Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - I-2 U 71/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 667; ; BGB § 681 Satz 2; ; BGB § 687 Abs. 2; ; ZPO § 264; ; ZPO § 287; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; PatG § 10; ; PatG § 139 Abs. 2; ; GeschmMG § 14a Abs. 1
- d-prax.de
Schwerlastregal
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände zusammen mit nicht patentverletzenden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung eines Patents für ein Warenregal mit einem oberen Schwerlastbereich und einem unteren SB-Bereich; Abzug der Kosten für die Rechtsverteidigung vom Verletztengewinn und Beschränkung des Zinsausspruches auf Rechthängigkeitszinsen; Schadensersatz wegen Verletzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2007, 378 (Ls.)
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98
Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Bei dieser Berechnungsart geht es weniger um den "Ersatz eines Schadens" als vielmehr um einen billigen Ausgleich der Beeinträchtigung des Rechtsinhabers (BGH GRUR 1995, 349, 352 - Objektive Schadensberechnung; BGHZ 145, 366, 371 = GRUR 2001, 329 ff. - Gemeinkostenanteil;… vgl. zum Ganzen auch Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., Rdnr. 72 ff.).Zu § 14a Abs. 1 GeschmMG hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass auf den herauszugebenden Verletzergewinn anteilige Gemeinkosten nicht pauschal angerechnet werden können, sondern der Verletzer Fixkosten und variable Gemeinkosten nur dann gewinnmindernd geltend machen kann, wenn diese sich im konkreten Fall ausschließlich den schutzrechtsverletzenden Gegenständen zuordnen lassen, was etwa der Fall ist bei Mietzahlungen für Vorrichtungen, die nur dem Zweck gedient haben, den Verletzungsgegenstand herzustellen, oder für Gehälter für Personen, die ausschließlich die schutzrechtsverletzenden Produkte entwickelt oder gefertigt haben, wobei den Verletzer die Darlegungs- und Beweislast trifft (BGH GRUR 2001, 329 ff. - Gemeinkostenanteil).
Es bedarf höchstrichterlicher Klärung, ob und inwieweit die Grundsätze der zum Geschmacksmusterrecht (§ 14a Abs. 1 Satz 2 GeschmMG) ergangenen Entscheidung "Gemeinkostenanteil" des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGHZ 145, 366 bis 376 = GRUR 2001, 329 bis 332) auch für den nach § 139 Abs. 2 PatG unter dem Gesichtspunkt der Herausgabe des Verletzergewinns zu leistenden Schadenersatz Geltung beanspruchen und ob und inwieweit der als Verletzer in Anspruch Genommene Kosten für die Verteidigung der angegriffenen Vorrichtung in einem Patentverletzungsverfahren und die Kosten eines gerichtlichen Angriffes auf das Klageschutzrecht vom Verletzergewinn abziehen kann.
- BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60
Dia-Rähmchen II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Die von der Klägerin gewählte Methode zur Berechnung des ihr entstandenen Schadens auf der Grundlage der Herausgabe des vom Verletzer erzielten Gewinns gehört neben der Berechnung des Schadens in Form des dem Verletzten entgangenen Gewinns oder der angemessenen Ersatz-Lizenzgebühr zu den allgemein anerkannten Grundsätzen der Ermittlung von Schadenersatzansprüchen wegen rechtswidriger und schuldhafter Patentverletzung (vgl. u. a. BGH GRUR 1962, 398 - Kreuzbodenventilsäcke II; GRUR 1962, 509, 511 - Dia-Rähmchen II;… Benkard/Rogge/Grabinski, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 10. Auflage, § 139 PatG, Rdnr. 61 m. w. Nachw.).Das ist für bestimmte Schutzrechte ausdrücklich gesetzlich geregelt (vgl. §§ 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG, 42 Abs. 2 GeschmMG) und für die Verletzung von Patenten als zumindest gewohnheitsrechtlich begründete Form der Schadensberechnung anerkannt (BGH GRUR 1962, 509, 511 - Dia-Rähmchen II).
Der erzielte Gewinn muss im ursächlichen Zusammenhang und in einer solchen Beziehung zu dem Patent und seiner Verletzung stehen, dass er billigerweise dem Patentinhaber gebührt (vgl. BGH GRUR 1962, 509 bis 515 - Dia-Rähmchen II).
- BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99
Unikatrahmen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Aufwendungen des Verletzers für die Verteidigung der angegriffenen Vorrichtung in einem gerichtlichen Verfahren sind nicht anders zu behandeln als Aufwendungen zur Freistellung der Abnehmer schutzrechtsverletzender Gegenstände von Schadenersatzzahlungen, die der Bundesgerichtshof mit der zutreffenden Begründung für nicht anrechnungsfähig gehalten hat, der Gewinn des Verletzten, der bei der Herausgabe des Verletzergewinns fingiert werde, hätte sich durch solche Zahlungen nicht vermindert (GRUR 2002, 532, 535 - Unikatrahmen [betr. Urheberrecht]).
- OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02
Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Das ist nicht im Sinne einer adäquaten Kausalität, sondern wertend zu verstehen (vgl. OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2003, 274, 248;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage 2004, § 9 Rdnr. 1.45). - BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90
Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Auch dieser Anteil ist nur im Wege der Schätzung nach § 287 ZPO ermittelbar (vgl. BGH GRUR 1993, 55 ff. - Tchibo/Rolex II;… vgl. zum Ganzen auch Benkard/Rogge/Grabinski, a. a. O., Rdnrn. 74, 75); vgl. ferner Haft/Reimann, Mitteilungen 2003, 437, 443 ff.; Tilmann, GRUR 2003, 647, 651). - BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93
Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Bei dieser Berechnungsart geht es weniger um den "Ersatz eines Schadens" als vielmehr um einen billigen Ausgleich der Beeinträchtigung des Rechtsinhabers (BGH GRUR 1995, 349, 352 - Objektive Schadensberechnung; BGHZ 145, 366, 371 = GRUR 2001, 329 ff. - Gemeinkostenanteil;… vgl. zum Ganzen auch Benkard/Rogge/Grabinski, a.a.O., Rdnr. 72 ff.). - BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92
Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Bei dieser Sachlage obliegt es dem Verletzer, der in einem daraufhin eingeleiteten gerichtlichen Verfahren sachliche Fehler der von ihm gelegten Rechnung geltend macht und diese ganz oder teilweise widerruft, den für die Berechtigung dieser Korrektur wesentlichen Sachverhalt vorzutragen (BGH GRUR 1993, 897, 899 Mogul-Anlage). - BGH, 13.03.1962 - I ZR 108/60
Kreuzbodenventilsäcke II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Die von der Klägerin gewählte Methode zur Berechnung des ihr entstandenen Schadens auf der Grundlage der Herausgabe des vom Verletzer erzielten Gewinns gehört neben der Berechnung des Schadens in Form des dem Verletzten entgangenen Gewinns oder der angemessenen Ersatz-Lizenzgebühr zu den allgemein anerkannten Grundsätzen der Ermittlung von Schadenersatzansprüchen wegen rechtswidriger und schuldhafter Patentverletzung (vgl. u. a. BGH GRUR 1962, 398 - Kreuzbodenventilsäcke II; GRUR 1962, 509, 511 - Dia-Rähmchen II;… Benkard/Rogge/Grabinski, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 10. Auflage, § 139 PatG, Rdnr. 61 m. w. Nachw.). - RG, 22.10.1930 - I 128/30
1. Wann kann der Patentinhaber vom Verletzer gemäß § 35 PatG. denjenigen Betrag …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Herausgabe des Verletzergewinns kann aus der Erwägung gefordert werden, dass der Verletzer sich so behandeln lassen muss, als hätte er das Patent in Geschäftsführung für dessen Inhaber benutzt und daher in rechtsähnlicher Anwendung der Grundsätze in §§ 687 Abs. 2, 667 BGB das durch die Benutzung Erlangte herausgeben muss (RGZ 130, 108, 110).
- OLG Düsseldorf, 05.06.2025 - 2 U 47/24
Spritzpistole
Rn. 163 Macht der Gläubiger sich die Auskünfte des Schuldners für seine Schadensberechnung - ganz oder teilweise - nicht zu eigen, sondern legt er hiervon abweichende Tatsachen zugrunde, hat grundsätzlich er (der Gläubiger) diese darzulegen und notfalls zu beweisen (Senat, Urt. v. 15.02.2007 - 2 U 71/05, NJOZ 20007, 4297, 4304 - Schwerlastregal;… Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 16. Aufl., Kap. I Rn. 190, Kap. H Rn. 288).(Senat, Urt. v. 15.02.2007 - 2 U 71/05, NJOZ 20007, 4297, 4304 - Schwerlastregal).
2006, 553 - Lifter; Urt. v. 15.02.2007 - 2 U 71/05, NJOZ 2007, 4297, 4306 = InstGE 7, 194 - Schwerlastregal; Urt. v. 08.09.2011 - 2 U 77/09, BeckRS 2012, 9342 = InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; Urt. v. 04.10.2012 - 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss) im Patentrecht ebenfalls anwendbar (…vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.06.2015 - I-15 U 34/14, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 102 - Funkarmbanduhr; m.w.N.).
Rn. 175 Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass angefallene Gemeinkosten im Einzelfall den schutzrechtsverletzenden Produkten unmittelbar zuzuordnen sind, d.h. ausschließlich diesen zugerechnet werden können, trägt der Verletzer (BGH, GRUR 2001, 329, 331 f. - Gemeinkostenanteil;… GRUR 2007, 431 Rn. 24 - Steckverbindergehäuse; Senat, Urt. v. 15.02.2007 - 2 U 71/05, NJOZ 2007, 4297, 4306 = InstGE 7, 194 - Schwerlastregal;… Senat, Urt. v. 04.10.2012 - 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.06.2015 - I-15 U 34/14, GRUR-RS 2015, 13605 Rn. 102 - Funkarmbanduhr;… Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 16. Aufl., Kap. I Rn. 196).
Es ist anerkannt, dass die tatsächlichen Material- und Fertigungskosten für die Herstellung und Montage des verletzenden Produkts abzugsfähig sind (…BGH, GRUR 2007, 431 Rn. 31 - Steckverbindergehäuse; Senat, Urt. v. 15.02.2007 - 2 U 71/05, NJOZ 2007, 4297 = InstGE 7, 194 - Schwerlastregal;… Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 16. Aufl., Kap. I Rn. 209).
- LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 317/06
Tintentankpatrone
Rn. 72 Diese Berechnungsart zielt nicht auf einen Ersatz des dem Verletzten konkret entstandenen Schadens, sondern in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigung des Schutzrechtsinhabers (BGH, GRUR 1995, 349, 352 - Objektive Schadensberechnung; BGHZ 145, 366, 371 = GRUR 2001, 329ff. - Gemeinkostenanteil; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2007, Az. I-2 U 71/05, InstGE 7, 143ff. - Schwerlastregal II).Diese Problematik, die beispielsweise Gegenstand der Entscheidung Schwerlastregal II des OLG Düsseldorf (InstGE 7, 143ff.) war, stellt sich im vorliegenden Fall nicht, weil es allein um Vertriebshandlungen betreffend Tintentankpatronen geht, die als solche auch Gegenstand des Klagegebrauchsmusters sind.
Die Beklagten verweisen zur Begründung ihrer gegenteiligen Ansicht zu Unrecht auf die Entscheidung Schwerlastregal II des OLG Düsseldorf (InstGE 7, 143ff., 148).
Im Gegensatz zu den Verletzungsgegenständen, die den obergerichtlichen Entscheidungen Lifter (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251ff.) und Schwerlastregal II (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 143ff.) zugrunde lagen, handelt es sich bei den hier schutzrechtsverletzenden Tintentankpatronen um Gebrauchsgegenstände, deren technische Gestaltung die Beklagte zu 1) nicht eigens werblich herausgestellt hat.
Rn. 138 Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 5, 251, 274 - Lifter; InstGE 7, 143ff. - Schwerlastregal II) stehen dem Verletzten, der seinen Schadensersatzanspruch nach der Herausgabe des Verletzergewinns berechnet, in entsprechender Anwendung des § 668 BGB (fiktive) Verwendungszinsen zu.
Die frühere, zu § 668 BGB ablehnende Rechtsprechung der Düsseldorfer Patentkammern (vgl. InstGE 5, 161ff. - Schwerlastregal) ist durch die abweichende Entscheidung des Berufungsgerichts (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 143ff. - Schwerlastregal II) obsolet.
- OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse …
Der Senat schließt sich der entsprechenden Instanzrechtsprechung (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 201 - Getränketräger; LG Düsseldorf InstGE 1, 276 - Klemmring; LG München, InstGE 3, 48 - Rasenwabe) und überwiegenden Auffassung in der Literatur (…vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rn. 2660;… Voß/Kühnen in Schulte, Kommentar zum Patentgesetz, 9. Aufl., § 139 Rn. 124; Grabinski, GRUR 2009, 260/262;… Benkard/Rogge/Grabinski, Kommentar zum Patentgesetz, 10. Aufl., § 139 Rn 73;… Pitz in: Fitz/Lutzner/Bodewig, Kommentar zum Patentgesetz, 4. Aufl., § 139 Rn 130;… Mes, Kommentar zum Patentgesetz, 3. Aufl., § 139 Rn 144; kritisch Haft/Lunze, Mitt. 2006, 193 ff; kritisch Meier-Beck, WRP 2012, 503/505) an.Rn. 193 Den Verletzer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, in welcher Höhe welche Kosten entstanden sind und dass diese im konkreten Fall ausschließlich den schutzrechtsverletzenden Gegenständen zuzuordnen sind (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal).
- LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 67/07
Elektronische Anzeige II
Die Berechnungsart der Herausgabe des Verletzergewinns zielt nicht auf einen Ersatz des dem Verletzten konkret entstandenen Schadens, sondern in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigung des Schutzrechtsinhabers (BGH GRUR 2001, 329ff. - Gemeinkostenanteil; OLG Düsseldorf InstGE 7, 143ff. - Schwerlastregal II).Die erste Fallkonstellation, die beispielsweise Gegenstand der Entscheidung "Schwerlastregal II" des OLG Düsseldorf (InstGE 7, 143ff.) war, ist im vorliegenden Rechtsstreit nicht einschlägig, weil es allein um Vertriebshandlungen von Anzeigevorrichtungen geht, die als solche Gegenstand des Klagepatents sind.
Die Beklagten verweisen zur Begründung ihrer gegenteiligen Ansicht zu Unrecht auf die Entscheidung "Schwerlastregal II" des OLG Düsseldorf (InstGE 7, 143ff., 148).
Dies begegnet keinen Bedenken, da es sich um produktbezogene variable Kosten handelt (vgl. BGH GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse; OLG Düsseldorf InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).
Dies wird von der Klägerin zu Recht dem Grunde nach nicht bestritten (vgl. zur Abzugsfähigkeit von Transportkosten auch OLG Düsseldorf InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).
Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 5, 251, 274 - Lifter; InstGE 7, 143ff. - Schwerlastregal II) stehen dem Verletzten, der seinen Schadensersatzanspruch nach der Herausgabe des Verletzergewinns berechnet, in entsprechender Anwendung des § 668 BGB (fiktive) Verwendungszinsen zu.
- LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10
Fahrradschloss
Diese Berechnungsart zielt nicht auf einen Ersatz des dem Verletzten konkret entstandenen Schadens, sondern in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigung des Schutzrechtsinhabers (vgl. BGH, GRUR 1995, 349, 352 - Objektive Schadensberechnung; BGHZ 145, 366, 371 = GRUR 2001, 329ff. - Gemeinkostenanteil; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2007, Az. I-2 U 71/05, InstGE 7, 143ff. - Schwerlastregal II).Abweichungen von der vorgerichtlichen Rechnungslegung stehen zur vollen Darlegungs- und Beweislast der Beklagten als Verletzer, und zwar unabhängig davon, ob völlig neue Kostenpositionen behauptet oder zu bereits mitgeteilten Positionen abweichende Zahlen behauptet werden (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Auflage, Rz. 1982).
Insbesondere muss sie, wenn sie in der Rechnungslegung nicht mitgeteilte Umsätze heranzieht, z. B. höhere Umsätze oder Stückzahlen als dort angegeben, im Streitfall deren Vorliegen konkret dartun und beweisen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194, 199 f. - Schwerlastregal II).
Grundsätzlich abzugsfähig sind auch die durch die Beklagte zu 2) für den Vertrieb der angegriffenen Ausführungsform gezahlten Vertriebsvergütungen, welche die Beklagte zu 2) mit insgesamt 55.244,08 EUR beziffert (vgl. OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 4297, 4307 - Schwerlastregal II).
c) Im Rahmen der zu treffenden Gesamtabwägung gilt es weiterhin zu berücksichtigen, dass im Gegensatz zu den Verletzungsgegenständen, die den ober-gerichtlichen Entscheidungen Lifter (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 ff.) und Schwerlastregal II (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 143 ff.) zugrunde lagen, die hier schutzrechtsverletzenden Fahrradschlösser, die zusammen mit der Halterung vertrieben werden, zwar von den Beklagten beworben wurden (…vgl. etwa Anlagen K 46 und K 56, S. 10), bei denen die Beklagten jedoch die technische Gestaltung der Verbindung von Fahrradschloss und Halterung nicht eigens werblich herausgestellt haben.
- OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von …
Die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; Senat GRUR-RS 2015, 13605; OLG Düsseldorf InstGE 7, 194 - Schwerlastregal) hat, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht dargetan, dass diese Kosten ausschließlich den schutzrechtsverletzenden Gegenständen zuzuordnen sind. - OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11
Halterung für Kabelschloss
Rn. 79 Die Instanz-Rechtsprechung (Senat, InstGE 5, 251 - Lifter; InstGE 7, 194, 202 f - Schwerlastregal; InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 201 - Getränketräger; LG Düsseldorf InstGE 1, 276 - Klemmring; LG München, InstGE 3, 48 - Rasenwabe) und ganz herrschende Literaturmeinung (…vgl. Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Auflage, § 139 Rn 73;… Pitz, in: Fitz/Lutzner/Bodewig, PatG, 4. Auflage, § 139 Rn 130; Grabinski, GRUR 2009, 260, 262;… vgl. Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 6. Auflage, § 35 IV d, S. 863;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Auflage, Rn 1987;… Mes, PatG, 3. Auflage, § 139 Rn 144; kritisch Haft/Lunze, Mitt. 2006, 193 ff; kritisch Meier-Beck, WRP 2012, 503;… a.A. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 34 Rn 33) gehen von einer Anwendung der Gemeinkostenanteil-Rechtsprechung auf das Patentrecht aus.Rn. 204 Was den wirtschaftlichen Wert anbelangt, geht die Klägerin im Ansatz zutreffend davon aus, dass bei der Festlegung des angemessenen Anteils auch der Umstand Berücksichtigung finden kann, dass das Klagepatent (im beschränkten Umfang) ein Nichtigkeitsverfahren rechtskräftig überstanden hat (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194, 208 f. - Schwerlastregal II).
- LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
Vakuumtransportsystem für Abwasser
Die Berechnungsart der Herausgabe des Verletzergewinns zielt nicht auf einen Ersatz des dem Verletzten konkret entstandenen Schadens, sondern in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigung des Schutzrechtsinhabers (BGH GRUR 2001, 329ff. - Gemeinkostenanteil; OLG Düsseldorf InstGE 7, 143 ff. - Schwerlastregal II).Rn. 73 Der als Schadensersatz herauszugebende Verletzergewinn umfasst nicht den gesamten durch den Vertrieb der schutzrechtsverletzenden Gegenstände erzielten Gewinn, sondern nur den gerade durch die rechtswidrige Benutzung des fremden Schutzrechtes erzielten Anteil daran (OLG Düsseldorf InstGE 7, 194 ff, Rn 4 - Schwerlastregal II).
Rn. 81 Den Verletzer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, in welcher Höhe welche Kosten entstanden sind und dass diese im konkreten Fall ausschließlich den schutzrechtsverletzenden Gegenständen zuzuordnen sind (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal).
- LG Düsseldorf, 22.06.2010 - 4b O 57/09
Occluder
(1) Von den Kosten, welche die Beklagte gemäß Anlage K 14 in Abzug bringen möchte, sind die tatsächlichen Material- und Fertigungskosten für die Herstellung und Montage der Verletzungsformen (vgl. zu deren grundsätzlicher Abzugsfähigkeit OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II) und Verpackungs- und Frachtkosten, die ohne die verletzenden Gegenstände nicht angefallen wären (vgl. ebenfalls OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II), berücksichtigungsfähig.Aus der Rubrik "Kosten Warenabgabe" können die Positionen "Verpackungsmaterial", "Ausgangsfrachten" (vgl. zu diesen BGH GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) und "Verkaufsprovisionen" (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II) als Minderung des Verletzergewinns einbezogen werden.
Bei der Verletzung technischer Schutzrechte durch den Verkauf von Maschinen, Geräten und dergleichen besteht zwar in der Regel kein Anhalt dafür, dass der Verletzergewinn in vollem Umfang darauf beruht, dass fremde Patente oder Gebrauchsmuster benutzt worden sind (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; OLg Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).
- LG Düsseldorf, 19.05.2026 - 4a O 9/25 Bei dieser Sachlage obliegt es dem Verletzer, der in einem daraufhin eingeleiteten gerichtlichen Verfahren sachliche Fehler der von ihm gelegten Rechnung geltend macht und diese ganz oder teilweise widerruft, den für die Berechtigung dieser Korrektur wesentlichen Sachverhalt vorzutragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 2007, I-2 U 71/05, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II; BGH, GRUR 1993, 897, 899 - Mogul-Anlage).
Rn. 281 Der Klägerin steht hinsichtlich der im Wege des Verletzergewinns berechneten Schadenssumme ein Anspruch auf (fiktive) Verwendungszinsen in Höhe von 5% (§ 352 HGB) in entsprechender Anwendung des § 668 BGB zu, weil die Beklagte bei dem Vertrieb der angegriffenen Ausführungsformen als Fremdgeschäftsführerin zu behandeln ist (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251, 274 - Lifter; InstGE 7, 143 ff. - Schwerlastregal II; LG Düsseldorf GRUR-RS 2018, 16617 - Laserschneideanlagen; LG Düsseldorf, GRUR-RS 2014, 21365).
- OLG Köln, 26.04.2013 - 6 U 171/11
Berechnung des Verletzergewinns
- LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12
Funkarmbanduhr IV
- LG Düsseldorf, 01.03.2011 - 4b O 260/09
Kläger hat einen Anspruch auf Schadensersatz wegen mittelbarer Verletzung des …
- LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
- LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16
Ethical Coffee setzt sich im Kaffeekapsel-Streit durch
- OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 U 77/09
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Jalousie mit einem eine von der …
- LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 4a O 146/08
Rolladen II
- OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02
Papierpolster mit System
- LG München I, 09.04.2008 - 21 O 16318/07
Geschmacksmusterverletzung: Herausgabe des Verletzergewinns in der Lieferkette
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2010 - L 9 U 273/08
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 187/10
Spielhütte
- OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 61/08
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektronische …
- LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 70/20
Zweiteiliges Zahnimplantatsystem
- LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
Schadensersatzbegehren für die Lieferung einer patentverletzenden Vorrichtung
- LG Düsseldorf, 06.03.2024 - 4b O 19/22
Spritzpistole
- LG Düsseldorf, 20.12.2011 - 4b O 220/10
Fassung für Zweistiftlampen II
- OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 2 U 20/04
Unwuchtvibrator
- LG Düsseldorf, 30.04.2013 - 4c O 5/13
Tintenflüssigkeitsbehälter III
- LSG Baden-Württemberg, 29.02.2012 - L 3 U 5749/10
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