Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BDSG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BDSG § 29 Abs. 1 Nr. 2; ; BDSG § 35; ; BGB § 823 Abs. 1
- zvi-online.de
BDSG § 4, 27, 29, 35; GG Art. 1, 2, 12; UWG § 1, 3, 14; KO § 107; EGInsO Art. 103, 104
Keine Verletzung des Datenschutzes von Geschäftsführern bei Auskunft über Beteiligung an vor mehreren Jahren wegen Insolvenz gelöschter Gesellschaften - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Interessenabwägung bei Erfassung von Daten durch eine Wirtschaftsauskunftei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersagung der Speicherung und Übermittlung von Daten; Abwägung des Datenerfassungsinteresses einer Wirtschaftsauskunftei und des Informationsinteresses von deren Nachfragern einerseits und der schutzwürdigen Belange einer GmbH und deren Geschäftsführer andererseits; ...
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 06.05.2002 - 5 O 12/02
- OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1410
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.12.1985 - VI ZR 244/84
Begriff der personenbezogenen Daten des Gesellschafters/Geschäftsführers; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
Das BDSG setzt diese Sphärenabgrenzung um und konkretisiert sie (BGH NJW 86, 2505, 2506).Sind insbesondere die §§ 3, 29, 35 BDSG nicht ohnehin als Spezialgesetze abschließende Regelungswerke (vgl. hierzu BGH NJW 86, 2505, 2507; 84, 1886, 1887; OLG Hamm NJW 96, 131;… Gola/Schomerus a.a.O. § 35, 25 und 26), so ist jedenfalls auch hinsichtlich theoretisch noch verbleibender anderer Anspruchsgrundlagen angesichts der in diesen Anspruchsnormen angelegten grundsätzlichen Wertungsoffenheit eine Wertung mit den nämlichen Wertungsgesichtspunkten und -gewichtungen zu treffen, welche kein anderes Ergebnis zeitigen.
- BGH, 22.05.1984 - VI ZR 105/82
Anspruch auf Bekanntgabe der Übermittlung personenbezogener Daten; Anspruch eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
Es fehlt stets für Informationen, die der Dritte nicht benötigt (BGH NJW 84, 1886, 1887;… Schaffland/Wiltfang a.a.O. § 29, 40).Sind insbesondere die §§ 3, 29, 35 BDSG nicht ohnehin als Spezialgesetze abschließende Regelungswerke (vgl. hierzu BGH NJW 86, 2505, 2507; 84, 1886, 1887; OLG Hamm NJW 96, 131;… Gola/Schomerus a.a.O. § 35, 25 und 26), so ist jedenfalls auch hinsichtlich theoretisch noch verbleibender anderer Anspruchsgrundlagen angesichts der in diesen Anspruchsnormen angelegten grundsätzlichen Wertungsoffenheit eine Wertung mit den nämlichen Wertungsgesichtspunkten und -gewichtungen zu treffen, welche kein anderes Ergebnis zeitigen.
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
Nur wenn der Zweck, zu dem die Speicherung erfolgt, mit der Belastung des Selbstbestimmungsrechtes durch eine derartige Verdatung der Personen zu vereinbaren ist und nur soweit die erfassten Daten für diesen Zweck erforderlich sind, ist die Speicherung von dem Betroffenen hinzunehmen (BVerfGE 65, 1, 45).
- BGH, 12.07.1989 - IVa ARZ (VZ) 9/88
Umfang der Einsichtnahme in das Handelsregister; Mikroverfilmung
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
bb) Zu diesen Quellen zählen Handelsregister (…Gola/Schomerus a.a.O. § 29, 16;… Mallmann a.a.O. 66; vgl. auch BGH NJW 89, 2818, 2819), aber auch Angaben aus einem nach § 107 Abs. 2 KO geführten Verzeichnis (…so BGH a.a.O. 2506; AG Wedding NJW-RR 00, 715;… vgl. weitere Nachweise bei Mallmann a.a.O. 67, derselbe aber abl.). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98
Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
Von einem solchen ist dann auszugehen, wenn beide Parteien gleichartige Waren innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen mit der Folge, dass das konkret beanstandete Wettbewerbsverhalten den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (vgl. etwa BGH WRP 01, 146 [II 1] - Immobilienpreisangaben;… Piper in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl., Einf 205, 236). - BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
In BGHZ 36, 77, 80 wird deshalb zu Recht betont, der Persönlichkeitsschutz reiche bei der gewerblichen Betätigung nicht so weit wie der Schutz des privaten Bereichs im engeren Sinn (…Mallmann a.a.O. § 29, 115 m.N.;… im Ergebnis ebenso BGH a.a.O. 2506, dort zum geschäftsführenden Alleingesellschafter einer Ein-Mann-GmbH). - BGH, 23.05.1985 - I ZR 28/83
Geistchristentum; Zulässigkeit von Zitaten aus Werken
- OLG Hamm, 04.04.1995 - 9 U 42/95
Übermittlung personenbezogener Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
Sind insbesondere die §§ 3, 29, 35 BDSG nicht ohnehin als Spezialgesetze abschließende Regelungswerke (vgl. hierzu BGH NJW 86, 2505, 2507; 84, 1886, 1887; OLG Hamm NJW 96, 131;… Gola/Schomerus a.a.O. § 35, 25 und 26), so ist jedenfalls auch hinsichtlich theoretisch noch verbleibender anderer Anspruchsgrundlagen angesichts der in diesen Anspruchsnormen angelegten grundsätzlichen Wertungsoffenheit eine Wertung mit den nämlichen Wertungsgesichtspunkten und -gewichtungen zu treffen, welche kein anderes Ergebnis zeitigen. - AG Berlin-Wedding, 04.11.1998 - 6b C 243/98
Anspruch auf Widerruf einer Schufa-Mitteilung - Bloße Kreditkündigung
Auszug aus OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02
bb) Zu diesen Quellen zählen Handelsregister (…Gola/Schomerus a.a.O. § 29, 16;… Mallmann a.a.O. 66; vgl. auch BGH NJW 89, 2818, 2819), aber auch Angaben aus einem nach § 107 Abs. 2 KO geführten Verzeichnis (…so BGH a.a.O. 2506; AG Wedding NJW-RR 00, 715;… vgl. weitere Nachweise bei Mallmann a.a.O. 67, derselbe aber abl.).
- LG Köln, 17.03.2010 - 28 O 612/09
Veröffentlichung von Schuldnerdaten im Netz
Ein solches Interesse der durch rechtsgeschäftlichen Kontakt warenkreditgebenden Wirtschaft an der Klärung und Erfassung solcher Daten ist anerkannt (OLG Stuttgart, 12.12.2002 - 2 U 103/02, NJW-RR 2003, 1410 f). - OLG Frankfurt, 26.06.2008 - 22 U 104/06
Auskunftsvertrag: Nichtverwendung öffentlich zugänglicher Informationen zur …
Eine Wirtschaftsauskunftei kann in zulässiger Weise bestimmte Quellen, z. B. öffentliche Register, sogar unabhängig vom Vorliegen der Anfrage eines Kreditgebers systematisch auswerten, um die Ergebnisse in eine Datenbank aufzunehmen (siehe OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1410 mit weiteren Nachweisen). - LG Berlin, 27.11.2013 - 10 O 125/13
Datenschutz im Rahmen von Bonitätsinformationen durch eine Wirtschaftsauskunftei: …
Der von den Klägerin zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 12.12.2002 - 2 U 103/02, NJW-RR 2003, 1410, 1411; vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17.12.1985 - VI ZR 244/84, NJW 1986, 2505) lässt sich nur entnehmen, dass Informationen, die über ein Wirtschaftsunternehmen gespeichert werden, zugleich als personenbezogene Daten über dessen Gesellschafter und Geschäftsführer anzusehen sein können.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 3 AUB 88; § 2 Abs. 4 AUB 88; § 7 Abs. 1 (1) AUB 88
Kein Unfallversicherungsschutz für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen; Unfallversicherungsschutz für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen; Fristgerechte ärztliche Feststellung einer Invalidität; Berufung auf das Fristversäumnis als Verstoß ... - Wolters Kluwer
Kein Unfallversicherungsschutz für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen; Unfallversicherungsschutz für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen; Fristgerechte ärztliche Feststellung einer Invalidität; Berufung auf das Fristversäumnis als Verstoß ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 15.03.2002 - 13 O 2158/01
- OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96
Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02
Rn. 23 Auch aus keiner der anderen zur Akte gereichten ärztlichen Stellungnahmen (Dr. med. xxx vom 15.01.2000, Dr. xxx vom 20.10.1997 und Dr. xxx ergeben sich konkrete ärztliche Feststellungen dazu, dass der Unfall innerhalb der Jahresfrist zu unveränderlichen Gesundheitsschäden auch aufgrund der Sehstörungen geführt hat. Die vom Kläger zitierte Entscheidung des BGH vom 19.11.1997 ( VersR 1998, 175, 176 [BGH 19.11.1997 - IV ZR 348/96]) greift daher nicht. - OLG Hamm, 12.01.1990 - 20 U 189/89
Voraussetzungen für die Zahlung einer Invaliditätsentschädigung aus der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02
Rn. 16 Die Frist für den Eintritt der Invalidität und die Frist für die ärztliche Feststellung sind formelle Anspruchsvoraussetzungen, die die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzen, ohne dass es auf ein Verschulden des Versicherungsnehmers ankommt (BGH, VersR 1978, 1038; OLG Hamm, VersR 1990, 1344). - OLG Köln, 09.11.1988 - 5 W 95/88
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02
Außerdem kann die ärztliche Stellungnahme ohnehin nicht nach Fristablauf in Form einer späteren Zeugenaussage nachgeholt werden, weil dadurch ärztliche Feststellungen über die Invalidität erst getroffen werden sollen, die bereits innerhalb der 15-Monatsfrist hätten getroffen werden müssen (vgl. OLG Köln, VersR 1989, 352;… Grimm, a.a.O., § 7, Rdn. 9). - OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 24 U 52/91
Verspätete Geltendmachung einzelner Symptomenkreise
Auszug aus OLG Oldenburg, 21.08.2002 - 2 U 103/02
Liegen mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Beeinträchtigungen vor, so sind für die Versicherungsleistung nur diejenigen zu berücksichtigen, die fristgerecht als invaliditätsbegründend ärztlich festgestellt worden sind (vgl. OLG Frankfurt, r+s 1993, 117).
- BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03
Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …
Entgegen der Auffassung der Revision zeigt auch die jüngere Rechtsprechung der Instanzgerichte nicht, daß diese Klausel unterschiedlich ausgelegt wird (vgl. OLG Köln VersR 2000, 1489 f.; OLG Frankfurt OLGR 2000, 27 ff. - mit Nichtannahmebeschluß des Senats vom 20. September 2000 - IV ZR 194/99; OLG Oldenburg r+s 2004, 34 f. mit Nichtzulassungsbeschluß des Senats vom 26. März 2003 - IV ZR 342/02; LG Landshut ZfS 1998, 23). - OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05
Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei …
Dieser Ausschlusstatbestand umfasst psychische Fehlverarbeitungen eines Geschehens nach einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung (BGH NJW-RR 2003, 881-882 ; OLG Oldenburg RuS 2004, 34-35). - OLG Köln, 25.04.2012 - 5 U 28/06
Ausschluss von Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung, da teilweise die …
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass dann, wenn mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Beeinträchtigungen vorliegen, für den Entschädigungsanspruch nur diejenigen zu berücksichtigen sind, die fristgerecht als invaliditätsbegründend festgestellt worden sind (OLG Oldenburg r + s 2004, 34; OLG Hamm NversZ 2001, 315, 316; OLG Hamm VersR 1997, 1389; OLG Frankfurt VersR 1993, 1139, 1140).
- OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 24/06
Versicherungsrecht: Ausschluss von Leistungen aus privater Unfallversicherung bei …
Liegen - wie hier - mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende Beeinträchtigungen (nämlich auf orthopädischem und - nach dem streitigen Vorbringen des Klägers - auch auf urologischem Fachgebiet) vor, so sind für die Versicherungsleistung nur diejenigen zu berücksichtigen, die fristgerecht als "invaliditätsbegründend" ärztlich festgestellt und geltend gemacht worden sind (OLG Frankfurt am Main, VersR 1993, 1139 f; OLG Oldenburg, ZfS 2003, 559, 560; Landgericht Düsseldorf, RuS 1999, 436, 437). - LG Duisburg, 13.05.2022 - 6 O 245/18 Eine posttraumatische Belastungsstörung, die - wie im vorliegenden Fall - eine psychische Störung als Reaktion auf eine durch den Unfall erlittene Erkrankung darstellt, mithin zwar durch den Unfall verursacht wurde, aber ebenso durch ein anderes belastendes Ereignis hätte ausgelöst werden können, ist nach den vorgenannten Maßstäben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (so auch: OLG Oldenburg, Urteil vom 21.08.2002, 2 U 103/02, r+s 2004, 34; OLG Brandenburg, Urteil vom 27.10.2005, 12 U 87/05, BeckRS 2006, 12494; OLG Celle, Urteil vom 22.05.2008, 8 U 5/08, r+s 2008, 389; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 19.12.2008, I-4 U 30/08, juris, Rn. 17 ff.; LG Dortmund, Urteil vom 06.03.2009, 2 O 130/08, r+s 2010, 478; OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2011, 20 U 96/10, r+s 2013, 88, 89).
- LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 270/06
Berufung auf den Ablauf der Jahresfrist für die Einholung des ärztlichen …
Liegen mehrere, das Ausmaß der Invalidität beeinflussende körperliche Symptomkreise vor, so sind für die geltend gemachte Versicherungsleistung nur diejenigen ärztlichen Feststellungen zu berücksichtigen, die eine Invalidität attestieren, die der begehrten Invaliditätsleistung zugrunde liegen soll (OLG Brandenburg, Urteil vom 13.1.2006 - 4 U 24/06 - bei juris; OLG Hamm NVersZ 2000, 478; OLG Oldenburg r + s 2004, 34; OLG Frankfurt VersR 1993, 1139).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| LSG Saarland, 15.02.2006 - L 2 U 103/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".