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Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,40562
BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23 (https://dejure.org/2023,40562)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2023 - 2 StR 420/23 (https://dejure.org/2023,40562)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2023 - 2 StR 420/23 (https://dejure.org/2023,40562)
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  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 46 StGB; § 73c StGB
    Diebstahl (Konkurrenzen: Tateinheit, Tatmehrheit); Strafzumessung (ausländische Verurteilungen); Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23
    a) Noch zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c S. 1 StGB an § 73 Abs. 1 StGB anknüpft und voraussetzt, dass der Täter durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt hat, ihm also ein Vermögenswert unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315; Beschlüsse vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22; vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 je mwN).

    b) Die Strafkammer hat auch nicht in den Blick genommen, dass eine den Wert der entwendeten Fahrzeuge übersteigende Einziehung von Wertersatz hinsichtlich der vom Angeklagten S. erlangten Provision dann ausscheidet, wenn er diese als seinen Anteil an der an die Hintermänner zuvor abgelieferten Tatbeute (Fahrzeuge) erhielt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20, 21).

  • BGH, 14.03.1969 - 2 StR 64/69

    Diebstahlsvorsatz nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23
    Dass es den Tätern nur gelang, eine im versperrten Kofferraum dieses Fahrzeugs befindliche Werkzeugtasche im Wert von 100 EUR wegzunehmen, rechtfertigt nicht die Annahme eines tateinheitlich mit dem vollendeten auch versuchten Diebstahls; der Wegnahme der Tasche liegt keine erneute Entschließung zugrunde, etwas Anderes zu stehlen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351).
  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Berechnung der …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23
    Der - insoweit von der konkurrenzrechtlichen Bewertung unabhängige (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23 Rn. 14) - für die Bemessung der Einheitsjugendstrafe zugrunde gelegte Unrechts- und Schuldgehalt liegt im Fall 4 der Urteilsgründe zutreffend darin, dass die Entwendung eines Fahrzeugs, das einen den Wert der Werkzeugtasche bei Weitem übersteigenden Wert in Höhe von 125.000 Euro hatte, beabsichtigt war, in den tateinheitlich zu bewertenden Fällen 1 und 2 die Entwendung von zwei hochwertigen Fahrzeugen, von denen die Wegnahme eines Fahrzeugs auch gelang.
  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 343/22

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi Falsche Polizeibeamte); Abgrenzung …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23
    a) Noch zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c S. 1 StGB an § 73 Abs. 1 StGB anknüpft und voraussetzt, dass der Täter durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt hat, ihm also ein Vermögenswert unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315; Beschlüsse vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22; vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 je mwN).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16

    Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23
    Damit bestand ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang, auf Grund dessen sich das gesamte Verhalten des Angeklagten bei natürlicher Betrachtungsweise als einheitliches Tun erweist; dieser Zusammenhang verbindet die einzelnen Tathandlungen zu einer natürlichen Handlungseinheit, so dass die beiden Straftaten zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16 Rn. 5).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 508/18

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23
    b) Die Strafkammer hat aber, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, nicht bedacht, dass ausländische Verurteilungen zwar nicht gesamtstrafenfähig, jedoch bei der Strafzumessung - wenn auch nicht in Form eines bezifferten Strafabschlags (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. März 2023 - 1 StR 130/22 Rn. 19) - über den Gesichtspunkt des Härteausgleichs oder des Gesamtstrafübels zu beachten sind, wenn ein Gerichtsstand auch in Deutschland begründet gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, StV 2019, 603) oder das Urteil in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18, NJW 2019, 1159) verhängt wurde.
  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17

    Härtefallausgleich bei ansonsten gesamtstrafenfähigen ausländischen …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23
    b) Die Strafkammer hat aber, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, nicht bedacht, dass ausländische Verurteilungen zwar nicht gesamtstrafenfähig, jedoch bei der Strafzumessung - wenn auch nicht in Form eines bezifferten Strafabschlags (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. März 2023 - 1 StR 130/22 Rn. 19) - über den Gesichtspunkt des Härteausgleichs oder des Gesamtstrafübels zu beachten sind, wenn ein Gerichtsstand auch in Deutschland begründet gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, StV 2019, 603) oder das Urteil in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18, NJW 2019, 1159) verhängt wurde.
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 130/22

    Berücksichtigung EU-ausländischer Verurteilungen (fiktive Gesamtstrafenbildung: …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23
    b) Die Strafkammer hat aber, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist, nicht bedacht, dass ausländische Verurteilungen zwar nicht gesamtstrafenfähig, jedoch bei der Strafzumessung - wenn auch nicht in Form eines bezifferten Strafabschlags (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2023 - 1 StR 130/22 Rn. 19) - über den Gesichtspunkt des Härteausgleichs oder des Gesamtstrafübels zu beachten sind, wenn ein Gerichtsstand auch in Deutschland begründet gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 StR 599/17, StV 2019, 603) oder das Urteil in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18, NJW 2019, 1159) verhängt wurde.
  • BGH, 17.05.2022 - 6 StR 156/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: faktische bzw. …

    Auszug aus BGH, 23.11.2023 - 2 StR 420/23
    a) Noch zutreffend ist die Strafkammer davon ausgegangen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c S. 1 StGB an § 73 Abs. 1 StGB anknüpft und voraussetzt, dass der Täter durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt hat, ihm also ein Vermögenswert unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315; Beschlüsse vom 17. Mai 2022 - 6 StR 156/22; vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20 je mwN).
  • BGH, 12.08.2026 - 5 StR 388/26
    Soweit das Landgericht die Einziehung des Wertes des von den Käufern an den Angeklagten gezahlten Bargelds als durch die Taten Erlangtes nach § 73 Abs. 1 Alt. 1, § 73c Satz 1 StGB angeordnet hat (2.650 Euro im Zuge der Tat 1, 19.600 Euro im Zuge der Tat 2), ist die weitergehende Einziehung des Wertes der dem Angeklagten von "s. " für die Beteiligung an diesen Verkäufen gezahlten "Provisionen" ausgeschlossen gewesen, wenngleich der Angeklagte die "Provisionen" nicht selbst dem von den Käufern erhaltenen Bargeld entnahm (so indes UA S. 27; vgl. BGH…, Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 StR 130/19, Rn. 11; Beschluss vom 23. November 2023 - 2 StR 420/23, Rn. 15).
  • BayObLG, 03.02.2025 - 204 StRR 24/25

    Härteausgleich, Kostenentscheidung, Strafzumessung, Ersatzfreiheitsstrafe, …

    Rn. 4 Eine konkrete Bezifferung des Härteausgleichs ist nicht erforderlich (BGH…, Beschluss vom 19.11.2024 - 5 StR 557/24 -, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 23.11.2023 - 2 StR 420/23 -, 204 StRR 24/25 - Seite 2 - juris Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 26.01.2022 - 3 StR 461/21 -, juris Rn. 7, 8).
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