Rechtsprechung
| BGH, 22.04.2005 - 2 StR 46/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 22 StPO; § 23 StPO; § 148 a Abs. 2 Satz 1 StPO
Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung; Rechtsfehler); Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 22 Nr. 4; ; StPO § 23; ; StPO § 27 Abs. 1; ; StPO § 148 a Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die Zurückweisung eines Richters am Bundesgerichtshof wegen Besorgnis der Befangenheit; Befangenheit eines Richters wegen abweichender revisionsrechtlicher Rechtsauffassung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 22 Nr. 4 § 24
Befangenheit aufgrund Vorbefassung durch den Richter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.04.2005 - 2 StR 46/05
- BGH, 22.06.2005 - 2 StR 46/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus BGH, 22.04.2005 - 2 StR 46/05
Darüber hinaus stellt die richterliche Vortätigkeit weder einen Ausschlußgrund dar noch vermag sie als solche die Befangenheit eines Richters zu begründen (vgl. BGHSt 21, 334, 341).
- LG Braunschweig, 08.06.2011 - 2 KLs 63/10
Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4141 Anm. Ziff. 3 VV RVG entsteht immer bei …
Die Beurteilung der Frage, ob eine Hauptverhandlung durchgeführt worden wäre, setzt dabei als Prüfungsgrundlage nicht nur voraus, dass die Revision begründet worden ist (so aber OLG Hamm, StV 2007, 482, 483 [OLG Hamm 17.08.2006 - 2 Ws 135/06]; nur als Mindestvoraussetzung genannt von KG,I NStZ 2006, 239 f; OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. März 2006 - Az.: Ws 25/06 - OLG Bamberg, Beschluss vom 22. März 2006 - Az.: 1 Ws 142/06 - KG, Beschluss vom 4. April 2006 - Az.: 4 Ws 28/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - III - 2 Ws 228/07 ); diese Beurteilung wird vielmehr in der Regel erst unter Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Staatsanwaltschaft und erst dann möglich sein, wenn das Revisionsverfahren bei dem Revisionsgericht anhängig geworden ist (KG, Beschluss vom 4. Mai 2006 - Az.: 4 Ws 57/06 - OLG Saarbrücken, JurBüro 2007, 28 f.; OLG Thüringen, Beschluss vom 30. November 2006 - Az.: 1 Ws 254/06 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2007, NStZ-RR 2007, 288 [OLG Brandenburg 14.03.2007 - 1 Ws 257/06]; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. Mai 2005 - Az.: 1 Ws 164105 - OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2006 - Az.: 1 Ws 203 /06 - und NStZ-RR 2007, 1 160 [BGH 22.04.2005 - 2 StR 46/05]; OLG Stuttgart, RPfl 2007, 284 f.).
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Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2005 - 2 StR 46/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 2 StPO
Tatsachenfeststellung durch das Revisionsgericht (Verfahrensfragen; Verhandlungsfähigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Antrags auf Einholung eines neuen psychologischen Gutachtens zur Schuldfähigkeit
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 22.04.2005 - 2 StR 46/05
- BGH, 22.06.2005 - 2 StR 46/05 (1)
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