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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1029
BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83 (https://dejure.org/1984,1029)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1984 - 2 StR 637/83 (https://dejure.org/1984,1029)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1984 - 2 StR 637/83 (https://dejure.org/1984,1029)
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Betrunkener Räuber

§ 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der Strafzumessungsvorschriften § 250 Abs. 3 und § 21 StGB: Feststellung des Strafrahmens vor Prüfung des § 21 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwesenheit eines Sachverständigen während der gesamten Hauptverhandlung - Ausschluss der Öffentlichkeit während der Erstattung eines Sachverständigengutachtens - Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf Grund erheblichen Alkoholgenusses - Umfassende Prüfung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 357
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.1977 - 3 StR 78/77

    Nichtberücksichtigung eines Sachverständigengutachtens bei Unkenntnis des …

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83
    Daß ein Sachverständiger nicht während der ganzen Hauptverhandlung anwesend sein muß, verkennt auch die Revision nicht (vgl. BGHSt 27, 166, 167) [BGH 30.03.1977 - 3 StR 78/77].
  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 530/51
    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83
    Dem Gericht oblag die Prüfung, ob während der Abwesenheit des Sachverständigen Einzelheiten erörtert wurden, die sein Gutachten beeinflussen konnten, und ob er deshalb über diese Einzelheiten unterrichtet werden mußte (BGHSt 2, 25, 27, 28).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes - …

    Sieht das Gesetz - wie hier bei § 250 Abs. 2 StGB - bei einer Straftat einen minder schweren Fall vor, so muß der Tatrichter im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst prüfen, ob ein solcher Fall gegeben ist (st.Rspr. vgl. BGH NStZ 1984, 357;… ferner Dreher/Tröndle § 46 StGB Rdn. 41).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 788/84

    Möglichkeit der mehrfachen Milderung des Strafrahmens

    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß das Landgericht bei der so vorgenommenen Festlegung des Strafrahmens und damit bei der Findung der Strafe rechtsfehlerhaft vorgegangen ist: Das Landgericht hätte zuerst die Frage prüfen müssen, ob ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 2 StGB gegeben ist (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79, bei Holtz MDR 1980, 104; BGH NStZ 1984, 357; Mösl NStZ 1982, 454; 1983, 161).

    Erst wenn auch die erheblich verminderte Schuldfähigkeit und die Tatsache, daß die Vergewaltigung nur versucht wurde, neben den anderen vom Landgericht angeführten Umständen für die Anwendung des § 177 Abs. 2 StGB nicht ausreichten, durfte das Landgericht vom Strafrahmen des § 177 Abs. 1 StGB ausgehen und diesen gemäß §§ 21, 23, 49 Abs. 1 StGB mildern (BGH NStZ 1984, 357).

  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 327/99

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; Bestimmung des Strafrahmens bei …

    Dies war im Ausgangspunkt noch zutreffend (vgl. BGH NStZ 1987, 72; NStZ 1984, 357; BGH Beschlüsse vorn 23. Juli 1997 - 3 SI:R 324/97 - und 5. April 1995 - 3 StR 110/95).
  • BGH, 09.11.1994 - 3 StR 421/94

    Öffentliches Interesse - Antragsdelikt - Anklageerhebung - Minder schwerer Fall - …

    Sieht das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vor, so muß der Tatrichter im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst prüfen, ob ein solcher Fall gegeben ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH NStZ 1984, 357;… BGHR StGB vor § 1 m.F. Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86

    Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Die Ausführungen lassen besorgen, daß die Strafkammer übersehen hat, bei gesetzlich vertypten Milderungsgründen, wie den §§ 27, 30 Abs. 2 StGB, das Vorhandensein auch dieses Milderungsgrundes als solches mit in die Prüfung einzubeziehen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH NStZ 1984, 357; Urteile des Senats vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86 und vom 8. Oktober 1986 - 3 StR 368/86).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 30/87

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles - Anforderungen an …

    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der Regelstrafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht er einen minder schweren Fall, so ist zu entscheiden, ob der dann niedrigere Strafrahmen, falls § 50 StGB nicht entgegensteht, noch einmal gemäß § 49 StGB herabzusetzen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 357; 1983, 407; BGH, Beschluß vom 14. August 1985 - 3 StR 287/85 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1994 - 2 StR 306/94

    Verminderte Steuerungsfähigkeit - Alkoholeinfluß - Strafmilderung

    Der Senat weist ergänzend darauf hin, daß dann, wenn die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen und ausreichende Gründe für eine Versagung der Strafmilderung nicht festzustellen sind, das Tatgericht zu prüfen hat, ob der Strafrahmen für den minder schweren Fall oder der des § 49 Abs. 1 StGB anzuwenden ist (vgl. z.B. BGH NStZ 1984, 357;… BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung unvollständige 5).
  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 394/85

    Gemilderter Strafrahmen - Minder schwerer Fall - Verminderte Schuldfähigkeit - …

    Es hat aber nicht erkennen lassen, ob es sich der Möglichkeit bewußt war, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BGH bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 S:GB ein minder schwerer Fall allein auf Grund der erheblich verminderten Schuldfähigkeit bejaht werden kann (vgl. aus letzter Zeit BGH, NStZ 1984, 262; BGH, bei Müller, NStZ 1985, 158 und bei Mösl, NStZ 1984, 162 sowie NStZ 1983, 161; ferner zur Strafrahmenwahl bei § 250 StGB BGH, NStZ 1984, 357).
  • BGH, 14.08.1985 - 3 StR 287/85

    Weitere Herabsetzung eines Strafrahmens bei Vorliegen eines minder schweren Falls

    Verneint der Tatrichter einen minder schweren Fall, so gilt der Regelstrafrahmen mit den gesetzlich vorgesehenen Milderungsmöglichkeiten; bejaht er einen minder schweren Fall, so ist zu entscheiden, ob der dann niedrigere Strafrahmen, falls § 50 StGB nicht entgegensteht, noch einmal gemäß § 49 StGB herabzusetzen ist (BGH NStZ 1984, 357; BGH NStZ 1983, 407; BGH bei Mösl NStZ 1984, 158, 159; BGH bei Holtz MDR 1980, 104).
  • OLG Hamm, 09.09.2001 - 4 Ss 775/01

    Aufhebung, Berufungsbeschränkung unwirksam, Rechtsmittelbeschränkung, …

    Dies mag im Ausgangspunkt noch zutreffend sein (vergl. BGH NStZ 1987, 72; 1984, 357).
  • OLG Köln, 11.02.2000 - Ss 616/99

    Prüfungsumfang bei möglichem Vorliegen eines minder schweren Falles

  • BGH, 05.04.1995 - 3 StR 110/95

    Strafzumessung - Strafänderung - Strafänderungsgrund - Strafmilderung - Minder …

  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 329/92

    Maßstab bei Bewertung einer Beihilfe als besonders schweren Fall - …

  • BGH, 04.02.1988 - 4 StR 690/87

    Minder schwerer Fall der räuberischen Erpressung bei hohem Alkoholkonsum - …

  • BGH, 24.10.1986 - 3 StR 467/86

    Prüfung eines minder schweren Falls bei einer Beihilfetat

  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90

    Erfordernis der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in der …

  • BayObLG, 10.02.2003 - 4St RR 12/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Mindestschuldfeststellungen beim Gehilfen, Minder …

  • BGH, 01.03.1989 - 3 StR 6/89

    Pflicht des Tatrichters zur Prüfung eines im Gesetz vorgesehenen minder schweren …

  • BGH, 08.12.1987 - 1 StR 587/87

    Anforderungen an minder schweren Fall bei verminderter Schuldfähigkeit - …

  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 277/92

    Anforderungen an die Würdigung eines möglichen minder schweren Falls im Urteil

  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 138/92

    Überprüfung des Vorliegens eines "minder schweren Falls" durch den Tatrichter - …

  • BGH, 26.07.1989 - 2 StR 325/89

    Anwendbarkeit eines Strafrahmens bei Strafmilderung

  • BGH, 19.12.1986 - 3 StR 555/86

    Pflicht des Tatrichters zur Einbeziehung eines gesetzlich vertypten …

  • BGH, 07.08.1985 - 2 StR 335/85

    Strafbarkeit wegen versuchten schweren Raubes - Vorliegen eines minder schweren …

  • BayObLG, 30.01.1997 - 4St RR 5/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bestimmung und Wahl des Strafrahmens bei minder …

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