Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel gegen Kostenurteil nach auf Kostenpunkt beschränktem Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anfechtbarkeit wenn Vollstreckungsbescheid in der Hauptsache?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer isolierten Anfechtung eines Urteils über einen bestimmten Kostenpunkt; Frage nach der Tragungspflicht für Kosten eines Mahnverfahrens; Anwendbarkeit von § 93 Zivilprozessordnung (ZPO) bei bestehenden Darlehensmängeln; Anfechtbarkeit eines Kostenpunktes ...
Verfahrensgang
- LG Halle, 14.02.2003 - 9 O 454/02
- OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- OLG Frankfurt, 25.01.1995 - 19 W 18/94
Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
Wenn aber der Schuldner auf eine Mahnung nicht reagiert und die Forderung trotz Leistungsaufforderung nicht ausgleicht, so darf der Gläubiger aus diesem Verhalten grundsätzlich auf die Notwendigkeit einer Klage schließen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62;… Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 3 a).Denn es hätte hier der Beklagten, die den Kostenvorteil nach der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen will, oblegen, im einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass sie keine Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74, 75;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 286 ZPO Rdn. 36).
Diese Darlegungs- und Beweislastverteilung folgt aus dem Ausnahmecharakter des § 93 ZPO im Verhältnis zu der Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO, nach der die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329).
Derjenige aber, der sich auf einen Ausnahmetatbestand beruft, trägt bereits nach den allgemeinen Beweisregeln die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62).
Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Beklagte eine negative Tatsache darzulegen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Naumburg JurBüro 1999, 597, 598 m. w. N.).
dd) In Anbetracht der bestehenden Darlegungsmängel bedarf es letztlich keiner abschließenden Entscheidung des Senats zu der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfrage, ob im Rahmen der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO nicht nur die Darlegungslast, sondern daneben auch die Beweislast für den fehlenden Zugang einer Leistungsaufforderung bei dem Beklagten liegt und ob letztlich die beklagte Partei das Risiko der Unaufklärbarkeit des streitigen Zugangs des Mahnschreibens zu tragen hat (vgl. bejahend OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… offen verneinend: Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. zu § 286 ZPO Rdn. 36).
- OLG Naumburg, 27.05.1999 - 7 W 38/99
Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 ZPO
Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
Gleichwohl ist es aber zulässig und geboten, für die Beurteilung der Klageveranlassung ergänzend auch das prozessuale Verhalten des Beklagten nach Klageerhebung heranzuziehen, soweit dies eine frühere Veranlassung indiziert (vgl. BGH NJW 1979, 2040, 2041; OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Köln MDR 1992, 813;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 3;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 7).Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anspruch - wie hier - von Rechts wegen zwar bereits fällig ist, dieser aber gegenüber dem Schuldner noch nicht beziffert werden konnte (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597).
Denn es hätte hier der Beklagten, die den Kostenvorteil nach der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen will, oblegen, im einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass sie keine Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74, 75;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 286 ZPO Rdn. 36).
Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Beklagte eine negative Tatsache darzulegen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Naumburg JurBüro 1999, 597, 598 m. w. N.).
- OLG Brandenburg, 21.01.1999 - 1 W 42/98
Sofortige Beschwerde bei streitigem Kostenurteil nach Einspruch gegen ein …
Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
§ 99 Abs. 1 ZPO verbietet nicht schon den isolierten Kostenangriff vermittels eines Einspruchs, weil es sich bei dem Einspruch nach §§ 338 ff ZPO nicht um ein Rechmittel im eigentlichen Sinne handelt (vgl. BGH KostRsp. Nr. 75 zu § 99 ZPO; OLG Brandenburg MDR 1999, 504;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3;… Wolst in Musialek, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 5;… Prütting in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 338 ZPO Rdn. 15;… Holch in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 699 ZPO Rdn. 65;… ders. § 700 ZPO Rdn. 20).In Rechtsprechung und Literatur ist seit langem anerkannt, dass die Rechtsmittelbeschränkung für die nach Einspruch gegen die Kostenentscheidung eines Versäumnisurteils ergangene streitige Entscheidung gilt (vgl. BGH KostRsp, ZPO § 99, Nr. 75; OLG Stuttgart, JurBüro 1981, 1894; OLG Brandenburg MDR 1999 504, 505;… Steiner in Wieczorek/Schulze, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 6;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3).
Während - jeweils für den vergleichbaren Fall der Anfechtung eines Kostenurteils nach vorangegangenen Einspruch gegen die Kostenentscheidung eines Versäumnisurteils - die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde in analoger Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO überwiegend befürwortet wird (vgl. OLG Brandenburg MDR 1999, 504, 505;… Wolst in Musialek, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 5;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3;… Putzo in Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 10; ausdrücklich offen gelassen: BGH KostRsp.
Die Beschränkung des Einspruchs erscheint auch unter prozesswirtschaftlichen Gesichtspunkten zweckmäßig, denn sie vermeidet das wenig sinnvolle Verfahren eines uneingeschränkten Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid mit dem alleinigen Ziel, im streitigen Verfahren im Rahmen der ersten mündlichen Verhandlung den Anspruch unter Verwahrung gegen die Kostenlast anzuerkennen (vgl. OLG Zweibrücken OLGZ 1971, 380, 384; OLG Brandenburg MDR 1999, 504, 505).
Dies legt es nahe, dass die streitige Kostenentscheidung nach dem Sinn und Zweck des § 99 Abs. 2 ZPO dann aber mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar ist, um die Anwendung des § 93 ZPO zur Überprüfung zu stellen, und zwar unabhängig davon, ob der Beklagte gegen das Versäumnisurteil bzw. den Vollstreckungsbescheid insgesamt Einspruch einlegt und sodann ein Anerkenntnisurteil gegen sich ergehen lässt oder ob der Beklagte seinen Einspruch von vornherein auf die Kosten des Versäumnisurteils bzw. des Vollstreckungsbescheids beschränkt, so dass ein Anerkenntnisurteil in der Sache nicht mehr ergehen kann (vgl. OLG Brandenburg MDR 1999, 504, 505).
- OLG Hamm, 18.02.1999 - 5 W 4/99
Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
Denn es hätte hier der Beklagten, die den Kostenvorteil nach der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen will, oblegen, im einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass sie keine Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74, 75;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 286 ZPO Rdn. 36).Diese Darlegungs- und Beweislastverteilung folgt aus dem Ausnahmecharakter des § 93 ZPO im Verhältnis zu der Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO, nach der die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329).
dd) In Anbetracht der bestehenden Darlegungsmängel bedarf es letztlich keiner abschließenden Entscheidung des Senats zu der in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Rechtsfrage, ob im Rahmen der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO nicht nur die Darlegungslast, sondern daneben auch die Beweislast für den fehlenden Zugang einer Leistungsaufforderung bei dem Beklagten liegt und ob letztlich die beklagte Partei das Risiko der Unaufklärbarkeit des streitigen Zugangs des Mahnschreibens zu tragen hat (vgl. bejahend OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… offen verneinend: Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. zu § 286 ZPO Rdn. 36).
- OLG Brandenburg, 17.02.1994 - 1 U 1/93
Anfechtbarkeit eines nach gegen eine einstweilige Verfügung nur wegen der Kosten …
Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
Denn auch eine Ausnahmevorschrift ist analogiefähig, wenn der Normzweck eine entsprechende Heranziehung grundsätzlich zulässt und die Interessenlage der Beteiligten jedenfalls vergleichbar erscheint (vgl. für den Fall des sog. Kostenwiderspruchs auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung: OLG Brandenburg MDR 1994, 404).Für den letztgenannten Fall ist die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen das Kostenurteil in analoger Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO überwiegend anerkannt, sofern der Antragsgegner in seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, dass er den Verfügungsantrag als solchen nicht angreift und sich lediglich gegen die Kostenbelastung zur Wehr setzen will und wenn sodann durch Urteil über die streitigen Kosten befunden wird (vgl. OLG Hamm MDR 1994, 404; OLG Koblenz JurBüro 1997, 38, 39; OLG Schleswig MDR 1979, 763, 764;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3).
Die Zulassung der sofortigen Beschwerde wird dabei in erster Linie auf die Erwägung gestützt, dass allein eine analoge Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO dem Wesen und der Zulassung des Kostenwiderspruchs entspricht und eine prozessökonomische Entscheidung des Kostenstreits erlaubt (vgl. OLG Schleswig MDR 1979, 763, 764; OLG Hamm MDR 1994, 404).
- OLG Stuttgart, 03.09.1981 - 10 U 63/81
Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
In Rechtsprechung und Literatur ist seit langem anerkannt, dass die Rechtsmittelbeschränkung für die nach Einspruch gegen die Kostenentscheidung eines Versäumnisurteils ergangene streitige Entscheidung gilt (vgl. BGH KostRsp, ZPO § 99, Nr. 75; OLG Stuttgart, JurBüro 1981, 1894; OLG Brandenburg MDR 1999 504, 505;… Steiner in Wieczorek/Schulze, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 6;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3).Hierbei ist zu berücksichtigen, dass auch bei einem Vollstreckungsbescheid die Kostenentscheidung grundsätzlich entsprechend den allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen aus der Entscheidung über die Hauptsache folgt (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1981, 1894, 1895).
ZPO § 99 Nr. 75), lehnt eine Mindermeinung die Analogie zu § 99 Abs. 2 ZPO ab (vgl. OLG Stuttgart JurBüro 1981, 1894, 1895;… Steiner in Wieczorek/Schulze, ZPO, 3. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 6).
- OLG Hamm, 09.12.1986 - 3 UF 548/86
Beweislast des Beklagten; Anerkennung der Klageforderung
Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
Denn es hätte hier der Beklagten, die den Kostenvorteil nach der Ausnahmevorschrift des § 93 ZPO für sich in Anspruch nehmen will, oblegen, im einzelnen darzulegen und zu beweisen, dass sie keine Veranlassung zur Klage gegeben hat (vgl. OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 74, 75;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 8;… Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh. § 286 ZPO Rdn. 36).Diese Darlegungs- und Beweislastverteilung folgt aus dem Ausnahmecharakter des § 93 ZPO im Verhältnis zu der Grundregel des § 91 Abs. 1 ZPO, nach der die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreites zu tragen hat (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 62; OLG Hamm MDR 1999, 956; OLG Hamm MDR 1987, 329).
- OLG Schleswig, 02.03.1979 - 6 W 29/78
Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
Für den letztgenannten Fall ist die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen das Kostenurteil in analoger Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO überwiegend anerkannt, sofern der Antragsgegner in seinem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung hinreichend deutlich zum Ausdruck bringt, dass er den Verfügungsantrag als solchen nicht angreift und sich lediglich gegen die Kostenbelastung zur Wehr setzen will und wenn sodann durch Urteil über die streitigen Kosten befunden wird (vgl. OLG Hamm MDR 1994, 404; OLG Koblenz JurBüro 1997, 38, 39; OLG Schleswig MDR 1979, 763, 764;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 99 ZPO Rdn. 3).Die Zulassung der sofortigen Beschwerde wird dabei in erster Linie auf die Erwägung gestützt, dass allein eine analoge Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO dem Wesen und der Zulassung des Kostenwiderspruchs entspricht und eine prozessökonomische Entscheidung des Kostenstreits erlaubt (vgl. OLG Schleswig MDR 1979, 763, 764; OLG Hamm MDR 1994, 404).
- BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75
Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post
Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
Doch kann sich eine entsprechende Obliegenheit aus den jeweiligen Umständen des Falles und insbesondere aus den vertraglichen Beziehungen der Parteien ergeben (vgl. BGHZ 67, 271, 278;… Heinrichs in Palandt, BGB, 63. Aufl., § 130 Rdn. 17). - BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78
Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen …
Auszug aus OLG Naumburg, 01.03.2004 - 2 U 28/03
Gleichwohl ist es aber zulässig und geboten, für die Beurteilung der Klageveranlassung ergänzend auch das prozessuale Verhalten des Beklagten nach Klageerhebung heranzuziehen, soweit dies eine frühere Veranlassung indiziert (vgl. BGH NJW 1979, 2040, 2041; OLG Naumburg JurBüro 1999, 597; OLG Köln MDR 1992, 813;… Herget in Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 3;… Belz in Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 93 ZPO Rdn. 7). - OLG Köln, 18.11.1991 - 19 W 50/91
Sofortiges Anerkenntnis nach veranlaßter Überweisung einer Geldschuld
- OLG Düsseldorf, 08.09.1992 - 7 W 53/92
Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis hinsichtlich des Anspruchs auf …
- OLG Frankfurt, 09.04.1980 - 22 W 5/80
- OLG Köln, 03.03.1982 - 2 W 13/82
- LG Freiburg, 05.12.1979 - 9 T 130/79
- OLG Düsseldorf, 05.11.1990 - 10 U 14/90
- OLG Koblenz, 28.08.1996 - 3 W 496/96
Zulässigkeit eines auf eine Kostenentscheidung beschränkten Widerspruchs; Erlass …
- LG Mannheim, 09.06.2009 - 2 O 200/08
Schriftliches Vorverfahren: Sofortiges Anerkenntnis nach Versäumnisurteil
Jedenfalls wäre § 93 ZPO wegen dieser Erklärung der Beklagten entsprechend anwendbar (OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.02.2009 - 4 W 59/08 - zum isolierten Kostenwiderspruch gegen eine einstweilige Verfügung).Rn. 21 Als Konsequenz hieraus wurde mitunter abgeleitet, dass wegen § 342 ZPO auch ein im frühen ersten Termin ergangenes Versäumnisurteil ein sofortiges Anerkenntnis nicht hindert, weil durch den zulässigen Einspruch der Prozess in die Lage zurückversetzt wird, in der er sich vor Eintritt der Säumnis befand (OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; OLG Köln VersR 1992, 635; i.E. auch: Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. A., 2005, § 93 Rn 11; Zöller/Herget, 26. A., 2006, § 93 Rn 6, "Versäumnisurteil"; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. A., 1993, § 93 Rn 7, 1etzterer allerdings mit Einschränkungen zur fehlenden Klageveranlassung in einem solchen Fall).
- OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 W 39/21
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die im Aufhebungsverfahren …
Dies wird etwa für den Fall einer Entscheidung über eine Gegenvorstellung gegen eine mit der Hauptsacheentscheidung ergangene Kostenentscheidung (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 1405) oder eine Entscheidung über einen auf die Kosten beschränkten Einspruch (OLG Brandenburg, NJW-RR 2000, 1668; OLG Naumburg, OLGR 2004, 395; OLG Stuttgart, JurBüro 1981, 1894) angenommen.
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Rechtsprechung
| KG, 15.01.2004 - 2 U 28/03 Kart |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck.de (Leitsatz)
Vertragswidriges Benutzen von SIM-Karten
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GWB § 1 § 19 Abs. 1, 4
Rechte der Mobilfunknetzbetreiber bei vertragswidriger Nutzung von SIM-Karten in GSM-Gateways
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2005, 207 (Ls.)
- MMR 2004, 243
- K&R 2004, 191
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93
"Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine …
Auszug aus KG, 15.01.2004 - 2 U 28/03
Rn. 27 Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung dieses Verhalten ist davon auszugehen, dass nach der Rspr. des BGH (BGH v. 15.11.1994 - KVR 29/93, BGHZ 128, 17 [36 ff.] = MDR 1995, 1138 - Gasdurchleitung) jedem Unternehmen, auch einem marktbeherrschenden, ein unternehmerischer Freiraum zusteht.So ist in der Rspr. anerkannt, dass marktstarke und marktbeherrschende Unternehmen im Interesse der Freiheit des Wettbewerbs nach § 20 GWB verpflichtet sein können, ihre Unternehmensmittel einzusetzen, um andere mit ihren Produkten zu beliefern oder Produkte anderer zur Weiternutzung abzunehmen (BGH v. 15.11.1994 - KVR 29/93, BGHZ 128, 17 [36 ff.] = MDR 1995, 1138 - Gasdurchleitung, m.w.N.).
- BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90
Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden …
Auszug aus KG, 15.01.2004 - 2 U 28/03
Vielmehr ist auch der allgemeine Grundsatz zu beachten, dass niemand verpflichtet ist, einen (potenziellen) Wettbewerber zum eigenen Schaden zu fördern (BGH, Urt, v. 12.11.1991 - KZR 2/90, WuW/E 2755 [2759] = MDR 1992, 863; BGH v. 12.11.1991 - KZR 2/90, MDR 1992, 863 = WuW 1992, 515 [519] - Aktionsbeträge). - EuGH, 20.03.1985 - 41/83
Italien / Kommission
Auszug aus KG, 15.01.2004 - 2 U 28/03
Ohne Erfolg versucht die Antragstellerin insoweit Parallelen zwischen dem Streitfall und der Entscheidung des EuGH in der Sache "British Telecommunications" (EuGH Slg. 1985, 873 [887]) zu ziehen.
- OLG München, 22.04.2004 - U (K) 1582/04
"GSM-Wandler"; Kartellrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von SIM-Karten eines …
a) Im Streitfall kann offen bleiben, ob die §§ 33 ff TKG für eine Netznutzung, wie sie hier in Rede steht, eine abschließende und insoweit Individualrechtsschutz ausschließende Regelung darstellen, die der Anwendung der §§ 20, 19 GWB von vornherein entgegenstehen (vgl. KG, Urteil vom 15.01.2004 - 2 U 28/03 Kart, UA S. 5 f m. N. zum Streitstand).Betroffen ist in sachlicher und räumlicher Hinsicht der Markt für die Terminierung von Gesprächen, die aus dem Festnetz herrühren, in das von der Antragsgegnerin betriebene Mobilfunknetz (vgl. KG, Urteil vom 15.01.2004 - 2 U 28/03 Kart, UA S. 5 f; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2004 - VI - U (Kart), UA S. 11 f).
Denn die Antragstellerin bietet der Marktgegenseite - den Festnetzbetreibern - diejenige Leistung an und erbringt sie, die diese allein nachfragen und die für sich auch nur in ihrer Gesamtheit mit der Gesprächszustellung via Netzzusammenschaltung funktional austauschbar ist, nämlich die Herstellung einer Gesprächsverbindung zwischen dem Festnetz- und dem Mobilfunknetzendkunden (vgl. KG, Urteil vom 15.01.2004 - 2 U 28/03 Kart, UA S. 6 f).
Die Terminierung von Gesprächen aus einem Festnetz in ein Mobilfunknetz mit Hilfe von GSM-Wandlern, in denen SIM-Karten des betreffenden Mobilfunknetzbetreibers eingesetzt werden, wird auch von anderen Mobilfunknetzbetreibern, wie durch die vorgelegten Gerichtsentscheidungen (vgl. etwa KG, Urteil vom 15.01.2004 - 2 U 28/03 Kart (Anlage EVB 26); KG, Urteil vom 15.01.2004 - 2 W 25/03 Kart (Anlage EVB 27); OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2004 - VI - U (Kart)(Anlage EVB 25a); LG Hamburg, Urteil vom 06.11.2003 - 315 O 508/03 (Anlage EVB 19); LG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2001 - 34 0 (Kart) 127/03 Q (Anlage EVB 15)) belegt wird, nicht gestattet.
Der Einsatz solcher Corporate GSM- Gateways dient nicht der Übergabe von Verkehr zwischen verschiedenen Netzen (vgl. KG, Urteil vom 15.01.2004 - 2 U 28/03, UA S. 8 f; OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2004 - VI- U (Kart) 35/03, UA S. 13).
Es kann dahinstehen, ob die Anwendbarkeit dieser Vorschrift bei einer Konstellation wie im Streitfall bereits deshalb ausscheidet, weil, wie das Kammergericht (Urteil vom 15.01.2004 - 2 U 28/03 Kart, UA S. 7) und das OLG Düsseldorf (Urteil vom 24.03.2004 - VI - U (Kart) 35/03, UA S. 11 f) ausgeführt haben, die Antragstellerin die Nutzung des Netzes nicht begehrt, um auf einem vor- oder nachgelagerten Markt tätig zu werden; die Nutzung des Mobilfunknetzes zur Terminierung sei integraler Bestandteil der Terminierung selbst; es gebe keine Nutzung des Mobilfunknetzes als solche, die einen eigenständigen, der Gesprächszustellung vor- oder nachgelagerten Markt bilde.
Zum einen ist zweifelhaft, ob die Antragsgegnerin Wettbewerber der Antragstellerin auf dem etwa vor- oder nachgelagerten Markt der Terminierung von Gesprächen, die aus dem Festnetz herrühren, in das von der Antragsgegnerin betriebene Mobilfunknetz ist (…vgl. Bundeskartellamt, Stellungnahme vom 09.01.2003, S. 12 (Anlage BB 13); KG, Urteil vom 15.01.2004 - 2 U 28/03 Kart, UA S. 7 f).
Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung des Verhaltens der Antragsgegnerin ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 128, 18, 36 ff - Gasdurchleitung; KG, Urteil vom 15.01.2004 - 2 U 28/03 Kart, UA S. 9-10) jedem Unternehmen, auch einem marktbeherrschenden, ein unternehmerischer Freiraum zusteht.
Im Streitfall geht es dagegen, wie ausgeführt, darum, dass ein Dienstleistungsangebot der Antragsgegnerin (Mobilfunkdienstleistungen, insbesondere Telefonieren im Mobilfunknetz als Endkunde) für einen anderen Zweck, nämlich die gewerbliche Terminierung von Gesprächen, die aus dem Festnetz herrühren, in das von der Antragsgegnerin betriebene Mobilfunknetz wird (vgl. KG, Urteil vom 15.01.2004 - 2 U 28/03 Kart, UA S. 10 f).
- OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U (Kart) 35/03
Wichtiger Grund für die Sperrung von SIM-Karten; Voraussetzungen der Vorwegnahme …
Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 15.01.2004 (Az.: 2 U 28/03 Kart) unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bundeskartellamtes in seiner Stellungnahme vom 09.01.2004 und die von der Monopolkommission und der Europäischen Kommission befürwortete Marktabgrenzung zutreffend ausgeführt, dass für einen Festnetzbetreiber, der - ausgelöst durch einen von seinem Kunden getätigten Anruf - die Zustellung in das Netz der Antragsgegnerin nachfragt, keine Substitutionsmöglichkeit durch Terminierung in ein anderes Mobilfunknetz besteht. - OLG Düsseldorf, 24.03.2004 - U Kart 35/03
Zur Erlaubnis der Sperrung von SIM-Karten durch den Mobilfunkbetreiber
Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 15.01.2004 (Az.: 2 U 28/03 Kart) unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bundeskartellamtes in seiner Stellungnahme vom 09.01.2004 und die von der Monopolkommission und der Europäischen Kommission befürwortete Marktabgrenzung zutreffend ausgeführt, dass für einen Festnetzbetreiber, der - ausgelöst durch einen von seinem Kunden getätigten Anruf - die Zustellung in das Netz der Antragsgegnerin nachfragt, keine Substitutionsmöglichkeit durch Terminierung in ein anderes Mobilfunknetz besteht.
- LG Düsseldorf, 14.06.2006 - 34 O (Kart) 165/05
Unterlassung der Verwendung von SIM-Karten in E-Gateways hinsichtlich Verstoßes …
Insoweit schließt sich die Kammer der Entscheidung des Kammergerichts Berlin in dessen Urteil vom 15. Januar 2004 - 2 U 28/03 Kart. - LG Düsseldorf, 31.05.2006 - 34 O (Kart) 159/05
Wirksamkeit des durch AGB eines Mobilfunkunternehmens geregelten Nutzungsverbots …
Insoweit schließt sich die Kammer der Entscheidung des Kammergerichts Berlin in dessen Urteil vom 15. Januar 2004 - 2 U 28/03 Kart KG Berlin - an, welches unter Bezugnahme auf die Ausführung des Bundeskartellamtes in dessen Stellungnahme vom 9. Januar 2004 und die von der Monopolkommission und der Europäischen Kommission befürwortete Marktabgrenzung zutreffend ausgeführt hat, dass für einen Netzbetreiber, der - ausgelöst durch einen von seinem Kunden getätigten Anruf - die Zustellung in das Netz der Antragsgegnerin nachfragt, keine Substitutionsmöglichkeit für Terminierungen in ein anderes Mobilfunknetz besteht. - LG Düsseldorf, 28.04.2004 - 34 O (Kart) 7/04 Auf Grund der besonderen Art der Nutzung der SIM-Karten durch die Beklagte ist es der Klägerin, anders wie bei der Nutzung der Karten durch Großkunden, unmöglich, im vorhinein eine Prognose über die tatsächliche Nutzung der Karten hinsichtlich der Anzahl der Verbindungen, der Verbindungsdauern und des Ortes der Nutzung, d.h. der Bestimmung der Funkzelle zu treffen (vgl. hierzu auch KG, Urteil vom 15.01.2004, AZ: 2 U 28/03 Kart).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - I-2 U 28/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Tintenpatrone
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Substantiierung einer Verletzung des europäischen Patents hinsichtlich einer Tintenpatrone; Voraussetzungen des patentrechtlichen Entschädigungsanspruchs für Benutzungshandlungen in der Zeit zwischen der Offenlegung der Anmeldung des Klagepatents und ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85
Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 2 U 28/03
Rn. 81 Angesichts des Umstandes, dass ein Patent seinem Inhaber nur ein zeitlich begrenztes Ausschließlichkeitsrecht gewährt, dessen Durchsetzung durch eine Aussetzung der Verhandlung eines Verletzungsrechtsstreits - selbst dann, wenn bereits, wie hier, ein nur gegen Sicherheitsleistung des Patentinhabers vorläufig vollstreckbares erstinstanzliches Urteil vorliegt - jedenfalls erheblich erschwert würde, kommt eine Aussetzung nur in Betracht, wenn ein Widerruf oder eine Vernichtung des Klagepatents in dem gegen dieses Recht anhängigen Verfahren nicht nur möglich, sondern überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. dazu außer BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug - auch Senat, Mitt. - OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.09.2004 - 2 U 28/03
1997, 257 ff. - Steinknacker - sowie GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
- BPatG, 19.01.2011 - 5 Ni 103/09
Patentnichtigkeitsverfahren - "Tintenpatrone" - zur Rechtskrafterstreckung bei …
Rn. 47 TBK 6 Berufungsurteil des OLG Düsseldorf I 2 U 28/03.
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Rechtsprechung
| SG Lüneburg, 14.03.2006 - S 2 U 28/03 |
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 14.03.2006 - S 2 U 28/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2014 - L 6/9 U 93/06
- BSG, 16.02.2015 - B 2 U 264/14 B
Wird zitiert von ...
- BSG, 16.02.2015 - B 2 U 264/14 B S 2 U 28/03 (SG Lüneburg).
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Rechtsprechung
| BSG, 17.06.2003 - B 2 U 28/03 R |
Verfahrensgang
- SG München, 18.01.2001 - S 41 U 855/97
- LSG Bayern, 26.03.2003 - L 2 U 100/01
- BSG, 17.06.2003 - B 2 U 28/03 R
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Rechtsprechung
| LSG Saarland, 14.12.2005 - L 2 U 28/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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