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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,20249
BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24 (https://dejure.org/2024,20249)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2024 - 2 StR 41/24 (https://dejure.org/2024,20249)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24 (https://dejure.org/2024,20249)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 34 KCanG; § 29a BtMG; § 30 BtMG; § 30a BtMG
    Handeltreiben mit Cannabis (unerlaubte Einfuhr: Handeln mit Betäubungsmitteln, nicht geringe Menge, Bewertungseinheit, Strafrahmendivergenz; bewaffneter Handel)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    KCanG: Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
    (a) Der Erwerb, die Veräußerung oder die Einfuhr von Betäubungsmitteln gehen als rechtlich unselbständige Tatbestandsverwirklichungen im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln auf (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1982 ? 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165).

    Denn diese Tatbestandsausgestaltung, durch die der Gesetzgeber die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in abstrakt generalisierender Weise als die gegenüber dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schwerere Straftat bewertet, führt dazu, dass ihr Vorliegen im Schuldspruch hervorgehoben werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1982 ? 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165 f.;… Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29 Rn. 772).

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
    Tateinheitlich hierzu war er auch, wie das Landgericht rechtlich zutreffend ausgeführt und gewürdigt hat, täterschaftlich in den Handel der Gesamtmenge eingebunden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 222 ff.;… Beschluss vom 30. März 2007 ? 2 StR 81/07, juris Rn. 10).
  • BGH, 07.07.2020 - 1 StR 242/19

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (gleichzeitiger …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
    Die hier nicht ausschließbare gleichzeitige tatsächliche Besitzausübung über alle drei eingezogenen Schusswaffen verbindet die Verstöße gegen das Waffengesetz zur Tateinheit (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2020 ? 1 StR 242/19, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
    Deshalb macht sich derjenige Täter, der Betäubungsmittel unterhalb der Grenze zur nicht geringen Menge im Ausland erwirbt und zum Weiterverkauf nach Deutschland verbringt, nicht wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln, sondern allein wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (beides erfasst in § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) schuldig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2005 ? 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172 und vom 22. Mai 2014 ? 4 StR 223/13, juris Rn. 11).
  • BGH, 05.05.2009 - 1 StR 737/08

    Steuerhehlerei (Absetzen; Absatzhilfe; kein Absatzerfolg; Beendigung); …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
    Ferner hat sich der Angeklagte tateinheitlich wegen unerlaubten Besitzes von Munition nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b WaffG strafbar gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, juris Rn. 6 …und vom 31. Januar 2012 - 2 StR 409/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.05.2005 - 3 StR 133/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr; …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
    Deshalb macht sich derjenige Täter, der Betäubungsmittel unterhalb der Grenze zur nicht geringen Menge im Ausland erwirbt und zum Weiterverkauf nach Deutschland verbringt, nicht wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln, sondern allein wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (beides erfasst in § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) schuldig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2005 ? 3 StR 133/05, NStZ 2006, 172 …und vom 22. Mai 2014 ? 4 StR 223/13, juris Rn. 11).
  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft; …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
    Tateinheitlich hierzu war er auch, wie das Landgericht rechtlich zutreffend ausgeführt und gewürdigt hat, täterschaftlich in den Handel der Gesamtmenge eingebunden (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 222 ff.; Beschluss vom 30. März 2007 ? 2 StR 81/07, juris Rn. 10).
  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23

    Hehlerei (Sichverschaffen: Einvernehmen mit dem Vortäter; Absetzen: Inbesitznahme …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
    Das Verschlechterungsverbot schließt die teilweise Verschärfung des Schuldspruchs nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 ? 2 StR 225/23, juris Rn. 61).
  • BGH, 31.01.2012 - 2 StR 409/11

    Unerlaubter Erwerb einer Schusswaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
    Ferner hat sich der Angeklagte tateinheitlich wegen unerlaubten Besitzes von Munition nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b WaffG strafbar gemacht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2009 - 1 StR 737/08, juris Rn. 6 und vom 31. Januar 2012 - 2 StR 409/11, juris Rn. 2).
  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 70/10

    Schuldspruchberichtigung beim unerlaubten Bandenhandel mit Betäubungsmitteln …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 2 StR 41/24
    (c) Mangels Strafrahmendivergenz unterfällt demgegenüber bei einem bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30a Abs. 1 BtMG die Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aber wieder der Bewertungseinheit des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2010 ? 2 StR 70/10, NStZ-RR 2010, 216).
  • BGH, 20.05.2026 - 2 StR 57/25

    (Teil-)Aufhebung des Urteils des LG im Schuldspruch betreffend die Angeklagten …

    Die Einfuhr von Cannabis, die dem gewinnbringenden Umsatz dient, geht als unselbständiger Teilakt im Tatbestand des Handeltreibens mit Cannabis auf (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24, Rn. 10, …und vom 17. Juli 2024 - 2 StR 127/24, Rn. 5).

    Etwas anderes gilt auch nicht, wenn sich die Einfuhrhandlungen zum Zwecke des Handeltreibens auf eine nicht geringe Menge beziehen; auch hier kommt - anders als im Verhältnis zwischen § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG und § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. dazu nur BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82, BGHSt 31, 163, 165 f.) - mangels Strafrahmendivergenz eine tateinheitliche Verurteilung nicht in Betracht (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24, Rn. 10).

  • BGH, 17.12.2024 - 1 StR 62/24

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Eine Strafbarkeit wegen tateinheitlicher Beihilfe zur Einfuhr von Cannabis ginge als rechtlich unselbständiger Teilakt hierin auf (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Oktober 2024 - 1 StR 235/24 Rn. 6 f. mwN;… vom 16. Juli 2024 - 5 StR 296/24 Rn. 5 ff. und vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24 Rn. 10; anders für täterschaftliche Einfuhr von Cannabis in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis: BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2024 - 5 StR 623/23 Rn. 25).

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 StPO) stünde einer etwaigen Verschärfung des Schuldspruchs nicht entgegen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. November 2024 - 3 StR 301/24 Rn. 20;… vom 6. Juni 2024 - 2 StR 357/23 Rn. 7 und vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24 Rn. 14).

  • BGH, 25.03.2026 - 4 StR 639/25

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung in Strafaussprüchen auf Revision des …

    Hierbei handelt es sich um eine Qualifikation, die Ausdruck im Urteilstenor finden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 14.01.2025 - 2 StR 523/24

    Konkurrenzen (Tateinheit: Einfuhr von Cannabis, Handeltreiben mit Cannabis; …

    Eine Notwendigkeit, die Einfuhr von Cannabis in nicht geringer Menge im Schuldspruch besonders zum Ausdruck zu bringen, besteht für den Bereich des Konsumcannabisgesetzes im Unterschied zu dem des Betäubungsmittelgesetzes deshalb nicht (BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24, Rn. 10; vom 16. Juli 2024 - 5 StR 296/24, NStZ-RR 2024, 313 f., …und vom 26. November 2024 - 3 StR 428/24, Rn. 8).
  • BGH, 17.07.2024 - 2 StR 127/24

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr, gleiche Strafrahmen)

    Im Anwendungsbereich des Konsumcannabisgesetzes sind die Strafrahmen indes gleich, vgl. § 34 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, so dass die Notwendigkeit, in Ausnahme zum allgemeinen Grundsatz die Einfuhr gegenüber dem Handeltreiben hervorzuheben, wenn sie sich auf eine nicht geringe Menge bezieht, nicht mehr gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24).
  • BGH, 11.09.2024 - 4 StR 317/24

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr von Cannabis)

    Die erhöhte Strafbarkeit des Einfuhrvorgangs (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die Grund für eine tateinheitliche Verurteilung mit dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 BtMG) ist, wurde nicht in das Konsumcannabisgesetz übernommen (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 296/24 Rn. 5 f.; Beschluss vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 30.07.2024 - 2 StR 71/24

    Handeltreiben mit Cannabis; Einfuhr von Cannabis (Anstiftung: Konkurrenzen, …

    Im Anwendungsbereich des Konsumcannabisgesetzes laufen die Strafrahmen indes gleich (vgl. § 34 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG), so dass die Notwendigkeit, in Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz die Einfuhr gegenüber dem Handeltreiben hervorzuheben, wenn beide sich auf eine nicht geringe Menge beziehen, nicht gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24, Rn. 5 ff.).
  • BGH, 24.09.2024 - 4 StR 158/24

    Handeltreiben mit Cannabis

    Dies gilt auch dann, wenn sich die Einfuhr wie hier auf eine nicht geringe Menge Cannabis bezieht, da § 34 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG und § 34 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG denselben Strafrahmen aufweisen (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2024 - 5 StR 296/24 Rn. 7 ff.; Beschluss vom 22. Mai 2024 - 2 StR 41/24 Rn. 5 f.).
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