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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42918
OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20 (https://dejure.org/2022,42918)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.03.2022 - 2 U 64/20 (https://dejure.org/2022,42918)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. März 2022 - 2 U 64/20 (https://dejure.org/2022,42918)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lkw-Kartell; Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche; Verjährung bei kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen; Preisschirmeffekt; Nachlaufeffekt; "Passing-on-Einwand"; Abgrenzung Transporter und Lkw

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20
    Entscheidend ist insoweit nicht der Verwendungszweck des Käufers, sondern die Frage, ob das Fahrzeug Besonderheiten im Vergleich zu den sonstigen, von den Kartellabsprachen erfassten Fahrzeugen aufweist (vgl. BGH, KZR 35/19, Rn. 34 f., und die nachfolgenden Ausführungen zum Beschaffungsvorgang Nr. 3 unter b) bb (ii)).

    Voraussetzung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19, Rn. 31 - LKW-Kartell I).

    Dass Betonmischerfahrgestelle, Kipperfahrgestelle und ein Pritschenfahrgestell von der Kommissionsentscheidung umfasst sind und nicht als Sonderfahrzeuge ausgenommen waren, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (vgl. BGH, KZR 35/19, Rn. 34 f.).

    Nach § 33 Abs. 3 GWB 2005 ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine drittschützende Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder die Vorgaben in Art. 81, 82 EGVB (jetzt: Art. 101, 102 AEUV ) verstößt, zum Ersatz des aus dem Verstoß entstandenen Schadens verpflichtet (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19, Rn. 16, LKW-Kartell I).

    In die Würdigung sind alle Umstände einzubeziehen, die festgestellt sind oder für die diejenige Partei, die sich auf einen ihr günstigen Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells beruft, Beweis angeboten hat (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19, Rn. 56 - LKW-Kartell I).

    Der Ablauf der Verjährungsfrist war aber bereits davor, nämlich seit Januar 2011, aufgrund der Durchsuchungsmaßnahmen der Kommission bei den Beklagten gehemmt (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19, Rn. 77 ff. [85]).

    Die kenntnisunabhängige zehnjährige Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB begann für den vor dem 01.01.2002 entstandenen Schadensersatzanspruch gemäß der Übergangsregelung in Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB am 01.01.2002 zu laufen und wäre mit Ablauf des 31.12.2011 vollendet gewesen (BGH, Urteil vom 23.09.2020, KZR 35/19, Rn. 76 - Lkw-Kartell I).

  • OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 2 U 101/18

    LKW-Kartell - LKW-Kartellrechtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20
    Selbst wenn davon auszugehen ist, dass Beschaffungsvorgänge im Jahr 2011 noch von den kartellrechtswidrigen Vereinbarungen beeinflusst waren, weil die Bruttopreisblätter für das Jahr 2011 schon im Jahr 2010 erstellt wurden (vgl. Senat, Urteil vom 04.04.2019, 2 U 101/18, juris, Rn. 143;… Kommissionsentscheidung, Rn. 58), bleibt noch ein mehr als ein Jahr währender Zeitraum, in dem die Kartellanten ihre Preise wieder ohne Abstimmung mit ihren Mitbewerbern festgesetzt haben.

    Den Organen der Beklagten fällt zumindest ein Organisationsverschulden zur Last, da sie ein kartellrechtswidriges Verhalten nicht verhindert haben (Senat, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18, juris Rn. 129;… Urteil vom 09. Dezember 2021 - 2 U 389/19 -, juris Rn. 25).

    Die von den Beklagten gegen diese Vermutung ins Feld geführten allgemeinen ökonomischen Erwägungen überzeugen nicht (vgl. Senat, Urteil vom 09.12.2021, 2 U 101/18, juris, Rn. 131 ff.).

    Da die Beklagte Ziff. 1 die Daten mittlerweile im Parallelverfahren 2 U 101/18 offengelegt hat, kann der Senat schon jetzt feststellen, dass er ohne sachverständige Hilfe nicht beurteilen kann, ob die von der Klägerin gegen das Parteigutachten der Beklagten Ziff. 1 erhobenen Einwände stichhaltig sind.

    Unter Berücksichtigung der sechsmonatigen Hemmung nach rechtskräftigem Abschluss begann die Verjährungsfrist daher frühestens ab dem 19.03.2017 zu laufen (Senat, Urteil vom 04.04.2019, 2 U 101/18, juris, Rn. 205).

    Die Hemmung endete sechs Monate nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens der Kommission, gemäß den obigen Ausführungen daher frühestens zum 19.03.2017 (Senat, Urteil vom 04.04.2019, 2 U 101/18, juris, Rn. 205).

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV - Anspruch auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens - …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20
    Voraussetzung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs ist, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18 -, Rn. 25, mwN - Schienenkartell IV).

    Diese Voraussetzung ist jedenfalls dann (zum Preisschirmeffekt vgl. unter b)) erfüllt, wenn der Anspruchsteller von am Kartell beteiligten Beklagten Waren erworben hat, welche Gegenstand der Kartellabsprache waren (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18 -, Rn. 25 - Schienenkartell IV).

    Fehlt es hingegen an einem solchen adäquat-kausalen Zusammenhang, kommt eine Vorteilsanrechnung nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18 -, Rn. 47, - Schienenkartell IV).

    Je größer die Wahrscheinlichkeit der adäquat-kausalen Weiterwälzung des Schadens und je größer die Beweisnot des Kartelltäters ist, desto eher kann dem Geschädigten eine gewisse Mitwirkung an der Aufklärung der insoweit maßgeblichen tatsächlichen Umstände zugemutet werden (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18 -, Rn. 53, Schienenkartell IV).

    Zudem besteht aufgrund der öffentlich-rechtlichen Natur der Zuwendungen im Grundsatz kein Interesse der Klägerin an einer Geheimhaltung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18 -, Rn. 54, Schienenkartell IV).

    Der präventiven Funktion der kartellschadensersatzrechtlichen Ansprüche sei dann im Zweifel Vorrang vor dem Verbot einer Überkompensation des Geschädigten einzuräumen (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18 -, Rn. 62).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-588/20

    Daimler (Ententes - Camions à ordures ménagères) - Vorlage zur Vorabentscheidung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus den Schlussanträgen der Generalanwältin vom 24.02.2022 in der Rechtssache C-588/20.

    Und die Kommission folgt auch nicht dem Sprachgebrauch der Richtlinie, sondern benutzt mit den Begriffen "rigid truck" und "tractor truck" eine eigene Begrifflichkeit, die in der Richtlinie nicht definiert ist (LG Stuttgart…, Urteil vom 28.02.2019, 30 O 47/17, juris, Rn. 136; Schlussanträge der Generalanwältin vom 24.02.2022, C-588/20, Rn. 44).

    Geht die Kommission davon aus, dass Sonderfahrzeuge für Feuerwehranwendungen keine Lastkraftwagen im Sinne der Randnummer 5 ihres Beschlusses ist, so ist auch der Umstand, dass in der Randnummer 5 der Kommissionsentscheidung nur Lastkraftwagen für den militärischen Bereich ausgenommen worden sind, nicht aber Feuerwehrfahrzeuge (…Rn. 5 i.V.m. Fn. 5), kein Argument dafür, dass auch Sonderfahrzeuge für Feuerwehranwendungen von dem Beschluss erfasst seien (a.A. die Generalanwältin in ihren Schlussanträgen vom 24.02.2022 in der Rechtssache C-588/20, Rn. 72 f.).

    Der Beschluss stützt sich im Wesentlichen darauf, dass die Kartellanten Bruttopreislisten und Konfiguratoren ausgetauscht haben (…Kommissionsentscheidung, Rn. 46), und diese Grundlage betrifft sämtliche Verkäufe - unabhängig davon, ob es sich um einen unmittelbaren Verkauf handelte oder um das Ergebnis einer Ausschreibung (Schlussanträge der Generalanwältin vom 24.02.2022 in der Rechtssache C-588/20, Rn. 99 ff.).

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: Erzielung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20
    Diese Feststellungen sind gem. § 33 Abs. 4 GWB für den vorliegenden Schadensersatzprozess bindend (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2021, KZR 19/20, Rn. 17 - LKW-Kartell II).

    Die Feststellung, dass der Preis, den ein an einer Kartellabsprache beteiligtes Unternehmen mit einem Abnehmer vereinbart, höher ist, als er ohne die Kartellabsprache wäre, oder allgemein das Preisniveau, das sich auf einem von einer Kartellabsprache betroffenen Markt einstellt, über demjenigen Preisniveau liegt, das sich ohne die Absprache eingestellt hätte, ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu treffen (BGH, Urteil vom 13.04.2021, KZR 19/20, Rn. 53, 64 - LKW-Kartell II).

    Anlass dafür, das beim Landgericht anhängige Betragsverfahren heraufzuziehen und abschließend zu entscheiden, wie es der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 13.04.2021, KZR 19/20, zum Urteil des OLG Schleswig angeregt hat (…Rn. 88), besteht nicht.

  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14

    Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20
    Ein Grundurteil ist ermessensfehlerhaft und daher unzulässig, wenn es zu einer ungerechtfertigten Verzögerung und Verteuerung des Rechtsstreits führt, beispielsweise wenn im Betragsverfahren eine erneute Beweisaufnahme über Tatsachen notwendig wäre, die bereits Gegenstand einer Beweisaufnahme im Grundverfahren waren (BGH, Urteil vom 28.06.2016, VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 , Rn. 26, 37;… Zöller/Feskorn, aaO., § 304, Rn. 8).

    Soweit der Bundesgerichtshof ein Heraufziehen des Betragsverfahrens für angebracht gehalten hat, hat er dies jeweils damit begründet, dass eine weitere Verzögerung des Verfahrens den Parteien nicht zuzumuten sei (BGH, NJW 2016, 3244, 3247, Rn. 39; NJW-RR 2004, 1537 , unter III).

    Insoweit verhält es sich anders als in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2016 ( VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 ), wo das Berufungsgericht schon zum Grund eine kosten- und zeitintensive Beweisaufnahme durchgeführt hatte, an die lediglich angeknüpft werden musste.

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20
    Solche Nachlaufeffekte sind grundsätzlich ersatzfähig (BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10 - ORWI;… Ohlhoff in Kartellverfahren und Kartellprozess, 2017, § 26 , Rn. 181).

    Die Beklagten haften als (Mit-)Kartellanten grundsätzlich als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 80).

  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 39/77

    Haftungsausschluß bei Wasserversorgung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20
    Grundsätzlich muss zwar das Berufungsgericht bei der Berufung gegen die Abweisung einer nach Grund und Betrag streitigen Klage die Verhandlung über den Grund ganz erledigen und kann - gegebenenfalls durch Erlass eines Grundurteils - den Rechtsstreit nur hinsichtlich des Betrags an das Landgericht zurückverweisen (BGH, NJW 1978, 1430, 1431;… Zöller/Heßler, aaO., § 538, Rn. 44).

    Die vorliegende Konstellation unterscheidet sich damit wesentlich von den sonstigen Fällen, in denen eine vollständige Teilung des Verfahrens nach Grund und Betrag möglich ist (vgl. BGH, NJW 1978, 1430, 1432).

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20
    Nach § 33 Abs. 5 GWB 2005, der auf den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorschrift noch nicht verjährten Anspruch anwendbar ist (BGH, Urteil vom 12.06.2018, KZR 56/16, Rn. 65 f. - Grauzementkartell II), wurde die Verjährung durch die im Januar 2011 erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen gehemmt (BGH…, Urteil vom 23.09.2020, KIZR 35/19, Rn. 77 ff.), d.h. etwas mehr als elf Monate vor dem Ablauf der zehnjährigen Verjährungsfrist.
  • EuGH, 06.10.2021 - C-882/19

    Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20
    Voraussetzung für eine Haftung der Tochtergesellschaft ist insoweit, dass zwischen der Muttergesellschaft und der Tochtergesellschaft eine wirtschaftliche Einheit besteht, was dann der Fall ist, wenn die wettbewerbswidrige Vereinbarung der Muttergesellschaft, wegen der sie verurteilt wurde, dieselben Produkte betrifft wie die von der Tochtergesellschaft vermarkteten (EuGH, Urteil vom 06.10.2021, C-882/19, Rn. 52 - Sumal SL/Mercedes Benz Trucks Espana SL).
  • OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19

    LKW-Kartell - Anspruch auf Kartellschadensersatz beim Erwerb von Fahrzeugen der …

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen …

  • LG Stuttgart, 19.07.2018 - 30 O 33/17

    Gemeinschaftsrechtswidriges Kartell: Schadensersatz gegen Kartellbeteiligte …

  • BGH, 08.07.2004 - VII ZR 231/03

    Verschuldensabhängigkeit einer Vertragsstrafe; Absehen von Zurückverweisung wegen …

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - U (Kart) 11/18

    Anspruch auf Kartellschadensersatz

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 124/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des …

  • OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19

    Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils im Kartellschadensprozess; …

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 69/18

    Kartellschadensersatz: Anscheinsbeweis und tatsächliche Vermutung für die …

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 47/17
  • RG, 17.10.1900 - V 172/00

    Zurückverweisung in die erste Instanz; Abweisung zur Zeit. Klagverjährung

  • OLG Stuttgart, 02.06.2022 - 2 U 30/20
    Denn da es sich bei Transportern um eine eigenständige Fahrzeugart handelt, wäre anzunehmen, dass sich eine etwaige Absprache auch auf die gesamte Fahrzeugart bezieht und nicht nur auf einige davon (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17. März 2022 - 2 U 64/20).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 64/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3330
OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 64/20 (https://dejure.org/2021,3330)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2021 - 2 U 64/20 (https://dejure.org/2021,3330)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 2 U 64/20 (https://dejure.org/2021,3330)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.09.2017 - III ZR 618/16

    Amtlicher Lageplan - Amtshaftung: Hoheitliche Tätigkeit bei Erstellung eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 64/20
    Die Ausnutzung anderweitiger Ersatzmöglichkeiten muss dem Geschädigten mithin zumutbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 07.09.2017 - III ZR 618/16 - BGHZ 215, 344, Rn. 20 m. w. Nachw.).

    Dieses Merkmal verliert aber seine Wirkung, sobald und soweit feststeht, dass der Verletzte ohne sein Verschulden außerstande ist, anderweitig Ersatz zu verlangen (BGH, Urteil vom 07.09.2017 - III ZR 618/16 - ebd.).

    Kann hingegen nicht abschließend beurteilt werden, ob eine anderweitige Ersatzmöglichkeit gegeben ist, erfordert auch die dann in Betracht kommende Klageabweisung als "derzeit unbegründet" im Hinblick auf deren beschränkte Rechtskraftwirkung, dass die Klage nicht an einem anderen Tatbestandsmerkmal scheitert (BGH, Urteil vom 07.09.2017 - III ZR 618/16 - ebd.).

  • BGH, 21.01.2020 - VI ZR 346/18

    Gehörsverletzung wegen unterbliebener Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 64/20
    Ist offensichtlich, dass sich die Partei in der mündlichen Verhandlung nicht abschließend erklären kann, so muss das Gericht, wenn es nicht ins schriftliche Verfahren übergeht, die mündliche Verhandlung auch ohne einen Antrag auf Schriftsatznachlass vertagen, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BGH, Beschluss vom 21.01.2020 - VI ZR 346/18 - NJW-RR 2020, 574;… Zöller-Greger, ZPO, 33. Auflage 2020, § 139 ZPO, Rn. 14a jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/95

    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung für Wasserschäden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 64/20
    Deshalb wird in jedem Fall mit sachverständiger Hilfe aufzuklären sein, ob der Ausbau der Anliegerstraße E… an sich und in seiner konkreten Ausgestaltung rechtswidrig war, insbesondere ob das Entwässerungssystem im Schadenszeitpunkt so beschaffen war, dass es das anfallende Niederschlagswasser, von extremen Situationen, wie sie erfahrungsgemäß nur in sehr großen Zeitabständen vorzukommen pflegen ("Jahrhundertereignis"), abgesehen, gefahrlos bewältigen kann; dabei kommt es entscheidend auf eine umfassende Würdigung aller nach den jeweiligen Umständen des konkreten Einzelfalls maßgeblichen abwasserwirtschaftlichen, -technischen und topographischen Gegebenheiten an (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13.06.1996 - III ZR 40/95 - NJW 1996, 3208 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.11.1992 - III ZR 91/91

    Subsidiarität des Amtshaftungsanspruchs bei Vermögensverfall des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 64/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine andere Ersatzmöglichkeit im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht, kommt es zudem auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.1992 - III ZR 91/91 - BGHZ 120, 124; Urteil vom 26.11.1981 - III ZR 59/80 - NJW 1982, 1328).
  • BGH, 24.11.1976 - IV ZR 3/75

    Ausbleiben einer Partei in der Revisionsinstanz - Vorliegen eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 64/20
    Ein Ausspruch hierüber ist im Hinblick auf die §§ 775 Nr. 1, 776 ZPO geboten, da aus aufhebenden und zurückverweisenden Urteilen die Vollstreckung insoweit betrieben werden kann, als die Vorlage einer vollstreckbaren Entscheidung das Vollstreckungsgericht nötigt, eine eingeleitete Vollstreckung aus dem aufgehobenen Urteil einzustellen oder eine getroffene Maßnahme aufzuheben (s. bereits BGH, Urteil vom 24.11.1976 - IV ZR 3/75 - JZ 1977, 232).
  • BGH, 26.11.1981 - III ZR 59/80

    Amtshaftung bei Amtspflichtverletzung durch einen Anstaltsarzt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.02.2021 - 2 U 64/20
    Für die Beurteilung der Frage, ob eine andere Ersatzmöglichkeit im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht, kommt es zudem auf den Zeitpunkt der Klageerhebung an (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.1992 - III ZR 91/91 - BGHZ 120, 124; Urteil vom 26.11.1981 - III ZR 59/80 - NJW 1982, 1328).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 11/22

    Amtshaftung des Trägers der Straßenbaulast wegen unzureichender Dimensionierung …

    Auf extreme Ausnahmesituationen, wie sie erfahrungsgemäß nur in sehr großen Zeitabständen vorzukommen pflegen ("Jahrhundertereignis"), muss eine Niederschlagsentwässerung nicht eingerichtet sein (Senat, Urteil vom 23. Februar 2021 - 2 U 64/20 -, Rdnr. 10 bei juris; BGH…, Urteil vom 5. Oktober 1989 - III ZR 66/88 -, BGHZ 109, 8, Rdnr. 8;… Urteil vom 11. Juli 1991 - III ZR 177/90 -, BGHZ 115, 141, Rdnr. 20).

    Die Interessenverteilung zwischen Verpflichtetem und Bürger liegt hier nicht anders (Senat, Urteil vom 23. Februar 2021 - 2 U 64/20 -, Rdnr. 10 bei juris;… Urteil vom 12. März 2002 - 2 U 29/01 -, Rdnr. 8 bei juris).

    Umso mehr gewinnt demgegenüber der Gesichtspunkt an Bedeutung, ein ordnungsgemäßes Verfahren zunächst in erster Instanz durchzuführen und den Parteien die vom Gesetz grundsätzlich zur Verfügung gestellten zwei Tatsachenrechtszüge voll zu erhalten (vgl. auch Senat, Urteil vom 23. Februar 2021 - 2 U 64/20 -, Rdnr. 11 bei juris).

  • OLG Brandenburg, 28.08.2023 - 2 U 1/23

    Schadensersatz aus Glatteisunfall Haftung der Stadt für Glatteisunfall an …

    Umso mehr gewinnt demgegenüber der Gesichtspunkt an Bedeutung, ein ordnungsgemäßes Verfahren zunächst in erster Instanz durchzuführen und den Parteien die vom Gesetz grundsätzlich zur Verfügung gestellten zwei Tatsachenrechtszüge voll zu erhalten (vgl. auch Senat, Urteil vom 23. Februar 2021 - 2 U 64/20 -, Rdnr. 11 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2023 - 2 U 37/22

    Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Erteilung der Baugenehmigung; Erstattung …

    Außerhalb seines Anwendungsbereichs gilt dies aber nicht (Senat, Urteil vom 23. Februar 2021 - 2 U 64/20 -, Rdnr. 10;… Staudinger/Wöstmann (2020) § 839 BGB Rdnr. 486).
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Rechtsprechung
   BSG, 03.07.2020 - B 2 U 64/20 B   

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BSG, 03.07.2020 - B 2 U 64/20 B (https://dejure.org/2020,22725)
BSG, Entscheidung vom 03.07.2020 - B 2 U 64/20 B (https://dejure.org/2020,22725)
BSG, Entscheidung vom 03. Juli 2020 - B 2 U 64/20 B (https://dejure.org/2020,22725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 2 U 64/20 B
    Das ist grundsätzlich nicht der Fall, wenn die Antwort von vornherein praktisch außer Zweifel steht oder die Frage bereits höchstrichterlich entschieden worden ist (vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70) .

    Sie kommt nur dann in Betracht, wenn das LSG einen tragenden abstrakten Rechtssatz in Abweichung von einem vorhandenen abstrakten Rechtssatz des BSG , des GmSOGB oder des BVerfG aufgestellt hat ( BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 -B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN) .

  • LSG Hessen, 13.03.2020 - L 9 U 136/19
    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 2 U 64/20 B
    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landesozialgerichts vom 13. März 2020 - L 9 U 136/19 WA - Prozesskostenhilfe zu gewähren sowie einen Prozessbevollmächtigten beizuordnen, wird abgelehnt.

    Durch Urteil vom 13.3.2020 - L 9 U 136/19 WA -, das ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, hat das LSG die Klage auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens - L 9 U 162/12 - als unzulässig verworfen.

  • LSG Hessen, 29.08.2013 - L 9 U 162/12
    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 2 U 64/20 B
    Der Kläger begehrt in der Hauptsache die Wiederaufnahme eines Berufungsverfahrens, welches durch Urteil des Hessischen LSG vom 29.8.2013 - L 9 U 162/12 - durch Zurückweisung der Berufung rechtskräftig beendet wurde.

    Durch Urteil vom 13.3.2020 - L 9 U 136/19 WA -, das ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, hat das LSG die Klage auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens - L 9 U 162/12 - als unzulässig verworfen.

  • BSG, 17.12.2013 - B 2 U 246/13 B
    Auszug aus BSG, 03.07.2020 - B 2 U 64/20 B
    Die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen hat das BSG durch Beschluss vom 17.12.2013 - B 2 U 246/13 B - verworfen.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.02.2022 - 2 U 64/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17690
OLG Stuttgart, 24.02.2022 - 2 U 64/20 (https://dejure.org/2022,17690)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.02.2022 - 2 U 64/20 (https://dejure.org/2022,17690)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 2 U 64/20 (https://dejure.org/2022,17690)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 239/17

    Kartellabsprache - Geltendmachung des Preishöheschadens aufgrund kartellbedingter …

    Nicht zuletzt aus der hohen Ansiedelung folgt, dass der Vorstand der Beklagten das Vorgehen gekannt und gebilligt hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2022 - 2 U 64/29, BeckRS 2022, 12598 Rn. 153 mwN).

    Den Organen der Beklagten fällt zumindest ein Organisationsverschulden zur Last, da sie ein kartellrechtswidriges Verhalten nicht verhindert haben (…vgl. OLG Stuttgart, Urteile vom 04.04.2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 129 ;… vom 09.09.2021 - 2 U 389/19 , juris Rn. 25 und vom 24.02.2022 - 2 U 64/29, BeckRS 2022, 12598 Rn. 154).

  • LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 235/17

    Lkw-Kartell - Verlangen nach Schadensersatz wegen Preisabsprachen im LKW-Kartell

    Nicht zuletzt aus der hohen Ansiedelung folgt, dass der Vorstand der Beklagten das Vorgehen gekannt und gebilligt hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2022 - 2 U 64/29, BeckRS 2022, 12598 Rn. 153 m.w.N.).

    Den Organen der Beklagten fällt zumindest ein Organisationsverschulden zur Last, da sie ein kartellrechtswidriges Verhalten nicht verhindert haben (…vgl. OLG Stuttgart, Urteile vom 04.04.2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 129 ;… vom 09.09.2021 - 2 U 389/19 , juris Rn. 25 und vom 24.02.2022 - 2 U 64/29, BeckRS 2022, 12598 Rn. 154).

  • LG Stuttgart, 22.04.2024 - 53 O 293/21

    Lkw-Kartell - Nachweis von Kartellschadensersatzanspruch für Leasingnehmer - …

    Unzureichend ist auch die bloß allgemein und pauschal aufgestellte Behauptung eines Preisschirmeffekts (vgl. dazu allgemein: OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2022 - 2 U 64/20, BeckRS 2022, 12598 Rn. 97 ff.; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 08.11.2023 - U 1/23 [Kart], juris Rn. 62).

    Rn. 89 Nachdem im Allgemeinen der Zeitraum der Nachwirkung kartellrechtswidrigen Handelns in der Rechtsprechung mit bis zu 1 Jahr veranschlagt wird, können jedenfalls Beschaffungsvorgänge im gesamten Jahr 2011 noch von den kartellrechtswidrigen Vereinbarungen beeinflusst gewesen sein (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2022 - 2 U 64/20, BeckRS 2022, 12598 Rn. 106).

    Dieser unterfällt nicht der Kommissionsentscheidung (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2022 - 2 U 64/20, BeckRS 2022, 12598 Rn. 83 ff.;… so auch LG Stuttgart, Grund- und Teilurteil vom 06.06.2019 - 30 O 124/18, BeckRS 2019, 11856 Rn. 51 f.).

  • LG Stuttgart, 07.03.2024 - 53 O 316/21

    Lkw-Kartell - Nachweis eines Kartellschadens bei geleasten/gemieteten …

    Rn. 63 Ein kartellbedingter Schaden ist für ein Fahrzeug nicht anzunehmen, wenn für ein Fahrzeug in einem von der klagenden Partei beigefügten Gutachten bereits ein Schaden nicht festgestellt werden konnte und die klagende Partei nicht darlegt, dass und warum ihrem Gutachter ein Fehler unterlaufen ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2022 - 2 U 64/20, BeckRS 2022, 12598 Rn. 114).

    Rn. 71 c) Nach § 33 Abs. 5 GWB 2005, der auf den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorschrift noch nicht verjährten Anspruch anwendbar ist, wurde die Verjährung durch die im Januar 2011 erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen gehemmt (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2022 - 2 U 65/20 BeckRS 2022, 12598 Rn. 213).

  • LG Stuttgart, 09.01.2025 - 30 O 223/17

    Begehren auf Schadensersatz wegen kartellbedingter Preisüberhöhung im LKW-Kartell

    Nicht zuletzt aus der hohen Ansiedelung folgt, dass der Vorstand der Beklagten das Vorgehen gekannt und gebilligt hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24.02.2022 - 2 U 64/29, BeckRS 2022, 12598 Rn. 153 m.w.N.).

    Den Organen der Beklagten fällt zumindest ein Organisationsverschulden zur Last, da sie ein kartellrechtswidriges Verhalten nicht verhindert haben (…vgl. OLG Stuttgart, Urteile vom 04.04.2019 - 2 U 101/18 , juris Rn. 129 ;… vom 09.09.2021 - 2 U 389/19 , juris Rn. 25 und vom 24.02.2022 - 2 U 64/29, BeckRS 2022, 12598 Rn. 154).

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