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Rechtsprechung
   BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,20996
BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23 (https://dejure.org/2024,20996)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2024 - 2 StR 522/23 (https://dejure.org/2024,20996)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2024 - 2 StR 522/23 (https://dejure.org/2024,20996)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 34 KCanG; § 52 StGB; § 27 StGB; § 53 StGB; § 30a BtMG
    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Einfuhr, Beihilfe zum Handeltreiben, bandenmäßige Begehung, Tateinheit, Verbinden zu einer Tat, Bewertungseinheit, Tatmehrheit, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Anzahl der Beihilfehandlungen, Zahl der geförderten Haupttaten, ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (26)

  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 523/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, …

    Auszug aus BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23
    Zwar verbindet der Tatbestand des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis - wie auch im Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes - alle im Rahmen desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung einschließlich der Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589 mwN; vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19; zur neuen Rechtslage BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 2 StR 487/23).

    Indes kommt der täterschaftlichen bandenmäßigen Einfuhr von Cannabis neben der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Cannabis ein eigener Unrechtsgehalt zu, so dass Tateinheit anzunehmen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2003 - 1 StR 50/03; vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19 Rn. 4; vgl. auch BGH…, Urteil vom 23. September 1986 - 5 StR 330/86, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1;… siehe auch Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, BtMG, 10. Aufl., BtMG § 30a Rn. 24).

  • BGH, 22.08.2019 - 1 StR 267/19

    Beihilfe (individuelle Bestimmung von Tatmehrheit oder Tateinheit für den Helfers …

    Auszug aus BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23
    Sind an mehreren Taten mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, so ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, zwar für jeden Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2019 ? 1 StR 267/19, NStZ 2020, 403; vom 20. Mai 2020 - 4 StR 23/20).

    Ob bei einem Gehilfen Tateinheit oder Tatmehrheit anzunehmen ist, hängt grundsätzlich sowohl von der Anzahl der Beihilfehandlungen als auch von der Zahl der geförderten Haupttaten ab (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2019 ? 1 StR 267/19, NStZ 2020, 403).

  • BGH, 20.05.2020 - 4 StR 23/20

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …

    Auszug aus BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23
    Sind an mehreren Taten mehrere Personen als Mittäter, mittelbare Täter, Anstifter oder Gehilfen beteiligt, so ist die Frage, ob die einzelnen Taten tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen, zwar für jeden Beteiligten gesondert zu prüfen und zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2019 ? 1 StR 267/19, NStZ 2020, 403; vom 20. Mai 2020 - 4 StR 23/20).

    Wegen der Akzessorietät der Beihilfe gilt jedoch, dass dann, wenn mehrere an sich selbständige Beihilfehandlungen dieselbe Haupttat fördern, die Beihilfehandlungen zu einer Handlungseinheit und damit zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2020 - 4 StR 23/20).

  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 19/50
    Auszug aus BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23
    Mit Bezug auf den Angeklagten R. erfordert - unter Beachtung des § 358 Abs. 2 StPO - die Abänderung des Schuldspruchs dahin, dass die Fälle II.1 und II.2 der Urteilsgründe tatmehrheitlich begangen sind, die Festsetzung weiterer Einzelstrafen durch das Tatgericht (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1951 - 1 StR 19/50, NJW 1952, 274;… Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 354 Rn. 22).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …

    Auszug aus BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23
    a) Das Landgericht hat die Handlungen des Nichtrevidenten in den Fällen II.1 bis II.8 der Urteilsgründe - nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Recht rechtsfehlerfrei als bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gewürdigt - zutreffend als zueinander in Tateinheit stehend bewertet (zu §§ 29 ff. BtMG vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, NStZ-RR 2019, 250; vom 18. Dezember 2019 - 1 StR 570/19, NStZ 2020, 228; vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 378/22, NStZ-RR 2023, 78).
  • BGH, 14.04.2015 - 3 StR 627/14

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenbegriff; …

    Auszug aus BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23
    Zwar verbindet der Tatbestand des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis - wie auch im Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes - alle im Rahmen desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte vom Erwerb bis zur Veräußerung einschließlich der Einfuhr zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 3 StR 627/14, NStZ 2015, 589 mwN; vom 24. März 2020 - 4 StR 523/19; zur neuen Rechtslage BGH, Beschluss vom 16. Mai 2024 - 2 StR 487/23).
  • BGH, 10.01.2019 - 3 StR 448/18

    Tatbestandliche Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (auf …

    Auszug aus BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23
    a) Das Landgericht hat die Handlungen des Nichtrevidenten in den Fällen II.1 bis II.8 der Urteilsgründe - nach dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Recht rechtsfehlerfrei als bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gewürdigt - zutreffend als zueinander in Tateinheit stehend bewertet (zu §§ 29 ff. BtMG vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1; vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 10. Januar 2019 - 3 StR 448/18, NStZ-RR 2019, 250; vom 18. Dezember 2019 - 1 StR 570/19, NStZ 2020, 228; vom 1. Dezember 2022 - 3 StR 378/22, NStZ-RR 2023, 78).
  • BGH, 24.04.2024 - 5 StR 4/24

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach gesetzlicher …

    Auszug aus BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23
    Der Aufnahme des Zusatzes "nicht geringe Menge" in die Urteilsformel bedarf es nicht, da sich die bandenmäßige Begehungsweise nur noch auf die nicht geringe Menge bezieht (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 4/24 Rn.11).
  • BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum …

    Auszug aus BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23
    Treffen eine einheitliche Beihilfetat und mehrere Einfuhrtaten zusammen, ist die Beihilfetat als minder schweres Delikt nicht geeignet, die zugrundeliegenden Einfuhrhandlungen zu einer Tat zu verbinden (vgl. BGH…, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; a.A. noch BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147, 148 …und Beschluss vom 23. Oktober 2014 - 4 StR 377/14, NStZ 2015, 226, aufgegeben mit Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 126/19 Rn. 7).
  • BGH, 14.01.2015 - 4 StR 440/14

    Konkurrenzverhältnisse bei Betäubungsmittelstraftaten

    Auszug aus BGH, 18.06.2024 - 2 StR 522/23
    Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Haupttat um mehrere Taten handelt, die ihrerseits wiederum im Verhältnis der Tateinheit zueinander stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 4 StR 440/14, NStZ-RR 2015, 113; vom 14. Mai 2019 - 3 StR 65/19; vom 27. Juli 2022 - 1 StR 106/22).
  • BGH, 24.07.2018 - 3 StR 88/17

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von …

  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 570/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erfordernis der Eigennützigkeit: …

  • BGH, 27.07.2022 - 1 StR 106/22

    Einschleusen von Ausländern (Anwendbarkeit der allgemeinen Konkurrenzregeln für …

  • BGH, 26.10.2023 - 2 StR 225/23

    Hehlerei (Sichverschaffen: Einvernehmen mit dem Vortäter; Absetzen: Inbesitznahme …

  • BGH, 14.12.2022 - 3 StR 378/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Konkurrenzen: Tateinheit bei …

  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 65/19

    Tateinheit durch die Überlagerung von Ausführungshandlungen im …

  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 50/03

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit und Beihilfe; Einfuhr; …

  • BGH, 27.10.1964 - 1 StR 358/64

    Berücksichtigung einer für den Angeklagten günstigeren Rechtslage nach einer …

  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 398/22

    Konkurrenzen (natürliche Handlungseinheit); Einziehung des Wertersatzes von …

  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 535/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Erstreckung der Revision auf …

  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 530/11

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tatmehrheit); Beihilfe zum unerlaubten …

  • BGH, 23.10.2014 - 4 StR 377/14

    Verfall (Anforderungen an die Anordnung im Urteil); unerlaubtes Handeltreiben mit …

  • BGH, 16.05.2024 - 2 StR 487/23

    Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Bandenmäßigkeit); Unterbringung in …

  • BGH, 27.03.2007 - 5 StR 67/07

    Verwerfung der Revision

  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben …

  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 126/19

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Täterschaft bei Handeln …

  • BGH, 09.09.2024 - 2 StR 279/24

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Der Aufnahme des Zusatzes "in nicht geringer Menge" in der Urteilsformel bedarf es nicht, da sich die bandenmäßige Begehungsweise im Konsumcannabisgesetz nur noch auf die nicht geringe Menge bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 StR 522/23, Rn. 19).
  • BGH, 12.08.2025 - 2 StR 386/25

    Strafzumessung (Betäubungsmittelmenge: Abweichung von Feststellungen und …

    Rn. 2 Auf die Revisionen der Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 StR 522/23 - dieses Urteil im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte R. der bandenmäßigen Einfuhr von Cannabis in Tateinheit mit Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Cannabis in zwei Fällen sowie der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Cannabis in sechs tateinheitlichen Fällen und der Angeklagte N. der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Cannabis in fünf tateinheitlichen Fällen sowie des Handeltreibens mit Cannabis schuldig ist.
  • BGH, 01.07.2025 - 2 StR 643/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Der Senat, dessen Rechtsprechung auf der Linie der neueren Rechtsprechung des 4. Strafsenats liegt (vgl. schon BGH…, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13 Rn. 4; zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 18. Juni 2024 - 2 StR 522/23, Rn. 11), hat deshalb keinen Anlass, das Verfahren betreffend Fall 7 der Urteilsgründe zur Vermeidung eines Anfrageverfahrens gemäß § 154 Abs. 2 StPO aus prozessökonomischen Gründen einzustellen.
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