Rechtsprechung
| BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 19, 22, 51; BGB §§ 891, 2033, 2044, 2113, 2136
Löschung eines Nacherbenvermerks bei Verfügung durch befreiten Vorerben - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Löschung eines Nacherbenvermerks vor Eintritt des Nacherbfalls bei Bewilligung durch alle Nacherben oder Nachweis einer Unrichtigkeit des Grundbuchs; Erforderlichkeit der Darlegung der Unrichtigkeit des Grundbuchs hinsichtlich der derzeitigen Eintragung und der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München II, 14.08.1981 - 8 T 854/81
- BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82
Papierfundstellen
- DNotZ 1983, 320 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (14)
- BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61
Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe
Auszug aus BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82
Gleichgültig, ob man deshalb mit der ganz herrschenden Meinung § 137 Satz 1 BGB anwendet, ist jedenfalls allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 40, 115/117 f.; 56, 275/278 ff.;… MünchKomm RdNr. 7, BGB-RGRK RdNr. 3, Palandt BGB 41. Aufl. Anm. 1 a, je zu § 2044, Kegel in Festschrift für Richard Lange S. 927/931, 937 f.; jew.m.weit.Nachw.), daß ein derartiges Auseinandersetzungsverbot nur eine schuldrechtliche Unterlassungspflicht der Miterben begründet, deren etwaige Verletzung die dingliche Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts (Auflassung) nicht berührt.Die Zustimmung eines Ersatznacherben ist, weil dieser nur eine bedingte Anwartschaft auf die Nacherbschaft, vor Wegfall des eingesetzten Nacherben aber noch keine Rechte hinsichtlich des Nachlasses und seiner Verwaltung innehat, von vornherein nicht erforderlich (RGZ 145, 316/318 ff.; BGHZ 40, 115/118 f.; BayObLGZ 1959, 493/497; 1960, 407/410; jew.m.Nachw.).
Zwar ist für den Regelfall die Verfügungsbefugnis des Vorerben durch § 2113 Abs. 1 BGB beschränkt, so daß es zur (sofort und uneingeschränkt) wirksamen Verfügung über ein Nachlaßgrundstück der Zustimmung des Nacherben bedarf (BGHZ 40, 115/119; 56, 275/280;… Staudinger BGB 12. Aufl. RdNr. 20, MünchKomm RdNr. 15, BGB-RGRK RdNr. 11, je zu § 2113).
- BGH, 18.06.1971 - V ZB 4/71
Gemeinsame Verfügung von Testamentsvollstrecker und Erben
Auszug aus BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82
Gleichgültig, ob man deshalb mit der ganz herrschenden Meinung § 137 Satz 1 BGB anwendet, ist jedenfalls allgemein anerkannt (vgl. BGHZ 40, 115/117 f.; 56, 275/278 ff.;… MünchKomm RdNr. 7, BGB-RGRK RdNr. 3, Palandt BGB 41. Aufl. Anm. 1 a, je zu § 2044, Kegel in Festschrift für Richard Lange S. 927/931, 937 f.; jew.m.weit.Nachw.), daß ein derartiges Auseinandersetzungsverbot nur eine schuldrechtliche Unterlassungspflicht der Miterben begründet, deren etwaige Verletzung die dingliche Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts (Auflassung) nicht berührt.Zwar ist für den Regelfall die Verfügungsbefugnis des Vorerben durch § 2113 Abs. 1 BGB beschränkt, so daß es zur (sofort und uneingeschränkt) wirksamen Verfügung über ein Nachlaßgrundstück der Zustimmung des Nacherben bedarf (BGHZ 40, 115/119; 56, 275/280;… Staudinger BGB 12. Aufl. RdNr. 20, MünchKomm RdNr. 15, BGB-RGRK RdNr. 11, je zu § 2113).
- BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82
Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch
Auszug aus BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82
Hinzu kommt, daß auch mögliche weitere (noch nicht lebende oder noch nicht erzeugte; vgl. § 2101 Abs. 1 Satz 1 BGB ) Abkömmlinge als Nacherben (durch einen gemäß § 1913 BGB bestellten Pfleger, der in den Fällen der §§ 1915, 1821 BGB der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedürfte) die Löschung des Nacherbenvermerks bewilligen müßten (vgl. näher Senatsbeschluß vom 17.3.1982 BReg. 2 Z 13/82 m.Nachw.).Denn das Nachlaßgrundstück Flst.Nr. ... scheidet mit dem Vollzug der von den Vorerbinnen erklärten Auffassung wirksam ( §§ 2136, 2113 Abs. 1 BGB ) und endgültig aus dem Natfhlaß aus (vgl. BayObLGZ 1957, 285/288; 1970, 137/142; Senatsbeschluß vom 17.3.1982 BReg. 2 Z 13/82;… OLG Oldenburg JR 1963, 23 m. Anm. v. Jansen S. 24 a.a.O.; KEHE Rd.Nr. 28, Horber Anm. 6 B c, je zu § 51; Haegele RdNr. 1792).
- BGH, 10.03.1976 - V ZB 7/72
Antrag auf Löschung des Nacherbenvermerks durch Zwischenverfügung - Notwendigkeit …
Auszug aus BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82
Die umstrittene Frage, ob auf die Verfügung des Vorerben über einen zum Nachlaß gehörenden Erbteil, dessen einziger oder Hauptwert Grundstückseigentum der Erbengemeinschaft ist, im Interesse und zum Schutze des Nacherben § 2113 Abs. 1 BGB zumindest entsprechend anwendbar ist (bejahend OLG Düsseldorf JMBlNRW 1960, 101 ff., Erman § 2113 RdNr. 4;… Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. § 2112 RdNr. 10; verneinend Staudinger RdNr. 47, Palandt Anm. 1 a, je zu § 2113; MünchKorom§ 2113 RdNr. 3 m.weit.Nachw. in FN 4; vgl. auch BGH NJW 1976, 893/894 [BGH 10.03.1976 - V ZB 7/72] und 1978, 698), bedarf hier keiner Entscheidung. - BayObLG, 20.10.1980 - BReg. 2 Z 18/80
Zur Übertragung eines Erbteils auf Miterben
Auszug aus BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82
Die Übertragung eines Erbteils von einem Miterben auf die restlichen Miterben mit der Folge, daß der übertragende aus der - fortbestehenden - Erbengemeinschaft ausscheidet, richtet sich nach § 2033 Abs. 1 BGB ; der Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs ist lediglich im Wege der Berichtigung im Grundbuch einzutragen (BayObLGZ 1980, 328/329 f. m.Nachw.). - BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77
Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die …
Auszug aus BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82
Dies kann, wenn - wie hier - mehrere Eintragungsanträge im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO miteinander verbunden sind (Eintragung der Auflassung des Grundstücks Flst.Nr. ... Berichtigung des Grundbuchs infolge Erbteilsübertragung hinsichtlich des Grundstücks Flst.Nr. ..., Löschung der Nacherbenvermerke an beiden Grundstücken), zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung sein (vgl. BGHZ 71, 349/351; BayObLGZ 1977, 268/270 f.; BayObLG MittBayNot 1979, 161/162; JurBüro 1981, 1881 f.; zuletzt Senatsbeschluß vom 1.7.1982 BReg. 2 Z 45/82;… Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann -KEHE- Grundbuchrecht 2. Aufl. § 71 RdNr. 58;… Horber GBO 15. Aufl. § 18 Anm. 4 B b). - BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52
Entgeltlichkeit der Verfügung eines Vorerben
- BGH, 28.04.1978 - V ZB 1/78
Form der Rücknahmeerklärung eines Notars
Auszug aus BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82
Dies kann, wenn - wie hier - mehrere Eintragungsanträge im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO miteinander verbunden sind (Eintragung der Auflassung des Grundstücks Flst.Nr. ... Berichtigung des Grundbuchs infolge Erbteilsübertragung hinsichtlich des Grundstücks Flst.Nr. ..., Löschung der Nacherbenvermerke an beiden Grundstücken), zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung sein (vgl. BGHZ 71, 349/351; BayObLGZ 1977, 268/270 f.; BayObLG MittBayNot 1979, 161/162; JurBüro 1981, 1881 f.; zuletzt Senatsbeschluß vom 1.7.1982 BReg. 2 Z 45/82;… Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann -KEHE- Grundbuchrecht 2. Aufl. § 71 RdNr. 58;… Horber GBO 15. Aufl. § 18 Anm. 4 B b). - BayObLG, 15.12.1959 - BReg. 2 Z 197/59
Beschränkung des nichtbefreiten Vorerben in der Verfügung über …
Auszug aus BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82
Die Zustimmung eines Ersatznacherben ist, weil dieser nur eine bedingte Anwartschaft auf die Nacherbschaft, vor Wegfall des eingesetzten Nacherben aber noch keine Rechte hinsichtlich des Nachlasses und seiner Verwaltung innehat, von vornherein nicht erforderlich (RGZ 145, 316/318 ff.; BGHZ 40, 115/118 f.; BayObLGZ 1959, 493/497; 1960, 407/410; jew.m.Nachw.). - BayObLG, 01.07.1982 - BReg. 2 Z 45/82
Zur Unzulässigkeit einer Dienstbarkeit mit indirekter …
Auszug aus BayObLG, 27.07.1982 - BReg. 2 Z 12/82
Dies kann, wenn - wie hier - mehrere Eintragungsanträge im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO miteinander verbunden sind (Eintragung der Auflassung des Grundstücks Flst.Nr. ... Berichtigung des Grundbuchs infolge Erbteilsübertragung hinsichtlich des Grundstücks Flst.Nr. ..., Löschung der Nacherbenvermerke an beiden Grundstücken), zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung sein (vgl. BGHZ 71, 349/351; BayObLGZ 1977, 268/270 f.; BayObLG MittBayNot 1979, 161/162; JurBüro 1981, 1881 f.; zuletzt Senatsbeschluß vom 1.7.1982 BReg. 2 Z 45/82;… Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann -KEHE- Grundbuchrecht 2. Aufl. § 71 RdNr. 58;… Horber GBO 15. Aufl. § 18 Anm. 4 B b). - RG, 08.11.1934 - IV B 51/34
Wann erlangt der Ersatzerbe des Nacherben die Rechtsstellung des Nacherben?
- BayObLG, 23.08.1979 - BReg. 2 Z 30/79
Zur Eintragungsfähigkeit der Benutzungsregelung für eine als Grunddienstbarkeit …
- BayObLG, 27.09.1957 - BReg. 2 Z 131/57
- BayObLG, 17.02.1972 - BReg. 2 Z 88/71
- OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 15 W 3330/20
Ausschlagung eines Vermächtnisses
Insofern ist zu berücksichtigen, dass an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs deshalb strenge Anforderungen zu stellen sind, weil andernfalls am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (BayObLG, Beschluss vom 27.07.1982 - BReg 2 Z 12/82 -, juris Rn. 31). - OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 15 W 3330/20
Unrichtigkeit eines in das Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks
Insofern ist zu berücksichtigen, dass an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs deshalb strenge Anforderungen zu stellen sind, weil andernfalls am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (BayObLG, Beschluss vom 27.07.1982 - BReg 2 Z 12/82 -, juris Rn. 31). - BayObLG, 21.09.1982 - BReg. 2 Z 66/82
Zur pfandfreien Abschreibung bei Eigentümerbriefgrundschulden
Woher der Notar zuvor den Brief erhalten hat, ist von ihm ausdrücklich nicht angegeben worden, für die Bewilligungsberechtigung des Beteiligten zu 1) spricht daher auch nicht die - auch vom Grundbuchamt zu beachtende (vgl. BayObLGZ 1952, 321/323; 1967, 295/297; 1972, 46/48; zuletzt Senatsbeschluß vom 27.7.1982 BReg.2 Z 12/82; KG JFG 14, 382/386; Horber Grundz. vor § 13 Anm. 6 B; MünchKomm BGB § 891 RdNr. 16 m.Nachw.) - Vermutung des § 891 BGB , da diese für den Gläubiger einer Briefgrundschuld nur dann gilt, wenn er den Brief besitzt (…Die Anheimgabe, einen von mehreren, im Sinn des § 16 Abs. 2 GBO miteinander verbundenen Anträgen zurückzunehmen, kann zwar - anders als bei einem einzelnen unverbundenen Antrag (vgl. hierzu BGH NJW 1980, 2521 [BGH 27.02.1980 - V ZB 28/78] ; BayObLGZ 1977, 81/83; 1979, 81/85; 1980, 299/301; KEHE § 71 RdNrn. 19, 58; Horber § 18 Anm. 4 B b und 9 a, § 71 Anm. 3 B a) - zulässiger Inhalt einer Zwischenverfügung sein (vgl. BGHZ 71, 349/351; BayObLGZ 1977, 268/270 f.; BayObLG MittBayNot 1979, 161/162; JurBüro 1981, 1881 f.; zuletzt Senatsbeschluß vom 27.7.1982 BReg.2 Z 12/82; KEHE § 71 RdNr. 58; Horber § 18 Anm. 4 B b).
- BayObLG, 04.08.1988 - BReg. 2 Z 19/88
Voraussetzungen für die Löschung des Nacherbenvermerks wegen Unrichtigkeit
zu 4), 5), 6) und 7) die Löschung nicht bewilligt haben, setzt die Löschung den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs voraus, wobei dieser Nachweis grundsätzlich in der Form des § 29 GBO zu führen ist (BayObLG DNotZ 1974, 235, 236; 1983, 320, 322; OLG Frankfurt MittBayNot 1980, 77 ). - KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10
Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur …
Rn. 17 An die Führung des Unrichtigkeitsnachweises gemäß § 22 Abs. 1 GBO sind strenge Anforderungen zu stellen, weil sonst am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (BayObLG, DNotZ 1983, 320 ; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1967, 13; OLG Hamm, Rpfleger 1984, 312;… Demharter, GBO, 27. Aufl., § 22 Rdn. 37). - KG, 27.09.2022 - 1 W 301/22
Zugehörigkeit von Räumen ohne Nummern zum Sondereigentum
Rn. 40 Das Grundbuchamt kann nach dem Gedanken der Rechtssicherheit und Beständigkeit von Eintragungen im Grundbuch Unterlagen früherer Eintragungen im Nachhinein nicht anders auslegen, soweit keine neuen Tatsachen vorliegen oder das Grundbuch ersichtlich unrichtig ist (BayObLG, DNotZ 1983, 320, 323;… Demharter, a.a.O., Anhang zu § 13, Rdn. 17). - KG, 06.03.2012 - 1 W 778/11
Grundbuchverfahren: Nachweis der Entgeltlichkeit der Verfügung befreiter Vorerben …
Andererseits schließt ein Näheverhältnis aber die Annahme der Entgeltlichkeit insbesondere dann nicht aus, wenn keine Anhaltspunkte für eine mögliche Absicht der Vorerben bestehen, die Nacherben zu benachteiligen (OLG München, FGPrax 2005, 193, 194; BayObLG, Beschluss vom 27. Juli 1982 - 2 Z 12/82 - Juris ). - KG, 03.11.1992 - 1 W 3761/92
Anweisung an das Grundbuchamt im Verfahren der Beschwerde gegen eine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Köln, 26.10.1987 - 11 T 345/87
Surrogation bei Auseinandersetzung einer Vorerbengemeinschaft
Soweit demgegenüber bei Haegele/Schöner/Stäber, GBR, 8. Aufl., Rd.Nr. 3520 und in einer dort zitierten Entscheidung des BayObLG ( Rpfleger 1982, 468 = DNotZ 1983, 320 ) ohne Auseinandersetzung mit der Vorschrift des § 2111 BGB die Ansicht vertreten wird, die von der Vorerbengemeinschaft im Wege der Auseinandersetzung wirksam vorgenommene Übertragung eines Grundstücks auf einen Vorerben als Alleineigentümerführe dazu, daß dieses Grundstück aus der Erbschaft ausscheide und ein Nacherbenvermerk nicht mehr in Betracht komme, kann dem nicht gefolgt werden. - KG, 05.10.2022 - 1 W 312/22
WEG - Zugehörigkeit von Räumen ohne Nummern zum Sondereigentum
Das Grundbuchamt kann nach dem Gedanken der Rechtssicherheit und Beständigkeit von Eintragungen im Grundbuch Unterlagen früherer Eintragungen im Nachhinein nicht anders auslegen, soweit keine neuen Tatsachen vorliegen oder das Grundbuch ersichtlich unrichtig ist (BayObLG, DNotZ 1983, 320, 323;… Demharter, a.a.O., Anhang zu § 13, Rdn. 17). - LG Mainz, 07.08.1987 - 7 O 198/87
Einschränkung der Sicherungsabrede in einer Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld
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