Rechtsprechung
| BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentum; Verwalter; Eigentümer; Grundstück; Zulässigkeit; Rechtsweg; Gericht; Gerichtsstand; Zuständigkeit; Vormerkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einzelrichter; Zivilprozeßverfahren; Streitverfahren; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Rechtzeitigkeit; Antrag
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 9 T 20/67
- BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1968, 233
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (13)
- BGH, 21.09.1961 - III ZR 120/60
Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung bei sachlich unzuständigem Gericht
Auszug aus BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68
Auch in der Literatur wird die Auffassung vertreten, daß bei ausschließlicher Zuständigkeit die Klage vor dem unzuständigen Gericht, selbst im Falle einer Verweisung nach Ablauf der Frist, nicht geeignet sei, die Frist zu wahren (Mugdan, Gruch.Beitr. 64, 314; Baumbach/ Lauterbach ZPO 28. Aufl. S. 276 Anm. 3 D, aufgegeben in 29. Aufl. unter Hinweis auf BGHZ 35, 374).Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 35, 374 = NJW 1961, 2259 [BGH 21.09.1961 - III ZR 120/60] ) schließt nicht aus, daß die Frist durch rechtzeitige Antragstellung beim unzuständigen Gericht auch im Falle ausschließlicher Zuständigkeit gewahrt wird.
Wenn nach neueren Gesetzen ( VwGO ;… SGG und ArbGG je aaO) und nach dem neuesten Stande der verfahrensrechtlichen Erkenntnisse (BGHZ 35, 374 = NJW 1961, 2259 [BGH 21.09.1961 - III ZR 120/60] ) die fristwahrende Wirkung der Rechtshängigkeit schon bei der Verweisung in einen anderen ausschließlich zuständigen Gerichtszweig angenommen wird, kann die Verweisung bei ausschließlicher örtlicher Zuständigkeit innerhalb desselben Gerichtszweiges nicht anders behandelt werden (VGH Kassel NJW 1965, 603/604).
- BGH, 06.02.1961 - III ZR 13/60
Fristen des Finanzvertrages
Auszug aus BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68
Für das Zivilprozeßverfahren hat die Rechtsprechung den allgemeinen Rechtssatz entwickelt, daß eine Ausschlußfrist zur Klageerhebung auch durch die Klage vor einem örtlich unzuständigen Gericht gewahrt wird (BGHZ 34, 230/235 = NJW 61, 1014; BGH NJW 1953, 1139; Wieczorek ZPO § 276 Anm. B IV b 1;… Zöller/Stephan ZPO 10. Aufl. § 276 Anm. III 3 d).In weiteren Entscheidungen ist die Rechtzeitigkeit der beim örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhobenen Klage, die durch Verweisung nach Ablauf der Klagefrist beim zuständigen Gericht anhängig geworden war, damit begründet worden, daß es sich nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit gehandelt habe (RGZ 93, 312; 114, 122/126; 149, 9; BGH NJW 1953, 1139; BGHZ 34, 230 = NJW 61, 1014).
- BGH, 26.03.1953 - IV ZR 165/52
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68
Für das Zivilprozeßverfahren hat die Rechtsprechung den allgemeinen Rechtssatz entwickelt, daß eine Ausschlußfrist zur Klageerhebung auch durch die Klage vor einem örtlich unzuständigen Gericht gewahrt wird (BGHZ 34, 230/235 = NJW 61, 1014; BGH NJW 1953, 1139; Wieczorek ZPO § 276 Anm. B IV b 1;… Zöller/Stephan ZPO 10. Aufl. § 276 Anm. III 3 d).In weiteren Entscheidungen ist die Rechtzeitigkeit der beim örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhobenen Klage, die durch Verweisung nach Ablauf der Klagefrist beim zuständigen Gericht anhängig geworden war, damit begründet worden, daß es sich nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit gehandelt habe (RGZ 93, 312; 114, 122/126; 149, 9; BGH NJW 1953, 1139; BGHZ 34, 230 = NJW 61, 1014).
- BGH, 14.06.1965 - VII ZR 160/63
Verfahren nach § 43 WEG
Auszug aus BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68
Damit ist aber die Frage noch nicht entschieden, ob der von Wohnungseigentumsanwärtern gemeinsam bestellte Verwalter nicht schon eine Rechtsstellung einnimmt, welche ihm die Möglichkeit gibt, gegen Beschlüsse einer solchen Gemeinschaft, die die Verwaltung des Anwesens oder seine eigene Rechtstellung betreffen, gemäß § 23 Abs. 4 und § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzurufen, auch wenn die Wohnungseigentumsrechte noch nicht im Grundbuch eingetragen sind (vgl. BGH NJW 1965, 1763; …Da mit dieser im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung vorgenommenen vorzeitigen Bestellung eines Verwalters ausschließlich Ziele verfolgt werden, die mit den Interessen der künftigen Wohnungseigentümergemeinschaft in Einklang stehen, und da die Wohnungsinhaber ihre Rechtsbeziehungen nicht erkennbar anders gestalten wollten, würde es dem Sinn und Zweck des Wohnungseigentumsgesetzes widersprechen, die Beteiligten zur Schlichtung von Streitigkeiten auf den Prozeßweg zu verweisen (vgl. BGH MDR 1965, 821 = NJW 1965, 1763; LG Berlin JR 62, 220).
- RG, 24.09.1918 - VII 149/18
Gesetzliche Ausschlussfrist des preußischen Enteignungsgesetzes
Auszug aus BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68
In weiteren Entscheidungen ist die Rechtzeitigkeit der beim örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhobenen Klage, die durch Verweisung nach Ablauf der Klagefrist beim zuständigen Gericht anhängig geworden war, damit begründet worden, daß es sich nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit gehandelt habe (RGZ 93, 312; 114, 122/126; 149, 9; BGH NJW 1953, 1139; BGHZ 34, 230 = NJW 61, 1014). - OLG Hamm, 06.12.1967 - 15 W 496/67
Auszug aus BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68
Auch der Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 6.12.1967 - MDR 1968, 413 = DNotZ 1968, 489 - gibt keinen Anlaß zur Vorlage an den Bundesgerichtshof, weil in dieser Entscheidung nur darüber befunden wurde, ob Beschlüsse einer Gemeinschaft zukünftiger Wohnungseigentümer gegenüber Sonderrechtsnachfolgern wirksam sind. - RG, 22.06.1926 - III 379/25
Kommunalbeamte. Lebenslängliche Anstellung
Auszug aus BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68
In weiteren Entscheidungen ist die Rechtzeitigkeit der beim örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhobenen Klage, die durch Verweisung nach Ablauf der Klagefrist beim zuständigen Gericht anhängig geworden war, damit begründet worden, daß es sich nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit gehandelt habe (RGZ 93, 312; 114, 122/126; 149, 9; BGH NJW 1953, 1139; BGHZ 34, 230 = NJW 61, 1014). - RG, 11.01.1918 - VII 332/17
Zur Ausschlußfrist des § 30 Abs. 1 des preußischen Enteignungsgesetzes vom 11. …
Auszug aus BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68
Das Reichsgericht hat bei ausschließlicher örtlicher Zuständigkeit mehrfach dahin entschieden, daß die Klagefrist durch die Klageerhebung beim unzuständigen Gericht nicht gewahrt werden kann (RGZ 3, 303; 92, 40). - VGH Hessen, 26.03.1964 - OS V 2/64
Auszug aus BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68
Wenn nach neueren Gesetzen ( VwGO ;… SGG und ArbGG je aaO) und nach dem neuesten Stande der verfahrensrechtlichen Erkenntnisse (BGHZ 35, 374 = NJW 1961, 2259 [BGH 21.09.1961 - III ZR 120/60] ) die fristwahrende Wirkung der Rechtshängigkeit schon bei der Verweisung in einen anderen ausschließlich zuständigen Gerichtszweig angenommen wird, kann die Verweisung bei ausschließlicher örtlicher Zuständigkeit innerhalb desselben Gerichtszweiges nicht anders behandelt werden (VGH Kassel NJW 1965, 603/604). - RG, 04.10.1935 - VII 40/35
Genügt zur Wahrung der Anfechtungsfrist des § 41 KO. die Einreichung der Klage …
Auszug aus BayObLG, 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68
In weiteren Entscheidungen ist die Rechtzeitigkeit der beim örtlich oder sachlich unzuständigen Gericht erhobenen Klage, die durch Verweisung nach Ablauf der Klagefrist beim zuständigen Gericht anhängig geworden war, damit begründet worden, daß es sich nicht um eine ausschließliche Zuständigkeit gehandelt habe (RGZ 93, 312; 114, 122/126; 149, 9; BGH NJW 1953, 1139; BGHZ 34, 230 = NJW 61, 1014). - RG, 04.11.1880 - Va 321/80
Bestimmung des zuständigen Gerichts für eine Entschädigungsklage wegen der …
- RG, 12.05.1936 - III 201/35
Genügt es zur Beschreitung des Rechtswegs gegen einen Defektenbeschluß, wenn die …
- BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen …
- BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …
2 Z 131/88">BayObLGZ 1989, 67, 68; 1998, 111, 114; OLG Stuttgart, NJW 1970, 102; Bärman/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 6; Staudinger/Wenzel, aaO; Niedenführ/Schulze, aaO, § 43 Rdn. 5; Briesemeister, in: Deckert, aaO, Gruppe 7, Rdn. 35, 49), und es spricht im Zweifel eine Vermutung für die Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte bei allen gemeinschaftsbezogenen Verfahrensgegenständen (vgl. BayObLGZ 1963, 161, 164; 1968, 233, 237; OLG Hamm, ZMR 1968, 271;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 43 Rdn. 4;… Weitnauer/Hauger, aaO, Anh. § 43 Rdn. 1;… Palandt/Bassenge, aaO, § 43 WEG Rdn. 1). - BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98
Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist
Bei der Verweisung einer Wohnungseigentumssache wegen örtlicher Unzuständigkeit handelt es sich allerdings entgegen der vom Amtsgericht vertretenen Ansicht nicht um eine Abgabe nach § 46 WEG, sondern um eine Verweisung in entsprechender Anwendung von § 281 ZPO (BayObLGZ 1968, 233, 241;… Brehm, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 2. Aufl., § 7 Rdn. 144;… Staudinger/ Wenzel, aaO, § 43 Rdn. 16;… Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., Anh. § 43 Rdn. 38). - BayObLG, 26.03.1998 - 2Z BR 37/98
Antragsfrist für die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses
Es können somit für die Entscheidung über die Rechtzeitigkeit eines beim unzuständigen Gericht eingebrachten Antrags die für das Zivilprozeßverfahren aufgestellten allgemeinen Grundsätze entsprechend herangezogen werden (BayObLGZ 1968, 233/240 f.).Dabei ist unerheblich, ob die Anrufung eines unzuständigen Gerichts darauf beruht, daß eine - unwirksame - Zuständigkeitsvereinbarung der Beteiligten dieses Gericht als zuständig bezeichnet (Klarstellung gegenüber BayObLGZ 1968, 233).
Die Ausschlußfrist ist bei Anrufung eines unzuständigen Gerichts ferner unabhängig davon gewahrt, ob der Antragsteller alsbald nach Belehrung über die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts Abgabeantrag stellt (Abweichung von BayObLGZ 1968, 233).
Das OLG Braunschweig läßt zwar offen, ob die Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG dann gewahrt ist, wenn der Antrag bei einem örtlich unzuständigen Gericht eingereicht worden ist und die in der Senatsentscheidung vom 13.9.1968 (BayObLGZ 1968, 233) genannten Voraussetzungen vorliegen.
- BayObLG, 11.04.1990 - BReg. 2 Z 7/90
Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Behandlung von Mitgliedern einer …
2 Z 41/85">WuM 1986, 29); außerdem wurde ihm ein eigenes Antragsrecht gemäß § 43 Abs. 1 WEG zugestanden (BayObLGZ 1968, 233/236 f.). - BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85
Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren, …
Die Rechtstellung, welche die Beteiligten damit erlangt haben, rechtfertigt die Anwendung der §§ 43 ff. WEG (vgl. BayObLGZ 1968, 233/235 ff; BayObLG NJW-RR 1986, 178 m.w.Nachw.). - BayObLG, 08.02.1978 - BReg. 2 Z 50/77
Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit einer Eigentümergemeinschaft über Rechte …
Diese entsprechend den Regeln über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu behandelnde Frage (BGHZ 40, 1 [BGH 22.05.1963 - IV ZR 224/62] /6; 59, 58/60; BayObLGZ 1968, 233/235) ist - entgegen der Ansicht der Antragsteller - auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren (von Amts wegen) zu prüfen (BGHZ 59, 58/60;… BayObLG a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1975, 1976 [OLG Karlsruhe 18.07.1975 - 4 W 144/74] ;… Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 40, Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. RdNr. 45, je zu § 27).In Zweifelsfällen spricht eine gewisse Vermutung für Anwendbarkeit des FGG-Verfahren und die Zuständigkeit des in ihm tätigen Wohnungseigentumsrichters (BayObLGZ 1963, 161/164 m.Nachw.; 1968, 233/237).
- BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72
Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die …
Zwar hat das Gericht den Willen der Antragsteller im Wege der Auslegung zu ermitteln (BayObLG NJW 1969, 191/192 [BayObLG 13.09.1968 - BReg. 2 Z 22/68]; OLG Frankfurt NJW 1961, 324;… Keidel a.a.O. § 11 Rdnr. 8), doch ist dem Senat nicht erkennbar, welche gerichtlichen Anordnungen die Antragsteller mit diesem Antrag herbeiführen wollen. - BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85
Anspruch auf Entfernung einer Markise gegen einen Wohnungseigentümer einer …
- BGH, 11.12.1986 - V ZB 5/86
Abgabe einer Teilungserklärung zwecks Bildung von Wohnungseigentum - …
An einer entsprechenden Entscheidung sieht es sich durch eine Reihe von Beschlüssen anderer Gerichte gehindert, nämlich des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1968, 233 = NJW 1969, 191; BayObLGZ 1974, 217; 1974, 275; … - BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 159/94 Bei einem aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren handelt es sich um ein sog. echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in dem die Vorschriften der ZPO zur entsprechenden Anwendung kommen können (BayObLGZ 1968, 233 [241]).
- BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 144/86
Wohnungseigentum; Zahlung; Wohngeld; Wohnanlage; Fertigstellung; Unfertig; …
- BayObLG, 10.04.1987 - BReg. 1 Z 67/86
Verzicht auf Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme im Verfahren der Freiwilligen …
- OLG Stuttgart, 17.01.1980 - 15 WF 394/79
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