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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1953 - 2 StR 863/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,3231
BGH, 23.01.1953 - 2 StR 863/52 (https://dejure.org/1953,3231)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1953 - 2 StR 863/52 (https://dejure.org/1953,3231)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1953 - 2 StR 863/52 (https://dejure.org/1953,3231)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • RG, 19.11.1920 - II 1176/20

    Schließt das Wort "wissentlich" in § 257 StGB. den bedingten Vorsatz aus?

    Auszug aus BGH, 23.01.1953 - 2 StR 863/52
    Es stellt dann aber (UA S 19 Mitte) fest, die Angeklagte habe gewusst, dass die Wegschaffung des rotgetupften Kleides aus dem Hause B.platz ... eine Überführung und damit Bestrafung der Christine B. erschweren, ja vereiteln konnte, und fährt dann fort: "Durch ihr Verhalten hat die Angeklagte zu erkennen gegeben, dass sie diesen Erfolg gekannt und gebilligt hat." Hiernach fehlt eine klare, widerspruchsfreie Feststellung dahin, dass die Begünstigungshandlung(en) der Angeklagten von der Absicht der Strafvereitelung getragen war(en), sie also um dieses Erfolges willen tätig geworden ist (RGSt 55, 126); ihr Förderungswille, verbunden mit der Billigung des für möglich gehaltenen Erfolges, allein genügt nicht.
  • BGH, 06.06.1977 - 3 StR 160/77

    Zurückverweisung an ein Schwurgericht im Rahmen der Zuständigkeitsverteilung - …

    Es lag in Ermessen des Revisionsgerichts, ob es in einem Fall wie dem vorliegenden das Verfahren an eine Strafkammer oder wiederum an das Schwurgericht zurückverweisen wollte (…vgl. Sax in KMR, StPO, 6. Aufl. § 354 Anm. 6 e; Eb. Schmidt, StPO, §§ 353-355 Rdn 31;… Meyer a.a.O. § 354 Anm. II 6;… Kleinknecht, StPO, 33. Aufl. § 354 Rdn 19; BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - 2 StR 125/76, vom 24. September 1957 - 1 StR 243/57 - und vom 23. Januar 1953 - 2 StR 863/52).
  • BGH, 29.11.1989 - 2 StR 571/89

    Möglichkeit des Fortbrennens aus eigener Kraft - Brennen von für den …

    Gemäß § 354 Abs. 3 StPO kann der Senat die Sache an das Schöffengericht Aachen zurückverweisen (vgl. Senatsurteil vom 23. Januar 1953 - 2 StR 863/52 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1953, 273 f).".
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 743/76

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit - Unbewusstes Handeln bei stark erhöhtem …

    Gemäß § 354 Abs. 3 StPO hat der Senat die Sache an den Strafrichter zurückverwiesen, dessen Zuständigkeit gemäß § 25 Nr. 3 GVG auch ohne Antrag der Staatsanwaltschaft durch Zurückverweisung begründet werden kann (BGH, Urteil vom 23. Januar 1953 - 2 StR 863/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273, 274 zu dem gleichlautenden § 25 Nr. 2 c GVG a.F.).
  • BGH, 19.01.1960 - 1 StR 680/59

    Rechtsmittel

    Da der Grund für die bisherige Zuständigkeit der Strafkammer (§§ 74 Abs. 1, 24 Abs. 1 Nr. 2 GVG) offensichtlich weggefallen ist, nachdem der Angeklagte in den übrigen Fällen freigesprochen wurde und das Urteil insoweit rechtskräftig ist, wird die Rache zur neuen Verhandlung und Entscheidung entsprechend der Vorschrift des § 354 Abs. 3 StPO an das örtlich zuständige Amtsgericht - Einzelrichter - zurückverwiesen (vgl. §§ 24, 25 Nr. 2 c GVG; RGSt 63, 71; 72; BGH 2 StR 863/52 vom 23. Januar 1953, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1953, 273, 274 [BGH 23.01.1953 - 2 StR 863/52] und BGH 1 StR 243/57 vom 24. September 1957).
  • BGH, 24.09.1957 - 1 StR 243/57

    Rechtsmittel

    Insoweit ist das Urteil daher mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen, und zwar, da der Grund für die bisherige Zuständigkeit des Schwurgerichts (vgl. § 80 GVG) wegen der rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens gegen den wegen versuchten Totschlags verurteilten früheren Angeklagten K. nunmehr weggefallen ist, entsprechend der Kannvorschrift des § 354 Abs. 3 StPO an das örtlich zuständige Amtsgericht - Einzelrichter - (vgl. §§ 24, 25 Nr. 2 c GVG; RGSt 63, 71, 72; BGH 2 StR 863/52 vom 23. Januar 1953 und 5 StR 391/53 vom 24. November 1953, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1953, 273 und 1954, 152).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 635/53

    Rechtsmittel

    Es erscheint zweckmässig, die Sache gemäß § 26 GVG n.F. § 40 JGG an das Jugendschöffengericht zurückzuverweisen, da der Beschwerdeführer von der Anklage wegen zweier Verbrechen gegen § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB freigesprochen worden ist und nur noch das Vergehen gegen § 185 StGB den Gegenstand des Verfahrens bildet (vgl Urteil des BGH 2 StR 863/52 vom 23. Januar 1953 = MDR 1953, 273 f).
  • BGH, 24.11.1953 - 5 StR 394/53

    Rechtsmittel

    Diese in der jetzigen Lage des Verfahrens nicht mehr erfüllbare Voraussetzung ist jedoch nicht erforderlich, wenn das Revisionsgericht die Sache nach § 354 Abs. 3 StPO zurückverweist (vgl dasUrteil vom 23.1.1953 - 2 StR 863/52 - bei Dallinger MDR 1953, 273, 274 f [BGH 23.01.1953 - 2 StR 863/52]ür den ähnlichen Fall einer Zurückverweisung an den Amtsrichter statt an das Schöffengericht).
  • BGH, 02.12.1958 - 1 StR 500/58

    Rechtsmittel

    Dieser Widerspruch führt zur Aufhebung des Urteils im Falle A 3. Da nunmehr über kein Verbrechen mehr zu entscheiden ist, für dessen Aburteilung das Schwurgericht zuständig ist, verweist der Senat das Verfahren an die Strafkammer (§ 354 Abs. 3 StPO; vgl. RGSt 70, 338, 341; BGH u.a. 2 StR 863/52 vom 23. Januar 1953 und 5 StR 394/53 vom 24. November 1953, mitgeteilt von Dallinger in MDR 1953, 273 bezw. 1954, 152).
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