Urteil vom 27. Oktober 1972 - 2 StR 105/70, BGHSt 25, 66, 71). - BGH, 13.05.1980 - 1 StR 169/80
Gesetzlicher Richter: Heranziehung eines Hilfsschöffen bei Terminskollision des …
Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
Aus dem Umstand, dass ein Vorsitzender, dem die Terminierung der Hauptverhandlung obliegt, nicht verpflichtet ist, mit sämtlichen Prozessbeteiligten vor der Terminierung Fühlung aufzunehmen, um etwaige Verhinderungsgründe zu ermitteln und zu berücksichtigen, insbesondere auch nicht mit Schöffen, weil das GVG deren möglicher Verhinderung durch die Bereitstellung von Hilfsschöffen Rechnung trägt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 169/80, Rn. 5), folgt nicht, dass eine zeitweise Verhinderung eines Schöffen zwangsläufig die Notwendigkeit nach sich zieht, diesen von der Dienstleistung zu entbinden. - BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78
Strafbarkeit wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 05.08.2021 - 2 StR 307/20
b) Über die Anerkennung der Unzumutbarkeit der Schöffendienstleistung hat der zur Entscheidung berufene Richter unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Schöffen, des Verfahrensstands und der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Senat, Urteile vom 4. Februar 2015 - 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350, 351 und 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492; BGH Beschluss vom 21. Juni 1978 - 3 StR 81/78, BGHSt 28, 61, 66). - BGH, 27.10.1972 - 2 StR 105/70
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts und der …
- LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20
Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis
Uneigentliches Organisationsdelikt Nach den Grundsätzen zum uneigentlichen Organisationsdelikt ist eine von einem Tatbeteiligten geschaffene organisatorische und planerische Grundlage für eine Vielzahl von Taten für diesen Tatbeteiligten nur als eine Tat zu bewerten, wenn er an den Einzeltaten nicht mehr unmittelbar beteiligt ist (…BGH, Urteile vom 24.10.2018 - 5 StR 477/17, juris Rn. 24;… vom 17.12.2019 - 1 StR 364/18, juris Rn. 12; Beschluss vom 05.08.2021 - 2 StR 307/20, juris Rn. 27). - OLG Karlsruhe, 18.01.2023 - 2 Rv 34 Ss 589/22
Beginn der Strafantragsfrist bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken
Über die Anerkennung der Unzumutbarkeit der Schöffendienstleistung hat der zur Entscheidung berufene Richter unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Schöffen, des Verfahrensstands und der voraussichtlichen Dauer des Verfahrens, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, wobei zur Wahrung des Rechts auf den gesetzlichen Richter grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist (BGH, Beschluss v. 05.08.2021 - 2 StR 307/20; juris; Urteil v. 04.02.2015 - 2 StR 76/14, NStZ 2015, 350).Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Revisionsgerichte die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung (§ 338 Nr. 1 StPO) jedenfalls dann lediglich einer Willkürkontrolle - und keiner umfassenden Richtigkeitskontrolle - unterziehen, wenn die Entbindung eines Schöffen zur Überprüfung steht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21 -, juris; BGH, 05.08.2021, a.a.O.).
Rn. 32 Bei der antragsgemäßen Entbindung aufgrund eines von dem Schöffen angezeigten Erholungsurlaubs liegt Willkür in aller Regel fern (vgl. BGH, Beschluss vom 05.08.2015 - 5 StR 276/15 - KG, Beschluss vom 27.04.2020 - 4 Ws 29/20 -, jeweils juris), denn während berufliche Gründe nur ausnahmsweise die Verhinderung eines Schöffen rechtfertigen können, ist der auf bereits anberaumte Sitzungstage fallende und mit Ortsabwesenheit einhergehende Erholungsurlaub eines Schöffen ein Umstand, der regelmäßig zur Unzumutbarkeit der Dienstleistung i.S.d. § 54 Abs. 1 S. 2 GVG führt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 05.08.2021, a.a.O.).
- LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20
Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft
Rn. 609 Nach den Grundsätzen zum uneigentlichen Organisationsdelikt ist die von einem Tatbeteiligten geschaffene organisatorische und planerische Grundlage für eine Vielzahl von Taten für diesen Tatbeteiligten nur als eine Tat zu bewerten, wenn er an den Einzeltaten nicht mehr unmittelbar beteiligt ist (…BGH, Urteile vom 24.10.2018 - 5 StR 477/17, juris Rn. 24;… vom 17.12.2019 - 1 StR 364/18, juris Rn. 12; Beschluss vom 05.08.2021 - 2 StR 307/20, juris Rn. 27).
- OLG Köln, 19.08.2024 - 2 Ws 457/24
Entscheidung über die Entbindung eines Schöffen aus beruflichen Gründen im …
Rn. 47 a) Die ersichtlich auf der Grundlage des § 77 Abs. 1 i.V.m. § 54 Abs. 1 GVG getroffene Entscheidung über die Entbindung der Schöffin M. ist angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung des § 54 Abs. 3 S. 1 GVG unter entsprechender Anwendung des § 336 S. 2 Alt. 1 StPO durch den Senat nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (vgl. zum Revisionsrecht: BGH, Beschl. v. 05.08.2021, 2 StR 307/20; BGH, Urteil v. 14.12.2016, 2 StR 342/15; BGH, Beschl. v. 05.08.2015, 5 StR 276/15 - jeweils m.w.N.; vgl. zur Geltung dieses Maßstabs auch im Vorabentscheidungsverfahren nach § 222b Abs. 3 StPO: KG Berlin, Beschl. v. 27.04.2020, 4 Ws 29/20; OLG Hamm, Beschl. v. 12.05.2022, 5 Ws 114/22; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 16.12.2021, 2 BvR 2076/21 u. 2113/21).Willkür in diesem Sinne liegt dabei allerdings nicht erst bei einer bewussten Fehlentscheidung, sondern bereits dann vor, wenn die mit der Entbindung der Schöffin verbundene Bestimmung des gesetzlichen Richters grob fehlerhaft ist und sich so weit vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie nicht mehr gerechtfertigt werden kann (BGH, Beschl. v. 05.08.2021, 2 StR 307/20; BGH, Urteil v. 14.12.2016, 2 StR 342/14).
Dies gilt jedenfalls bei einer - wie hier - Verhinderung aus beruflichen Gründen (BGH, Beschl. v. 05.08.2021, 2 StR 307/20 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 05.08.2015, 5 StR 276/15).
Rn. 56 (2) Die Entbindungsentscheidung der Vorsitzenden erweist sich gemessen an den dargestellten Voraussetzungen überdies deshalb als mit dem grundrechtsgleichen Recht auf den gesetzlichen Richter unvereinbar, weil infolge einer gänzlich fehlenden Dokumentation der Entscheidungsgründe nicht erkennbar ist, dass die Vorsitzende das ihr im Rahmen der Entscheidung nach § 54 Abs. 1 GVG zustehende Ermessen überhaupt ausgeübt und die dabei zu berücksichtigenden Gesichtspunkte in den Blick genommen und gegeneinander abgewogen hat (vgl. zum sich gerade auch darauf beziehenden, wenigstens schlagwortartigen Dokumentationserfordernis: BGH, Urteil v. 05.08.2021, 2 StR 307/20; BGH, Urteil v. 14.12.2016, 2 StR 342/15).
In diesem Zusammenhang wäre hier auch die Möglichkeit der Verschiebung der betroffenen Verhandlungstage oder deren Aufhebung unter Wahrung der Unterbrechungsfrist des § 229 StPO jedenfalls zu bedenken gewesen (vgl. BGH, Urteil v. 14.12.2016, 2 StR 342/15; BGH, Beschl. v. 05.08.2021, 2 StR 307/20;… Degener in SK-StPO, 6. Aufl. 2023, § 54 GVG Rn. 4; a.A. wohl noch OLG Hamm, Beschl. v. 17.03.2020, 2 Ws 36/20, wo allerdings nicht erkennbar zwischen einer Pflicht zur Aufhebung von Terminen und dem Erfordernis, eine solche im Rahmen der Ermessensentscheidung überhaupt in Erwägung zu ziehen, unterschieden wird; vgl. demgegenüber OLG Hamm, Beschl. v. 12.05.2022, 5 Ws 114/22, wo in einem Fall der Entbindung wegen Urlaubs eine Einschränkung der Auffassung aus der vorgenannten Entscheidung auf besondere - hier nicht gegebene - Verfahrenskonstellationen, namentlich das Vorliegen einer Haftsache und eine bereits erfolgte Ladung von Zeugen auf die betroffenen Termine, angedeutet wird).
Ungeachtet der Frage, ob die Nachholung einer bis dahin unterbliebenen Begründung zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 05.08.2021, 2 StR 307/20, wo jedenfalls erst nach der Anbringung des Besetzungseinwandes erfolgten Erklärungen die Berücksichtigungsfähigkeit abgesprochen wird; vgl. demgegenüber noch BGH, Urteil v. 14.12.2016, 2 StR 342/15, wo unter Heranziehung der vergleichbaren Rechtslage bei nachträglicher Ergänzung eines Präsidiumsbeschlusses die Zurückweisung des Besetzungseinwandes durch die Strafkammer als spätestmöglicher Nachholungszeitpunkt in Betracht gezogen wird;… vgl. hierzu auch Mosbacher a.a.O.), war die - für die Entbindungsentscheidung allein zuständige (…vgl. nur Goers in BeckOK-GVG, 23. Edition, Stand: 15.05.2024, § 54 Rn. 37, 38) - Kammervorsitzende an dem Beschluss vom 25.07.2024 nicht beteiligt.
- BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2076/21
Entbindung eines Schöffen von der Dienstpflicht wegen Verhinderung (Recht auf den …
aa) Zutreffend ist das Oberlandesgericht davon ausgegangen, dass die Revisionsgerichte die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung (§ 338 Nr. 1 StPO) jedenfalls dann einer Willkürkontrolle - und keiner umfassenden Richtigkeitskontrolle - unterziehen, wenn die Entbindung eines Schöffen zur Überprüfung steht (vgl. BGH, Urteil des 5. Strafsenats vom 2. Juni 1981 - 5 StR 175/81 -, BGHSt 30, 149 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82 -, BGHSt 31, 3 ; Urteil des 2. Strafsenats vom 5. Oktober 1988 - 2 StR 250/88 -, BGHSt 35, 366 ; Urteil des 5. Strafsenats vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01 -, BGHSt 47, 220 ; Urteil des 3. Strafsenats vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13 -, BGHSt 59, 75 ; Beschluss des 2. Strafsenats vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20 -, juris, Rn. 8). - BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen); Einziehung von Tatlohn …
Dies gilt auch dann, wenn sich das Mitwirken des Gehilfen im Errichten, Aufrechterhalten und allgemeinen Ablauf eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs erschöpft (vgl. zum sogenannten uneigentlichen Organisationsdelikt BGH, Beschlüsse vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20 Rn. 27;… vom 26. Februar 2019 - 2 StR 358/17 Rn. 5 …und vom 3. März 2016 - 4 StR 134/15 Rn. 12; je mwN): Wenn der Gehilfe sich unmittelbar an einer bestimmten Haupttat beteiligt, führt dies zur Tatmehrheit. - BGH, 28.06.2023 - 3 StR 424/22
Verurteilung von drei Angeklagten wegen Mitgliedschaft in der "Goyim Partei" …
bb) Wie der Generalbundesanwalt in seinen Antragsschriften zutreffend ausgeführt hat, tragen die getroffenen Feststellungen jedoch die Annahme einer Organisationsherrschaft in Bezug auf die Taten des jeweils anderen (zum uneigentlichen Organisationsdelikt s. etwa BGH, Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20, NJW 2021, 3735 Rn. 27). - BGH, 29.07.2026 - 4 StR 77/26 Dementsprechend war die tatplangemäße Verfüllung des Zwangsabfall-Quecksilbers in mit Erde aufgefüllte Blefa-Behälter zum anschließenden Transport in die Schweiz und zur Wiedereinschleusung in den Wirtschaftskreislauf (UA S. 5) eine Behandlung unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen Verfahren im Sinne des § 326 Abs. 1 Nr. 2 StGB in der bis zum 13. Dezember 2011 gültigen Fassung (vgl. zum Begriff des Behandelns bei der Vermischung mit nicht verunreinigtem Material Senat, Urteil vom 24. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21 28; BGH, Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20, BGHSt 66, 219, 221 f., Rn. 13); gegenüber der für die Notifizierung zuständigen Bezirksregierung M. spiegelten die Mitarbeiter der D. demgegenüber vor, es habe sich von Anfang an um quecksilberhaltige Böden gehandelt (UA S. 4 f.).
- BGH, 10.11.2021 - 2 StR 299/19
Besetzungsrüge (Entbindung eines Schöffen wegen eingetretener Hinderungsgründe: …
Sie ist daher vom Revisionsgericht nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur darauf hin zu überprüfen, ob sie sich unter Berücksichtigung des Grundgedankens des § 54 GVG als unvertretbar und damit als objektiv willkürlich erweist (vgl. Senat, Urteil vom 3. März 1982 - 2 StR 32/82, BGHSt 31, 3, 5; BGH, Urteil vom 22. November 2013 - 3 StR 162/13, BGHSt 59, 75, 79; Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15, NStZ 2015, 714; Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20).Dabei sind - zumindest in gedrängter Form - diejenigen Umstände zu dokumentieren, welche die Annahme der Unzumutbarkeit der Schöffendienstleistung tragen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - 2 StR 342/15, NStZ 2017, 491, 492; Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20).
Nur bei einer ausreichenden Dokumentation der tragenden Erwägungen zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Entbindung ist dem Rechtsmittelgericht in Fällen, in denen die Unzumutbarkeit der Mitwirkung eines Schöffen nicht auf der Hand liegt, eine Überprüfung der Ermessensentscheidung des Vorsitzenden am Maßstab der objektiven Willkür möglich (…vgl. Senat, aaO, NStZ 2017, 491, 492; Beschluss vom 5. August 2021 - 2 StR 307/20).
- LG Bonn, 30.04.2024 - 65 KLs 1/23
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Rn. 769 Die Tatbeiträge des Angeklagten stellen sich nach den Grundsätzen zum uneigentlichen Organisationsdelikt konkurrenzrechtlich als eine einheitliche Tat dar (…BGH, Urteile vom 24.10.2018 - 5 StR 477/17, juris Rn. 24;… vom 17.12.2019 - 1 StR 364/18, juris Rn. 12; Beschluss vom 05.08.2021 - 2 StR 307/20, juris Rn. 27). - LG Bonn, 12.12.2023 - 62 KLs 1/21
- BGH, 19.02.2026 - 3 StR 397/25
Kein Subventionsbetrug mit Kurzarbeitergeld
- LG Bonn, 16.05.2023 - 29 KLs 5/22
- OLG Stuttgart, 30.11.2022 - 1 Rv 15 Ss 647/22
Strafsache wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen: Strafrechtlicher …
- BGH, 13.09.2022 - 5 StR 57/22
Unerlaubtes Herstellen verschreibungspflichtiger Arzneimittel …
- BGH, 18.03.2025 - 3 StR 452/24
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Beihilfetaten …
- BGH, 08.10.2025 - 2 StR 554/24
Konkurrenzen (Betrug; uneigentliches Organisationsdelikt); Einziehung des Wertes …
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