Rechtsprechung
| OLG Celle, 24.01.2001 - 2 U 104/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Werkvertrag: Keine Hinweispflicht auf den vorherigen Verlust von Wendezinken beim Auftrag über landwirtschaftliche Häckslerarbeiten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB ; § 97 Abs. 1 ZPO ; § 708 Nr. 10 ZPO ; § 713 ZPO ; § 546 Abs. 2 S. 1 ZPO
Schadensersatz; Werkvertrag; Positive Forderungsverletzung; Beratungs- und Aufklärungspflicht ; Landwirtschaftliche Häckslerarbeiten ; Wendezinkenverlust ; Aufklärungsfrist; Beschädigungrsrisiko - Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinweispflicht des Auftraggebers landwirtschaftlicher Häckslerarbeiten gegenüber Lohnunternehmer - Aufklärungsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz; Werkvertrag; Positive Forderungsverletzung; Beratungs- und Aufklärungspflicht ; Landwirtschaftliche Häckslerarbeiten ; Wendezinkenverlust ; Aufklärungsfrist; Beschädigungrsrisiko
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 27.03.2000 - 9 O 8/00
- OLG Celle, 24.01.2001 - 2 U 104/00
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.10.1974 - VII ZR 156/72
Fürsorge- und Obhutspflicht des Auftraggebers hinsichtlich Arbeitsgerät des …
Auszug aus OLG Celle, 24.01.2001 - 2 U 104/00
Zwar kann dem Werkunternehmer ein Anspruch auf Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung zustehen, wenn der Besteller nicht alles ihm Zumutbare und Mögliche getan hat, um den Lohnunternehmer insbesondere dessen Arbeitsgeräte bei der Erbringung der vertraglichen Leistung vor Schäden zu bewahren (s. BGH BauR 1975, 64; OLG Braunschweig, VersR 1968, 204).Ihr Umfang ist vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles zu bestimmen und verlangt von dem Besteller nur diesem zumutbare Maßnahmen (BGH BauR 1975, 64).
- BGH, 24.01.2013 - VII ZR 98/12
Zur werkvertraglichen Fürsorgepflicht eines Landwirts, der einen Unternehmer mit …
Rn. 9 1. Im Rahmen des mit der Klägerin geschlossenen Werkvertrags traf die Beklagte die aus dem vertraglichen Treueverhältnis abgeleitete Pflicht (…MünchKommBGB/Busche, 6. Aufl., § 631 Rn. 108), alles ihr Zumutbare zu tun, um die Klägerin bei der Ausführung der Drescharbeiten vor Schaden zu bewahren (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24. Januar 2001 - 2 U 104/00, bei juris; OLG Braunschweig, VersR 1968, 204; LG Passau, AgrarR 1985, 241). - OLG Koblenz, 13.12.2018 - 1 U 296/18
Auf klar erkennbare Gefahren muss der Auftraggeber nicht hinweisen!
Auf allgemeine Gefahren, die regelmäßig bestehen, braucht der Besteller aber nicht hinzuweisen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24.01.2001 - 2 U 104/00 = BeckRS 2011, 6623). - OLG Köln, 07.06.2013 - 1 U 48/11
Haftung des Bestellers von Lohnarbeiten in der Landwirtschaft für Schäden an den …
Auf die allgemeinen Gefahren, die bei Routinearbeiten regelmäßig bestehen, braucht der Besteller nicht besonders zu verweisen (vgl. OLG Braunschweig, VerwR 1968, 204; OLG Celle, Urteil vom 24.01.2001 - 2 U 104/00 - , Rdnr.5, zitiert nach JURIS).
- OLG Köln, 09.03.2012 - 1 U 48/11
Obhuts- und Schutzpflichten des Bestellers einer Werkleistung
Auf die allgemeinen Gefahren, die bei Routinearbeiten regelmäßig bestehen, braucht der Besteller nicht besonders zu verweisen (vgl. OLG Braunschweig, VerwR 1968, 204; OLG Celle, Urteil vom 24.01.2001 - 2 U 104/00 - , Rdnr.5, zitiert nach JURIS). - LG Bonn, 24.06.2011 - 2 O 17/11
Schadensersatz eines Lohnunternehmers bei Beschädigung des Mähdreschers bei …
Auf Gefahren, die den Unternehmer zwangsläufig mit Übernahme des Auftrages treffen oder die bei Routinearbeiten regelmäßig entstehen, muss er hingegen nicht hinweisen (vgl. OLG Celle, 2 U 104/00, Urteil vom 24.01.2001, zitiert nach juris; OLG Braunschweig VersR 1968, 204.). - OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10
Unentgeltliches Auftragsverhältnis: Verschuldensunabhängige Haftung des …
Im Werkvertragsrecht ist insoweit anerkannt, dass der Besteller Gefahrenquellen oder gefahrerhöhende Umstände, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die er auch bei sorgfältiger Beobachtung der tatsächlichen Gegebenheiten nicht erkennen kann, vermeiden oder darauf zumindest aufmerksam machen muss (OLG Celle, Urt. v. 24.01.2001 - 2 U 104/00, zitiert nach juris; OLG Braunschweig VersR 1968, 204). - OLG Brandenburg, 28.09.2016 - 4 U 197/15
Schadensersatz für die Beschädigung eines Maishäckslers; Zerstörung einer …
Auf die allgemeinen Gefahren, die bei Routinearbeiten regelmäßig bestehen, braucht der Besteller nicht besonders hinzuweisen (so etwa OLG Celle, Urteil vom 24.01.2001 - 2 U 104/00, im Falle eines im der Durchführung der Arbeiten vorausgegangenen Jahr auf dem Acker verloren gegangenen Wendezinkens des Bestellers, bei dem eine gegenüber dem üblichen erhöhtes Risiko des Auftragnehmers verneint worden ist).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Lohn für die Reparatur eines Werkes; Stillschweigende Einigung über die Entgeltlichkeit; Fehlerhaftigkeit bei Abnahme; Pflicht zur kostenlosen Nachbesserung des Unternehmers; Anspruch auf Erstattung von Auslagen; Verletzung der Bauaufsichtspflicht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beschädigung vor Abnahme: Wessen Risiko? (IBR 2002, 186)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 27.04.2000 - 6 O 2277/99
- OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96
Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
Der Besteller braucht den darüber hinausgehenden Teil der vereinbarten Vergütung nicht zu entrichten (BGH, NJW 1998, 456, 457 m.w.N.; BGHZ 78, 352, 354, 355).Kosten, die erst durch das Schadensereignis verursacht worden sind, sind keine Auslagen im Sinne des § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BGH, NJW 1998, 456, 457).
Ein Verstoß der von dem Auftraggeber mit der Bauaufsicht beauftragten Bauleitung gegenüber dem Auftragnehmer kann daher keine Haftung hinsichtlich der vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistung begründen (BGHZ 137, 35-43; 95, 128, 131 m.w.N.).
Die Bauaufsicht im Verhältnis zu einem Auftragnehmer begründet auch keine vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber anderen Auftragnehmern oder sonstigen Drittunternehmern (BGHZ 137, 35-43).
- BGH, 06.11.1980 - VII ZR 47/80
Rechtsfolgen des Untergangs einer Bauleistung vor Abnahme
Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
Der Besteller braucht den darüber hinausgehenden Teil der vereinbarten Vergütung nicht zu entrichten (BGH, NJW 1998, 456, 457 m.w.N.; BGHZ 78, 352, 354, 355).a) § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, der die Grundregel des § 644 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Vergütungsgefahr für erbrachte Leistungen ergänzt (…MünchKomm/Soergel, 2. Aufl., § 644 Rdn. 2, § 645 Rdn. 1), gewährt dem Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch nur für die Leistungen, die er bis zum Zeitpunkt ihres Untergangs erbracht hat (BGHZ 78, 352, 354 f), nicht hingegen für deren Wiederherstellung.
Auch die gleichzeitige Beauftragung verschiedener Bauhandwerker und die dadurch bedingten wechselseitigen Einflüsse der Gewerke und Gefahren kann für sich allein die Verschiebung des Risikos auf den Bauherrn nicht rechtfertigen (vgl. BGHZ 78, 352, 354).
- BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84
Keine Haftung des Auftraggebers für den Vorunternehmer
Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
Ein Verstoß der von dem Auftraggeber mit der Bauaufsicht beauftragten Bauleitung gegenüber dem Auftragnehmer kann daher keine Haftung hinsichtlich der vom Auftragnehmer erbrachten Werkleistung begründen (BGHZ 137, 35-43; 95, 128, 131 m.w.N.).
- BGH, 30.09.1969 - VI ZR 254/67
Ersatzansprüche eines Unternehmers gegen einen anderen am Bau tätigen Unternehmer …
Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
Macht er davon keinen Gebrauch, sondern stellt er das Werk (erneut) fehlerfrei her, so hat er Anspruch auf den ursprünglich vereinbarten Werklohn - der hier schon bezahlt wurde - und kann auch nachträglich noch Abtretung der Ersatzansprüche gegen den Schädiger verlangen (vgl. BGH NJW 1970, 38, 41;… Sprau, a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 15.11.1995 - 19 U 21/95
Schadensersatzanspruch eines Auftragnehmers gegen einen am selben Bau …
Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
Hat der Unternehmer kein Eigentum am Werk oder das Eigentum an verarbeiteten Materialien durch Verbindung verloren, kann er von dem Besteller gemäß § 281 BGB oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht die Abtretung des Ersatzanspruchs verlangen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 591;… Palandt-Sprau, a.a.O. § 645 Rdn. 5). - BGH, 14.07.1994 - VII ZR 53/92
Vergabe von Erschließungsarbeiten durch Gemeinde
Auszug aus OLG Naumburg, 30.11.2000 - 2 U 104/00
Diese Voraussetzung liegt vor, wenn - wie im vorliegenden Fall - weder positiv noch negativ eine Vergütungsregelung getroffen worden ist (vgl. BGH ZfBR 1995, 16).
- OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18
VOB-Vertrag: Stillschweigende Vereinbarung der Entgeltlichkeit; …
Die Vorschrift soll zur Vermeidung von Dissensfolgen Lücken im Vertrag schließen und setzt daher voraus, dass die Vertragsparteien die Frage der Vergütung und damit der Entgeltlichkeit der Leistung weder positiv noch negativ geregelt haben (BGH, Urteil vom 14. Juli 1994 - VII ZR 53/92, BeckRS 1994, 31061173; OLG Naumburg, Urteil vom 30. November 2000 - 2 U 104/00, juris Rn. 27;… Messerschmidt/Voit/Boldt, 3. Aufl., BGB § 632 Rn. 25;… MüKoBGB/Busche, 8. Aufl., BGB § 632 Rn. 5;… Palandt/Sprau, BGB, 79. Aufl., § 632 Rn. 1).
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Rechtsprechung
| LSG Bayern, 11.04.2001 - L 2 U 104/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rente infolge einer Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall; Kausalzusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und den Gesundheitsbeeinträchtigungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 11.10.1999 - S 3 U 302/98
- LSG Bayern, 11.04.2001 - L 2 U 104/00
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus LSG Bayern, 11.04.2001 - L 2 U 104/00
Dabei bedürfen alle rechtserheblichen Tatsachen des vollen Beweises, d.h., sie müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben (vgl. BSGE 45, 285). - BSG, 30.06.1965 - 2 RU 175/63
Unfall infolge eines Arbeitsunfalls - Anwendbarkeit von § 555 RVO - …
Auszug aus LSG Bayern, 11.04.2001 - L 2 U 104/00
Der Begriff des Unfalls erfordert ein äußeres Ereignis, d.h., einen von außen auf den Körper einwirkenden Vorgang, der rechtlich wesentlich den Körperschaden verursacht hat (vgl. BSGE 23, 139).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 05.07.2000 - 2 U 104/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB §§ 677, 683, 812 ff.
Beauftragung des Bauhandwerkers durch einen Dritten
Papierfundstellen
- MDR 2000, 1373
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 2 U 104/00 |
Volltextveröffentlichung
- d-prax.de
Befestigungselement
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.03.1985 - X ZR 3/84
"Konterhauben-Schrumpfsystem"; Werbung mit Patenten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.11.2001 - 2 U 104/00
Eine Patentverletzung unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt käme hier nur in Betracht, wenn die angegriffene Ausführungsform die wesentlichen Vorteile der Erfindung in einem praktisch erheblichen Maße erreichte (vgl. z. B. BGH GRUR 1985, 520, 522 - Konterhauben-Schrumpfsystem).
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