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Rechtsprechung
   BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,36594
BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24 (https://dejure.org/2024,36594)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2024 - 2 StR 87/24 (https://dejure.org/2024,36594)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2024 - 2 StR 87/24 (https://dejure.org/2024,36594)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 34 KCanG; § 53 StGB
    Handeltreiben mit Cannabis (Handeltreiben: Betäubungsmittelgesetz, Anbauen, Anbauvorgänge, Konkurrenzen, Tatmehrheit; geringe Menge)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24
    Der Anbau zum Zweck der gewinnbringenden Veräußerung ist Handeltreiben, wobei gesonderte Anbauvorgänge, die auf die gewinnbringende Veräußerung der dadurch erzeugten Betäubungsmittel abzielen, grundsätzlich als für sich selbständige, zueinander in Tatmehrheit stehende Taten des Handeltreibens zu bewerten sind (vgl. BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101;… vom 2. November 2022 - 6 StR 239/22, NStZ 2023, 681 Rn. 9;… Beschlüsse vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, NJW 2011, 1461 Rn. 4;… vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11 Rn. 4, NStZ 2012, 43).

    Auch die Anbauvorgänge, bei denen es nach den Feststellungen zu Missernten gekommen ist, erfüllen den Tatbestand des Handeltreibens, da der Anbau auf die gewinnbringende Veräußerung der herzustellenden Betäubungsmittel zielte (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, aaO, S. 102).

  • BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24

    Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24
    Sowohl für die Abgrenzung zur nicht geringen Menge - der Grenzwert, ab dem eine nicht geringe Menge vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weiterhin bei 7, 5 Gramm THC anzusetzen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23; vom 6. Mai 2024 - 4 StR 5/24; vom 15. Mai 2024 - 6 StR 73/24) - als auch für den Schuldumfang ist bei der Strafzumessung die Menge an Wirkstoff maßgeblich, die mit dem Anbau letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20, Rn. 8 mwN).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24
    Der dem Betäubungsmittelgesetz entnommene Begriff des Handeltreibens umfasst jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256).
  • BGH, 15.07.2010 - 4 StR 164/10

    Unterschlagung (keine Zueignung bei Absicht, den Eigentümer ärgern zu wollen); …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24
    Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Landgericht bei Anwendung der milderen Strafrahmen des § 34 KCanG zu niedrigeren Einzelstrafen und einer milderen Gesamtstrafe gelangt wäre, zumal es das Verschlechterungsverbot zu beachten hatte und damit die Summe der Einzelstrafen für konkurrenzrechtlich richtig als tatmehrheitlich begangen zu bewertende Fälle nicht höher sein durfte als die im ersten Rechtsgang verhängten Einzelstrafen für dort als eine Tat bewertete Fälle (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10, Rn. 15).
  • BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24
    Sowohl für die Abgrenzung zur nicht geringen Menge - der Grenzwert, ab dem eine nicht geringe Menge vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weiterhin bei 7, 5 Gramm THC anzusetzen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23; vom 6. Mai 2024 - 4 StR 5/24; vom 15. Mai 2024 - 6 StR 73/24) - als auch für den Schuldumfang ist bei der Strafzumessung die Menge an Wirkstoff maßgeblich, die mit dem Anbau letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20, Rn. 8 mwN).
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24
    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18 - mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24
    Aufgrund der umfassenden Kognitionspflicht des Tatrichters hätte die Strafkammer auch diese Taten aburteilen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 280/09, Rn. 18).
  • BGH, 06.05.2024 - 4 StR 5/24

    Handeltreiben mit Cannabis (Handeltreiben: Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24
    Sowohl für die Abgrenzung zur nicht geringen Menge - der Grenzwert, ab dem eine nicht geringe Menge vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weiterhin bei 7, 5 Gramm THC anzusetzen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23; vom 6. Mai 2024 - 4 StR 5/24; vom 15. Mai 2024 - 6 StR 73/24) - als auch für den Schuldumfang ist bei der Strafzumessung die Menge an Wirkstoff maßgeblich, die mit dem Anbau letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20, Rn. 8 mwN).
  • BGH, 06.05.2024 - 2 StR 480/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: wiederholtes Auffüllen eines …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24
    Sowohl für die Abgrenzung zur nicht geringen Menge - der Grenzwert, ab dem eine nicht geringe Menge vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weiterhin bei 7, 5 Gramm THC anzusetzen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23; vom 6. Mai 2024 - 4 StR 5/24; vom 15. Mai 2024 - 6 StR 73/24) - als auch für den Schuldumfang ist bei der Strafzumessung die Menge an Wirkstoff maßgeblich, die mit dem Anbau letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20, Rn. 8 mwN).
  • BGH, 15.02.2011 - 3 StR 491/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anbau (Versuch); versuchter …

    Auszug aus BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24
    Der Anbau zum Zweck der gewinnbringenden Veräußerung ist Handeltreiben, wobei gesonderte Anbauvorgänge, die auf die gewinnbringende Veräußerung der dadurch erzeugten Betäubungsmittel abzielen, grundsätzlich als für sich selbständige, zueinander in Tatmehrheit stehende Taten des Handeltreibens zu bewerten sind (vgl. BGH, Urteile vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101;… vom 2. November 2022 - 6 StR 239/22, NStZ 2023, 681 Rn. 9; Beschlüsse vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, NJW 2011, 1461 Rn. 4;… vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11 Rn. 4, NStZ 2012, 43).
  • BGH, 12.12.2023 - 3 StR 422/23

    Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl (unmittelbares Ansetzen); Nötigung …

  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche …

  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 228/11

    Verabredung eines Verbrechens des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …

  • BGH, 15.05.2024 - 6 StR 73/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

  • BGH, 11.06.2024 - 3 StR 158/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenhandel mit Cannabis in nicht geringer Menge; …

  • BGH, 25.04.2023 - 5 StR 61/23

    Hang als Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung in einer …

  • BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20

    Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung und …

  • BGH, 10.07.2024 - 3 StR 164/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 7/01

    Antrag des Generalbundesanwalts

  • BGH, 20.06.2024 - 2 StR 449/23

    Handeltreiben mit Cannabis

  • BGH, 14.08.2024 - 5 StR 174/24

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Cannabis) nach neuer …

  • BGH, 01.08.2023 - 5 StR 201/23

    Grundsatz der Spezialität bei Auslieferung

  • BGH, 20.05.2026 - 2 StR 375/25

    Konkurrenzrechtliche Bewertung des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis

    Weiter hat das Landgericht bei seiner rechtlichen Bewertung nicht erörtert, dass bei der Durchsuchung neben ca. 30 Kilogramm in Tüten verschweißter Marihuanablüten noch im Wuchs befindliche Cannabispflanzen und Cannabissetzlinge aufgefunden wurden, was bei rechtsfehlerfreier Würdigung eine weitere Tat des bandenmäßigen Handelstreibens mit Cannabis ergeben hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 87/24, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 18.12.2024 - 1 StR 405/24

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis (milderes Gesetz nach Inkrafttreten des …

    Denn diese beruht nicht auf einer Gesetzesverletzung beim Erlass des Urteils, sondern auf einer nachträglichen, vom Senat gemäß § 354a StPO zu berücksichtigenden Rechtsänderung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 87/24 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 22.05.2025 - 2 StR 93/25

    Strafzumessung (unzulässige Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens: …

    Die Kostenbeschwerde ist mit der auch nur teilweisen Aufhebung und Zurückverweisung gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 87/24, Rn. 5 mwN).
  • BGH, 29.01.2025 - 2 StR 538/24

    Konkurrenzen (Betäubungsmittelgeschäfte auf Kommission: natürliche …

    Die Aufhebung in diesem Fall beruht nicht auf einer Gesetzesverletzung bei Erlass des Urteils, sondern auf einer nachträglichen Rechtsänderung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 2024 - 2 StR 87/24, Rn. 11;… vom 24. Oktober 2024 - 4 StR 120/24, Rn. 5, …und vom 12. November 2024 - 3 StR 217/24, Rn. 7, jew. mwN).
  • BGH, 12.03.2026 - 2 StR 440/25

    Darstellen der festgestellten Erwerbvorgänge und Verkaufsvorgänge von Cannabis …

    Die für sich rechtsfehlerfreie Kompensationsentscheidung bleibt von der Aufhebung der Gesamtstrafe unberührt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2024 - 2 StR 87/24, Rn. 4).
  • BGH, 28.01.2026 - 2 StR 702/25

    Änderung des Schuldspruchs und Wegfall der für die eingestellte Tat festgesetzten …

    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass es (hier unter Berücksichtigung der Verfahrenseinstellung im Fall III. 1. der Urteilsgründe) bei der Strafzumessung in den nunmehr als tatmehrheitlich ausgeurteilten Fällen III. 2. bis III. 14. der Urteilsgründe das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO zu beachten hatte und damit die Summe der Einzelstrafen für konkurrenzrechtlich richtig als tatmehrheitlich begangen zu bewertende Fälle nicht höher sein durfte als die im ersten Rechtsgang für die dort im Fall IV. 2. der damaligen Urteilsgründe verhängte Einzelstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2010 - 4 StR 164/10, wistra 2010, 483, 484 Rn. 15; vom 9. September 2024 - 2 StR 87/24, Rn. 9).
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