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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 08.10.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14419
OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09 (https://dejure.org/2009,14419)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2009 - 2 Ws 243/09 (https://dejure.org/2009,14419)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 2 Ws 243/09 (https://dejure.org/2009,14419)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 49
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1497/03

    Auslieferung; Vollzugszwecke (Resozialisierung; Verwirklichung mit ausreichender …

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    § 456a StPO kann nach der Änderung von Art. 16 Abs. 2 GG zwar grundsätzlich auch auf Deutsche Anwendung finden (vgl BVerfG NJW 2004, 356), jedoch nur bei einer Verpflichtung, Deutschland zu verlassen, etwa in Auslieferungsfällen.
  • OLG Koblenz, 07.01.1985 - 1 Ws 862/84
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    e) Die dem Verurteilten gemäß § 56 c Abs. 2 Nr. 1 in Verb. mit § 57 Abs. 3 Satz 1 StGB erteilten Weisung, die Bundesrepublik zu verlassen und während der auf fünf Jahre festgesetzten Bewährungszeit ( § 56a Abs. 1 S. 2 StGB) nicht wieder zu betreten, Weisung ist entgegen verbreiteter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Koblenz NStZ 87, 24; OLG Schleswig SchlHA 91, 118; OLG Stuttgart Justiz 88, 104;… S/S-Stree, StGB, 27. Aufl, § 56 c Randnr.17; SK-Horn, § 56 c Randnr. 5; MK-Groß, StGB 2005, § 56 c Randnr. 20) zulässig.
  • LG Berlin, 01.12.2003 - 511 Qs 118/03

    Erziehungszweck als spezifisches Merkmal einer Weisung; Zumutbarkeit einer …

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    Der Senat hat eine solche Weisung bereits in einer früheren Entscheidung selbst erteilt (SenE vom 28.01.2000 - 2 Ws 49/00 -) und hält an der Zulässigkeit einer solchen Weisung bei dem hier gegebenen Sachverhalt fest (ebenso LG Berlin NStZ 05, 100).
  • OLG Hamburg, 14.03.2003 - 2 Ws 49/00
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    Der Senat hat eine solche Weisung bereits in einer früheren Entscheidung selbst erteilt (SenE vom 28.01.2000 - 2 Ws 49/00 -) und hält an der Zulässigkeit einer solchen Weisung bei dem hier gegebenen Sachverhalt fest (ebenso LG Berlin NStZ 05, 100).
  • OLG Hamm, 28.03.2019 - 1 VAs 5/19

    Absehen von der Strafvollstreckung (§ 456a StPO): Anwendbarkeit bei EU-Bürgern; …

    Nach Auffassung des Senats sind diese Grundsätze auch auf die aus § 7 Abs. 2 FreizügG/EU resultierende Ausreisepflicht des Betroffenen - die auch nach seiner erneuten Einreise rechtlich wirksam geblieben ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13.12.2017 - 1 B 257/17 -) - anwendbar (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2009 - 2 Ws 243/09 -, juris;… allg. zu Staatsangehörigen aus EU-Staaten vgl. Paeffgen, SK-StPO, 5. Aufl., § 456a Rn. 3;… Röttle/Wagner, Strafvollstreckung, 8. Aufl., Rn. 227;… Stöckel in: KMR-StPO, 66. EL, § 456a Rn. 2; a.A. Pfaff, ZAR 2006, 121, 122f.; Wesemann, StraFo 2009, 59, 61f.).
  • OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13

    Strafrestaussetzung unter Auflagen: Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts …

    Weisungen, bei denen jegliche Beziehung zum Resozialisierungsziel fehlt, sind unzulässig (vgl. zum Ganzen OLG Koblenz NStZ 1987, 24 f.; OLG Köln, NStZ-RR 2010, 49 Rdn. 15 nach juris;… Fischer, StGB, 60. Aufl. § 56c Rdn. 4;… Schönke/Schröder/Stree, StGB, 28. Aufl. § 56c Rdn. 1, 2, 6 und 14).

    So verhalte es sich, wenn die Straftaten mit mehrfachen illegalen Einreiseversuchen in Zusammenhang stünden und vor allem in der Perspektivlosigkeit seines Aufenthalts in Deutschland lägen, wo der Verurteilte sich nur vorübergehend aufgehalten habe und nie einer geregelten Arbeit nachgegangen sei, so dass weitere Straftaten zu erwarten seien, wenn mit einer erneuten Einreise zu rechnen sei (NStZ-RR 2010, 49 Rdn. 16 nach juris).

  • OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17

    Bewährungsweisungen an einen ausländischen EU-Bürger: Meldepflicht bei jeder …

    Die Bewährungsweisung an einen ausländischen EU-Bürger, sich bei jeder Einreise in das Bundesgebiet bei dem für die Bewährungsüberwachung zuständigen Amtsgericht zu melden, ist mit der allgemeinen Freizügigkeit von Unionsbürgern unvereinbar und deshalb rechtswidrig (entgegen OLG Köln, 25. Mai 2009, 2 Ws 243/09, NStZ-RR 2010, 49).

    Für eine Bewährungsweisung nach § 56c StGB, die auf ein ausländerrechtliches Einreiseverbot hinausläuft, ist deshalb kein Raum, denn sie liefe auf eine Umgehung der genannten ausländerrechtlichen Bestimmung, die dies gerade nicht zulässt, hinaus (a.A. für Ausweisungen offenbar OLG Köln, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 2 Ws 243/09 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Köln, 04.08.2009 - 2 Ws 349/09

    Gesetzeswidrige Weisung zur Führungsaufsicht durch Anordnung eines …

    Der Senat hat unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung mit Beschluss vom 25.05.2009 - 2 Ws 243/09 - im Rahmen einer Reststrafenaussetzung gem. § 57 Abs. 1 StGB eine Weisung an den Verurteilten für zulässig gehalten (und selbst erteilt), die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und während der Bewährungszeit nicht wieder zu betreten.
  • OLG Hamm, 02.04.2026 - 3 Ws 94/26

    Aussetzung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung; …

    Nach anderer Ansicht kann eine solche Weisung nach den Umständen des Einzelfalles zulässig sein, etwa dann, wenn sich gerade der Aufenthalt in Deutschland als kriminogener Faktor erweist und den Betroffenen in seinem Herkunftsland stabilere soziale Verhältnisse erwarten (OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2009 - 2 Ws 243/09, juris; LG Berlin, NStZ 2005, 100;… TK-StGB/Kinzig, 31. Aufl. 2025, StGB § 56c Rn. 14, beck-online).
  • LG Aachen, 04.06.2018 - 99 Qs 6/18

    Verbot zur Wiedereinreise in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die …

    Zum anderen ist zu beachten, dass der Entscheidung des OLG Köln vom 25.05.2009, 2 Ws 243/09 ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde lag, bei dem es sich um einen rumänischen EU-Bürger handelte, der weder der deutschen Sprache mächtig war, noch Verbindungen nach Deutschland hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.10.2009 - 2 Ws 243/09   

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OLG Hamm, 08.10.2009 - 2 Ws 243/09 (https://dejure.org/2009,20180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.2009 - 2 Ws 243/09 (https://dejure.org/2009,20180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 2 Ws 243/09 (https://dejure.org/2009,20180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift betreffend die eindeutige Bestimmung des Prozessgegenstandes; Rückgriff auf die wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen bei Ergänzung der Anklage

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 2 Ws 243/09
    Um dieser Funktion gerecht zu werden, hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; es muss klar sein, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (vgl. BGHSt 40, 44 f.).
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 2 Ws 243/09
    Zur Ergänzung der Anklage darf notfalls auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zurückgegriffen werden (vgl. BGHSt 5, 225 f.; BGHSt 10, 137 f.).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus OLG Hamm, 08.10.2009 - 2 Ws 243/09
    Zur Ergänzung der Anklage darf notfalls auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen zurückgegriffen werden (vgl. BGHSt 5, 225 f.; BGHSt 10, 137 f.).
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