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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7567
OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20 (https://dejure.org/2020,7567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.04.2020 - 2 VAs 1/20 (https://dejure.org/2020,7567)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. April 2020 - 2 VAs 1/20 (https://dejure.org/2020,7567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Recht zur Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen Berücksichtigung der Rechte des Betroffenen bei Einstellung von Haftbeschwerdeentscheidung in Datenbank Prüfung des pflichtgemäßen Ermessens der Gerichtsverwaltung bei Veröffentlichung von Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung: …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18 - NJW 2020, 45 ff, Rn.20).

    Das ist allerdings nicht der Fall, wenn die besonderen Umstände der dem Beschuldigten vorgeworfenen Straftat oder dessen herausgehobene Stellung ein gewichtiges Informationsinteresse der Öffentlichkeit begründen, hinter dem das Interesse des Beschuldigten am Schutz seiner Persönlichkeit zurückzutreten hat (BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18 - juris, Rn. 41).

    Bei schweren Gewaltverbrechen, wie dem vorliegend verfahrensgegenständlichen, ist in der Regel ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Interesse der Öffentlichkeit an näherer Information über die Tat und ihren Hergang, über die Person des Täters und seine Motive sowie über die Strafverfolgung und den Fortgang der Ermittlungen anzuerkennen (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18 - juris - Rn. 22).

  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20
    Die gegen diesen Haftbefehl erhobene Beschwerde des Antragstellers hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.08.2019 - StB 21/19 - verworfen.

    Am 22.10.2018 stellte der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers beim Verwaltungsgericht Karlsruhe Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, und beantragte, die Antragsgegnerin zu verpflichten, den Beschluss des Bundesgerichtshofs StB 21/19 vom 22.08.2019 aus der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs zu entfernen.

  • BGH, 01.09.2011 - 5 AR (VS) 46/11

    Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberlandesgericht (Schweigen; …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20
    Die Entscheidung ist demzufolge unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 1.9.2011 - 5 AR (VS) 46/11 -, juris).
  • BGH, 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16

    Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20
    Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (…BVerwG a.a.O., Rn. 24; BGH, Beschluss vom 05.04.2017, IV AR(VZ) 2/16 - juris - Rn. 16).
  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20
    Diese Rechtspflicht folgt aus dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, denn gerichtliche Entscheidungen konkretisieren die Regelungen der Gesetze und bilden Recht fort (BVerfG, Beschluss vom 14.09.2015, 1 BvR 857/15 - juris;… BVerwG a.a.O., Rn.24).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 6 C 3.96

    Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen als öffentliche Aufgabe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20
    Dieser Aufgabe entspricht eine rechtliche Verpflichtung der Gerichte, ihre Entscheidungen in angemessener Weise zu publizieren und sie - unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten - ggf. im vollen Wortlaut hierum nachsuchenden Interessenten zur Verfügung zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1997, 6 C 3/96- juris - Rn.24; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 25.10.2002, 1 VA 3/02).
  • VG Berlin, 27.02.2020 - 27 L 43.20

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Urteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20
    Maßgeblich sind also das tatsächliche oder mutmaßliche Interesse der Öffentlichkeit, ggf. auch der Fachöffentlichkeit, an der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 27.02.2020 - 27 L 43/20 - juris - Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2019 - 20 VA 21/17

    Zur Frage des Anonymisierungsumfangs bei der Veröffentlichung markenrechtlicher …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20
    Die Auswahl ist vorrangig aus der Sicht des mit der Entscheidung befassten Richters bzw. Spruchkörpers zu treffen; diese "amtliche Auswahl" hat die Gerichtsverwaltung um diejenigen Entscheidungen zu ergänzen, an deren Veröffentlichung ein erkennbares öffentliches Interesse besteht (…BVerwGE a.a.O. Rn. 29; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.09.2019 - 20 VA 21/17 - juris - Rn. 88).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2016 - 20 VA 14/15

    Anforderungen an Erteilung einer anonymisierten Urteilsabschrift nach § 299 II …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20
    Die Ermessensausübung der Gerichtsverwaltung unterliegt dabei nur einer nach § 28 Abs. 3 EGGVG auf Ermessensfehler beschränkten gerichtlichen Überprüfung dahingehend, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer nicht dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.02.2016, 20 VA 14/15, Rn. 52 - juris).
  • OLG Celle, 06.02.2013 - 2 VAs 22/12

    Unterliegen der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft der Überprüfung durch …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.04.2020 - 2 VAs 1/20
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die nachträglich angegebenen Gründe schon bei Erlass des Justizverwaltungsaktes vorlagen, der Justizverwaltungsakt durch sie in seinem Wesen nicht geändert und der hiervon Betroffene nicht in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06.02.2013, 2 VAs 22/12 - juris - Rn. 19), wofür hier keine Anhaltspunkte bestehen.
  • OLG Karlsruhe, 18.08.1980 - 3 VAs 9/80
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2002 - 1 VA 3/02
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2020 - 6 VA 24/20

    Veröffentlichungswürdigkeit einer Gerichtsentscheidung; Anforderungen an die …

    Dieser Aufgabe entspricht eine rechtliche Verpflichtung der Gerichte, ihre Entscheidungen in angemessener Weise zu publizieren und sie - unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten - gegebenenfalls im vollen Wortlaut hierum nachsuchenden Interessenten zur Verfügung zu stellen (vergleiche BVerwG…, Urteil vom 26.2.1997, 6 C 3/96 - juris Rn. 23, 24; BGH…, Beschluss vom 5.4.2017 - IV AR(VZ) 2/16, NJW 2017, 1819 Rn. 16; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 25.10.2002,1 VA 3/02; OLG Karlsruhe, 2. Strafsenat, Beschluss vom 1.4.2020 - 2 VAs 1/20 juris Rn. 26).

    Maßgeblich sind also das tatsächliche oder mutmaßliche Interesse der Öffentlichkeit, ggf. auch der Fachöffentlichkeit, an der Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 27.02.2020 - 27 L 43/20 - juris Rn. 10; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.4.2020 - 2 VAs 1/20 juris Rn. 27).

    Bei der Überprüfung der Ermessensausübung können auch die von der Gerichtsverwaltung im Verfahren auf gerichtliche Entscheidung noch mitgeteilten, ihre Ermessensausübung stützenden Gesichtspunkte, herangezogen werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.1980 - 3 VAs 9/80 - Justiz 1980, 450-451; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 1.4.2020 - 2 VAs 1/20 juris Rn. 24).

    Rn. 42 Deren Veröffentlichung setzt regelmäßig die Anonymisierung der Entscheidung etwa hinsichtlich persönlicher Angaben und Umstände voraus (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.4.2020 - 2 VAs 1/20, juris Rn. 28;… VG Leipzig, Urt. v. 18.5.2016 - 1 K 1720/14, juris Rn. 45).

    Bei der Abwägung, ob der Publikation einer als veröffentlichungswürdig eingestuften Entscheidung schutzwürdige Interessen des von der Entscheidung Betroffenen entgegenstehen, ist das Recht des Betroffenen auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufs aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK und ggf. auch sein Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK in den Blick zu nehmen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 1.4.2020 - 2 VAs 1/20, juris Rn. 29).

  • BayObLG, 20.12.2021 - 203 VAs 389/21

    Auskünfte und Akteneinsicht für andere öffentliche Stellen

    Die wohl herrschende Meinung geht inzwischen davon aus, dass dies auch bei Ermessensentscheidungen möglich ist, selbst wenn angestellte Überlegungen zur Ausübung des Ermessens in der Begründung des Verwaltungsakts nicht oder nur unvollständig zum Ausdruck gekommen sind (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 03.05.2021, Az.: 4 VAs 2/21, juris Rn. 18; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 22.12.2020, Az.: 6 VA 24/20, JZ 2021, 687, juris Rn. 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.04.2020, Az.: 2 VAs 1/20, juris Rn. 24; OLG Celle…, Beschluss vom 06.02.2013, Az.: 2 VAs 22/12, OLGSt EGGVG § 23 Nr. 31, juris Rn. 19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.1980, Az.: 3 VAs 9/80, Justiz 1980, 450;… KK-StPO/Mayer, a.a.O., EGGVG § 28 Rn. 8;… Kissel/Mayer/Mayer, 10. Aufl. 2021, EGGVG § 28 Rn. 8), obwohl in § 28 EGGVG keine dem § 114 Satz 2 VwGO entsprechende Regelung aufgenommen worden ist, die ein Nachschieben von Gründen ausdrücklich erlaubt (…Böttcher in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 21;… BeckOK GVG/Köhnlein, a.a.O., EGGVG § 28 Rn. 13).

    Rn. 42 Nach einhelliger Ansicht ist ein Nachschieben von Gründen aber jedenfalls dann unzulässig, wenn der Verwaltungsakt dadurch in seinem Wesen geändert würde (OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 22.12.2020, Az.: 6 VA 24/20, JZ 2021, 687, juris Rn. 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.04.2020, Az.: 2 VAs 1/20, juris Rn. 24; OLG Celle…, Beschluss vom 06.02.2013, Az.: 2 VAs 22/12, OLGSt EGGVG § 23 Nr. 31, juris Rn. 19;… Böttcher in Löwe/Rosenberg, a.a.O., § 28 EGGVG Rn. 2;… MüKoStPO/Ellbogen, a.a.O., EGGVG § 28 Rn. 4).

  • VG Schleswig, 07.07.2026 - 6 B 17/26

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen das Landgericht Flensburg bejaht

    Aus der Strafnorm ergebe sich nicht, dass eine Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen vor rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens grundsätzlich ausgeschlossen sei (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. April 2020 - 2 VAs 1/20 -, Rn. 33).
  • BayObLG, 20.07.2022 - 203 VAs 139/22

    Dritte haben keinen durchsetzbaren Anspruch auf Veröffentlichung der …

    Der Senat hält somit an seiner Rechtsprechung fest, dass es sich bei der Entscheidung über das Begehren des Antragstellers auf Einstellung der Entscheidung in die Datenbank "Bayern.Recht" um eine Maßnahme auf dem Gebiet der Strafrechtspflege handelt (vgl. BayObLG StraFo 2022, 29 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 2 S 3145/19 -, juris und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. April 2020 - 2 VAs 1/20 -, juris jeweils zu einem Antrag auf Entfernung einer strafgerichtlichen Entscheidung von der Internetseite des entscheidenden Gerichts; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 2 S 623/20-, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 6 VA 24/20 -, juris zu einem Anspruch auf Unterlassung einer Veröffentlichung; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 23. März 2022 - 15 VA 4/22 -, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 26. Januar 2015 - III-1 VAs 70/15 -, juris Rn. 8 ff.; VG Aachen, Urteil vom 11. Februar 2020 - 8 K 276/16 -, juris; Putzke/Zenthöfer NJW 2015, 1777 ff., S. 1783).

    Die Veröffentlichungspflicht ist andererseits nicht auf rechtskräftige Entscheidungen beschränkt, sondern kann bereits vor Rechtskraft greifen (…BVerfG a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. April 2020 - 2 VAs 1/20 -, juris Rn. 30) und schließt auch nicht-öffentlich ergangene Entscheidungen ein (…OLG Karlsruhe a.a.O. Rn. 32 zu einer Haftprüfungsentscheidung; BGH…, Beschluss vom 25. März 2021 - IX AR (VZ) 1/19 -, juris Rn. 26 zu einer Entscheidung im Insolvenzverfahren).

  • LG München I, 01.06.2021 - 7 O 14276/20

    Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen in Patentstreitsachen

    Deren Veröffentlichung setzt regelmäßig die Anonymisierung der Entscheidung etwa hinsichtlich persönlicher Angaben und Umstände voraus (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.4.2020 - 2 VAs 1/20, Juris Rn. 28;… VG Leipzig, Urt. v. 18.5.2016 - 1 K 1720/14, Juris Rn. 45).

    Bei der Abwägung, ob der Publikation einer als veröffentlichungswürdig eingestuften Entscheidung schutzwürdige Interessen des von der Entscheidung Betroffenen entgegenstehen, ist das Recht des Betroffenen auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufs aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK und ggf. auch sein Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 6 EMRK in den Blick zu nehmen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.4.2020 - 2 VAs 1/20, Juris Rn. 29).

  • BayObLG, 29.08.2023 - 101 VA 39/23

    Rechtsweg bei einem Antrag auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen …

    (3) Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht die Entscheidung über das Begehren, eine strafgerichtliche Entscheidung von der Internetseite des entscheidenden Gerichts zu entfernen (…Beschluss vom 20. Dezember 2019, 2 S 3145/19, juris Rn. 40 ff. - nachgehend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1. April 2020, 2 VAs 1/20, juris), bzw. das Begehren, die beabsichtigte Veröffentlichung eines zivilrechtlichen Urteils zu unterlassen (…Beschluss vom 10. Juli 2020, 2 S 623/20, juris Rn. 27 ff.), als Maßnahmen im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG an.
  • VG München, 29.06.2023 - M 10 E 23.3132

    Herausgabe eines rechtskräftigen Strafbefehls an einen Journalisten, …

    Der Verweis auf die zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (B.v. 1.4.2020 - 2 VAs 1/20 - juris Rn. 28) bzw. des Verwaltungsgerichts Leipzig (U.v. 18.5.2016 - 1 K 1720/14 - juris) ersetzt keine substantiierte Darlegung der Eingriffsqualität in das geltend gemachte Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Antragstellerin, da insbesondere der Hintergrund des zitierten Urteils des Verwaltungsgerichts Leipzig - dort ging es um das allgemeine Persönlichkeitsrecht natürlicher Personen - nicht mit der vorliegenden Fallkonstellation vergleichbar ist.
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