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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26 - 27/11, 2 Ws 26/11, 2 Ws 27/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14801
OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26 - 27/11, 2 Ws 26/11, 2 Ws 27/11 (https://dejure.org/2011,14801)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.03.2011 - 2 Ws 26 - 27/11, 2 Ws 26/11, 2 Ws 27/11 (https://dejure.org/2011,14801)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. März 2011 - 2 Ws 26 - 27/11, 2 Ws 26/11, 2 Ws 27/11 (https://dejure.org/2011,14801)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 33 Abs 3 StPO, § 453 Abs 1 S 2 StPO, § 453 Abs 1 S 3 StPO, § 454 Abs 4 S 1 StPO, § 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB
    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf wegen andersartiger Delinquenz; Berücksichtigung weiteren Tatverdachts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f; StPO § 308 Abs. 2; StPO § 309 Abs. 2
    Eigene Sachentscheidung des Beschwerdegerichts trotz Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Beschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigene Sachentscheidung des Beschwerdegerichts trotz Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Beschlusses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11
    Die materielle Rechtskraft entfaltet zwar Außenwirkung über das Verfahren hinaus, aber nur soweit ein identischer Verfahrensgegenstand betroffen ist (etwa Grundsatz des ne bis in idem); hingegen tritt bei anderem Verfahrensgegenstand grundsätzlich keine Feststellungs- oder Bindungswirkung ein (…ganz h.M., vgl. Kühne, a.a.O., Rdn. 74, 94 ff. m.w.N.; siehe auch BGHSt 43, 106, 107 m.w.N.: Verneinung einer Feststellungs- und Bindungswirkung rechtskräftiger Vorstrafurteile für das neu erkennende Gericht hinsichtlich Vorstraftaten), soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist.

    Zur Erleichterung der Beweiserhebung und -würdigung kann das Bewährungsaufsichtsgericht regelmäßig auf Grund eigenverantwortlicher Prüfung die Feststellungen und die Beweiswürdigung aus dem Urteil des über die Anlasstat erkannt habenden Gerichtes übernehmen (siehe auch BGHSt 43, 106, 107 zum Strengbeweis bei Feststellungen betreffend Vorstraftaten).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11
    Hat der Verurteilte im Widerrufsverfahren die Begehung der Anlasstat spezifiziert bestritten, gebietet der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör, dass die Gründe des Widerrufsbeschlusses hierauf eingehen, denn das Verfahrensgrundrecht nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 33 Abs. 3 StPO enthält drei Gewährleistungen: Dem Beschuldigten bzw. Verurteilten ist Gelegenheit zur Äußerung über den Entscheidungsgegenstand in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht zu geben, das Gericht hat die Äußerungen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und es hat - vorliegend betroffen - sie erkennbar in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 64, 135, 143 f, und 65, 305, 307; BGHSt 28, 44, 46 m.w.N.;… Meyer-Goßner, a.a.O., Einl. Rdn. 23).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11
    Eine auf die Überzeugung von der Tatbegehung gestützte Feststellung neuer Straffälligkeit ist dem Bewährungsaufsichtsgericht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte grundsätzlich versagt, wenn es an einer Verurteilung durch das für das neue Erkenntnisverfahren zuständige Gericht fehlt (EGMR in NJW 2004, 43; siehe auch BVerfG in NJW 2005, 817); eine Ausnahme ist hingegen für den Fall, dass ein Verurteilter die erneute Delinquenz glaubhaft eingestanden hat, anerkannt (…vgl. EGMR, a.a.O., 45;… BVerfG, a.a.O.), ohne dass das Geständnis vor einem Richter abgelegt sein muss (vgl. - mit verengenden Leitsätzen - OLG Düsseldorf in NJW 2004, 790 und OLG Jena in StV 2003, 574;… str., Meinungsübersicht bei Groß, a.a.O., Rdn. 41).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 13/02

    Nötigung durch Versperren des Durchgangs; Beleidigung durch eine sexuelle …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11
    Im Übrigen würde nach dem in der Bewährungszeit zutage getretenen Grad der Störungen eine bloße Aufnahme der Behandlungen nicht ausreichen, sondern es müssten im Behandlungsverlauf zumindest wesentliche (Teil-)Erfolge eingetreten sein, um zu einer günstigen Legalprognose zu gelangen (vgl. allg. OLG Karlsruhe in NJW 2003, 1263, 1265).
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11
    Eine auf die Überzeugung von der Tatbegehung gestützte Feststellung neuer Straffälligkeit ist dem Bewährungsaufsichtsgericht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte grundsätzlich versagt, wenn es an einer Verurteilung durch das für das neue Erkenntnisverfahren zuständige Gericht fehlt (EGMR in NJW 2004, 43; siehe auch BVerfG in NJW 2005, 817); eine Ausnahme ist hingegen für den Fall, dass ein Verurteilter die erneute Delinquenz glaubhaft eingestanden hat, anerkannt (…vgl. EGMR, a.a.O., 45;… BVerfG, a.a.O.), ohne dass das Geständnis vor einem Richter abgelegt sein muss (vgl. - mit verengenden Leitsätzen - OLG Düsseldorf in NJW 2004, 790 und OLG Jena in StV 2003, 574;… str., Meinungsübersicht bei Groß, a.a.O., Rdn. 41).
  • BGH, 28.06.2000 - 3 StR 156/00

    Annahme von Vorsatz beim Vollrausch; Entsprechende Anwendung der Rücktrittsregeln …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11
    § 56 Abs. 1 S. 1 StGB differenziert nicht nach Art und Gewicht künftiger Straftaten; demgemäß scheidet eine Strafaussetzung aus, wenn für die Zukunft andersartige Straftaten zu besorgen sind (vgl. BGH in NStZ-RR 2001, 15, 16; BayObLG in NStZ-RR 2003, 105, 106 m.w.N.;… Hubrach, a.a.O., § 56 Rdn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 3 Ws 469/03

    Zulässigkeit des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung; Fehlen einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11
    Eine auf die Überzeugung von der Tatbegehung gestützte Feststellung neuer Straffälligkeit ist dem Bewährungsaufsichtsgericht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte grundsätzlich versagt, wenn es an einer Verurteilung durch das für das neue Erkenntnisverfahren zuständige Gericht fehlt (EGMR in NJW 2004, 43; siehe auch BVerfG in NJW 2005, 817); eine Ausnahme ist hingegen für den Fall, dass ein Verurteilter die erneute Delinquenz glaubhaft eingestanden hat, anerkannt (…vgl. EGMR, a.a.O., 45;… BVerfG, a.a.O.), ohne dass das Geständnis vor einem Richter abgelegt sein muss (vgl. - mit verengenden Leitsätzen - OLG Düsseldorf in NJW 2004, 790 und OLG Jena in StV 2003, 574;… str., Meinungsübersicht bei Groß, a.a.O., Rdn. 41).
  • BVerfG, 21.04.1993 - 2 BvR 1706/92

    Umfang und Auswirkungen der Unschuldsvermutung bei der Aufhebung einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11
    In diese Prognose kann - wie bei anderen Legalprognosen - der Verdacht noch weiterer neuer Straftaten eingestellt werden (vgl. allg. BVerfG in NJW 1994, 377; OLG Hamm in NStZ 2004, 685).
  • OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04

    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11
    In diese Prognose kann - wie bei anderen Legalprognosen - der Verdacht noch weiterer neuer Straftaten eingestellt werden (vgl. allg. BVerfG in NJW 1994, 377; OLG Hamm in NStZ 2004, 685).
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf …

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11
    Hat der Verurteilte im Widerrufsverfahren die Begehung der Anlasstat spezifiziert bestritten, gebietet der Anspruch des Verurteilten auf rechtliches Gehör, dass die Gründe des Widerrufsbeschlusses hierauf eingehen, denn das Verfahrensgrundrecht nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 33 Abs. 3 StPO enthält drei Gewährleistungen: Dem Beschuldigten bzw. Verurteilten ist Gelegenheit zur Äußerung über den Entscheidungsgegenstand in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht zu geben, das Gericht hat die Äußerungen des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und es hat - vorliegend betroffen - sie erkennbar in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 64, 135, 143 f, und 65, 305, 307; BGHSt 28, 44, 46 m.w.N.;… Meyer-Goßner, a.a.O., Einl. Rdn. 23).
  • BayObLG, 05.09.2002 - 5St RR 224/02

    Anforderungen an die Entscheidung über die Sozialprognose bei Strafaussetzung zur …

  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1998 - 1 Ws 337/98
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1983 - 1 Ws 9/83
  • OLG Celle, 07.11.2025 - 3 Ws 78/25

    Widerruf der Aussetzung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Während teilweise angenommen wird, ein Widerruf sei nur aus Gründen höherrangigen Rechts ausgeschlossen, etwa bei Verletzung des rechtlichen Gehörs (…so OLG Hamm aaO), geht die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung dahin, dass ein Widerruf jedenfalls dann nicht in Betracht kommt, wenn das Widerrufsgericht aufgrund besonderer Umstände durchdringende Zweifel an der Richtigkeit des dem Widerruf zugrunde liegenden Strafbefehls hegt (vgl. etwa OLG Hamburg, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 Ws 26-27/11 -, OLGSt StGB § 56f Nr. 57), weil etwa die Gründe des Erkenntnisses den Schuldspruch nicht tragen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 Ws 555/95 -, StV 1996, 45; OLG Potsdam…, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 1 Ws 151/11, Rn. 16, juris) oder wenn ein Strafbefehl nur auf einen hinreichenden Tatverdacht gestützt ist, die aus den Akten erkennbare Beweislage eine an Sicherheit grenzende Überzeugungsbildung nicht zulässt und der Verurteilte sich gegen den Strafbefehl zur Wehr setzen wollte oder dies bereits getan hat, und die Rechtskraft ohne eine den Strafbefehl anerkennende Willensentschließung des Beschuldigten allein aufgrund seines prozessualen Versäumnisses eingetreten ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 Ws 18 - 19/91 -, StV 1991, 270; KG, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 1 AR 602/07 - 2 Ws 361/07 -, juris).
  • KG, 11.09.2012 - 4 Ws 77/12

    Keine Pflicht zur Anhörung nach Vollendung des 24. Lebensjahres

    Die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs in der ersten Instanz kann, solange - wie hier - keine Willkür und kein sonstiges grobes prozessuales Unrecht vorliegt, eine Aufhebung und Zurückverweisung nicht begründen, da das rechtliche Gehör im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - 4 Ws 29/11 - ; Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 Ws 26-27/11 - ; OLG Köln, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 Ws 153-154/12 - ;… OLG Rostock a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 09.04.2013 - 1 Ws 59/13

    Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe: Ausschluss bei …

    § 56 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB setzt nämlich nach ständiger, vom Senat geteilter höchstrichterlicher Rechtsprechung weder einen kriminologischen Zusammenhang zwischen den Taten voraus (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 Ws 26/11, 2 Ws 27/11 -, zitiert nach juris; LK-Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 56 f Rn. 14 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; in Abweichung von der Vorauflage SK-StGB/Schall, 121. Lfg.
  • OLG Koblenz, 15.07.2022 - 4 Ws 326/22

    Widerruf der Strafaussetzung bei Geständnis des Verurteilten

    Rn. 13 Der Senat hat diese Bewertung nunmehr im Wege des Freibeweises nachgeholt (vgl. OLG Hamburg, Beschl. 2 Ws 26-27/11 v. 14.03.2011 - Rn. 18 n. juris).
  • OLG Hamm, 02.12.2020 - 1 Ws 479/20

    Widerruf der Strafaussetzung, neue Straftat, polizeiliches Geständnis

    Ob auf der Grundlage eines Geständnisses ein Widerruf ausgesprochen wird, ist eine Frage der - freibeweislichen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. März 2011 - 2 Ws 26-27/11 - juris, Rn. 18) - richterlichen Überzeugungsbildung.
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