Rechtsprechung
| BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 140; GBO § 19, § 22
Fehlerhafte Bezeichnung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit - Keine Berichtigung von Amts wegen - Voraussetzungen der Umdeutung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestand einer Entscheidung des Beschwerdegerichts über ein Rechtsmittel bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung; Richtigstellung des Grundbuchs bei eindeutiger Bezeichung des Berechtigten der Grunddienstbarkeit durch die Angabe der Flurstücksnummer des herrschenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Eintragungsgrundsatz und GB-Berichtigung
Verfahrensgang
- LG Landshut, 17.01.1997 - 60 T 3298/96
- BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1511
- DNotZ 1998, 295
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.09.1993 - V ZB 27/92
Verwechslung des herrschenden Grundstücks bei Eintragung einer Grunddienstbarkeit
Auszug aus BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97
Auch dies hat der Senat in dem zitierten Beschluß (…Abschnitt II 2 b (1) und (2) der Gründe, aaO S. 336 f.) unter Hinweis auf die Entscheidungen BGHZ 123, 297 ff. und BayObLGZ 1992, 204 ff. im einzelnen ausgeführt; diese Ausführungen treffen entsprechend auf den vorliegenden Fall zu, so daß darauf Bezug genommen werden kann. - BayObLG, 29.07.1993 - 2Z BR 62/93
Vormerkung, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
Auszug aus BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97
Die seitdem verstrichene Zeit von mehr als 36 Jahren macht die Bewilligung nicht unverwendbar (vgl. BGHZ 48, 351, 356; BayObLG MittBayNot 1993, 371, 372; OLG Hammpfleger 1973, 305). - BayObLG, 20.03.1991 - BReg. 2 Z 3/91
Auszug aus BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97
1621/24 in dieser Gemarkung nicht gibt (vgl. BayObLGZ 1988, 102, 108; 1991, 139, 144).
- BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87
Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung; …
Auszug aus BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97
1621/24 in dieser Gemarkung nicht gibt (vgl. BayObLGZ 1988, 102, 108; 1991, 139, 144). - BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 105/95
Auslegung einer Eintragungsbewilligung
Auszug aus BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97
Dies kommt, da eine Grunddienstbarkeit gemäß § 873 BGB nur durch Einigung und Eintragung entstehen kann, nicht in Betracht; der Senat hat dies in dem Beschluß vom 23.11.1995 (DNotZ 1997, 335 ), der einen weitgehend vergleichbaren Sachverhalt betraf, näher ausgeführt. - BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 74/95
Bestimmtheit der Angabe des Zinsbeginns bei Grundpfandrechten
- BayObLG, 25.06.1992 - 2Z BR 37/92
Zur Richtigstellung der Bezeichnung des herrschenden Grundstücks einer …
Auszug aus BayObLG, 05.06.1997 - 2Z BR 19/97
Auch dies hat der Senat in dem zitierten Beschluß (…Abschnitt II 2 b (1) und (2) der Gründe, aaO S. 336 f.) unter Hinweis auf die Entscheidungen BGHZ 123, 297 ff. und BayObLGZ 1992, 204 ff. im einzelnen ausgeführt; diese Ausführungen treffen entsprechend auf den vorliegenden Fall zu, so daß darauf Bezug genommen werden kann. - AG Betzdorf, 12.01.1990 - 3 C 328/89
- OLG München, 04.12.2017 - 34 Wx 95/17
Auslegung von Eintragungsbewilligungen und Grundbuchvollmachten
2 Z 55/78">BayObLGZ 1979, 12/15; BayObLG NJW-RR 1997, 1511/1512; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 331; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 19 Rn. 48; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 172; Hügel/Wilsch § 28 Rn. 97; Palandt/Ellenberger BGB 76. Aufl. § 133 Rn. 6). - OLG München, 30.04.2015 - 34 Wx 86/15
Nachträgliche Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts nach Bewilligung im Jahr 1969
Die "nicht verbrauchte" (dazu BayObLG NJW-RR 1997, 1511/1512) Eintragungsbewilligung (§ 19 GBO) des Beteiligten zu 1 als Übernehmer des Anwesens ist für die Dienstbarkeit in der dem Grundbuchamt am 16.4.1969 vorgelegten notariellen Ausfertigung vom 25.2.1969 enthalten und spätestens zu diesem Zeitpunkt wirksam geworden (…vgl. BayObLG vom 29.7.1993, 2Z BR 62/93, bei juris Rn. 12).Als verfahrensrechtliche Handlung unterliegt sie nicht der materiellrechtlichen Verjährung (BayObLG NJW-RR 1997, 1511/1512).
- OLG München, 31.07.2017 - 34 Wx 36/17
Kein Grundberichtigungsanspruch trotz Unmöglichkeit der (vollständigen) …
2 Z 55/78">BayObLGZ 1979, 12/15; BayObLG NJW-RR 1997, 1511/1512; Senat vom 8.10.2015, 34 Wx 289/15 = MittBayNot 2016, 234; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 19 Rn. 48; Palandt/Ellenberger BGB 76. Aufl. § 133 Rn. 6).Selbst wenn in anderen Urkunden eine Einigung über ein Geh- und Fahrtrecht enthalten wäre, die über den Inhalt des eingetragenen Rechts hinausginge, würde das Grundbuch mit der materiellen Rechtslage übereinstimmen, denn ein weiterreichendes Recht wäre trotz entsprechender Einigung mangels Eintragung nicht entstanden (vgl. BayObLG DNotZ 1997, 335; NJW-RR 1997, 1511/1512;… Kohler in Bauer/v. Oefele GBO 3. Aufl. § 22 Rn. 38).
- OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
Zufahrtsrecht aufgrund einer eingetragenen Grunddienstbarkeit Berechtigung der …
Aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung BayOblG, Beschluss vom 05.06.1997 (Az. 2 Z BR 19/97) folgt nicht anderes, da im vorliegenden Fall - abweichend zum Sachverhalt der zitierten Entscheidung - die ursprüngliche Grunddienstbarkeit in Übereinstimmung mit der schuldrechtlichen Vereinbarung korrekt und damit wirksam eingetragen worden ist. - OLG Frankfurt, 31.05.2017 - 20 W 57/17
Grundbuch: Eintragung eines Vorkaufsrechts mit unzulässiger Preislimitierung
Ohnehin wird nur vereinzelt vertreten, dass ein eingetragenes unzulässiges preislimitiertes dingliches Vorkaufsrecht in eine Vormerkung zur Sicherung eines schuldrechtlichen Vorkaufsrechts umgedeutet werden könne (so LG Darmstadt, Rpfleger 2004, 349 [LG Darmstadt 26.02.2004 - 26 T 188/03] ); ganz überwiegend wird vielmehr mit Verweis auf die Publizitätsfunktion des Grundbuchs eine Umdeutung in diesem Sinne abgelehnt (BayObLG NJW-RR 1997, 1511 [BayObLG 05.06.1997 - 2 ZBR 19/97] ;… Staudinger-Roth, BGB, Neubearb. 2015, § 140 Rz. 10 mwN). - OLG München, 29.01.2009 - 34 Wx 70/08
Grunddienstbarkeitsbestellung auf einem unrichtig bezeichneten Grundstück, …
c) Mit dem bei den Grundakten befindlichen unterschriebenen und mit Dienstsiegel versehenen Schreiben des Vermessungsamts vom 7.2.2007 ist in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO nachgewiesen (vgl. BayObLGZ 1988, 102/107 f.; BayObLG DNotZ 1998, 295/297), dass die dermaßen festgelegte Ausübungsstelle für die Grunddienstbarkeit sich nicht auf dem Grundstück Fl.St. 1133, sondern ausschließlich und vollständig auf dem östlich anschließenden selbständigen Grundstück Fl.St. 1146/22 befindet.Hiernach erscheint es dem Senat möglich, auch ohne Umdeutung (§ 140 BGB; siehe BayObLG DNotZ 1998, 295/297) bereits durch Auslegung der Grundbucherklärung den wahren Willen der Beteiligten zweifelsfrei festzustellen (vgl. BayObLG Rpfleger 2005, 21).
- OLG München, 04.10.2006 - 32 Wx 144/06
Grundbucheintragung bei unvollständiger Bezeichnung des Gegenstands der …
Eine Auslegung der Eintragung in dem von den Antragstellern gewünschten Sinne, die einen Berichtigungsvermerk erlauben würde, scheidet also schon deswegen aus, weil das dienende Grundstück in der Eintragung eindeutig bezeichnet ist (vgl. BGHZ 123, 297 = DNotZ 1994, 230; BayObLGZ 1992, 204; BayObLG DNotZ 1998, 295).Es müsste dann über den verbleibenden Teil des Eintragungsantrags, soweit er durch die Eintragung nicht verbraucht wurde (BayObLG DNotZ 1998, 295, 299) erneut entschieden werden.
- OLG Rostock, 26.04.2007 - 7 U 67/05
Veräußerungsverbot: Veräußerungsverbot nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bei im …
Der BGH hat allerdings in seinem zitierten Beschluss vom 23.09.1993 (…V ZB 27/92, a.a.O.) die Auffassung erwähnt, dass eine Richtigstellung von Amts wegen in denjenigen Fällen statthaft sei, in denen die Möglichkeit ausgeschlossen sei, dass infolge fehlerhafter Eintragung Rechte kraft guten Glaubens entstanden oder erloschen seien und dass daher gerade die Berichtigung das Grundbuch unrichtig mache; der BGH hat zu dieser Auffassung allerdings nicht abschließend Stellung nehmen müssen (offen gelassen auch vom BayObLG, Beschl. v. 05.06.1997, 2 Z BR 19/97, DNotZ 1998, 295, 297).
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