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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2025 - 2 StR 324/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,30987
BGH, 26.08.2025 - 2 StR 324/25 (https://dejure.org/2025,30987)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2025 - 2 StR 324/25 (https://dejure.org/2025,30987)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2025 - 2 StR 324/25 (https://dejure.org/2025,30987)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 23 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 244 StGB
    Klarstellung eines Schuldspruchs; Aufhebung eines Strafausspruchs (Nichterörterung einer doppelten Strafmilderung: Beihilfe zum Versuch); Korrektur einer Einziehungsentscheidung

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 259 StGB; § 260 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 263 StGB
    Konkurrenzen (Tatmehrheit: Hehlerei, Betrug); Klarstellung eines Schuldspruchs (Versuch); Korrektur einer Einziehungsentscheidung (gesamtschuldnerische Haftung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 373
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.05.2020 - 2 StR 611/19

    Hehlerei (Hehlerei in Form des Sichverschaffens: Voraussetzungen; Verhältnis des …

    Auszug aus BGH, 26.08.2025 - 2 StR 324/25
    Rn. 3 "Tatmehrheit zwischen der Hehlerei und dem Betrug zum Nachteil der Käufer der Fahrzeuge sowie der tateinheitlich dazu begangenen Urkundenfälschung käme nur dann in Betracht, wenn der Angeklagte sich die Fahrzeuge vor dem Verkauf verschafft, sie also zur eigenen Verfügungsgewalt erlangt hätte, und zwar in dem Sinn, dass er über diese in ihrem wirtschaftlichen Wert als eigene oder zu eigenen Zwecken hätte verfügen können und dies auch gewollt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 2 StR 611/19 -, m.w.N.).
  • BGH, 16.04.2024 - 3 StR 474/23

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi falsche Polizeibeamte); Geldwäsche …

    Auszug aus BGH, 26.08.2025 - 2 StR 324/25
    Da es sich bei der gewerbsmäßigen Hehlerei nach § 260 StGB um einen Qualifikationstatbestand handelt, ist dies in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2024 - 3 StR 474/23, NStZ-RR 2024, 279, 280).
  • BGH, 06.10.2025 - 2 StR 25/25

    Meistbegünstigungsgrundsatz (Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis); …

    Da sich das Verfahren nur gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache im Umfang der Aufhebung nach § 354 Abs. 3 StPO zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2025 - 2 StR 324/25, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 27.01.2026 - 2 StR 761/25

    Strafschärfende Berücksichtigung einer mehrfachen Vorbestrafung

    Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache im Umfang der Aufhebung entsprechend § 354 Abs. 3 StPO zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2025 - 2 StR 324/25, Rn. 6 mwN).
  • BGH, 28.01.2026 - 2 StR 702/25

    Änderung des Schuldspruchs und Wegfall der für die eingestellte Tat festgesetzten …

    Da sich das Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, verweist der Senat die Sache im Umfang der Aufhebung in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 3 StPO zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2025 - 2 StR 324/25, Rn. 6).
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