Rechtsprechung
| BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 250 StGB; § 239 StGB; § 239a StGB; § 255 StGB; § 263a StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Konkurrenzen (besonders schwerer Raub; Freiheitsberaubung; erpresserischer Menschenraub; schwere räuberische Erpressung; Computerbetrug; Tateinheit; Tatmehrheit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 239a Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 239 Abs. 1 StGB, § 239a Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Besonders schwerer Raub
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239a Abs. 1 Alt. 2
Besonders schwerer Raub - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Köln, 27.10.2022 - 101 KLs 19/22
- BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.06.2003 - 2 StR 169/03
Strafzumessung (Tatmehrheit; Tateinheiten; Schuldspruchänderung und Beschwer; …
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23
Die während des erpresserischen Menschenraubs begangenen beiden Computerbetrüge stehen mit den übrigen Taten in Tateinheit (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 2 StR 169/03, juris Rn. 2).Dies hat zur Folge, dass die während des erpresserischen Menschenraubs begangenen Taten insgesamt mit diesem in Tateinheit stehen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 2 StR 169/03, aaO; BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2019 - AK 58/18, juris Rn. 33;… MK-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 239a Rn. 88).
Für beide wäre ein um die weiteren Verbrechen des erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer Erpressung ergänzter Schuldspruch und die daraus folgende Änderung der hier maßgeblichen Einsatzstrafen im Fall 17 der Urteilsgründe von größerer Beschwer, als die unzutreffende Annahme von Tatmehrheit für den Computerbetrug in den beiden genannten Fällen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 2 StR 169/03, aaO).
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23
Die Angeklagten haben ferner tateinheitlich auch den Tatbestand des § 239a Abs. 1 Alt. 2 StGB verwirklichte sowie tateinheitlich hierzu eine weitere besonders schwere räuberische Erpressung begangen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 3 StR 115/10, NStZ 2011, 213), indem sie sich zunächst des Nebenklägers bemächtigten und ihm im weiteren Verlauf sowohl die PIN der EC- wie auch der Kreditkarte abpressten (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333 ff.; Beschluss vom 27. September 2016 - 5 StR 365/16, juris;… vgl. auch Beschluss vom 19. Mai 2020 - 6 StR 85/20, juris Rn. 4). - BGH, 19.05.2020 - 6 StR 85/20
Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: Vermögensgefährdung bei Kenntnis der …
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23
Die Angeklagten haben ferner tateinheitlich auch den Tatbestand des § 239a Abs. 1 Alt. 2 StGB verwirklichte sowie tateinheitlich hierzu eine weitere besonders schwere räuberische Erpressung begangen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 3 StR 115/10, NStZ 2011, 213), indem sie sich zunächst des Nebenklägers bemächtigten und ihm im weiteren Verlauf sowohl die PIN der EC- wie auch der Kreditkarte abpressten (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333 ff.; Beschluss vom 27. September 2016 - 5 StR 365/16, juris; vgl. auch Beschluss vom 19. Mai 2020 - 6 StR 85/20, juris Rn. 4).
- BGH, 18.09.2002 - 2 StR 266/02
Ausnutzen einer Bemächtigungslage; Verwenden einer Waffe iSd § 250 Abs. 2 Nr. 1 …
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23
Die Verwirklichung des erpresserischen Menschenraubs lässt hier die tateinheitliche Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB) unberührt, da letztere über die in § 239a Abs. 1 StGB vorausgesetzte Einschränkung der persönlichen Fortbewegungsfreiheit des Opfers zeitlich erheblich hinausging und daher einen eigenständigen Unrechtsgehalt aufwies (vgl. Senat, Urteil vom 18. September 2002 - 2 StR 266/02, NStZ-RR 2003, 45 f.). - BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09
Rechtsfehlerhaft bemessene Dauer des Vorwegvollzugs; unzulässige Beschränkung des …
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23
Die Beschränkung der Revision durch den Angeklagten B., mit der er seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom Rechtsmittelangriff ausnehmen will, ist unwirksam, da er sich im Übrigen mit der Sachbeschwerde gegen den gesamten Schuldspruch richtet und die Feststellung einer Symptomtat unerlässliche Voraussetzung der Maßregelanordnung ist (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. August 2009 - 2 StR 302/09, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2010 - 4 StR 504/09, juris Rn. 4). - BGH, 18.05.2010 - 3 StR 115/10
Räuberische Erpressung; erpresserischer Menschenraub; Konkurrenzen …
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23
Die Angeklagten haben ferner tateinheitlich auch den Tatbestand des § 239a Abs. 1 Alt. 2 StGB verwirklichte sowie tateinheitlich hierzu eine weitere besonders schwere räuberische Erpressung begangen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 3 StR 115/10, NStZ 2011, 213), indem sie sich zunächst des Nebenklägers bemächtigten und ihm im weiteren Verlauf sowohl die PIN der EC- wie auch der Kreditkarte abpressten (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333 ff.; Beschluss vom 27. September 2016 - 5 StR 365/16, juris;… vgl. auch Beschluss vom 19. Mai 2020 - 6 StR 85/20, juris Rn. 4). - BGH, 26.08.2009 - 2 StR 302/09
Rechtsfehlerhafte Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Symptomtat)
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23
Die Beschränkung der Revision durch den Angeklagten B., mit der er seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt vom Rechtsmittelangriff ausnehmen will, ist unwirksam, da er sich im Übrigen mit der Sachbeschwerde gegen den gesamten Schuldspruch richtet und die Feststellung einer Symptomtat unerlässliche Voraussetzung der Maßregelanordnung ist (vgl. Senat, Beschluss vom 26. August 2009 - 2 StR 302/09, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 9. Januar 2010 - 4 StR 504/09, juris Rn. 4). - BGH, 17.01.2019 - AK 58/18
Haftprüfung bei Untersuchungshaft gegen Mittäter einer gewaltsamen Entführung: …
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23
Dies hat zur Folge, dass die während des erpresserischen Menschenraubs begangenen Taten insgesamt mit diesem in Tateinheit stehen (vgl. Senat…, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 2 StR 169/03, aaO; BGH, Beschluss vom 17. Januar 2019 - AK 58/18, juris Rn. 33;… MK-StGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 239a Rn. 88). - BGH, 27.09.2016 - 5 StR 365/16
Nichtbeschwerung des Angeklagten durch die gerichtliche Würdigung als …
Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 44/23
Die Angeklagten haben ferner tateinheitlich auch den Tatbestand des § 239a Abs. 1 Alt. 2 StGB verwirklichte sowie tateinheitlich hierzu eine weitere besonders schwere räuberische Erpressung begangen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 3 StR 115/10, NStZ 2011, 213), indem sie sich zunächst des Nebenklägers bemächtigten und ihm im weiteren Verlauf sowohl die PIN der EC- wie auch der Kreditkarte abpressten (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 197/04, NStZ-RR 2004, 333 ff.; Beschluss vom 27. September 2016 - 5 StR 365/16, juris;… vgl. auch Beschluss vom 19. Mai 2020 - 6 StR 85/20, juris Rn. 4).
- BGH, 08.07.2026 - 1 StR 95/26
Änderung des Schuldspruchs des Urteils des LG in Verurteilung des Angeklagten …
Die Dauer der Freiheitsentziehung überschritt mithin messbar den für die Begehung der Geiselnahme und des erpresserischen Menschenraubs erforderlichen Zeitraum (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 1. März 2023 - 2 StR 44/23 Rn. 10;… Urteil vom 18. September 2002 - 2 StR 266/02 Rn. 10). - BGH, 02.07.2024 - 2 StR 104/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
a) Die beiden am Nachmittag und am Abend in kurzen zeitlichen Abständen an demselben Geldautomaten getätigten Abhebungen bilden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in natürlicher Handlungseinheit stehende Teile einer einheitlichen Tat des Computerbetrugs (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2020 - 5 StR 82/20, Rn. 6…, vom 1. März 2023 - 2 StR 56/22, Rn. 52, und vom 1. März 2023 - 2 StR 44/23, Rn. 11 f.; jeweils mwN).
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