Rechtsprechung
| BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83, 2 BvL 20/83, 2 BvR 363/83, 2 BvR 491/83 |
Investitionshilfegesetz
Art. 105 ff GG, Sonderabgaben;
zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Sonderabgaben nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Investitionshilfegesetz
- Simons & Moll-Simons
- Wolters Kluwer
Sonderabgabe - Recht der Wirtschaft - Einflußnahme auf die Wirtschaft - Wohnungswesen - Finanzierungszweck - Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative - Bundeskompetenz - Steuer - Endgültiger Zufluß
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Verfassungswidrigkeit des Investitionshilfegesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zeit.de (Pressebericht, 09.11.1984)
Eine unglückselige Idee - Karlsruhe hat entschieden: Die Investitionshilfeabgabe ist verfassungswidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 20.10.1982 - III K 129/83
- FG Baden-Württemberg, 20.10.1983 - III K 129/83
- FG Köln, 02.11.1983 - I K 340/83
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83, 2 BvL 20/83, 2 BvR 363/83, 2 BvR 491/83
Papierfundstellen
- BVerfGE 67, 256
- NJW 1985, 37
- ZIP 1984, 1530
- NVwZ 1985, 106 (Ls.)
- DVBl 1985, 52
- BB 1984, 2047
- BStBl II 1984, 858
Wird zitiert von ... (180) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Die in der Entscheidung BVerfGE 55, 274 (Leitsätze 3 a bis c) dargelegten Erfordernisse für die Zulässigkeit einer Sonderabgabe gelten für alle Sonderabgaben, mit denen ein Finanzierungszweck - sei es als Haupt- oder als Nebenzweck - verfolgt wird.Die Investitionshilfeabgabe erfülle nicht die Anforderungen, die bei Sonderabgaben, welche der Einnahmeerzielung dienen, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berufsausbildungsabgabe (BVerfGE 55, 274 [297 ff.]) vorliegen müßten.
Sie erfülle zwar nicht die in der Entscheidung BVerfGE 55, 274 (297 ff.) herausgestellten Kriterien für die Erhebung von Sonderabgaben, weil eine spezifische Beziehung zwischen dem Kreis der Abgabepflichtigen und dem mit der Abgabe verfolgten Zweck nicht bestehe; die Abgabe stelle keine Gruppenlast, sondern eine sogenannte Gemeinlast dar.
Ebenso wie diese Abgabentypen brauche auch die Investitionshilfeabgabe nicht die gesamten in jener Entscheidung (BVerfGE 55, 274) herausgestellten Anforderungen zu erfüllen; sie sei durch die Besonderheit legitimiert, daß sie das mildere Mittel gegenüber einer verfassungsrechtlich zulässigen Steuer darstelle; sie habe die Struktur einer verfassungsrechtlich zulässigen Ergänzungsabgabe gemäß Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG, sei aber im Vergleich zu ihr aufgrund der vorgesehenen Rückzahlung das mildere Mittel.
Sie unterscheiden sich nach "Idee und Funktion" grundlegend (BVerfGE 18, 315 [328]; 55, 274 [298]).
a) Das Grundgesetz versagt es dem Gesetzgeber, Sonderabgaben für Erzielung von Einnahmen für den allgemeinen Finanzbedarf eines öffentlichen Gemeinwesens zu erheben und das Aufkommen aus derartigen Abgaben zur Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben zu verwenden (BVerfGE 55, 274 [298]).
Nur wenn der Gesetzgeber durch die Sonderabgabe in dem jeweiligen Kompetenzbereich gestaltend wirkt, kann er sich auf Art. 70 ff. GG stützen und im Einzelfall über den bundesstaatlich begründeten Ausschließlichkeitsanspruch der in Art. 104 a ff. GG normierten Regeln hinwegsetzen (vgl. BVerfGE 55, 274 [304]).
Der Gesetzgeber hat bei der Einführung von Sonderabgaben Kompetenzschranken zu beachten, die seinen Gestaltungsspielraum im Verhältnis zur übrigen Regelungsbefugnis in der jeweiligen Sachmaterie deutlich verengen; es ist ihm verfassungsrechtlich versagt, eine öffentliche Aufgabe nach seiner Wahl im Wege der Besteuerung oder durch Erhebung einer "parafiskalischen" Sonderabgabe zu finanzieren (BVerfGE 55, 274 [299 ff.]).
Allerdings haben schon mehrere Entscheidungen eine deutliche Tendenz zur Bejahung dieser Frage erkennen lassen (BVerfGE 4, 7 [17]; 36, 66 [70]; 55, 274 [305]).
Die Schutzwirkung, die klare und abschließende Kompetenz- und Formvorschriften auch für den Bürger entfalten, tritt hier deutlich hervor (vgl. BVerfGE 55, 274 [302]).
- BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70
Konjunkturzuschlag
Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Neben dem in der genannten Entscheidung behandelten Abgabentypus gebe es aber noch weitere Arten von Sonderabgaben, die nicht denselben Anforderungen genügen mußten, wie z. B. Gebühren, Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge), Feuerwehrabgabe (BVerfGE 13, 167), Konjunkturzuschlag (BVerfGE 29, 402), Schwerbehindertenabgabe (BVerfGE 57, 139), ferner Verursacherabgaben und Verbandslasten.74 Nr. 11 GG setze voraus, daß entweder die Abgabe selbst ein Instrument der Wirtschaftslenkung sei (wie beispielsweise der Konjunkturzuschlag oder die Schwerbehindertenabgabe mit ihrer Antriebsfunktion, vgl. BVerfGE 29, 402 und 57, 139) oder daß die Abgabenregelung als bloßer Annex im Sachzusammenhang mit einer Sachregelung stehe (wie beispielsweise mit einer Sachkompetenz verzahnte Gebühren- und Beitragsregelungen).
Das entspricht den Anforderungen an die Unmittelbarkeit des Betroffenseins (vgl. BVerfGE 16, 147 [159]; 29, 402 [407]; 30, 250) [261]).
Es hat seitdem in mehreren Entscheidungen die Kompetenz des Gesetzgebers zur Einführung außersteuerlicher Abgaben sowie zur Regelung ihrer Verwendung aus den allgemeinen Sachzuständigkeiten nach Art. 73 ff. GG hergeleitet (vgl. BVerfGE 8, 274 [317]; 18, 315 [328 f.]; 29, 402 [409]; 37, 1 [16 f.]).
Ohne einen Finanzierungszweck war auch der 1970 erhobene Konjunkturzuschlag, der nicht der Erzielung von Einnahmen für öffentliche Haushalte, sondern aus seinem Regelungsgehalt heraus unmittelbar der Drosselung des privaten Verbrauchs diente (BVerfGE 29, 402 [409]).
Das Bundesverfassungsgericht geht auf dieser Grundlage in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Grundgesetz für den Begriff "Steuer" - ebenso wie die Steuerrechtswissenschaft - an die Definition der Abgabenordnung anknüpft (BVerfGE 3, 407 [435]; 29, 402 [408 f.]; 36, 66 [70]; 38, 61 [79 f.]; 42, 223 [228]; 49, 343 [353]).
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
1. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Investitionshilfe-Urteil von 1952 (BVerfGE 4, 7 [13]) ausgesprochen, daß der Bundesgesetzgeber befugt ist, ordnend und lenkend in das Wirtschaftsleben einzugreifen, und daß er in diesem Zusammenhang auch Geldleistungen auferlegen kann.Insoweit besteht ein grundlegender Unterschied zum Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 7. Januar 1952 (BGBl I S. 7; dazu BVerfGE 4, 7).
Weder verbietet er die Auferlegung von Zwangsanleihen (dazu BVerfGE 4, 7 [15]) noch gestattet er sie; er befaßt sich überhaupt nicht mit ihrer Zulässigkeit.
Allerdings haben schon mehrere Entscheidungen eine deutliche Tendenz zur Bejahung dieser Frage erkennen lassen (BVerfGE 4, 7 [17]; 36, 66 [70]; 55, 274 [305]).
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Neben dem in der genannten Entscheidung behandelten Abgabentypus gebe es aber noch weitere Arten von Sonderabgaben, die nicht denselben Anforderungen genügen mußten, wie z. B. Gebühren, Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge), Feuerwehrabgabe (BVerfGE 13, 167), Konjunkturzuschlag (BVerfGE 29, 402), Schwerbehindertenabgabe (BVerfGE 57, 139), ferner Verursacherabgaben und Verbandslasten.74 Nr. 11 GG setze voraus, daß entweder die Abgabe selbst ein Instrument der Wirtschaftslenkung sei (wie beispielsweise der Konjunkturzuschlag oder die Schwerbehindertenabgabe mit ihrer Antriebsfunktion, vgl. BVerfGE 29, 402 und 57, 139) oder daß die Abgabenregelung als bloßer Annex im Sachzusammenhang mit einer Sachregelung stehe (wie beispielsweise mit einer Sachkompetenz verzahnte Gebühren- und Beitragsregelungen).
Dazu gehören etwa die Feuerwehrabgabe, die eine möglichst gleichmäßige Verteilung einer öffentlichen Last durch die Auferlegung einer Art Ersatzgeld sicherstellt (BVerfGE 13, 167 [170 f.]) und die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, die eine auf Verhaltenslenkung gerichtete Antriebs- und Sanktionsfunktion erfüllt, indem sie Arbeitgeber, die nicht die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter beschäftigen, zum Ausgleich mit einer Abgabe belastet (BVerfGE 57, 139 [153]).
Bei Abgaben dieser Art, bei denen nicht die Finanzierung einer besonderen Aufgabe Anlaß zu ihrer Einführung gab, können die dargelegten Maßstäbe nicht uneingeschränkt gelten (vgl. BVerfGE 57, 139 [167]).
- BVerfG - 2 BvR 363/83 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 363/83 ist Justitiar einer Aktiengesellschaft und auch Rechtsanwalt, derjenige im Verfahren 2 BvR 491/83 ist Redakteur.Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich nach Auffassung der vorlegenden Gerichte und des Beschwerdeführers im Verfahren 2 BvR 363/83 auch nicht aus Art. 105, 106 GG.
Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 363/83 macht darüber hinaus geltend, daß insoweit, als durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 die Rückzahlung der bereits im Jahre 1983 entrichteten Abgabebeträge verschoben werde, auch ein Eingriff in den bereits entstandenen und durch Art. 14 GG geschützten Rückzahlungsanspruch vorliege sowie außerdem eine rechtsstaatlich unzulässige echte Rückwirkung, weil der Steuertatbestand mit der Abgabenentrichtung bereits abgeschlossen sei.
Soweit die von dem Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 363/83 gerügten Verfassungsverstöße durch die Neufassung des Investitionshilfegesetzes im Dezember 1983 entfallen sind, hat er sein auf Nichtigerklärung gerichtetes Begehren dahin gehend geändert, daß das Bundesverfassungsgericht in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO die Verfassungswidrigkeit der ursprünglichen Vorschriften feststelle.
- BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58
Marktordnung
Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Es hat seitdem in mehreren Entscheidungen die Kompetenz des Gesetzgebers zur Einführung außersteuerlicher Abgaben sowie zur Regelung ihrer Verwendung aus den allgemeinen Sachzuständigkeiten nach Art. 73 ff. GG hergeleitet (vgl. BVerfGE 8, 274 [317]; 18, 315 [328 f.]; 29, 402 [409]; 37, 1 [16 f.]).Sie unterscheiden sich nach "Idee und Funktion" grundlegend (BVerfGE 18, 315 [328]; 55, 274 [298]).
Bei diesen sollen die durch die Abgabe einkommenden Mittel - ungeachtet der differenzierten Abgabengestaltung im einzelnen - Belastungen oder Vorteile innerhalb eines bestimmten Erwerbs- oder Wirtschaftszweiges ausgleichen: Preisausgleichsabgaben nähern entweder die Preise für Güter gleicher Art in standortgünstig und standortungünstig gelegenen Gebieten (revierfernen, frachtungünstig gelegenen Gebieten) einander an oder gleichen Preise für verschiedenartige, in ihrer Verwendung einander jedoch ähnliche Güter aus (BVerfGE 8, 274 [316 f.]); die Hebammenabgabe dient dem Ausgleich unterschiedlicher Hebammeneinkünfte und stellt so die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung in Stadt und Land mit Hebammenhilfe sicher (BVerfGE 17, 287 [292]); die Mehrwertabgabe schöpft Umlegungsvorteile ab (BVerfGE 18, 274 [287]); die Milchausgleichsabgabe führt innerhalb der in eine Marktordnung einbezogenen und durch sie auf besondere Weise wirtschaftlich verbundenen Betriebe einen annäherungsweisen Ausgleich der Erträge herbei (BVerfGE 18, 315 [328]).
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Es hat seitdem in mehreren Entscheidungen die Kompetenz des Gesetzgebers zur Einführung außersteuerlicher Abgaben sowie zur Regelung ihrer Verwendung aus den allgemeinen Sachzuständigkeiten nach Art. 73 ff. GG hergeleitet (vgl. BVerfGE 8, 274 [317]; 18, 315 [328 f.]; 29, 402 [409]; 37, 1 [16 f.]).Bei diesen sollen die durch die Abgabe einkommenden Mittel - ungeachtet der differenzierten Abgabengestaltung im einzelnen - Belastungen oder Vorteile innerhalb eines bestimmten Erwerbs- oder Wirtschaftszweiges ausgleichen: Preisausgleichsabgaben nähern entweder die Preise für Güter gleicher Art in standortgünstig und standortungünstig gelegenen Gebieten (revierfernen, frachtungünstig gelegenen Gebieten) einander an oder gleichen Preise für verschiedenartige, in ihrer Verwendung einander jedoch ähnliche Güter aus (BVerfGE 8, 274 [316 f.]); die Hebammenabgabe dient dem Ausgleich unterschiedlicher Hebammeneinkünfte und stellt so die gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung in Stadt und Land mit Hebammenhilfe sicher (BVerfGE 17, 287 [292]); die Mehrwertabgabe schöpft Umlegungsvorteile ab (BVerfGE 18, 274 [287]); die Milchausgleichsabgabe führt innerhalb der in eine Marktordnung einbezogenen und durch sie auf besondere Weise wirtschaftlich verbundenen Betriebe einen annäherungsweisen Ausgleich der Erträge herbei (BVerfGE 18, 315 [328]).
- BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 345/73
Verfassungsmäßigkeit des Stabilitätszuschlagsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Das Bundesverfassungsgericht geht auf dieser Grundlage in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Grundgesetz für den Begriff "Steuer" - ebenso wie die Steuerrechtswissenschaft - an die Definition der Abgabenordnung anknüpft (BVerfGE 3, 407 [435]; 29, 402 [408 f.]; 36, 66 [70]; 38, 61 [79 f.]; 42, 223 [228]; 49, 343 [353]).Allerdings haben schon mehrere Entscheidungen eine deutliche Tendenz zur Bejahung dieser Frage erkennen lassen (BVerfGE 4, 7 [17]; 36, 66 [70]; 55, 274 [305]).
- BVerfG, 17.10.1961 - 1 BvL 5/61
Verfassungsmäßigkeit der baden-württembergischen Feuerwehrabgabe
Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Neben dem in der genannten Entscheidung behandelten Abgabentypus gebe es aber noch weitere Arten von Sonderabgaben, die nicht denselben Anforderungen genügen mußten, wie z. B. Gebühren, Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge), Feuerwehrabgabe (BVerfGE 13, 167), Konjunkturzuschlag (BVerfGE 29, 402), Schwerbehindertenabgabe (BVerfGE 57, 139), ferner Verursacherabgaben und Verbandslasten.Dazu gehören etwa die Feuerwehrabgabe, die eine möglichst gleichmäßige Verteilung einer öffentlichen Last durch die Auferlegung einer Art Ersatzgeld sicherstellt (BVerfGE 13, 167 [170 f.]) und die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, die eine auf Verhaltenslenkung gerichtete Antriebs- und Sanktionsfunktion erfüllt, indem sie Arbeitgeber, die nicht die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter beschäftigen, zum Ausgleich mit einer Abgabe belastet (BVerfGE 57, 139 [153]).
- BVerfG - 2 BvR 491/83 (anhängig)
Auszug aus BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 363/83 ist Justitiar einer Aktiengesellschaft und auch Rechtsanwalt, derjenige im Verfahren 2 BvR 491/83 ist Redakteur.Der Beschwerdeführer im Verfahren 2 BvR 491/83 meint demgegenüber, die Erhebung der Investitionshilfeabgabe sei doch als Erhebung einer Steuer im Sinne der Art. 105, 106 GG zu qualifizieren.
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
- BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56
Werkfernverkehr
- BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
- BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56
Badische Weinabgabe
- BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
- BFH, 10.02.1984 - III B 40/83
Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe
- BVerfG, 17.01.1967 - 2 BvL 28/63
Kommunale Baudarlehen
- BVerfG, 17.12.1964 - 1 BvL 2/62
Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 17.03.1964 - 2 BvO 1/60
Keine Fortgeltung von § 14 Abs. 4 HebG als Bundesrecht
- BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16
Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …
Insoweit besteht über den Gegenstand der Vorlage kein Zweifel (vgl. BVerfGE 67, 256 ). - BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Für Analogieschlüsse, die notwendig zu einer Erweiterung oder Aufweichung dieses Rahmens führen würden, ist in diesem Bereich kein Raum (vgl. BVerfGE 67, 256 ; 105, 185 ).Rn. 60 c) Über ihre Ordnungsfunktion hinaus entfaltet die Finanzverfassung eine Schutz- und Begrenzungsfunktion, die es dem einfachen Gesetzgeber untersagt, die ihm gesetzten Grenzen zu überschreiten (vgl. BVerfGE 34, 139 ; 55, 274 ; 67, 256 ; 93, 319 ; 108, 186 ; 123, 132 ; 124, 348 ; 132, 334 ; 137, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvL 2/14 -, juris, Rn. 62 f.).
Diese Schutzwirkung entfaltet die Finanzverfassung auch im Verhältnis zum Bürger, der darauf vertrauen darf, nur in dem durch die Finanzverfassung vorgegebenen Rahmen belastet zu werden (vgl. BVerfGE 67, 256 ; 108, 1 ; 108, 186 ; 123, 132 ; 132, 334 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 - 2 BvL 2/14 -, juris, Rn. 63).
Innerhalb seines Anwendungsbereichs geht er den allgemeinen Sachgesetzgebungskompetenzen der Art. 70 ff. GG vor (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 4, 7 ; 67, 256 ; 105, 185 ).
Rn. 8 Dies steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, soweit dieses in mehreren Entscheidungen ein allgemeines Abgabenerfindungsrecht des Staates verneint hat (BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 78, 249 ; 93, 319 ; 108, 1 ; 108, 186 ; 113, 128 ; 122, 316 ; 123, 132 ).
Nur in diesem Kontext - als Ausschluss einer beliebigen Erfindung von außersteuerlichen Abgaben, insbesondere Sonderabgaben - machen die Hinweise auf den "numerus clausus" der Leistungspflichten der Art. 105 f. GG (BVerfGE 67, 256 ) und die "Formenklarheit und Formenbindung" (BVerfGE 67, 256 ; 105, 185 ) der Finanzverfassung Sinn.
Das betraf unter anderem eine Berufsausbildungsabgabe zur Förderung des Angebots an Ausbildungsplätzen (BVerfGE 55, 274 ), eine rückzahlbare Abgabe zur Wohnungsbauförderung (BVerfGE 67, 256 ), eine Abschöpfungsabgabe zur Rückabwicklung fehlgeleiteter Subventionen (BVerfGE 78, 249 ), Entgelte für Wasserentnahmen (BVerfGE 93, 319 ), Rückmeldegebühren an Universitäten (BVerfGE 108, 1 ), eine Abgabe zur Finanzierung von Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege (BVerfGE 108, 186 ), eine Abgabe zur Finanzierung der Kosten staatlicher Abfallrückführung (BVerfGE 113, 128 ), eine Abgabe von Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft nach dem Absatzfondsgesetz (BVerfGE 122, 316 ) und eine Sonderabgabe zur Holzabsatzförderung (BVerfGE 123, 132 ).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Daneben zählen hierzu Normen, die ordnend und lenkend in das Wirtschaftsleben eingreifen (vgl. BVerfGE 4, 7 ; 67, 256 ; 68, 319 ; 82, 159 ;… Degenhart, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 74 Rn. 50).Der Kompetenztitel für das Wohnungswesen umfasste vor allem die Mietpreisbindung staatlich geförderter Wohnungen (vgl. Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 16/23 - Stenographischer Bericht, S. 1769; BVerfGE 21, 117 ; 67, 256 ; 78, 249 ;… BayVerfGH, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - Vf. 32-IX-20 -, juris, Rn. 72 f.;… Böhmler, in: Holtschneider/Schön, Die Reform des Bundesstaates, 2007, S. 271 ;… Sannwald, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 74 Rn. 231;… Bister, in: Hannemann/Wiegner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2019, § 25 Rn. 2;… Schede/Schuldt, NVwZ 2019, S. 1572 ;… Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 3 - 3000 - 017/19, S. 6;… Wolfers/Opper, DVBl 2019, S. 1446 ;… Hardan/ Pustelnik, NZM 2021, S. 67 ; vgl. auch Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 16/44 - Stenographischer Bericht, S. 4342, 4365; BVerfGE 3, 407 ), während eine entsprechende Regelung als Teil des sozialen Mietrechts für ungebundenen Wohnraum ausschließlich dem Kompetenztitel "bürgerliches Recht" unterfiel (…vgl. Sannwald, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 74 Rn. 232;… vgl. auch Rengeling, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 135 Rn. 261).
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
Das Bundesverfassungsgericht hat dies unter anderem bei Abgaben angenommen, die einen Ausgleich der Belastung aus einer zu erfüllenden öffentlich-rechtlichen Pflicht herstellen und zur Pflichterfüllung anhalten sollen (vgl. BVerfGE 13, 167 ; 57, 139 ; 67, 256 ; 92, 91 ) oder die der Abschöpfung von Vorteilen aus der Nutzung eines der öffentlich-rechtlichen Bewirtschaftung unterliegenden Gutes der Allgemeinheit dienen (vgl. BVerfGE 93, 319 ).Eine Ausgleichsfunktion liegt vor, wenn die Abgabe zur möglichst gleichmäßigen Verteilung einer öffentlichen Last denjenigen als eine Art Ersatzgeld auferlegt wird, die eine öffentlich-rechtliche Handlungs- oder Unterlassungspflicht aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllen; sie soll damit auch zur Erfüllung dieser Pflicht anhalten (vgl. BVerfGE 57, 139 ; 67, 256 ; 92, 91 ).
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Filmförderungsgesetz
Rn. 124 Die erforderliche spezifische Sachnähe ist gegeben, wenn die mit der Abgabe belastete Gruppe dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck näher steht als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler (vgl. BVerfGE 101, 141 ; 124, 348 ; für eine diesbezügliche Evidenzanforderung BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ). - BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Die Finanzverfassung des Grundgesetzes geht davon aus, daß Gemeinlasten aus Steuern finanziert werden (vgl. BVerfGE 67, 256 [278]; 78, 249 [266 f.]).Das Bundesverfassungsgericht hat auch im Blick darauf die Grenzen benannt, in denen Sonderabgaben zulässig sind (vgl. BVerfGE 55, 274 [298]; 67, 256 [275]).
Die dabei entwickelten Kriterien dienen dazu, die bundesstaatliche Finanzverfassung vor Störungen zu schützen und den Erfordernissen des Individualschutzes des Abgabepflichtigen Rechnung zu tragen (vgl. im einzelnen BVerfGE 67, 256 [276 ff.]).
- BVerfG, 14.01.2025 - 1 BvR 548/22
Polizeikosten Hochrisikospiele - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
Das Bundesverfassungsgericht geht allerdings seit jeher davon aus, dass das Grundgesetz für den Begriff "Steuer" an die Definition in § 3 Abs. 1 AO anknüpft (vgl. BVerfGE 67, 256 ; 93, 319 ; 149, 222 ).Denn für die Rechtmäßigkeit einer Abgabe ist nicht deren Bezeichnung, sondern deren materieller Gehalt entscheidend (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 92, 91 ;… Wendt, Die Gebühr als Lenkungsmittel, 1975, S. 57).
- BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
Die Finanzverfassung geht grundsätzlich davon aus, daß Gemeinlasten aus Steuern finanziert werden (vgl. BVerfGE 67, 256 ; 82, 159 ).Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Erhebung von Sonderabgaben an strenge Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft (vgl. grundlegend BVerfGE 55, 274 - Berufsausbildungsabgabe; 67, 256 - Investitionshilfeabgabe 1982; 82, 159 - Absatzfondsgesetz;… zuletzt NJW 1995, S. 381 ff. - Kohlepfennig).
Rn. 80 Bei der Frage nach der Rechtsnatur der Feuerwehrabgabe kann weder die formale Klassifizierung oder Benennung noch die konkrete haushaltsmäßige Behandlung der Abgabe durch den Gesetzgeber entscheidend sein; maßgeblich ist vielmehr ihr materieller Gehalt (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ).
Sie muß als eine für Bund und Länder abschließende Regelung verstanden werden (vgl. BVerfGE 67, 256 ).
Die grundrechtliche Garantiefunktion der Finanzverfassung und der SonderabgabenRechtsprechung (Belastungsgleichheit der Bürger) gilt auch für Sonderabgaben der Länder; andernfalls stünde letzteren ein allgemeiner Zugriff auf das begrenzte Leistungsvermögen der Bürger zu, der nicht den Schranken der Steuergesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 und 2a GG unterläge (vgl. BVerfGE 67, 256 ).
Sie wird denjenigen auferlegt, die diese Pflicht - aus welchen Gründen auch immer - nicht erfüllen und soll damit auch zur Erfüllung der Pflicht anhalten (vgl. BVerfGE 57, 139 ; 67, 256 ).
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
- VG Düsseldorf, 11.06.1985 - 14 K 1084/85
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung und der …
- BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98
Rückmeldegebühr
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93
Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz
- BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
- BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83
Finanzausgleich I
- FG Niedersachsen, 25.11.2009 - 7 K 143/08
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 in der für das Jahr …
- BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99
Klärschlamm
- BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86
'Kohlepfennig'
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen …
- BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10
Nichtannahmebeschluss: Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG …
- BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04
Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr - …
- BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvR 1139/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Weinabgaben auf Bundes- und Landesebene
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BVerfG, 03.02.2009 - 2 BvL 54/06
Sonderabgabe Absatzfonds
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
- BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
Griechenland immun; Völkerrechtlicher Grundsatz der Staatenimmunität; Anspruch …
- BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98
Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen …
- BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03
Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis; …
- BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07
Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß
- BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93
Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95
Solidarfonds Abfallrückführung
- BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
- AG Breisach, 30.06.2004 - UR II 8/04
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Kostenberechnung durch staatliche Notare …
- BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1824/05
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zu Ausgleichsbeträgen für Stellplätze nach …
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvG 1/01
UMTS-Erlöse
- FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 1160/04
Zur Frage, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 KStG i.d.F. des StVergAbG verfassungsgemäß …
- BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 8.99
Elektromagnetische Verträglichkeit, Senderbetreiber, Beitrag, Gebühr, Steuer, …
- BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97
Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 3/08 R
Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 743/01
Verfassungsbeschwerde gegen Abgaben an den Forstabsatzfonds / Holzabsatzfonds …
- BVerwG, 22.08.1985 - 5 C 18.82
Konkursvorrecht für Ausgleichsabgabe
- BGH, 07.07.1988 - III ZR 198/87
Haftung für schädigende Auswirkungen des Investitionshilfegesetzes
- BFH, 10.05.2007 - VII R 18/05
Aufrechnung mit einer von einem anderen FA verwalteten Haftungsforderung im …
- BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 50.83
Funktion, rechtliche Einordnung und Zulässigkeit einer naturschutzrechtlichen …
- BFH, 08.11.2006 - I R 69/05
Körperschaftsteuer-Moratorium ist verfassungsgemäß
- OVG Hamburg, 12.06.2003 - 2 Bf 430/99
Stellplatzabgaben verfassungsrechtlich unbedenklich
- BSG, 25.02.2015 - B 3 KS 5/13 R
Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - kunstverwertender Unternehmer - …
- VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92
Kommunalabgaben: Verpackungssteuer (-satzung) der Stadt Kassel
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05
Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich
- BSG, 08.10.2014 - B 3 KS 1/13 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Standesorganisation eines bestimmten …
- VG Berlin, 24.06.2003 - 25 A 274.01
Zulässige Abgabenerhebung zum Zwecke der Finanzierung der …
- BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 28.08
Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …
- BVerwG, 31.05.1985 - 4 C 14.82
Waldwege - Freizeitreiten - Landschaftspflege - Erholungsfunktion
- BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 26.08
Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …
- BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92
Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids - …
- BVerfG, 09.11.1999 - 2 BvL 5/95
Ausgleichsfonds
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 17a Abs 3 S 1 JagdG NW (F: …
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 890/84
Hessisches Sonderurlaubsgesetz - Art. 72 Abs. 1 GG; Entgeltfortzahlung, Art. 12 …
- BSG, 21.05.1986 - 11b/7 RAr 98/84
Vereinbarkeit von § 128 AFG mit dem Gleichheitsgrundsatz, der …
- VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
Verletzung des Budgetrechts des Sächsischen Landtages durch die Vorgänge um die …
- BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 27.08
Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.09.2025 - VerfGH 32/23
Organstreitverfahren wegen einer Verletzung des Budgetrechts des Landtags durch …
- VGH Hessen, 14.07.2009 - 3 A 1584/08
Heranziehung zu einem Stellplatzablösebetrag in Höhe von 100% der …
- BFH, 08.11.2006 - I R 70/05
"Körperschaftsteuer-Moratorium" ist verfassungsgemäß
- BSG, 01.09.2005 - B 3 KR 34/04 R
Krankenversicherung - Erhöhung des Apothekenrabatts zum 1. 2. 2002 gilt auch für …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 2312/04
Zur Frage, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 KStG i.d.F. des StVergAbG verfassungsgemäß ist
- VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 6/01
Abschluß einer Zielvereinbarung des Senats mit Berliner Stadtreinigungsbetrieben …
- LSG Sachsen, 22.03.2012 - L 2 U 163/10
- BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 44.83
Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung und Konkursfähigkeit allgemeiner …
- BVerwG, 03.07.1992 - 7 B 149.91
Kommunale Selbstverwaltung - Erlaß einer Ortssatzung - Ersatzvornahme - …
- BVerfG, 14.07.2005 - 1 BvR 981/00
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im …
- StGH Bremen, 16.12.2024 - St 5/23
Bremer Ausbildungsabgabe verfassungskonform
- BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 10.81
Baurecht - Stellplatz - Ausgleichszahlung
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05
Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit, …
- VG Schleswig, 05.04.2004 - 1 A 17/02
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 35/04
Versagung der Zulassung des Volksbegehrens "Schluss mit dem Berliner …
- BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvL 5/03
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Vereinbarkeit der Erhebung …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05
Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig …
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92
Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen - …
- VG Berlin, 12.12.2019 - 13 K 296.17
Baugenehmigung: Änderung einer hinterleuchteten Mega-Light-Werbeanlage in eine …
- BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 5.05
Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung; …
- BFH, 28.11.2006 - VII B 54/06
Milchabgabe: Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 14.05
Heranziehung des Eigentümers eines Waldgrundstücks zu …
- BFH, 07.12.1990 - III R 2/88
Keine Verzinsung des Investitionshilfeabgabe-Rückerstattungsanspruchs, wenn …
- BVerfG, 20.12.1990 - 1 BvR 1418/90
Verringerung des Herstellerabgabepreises bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln
- BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95
Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994
- BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 9.95
Abgabe zum Deutschen Weinfonds - Abgabepflicht von Sektkellereien zum Deutschen …
- BVerwG, 04.09.1987 - 7 C 81.86
Cracken - Betrieb einer Kraftwerksanlage - Ausgleichsabgabe - Abgabenfreier …
- FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer
- BVerwG, 26.04.2007 - 3 A 7.05
Finanzverfassung; Lastentragung; Lastentragungsgesetz; Altfälle; Rückwirkung; …
- BFH, 16.04.1993 - I B 155/92
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2023 - LVerfG 5/22
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2018 - 4 L 75/16
Land muss Krankenhausfinanzierung offenlegen
- OVG Schleswig-Holstein, 10.10.1997 - 2 M 4/97
Landesabfallabgabe; Sonderabgaben; Aufschiebende Wirkung
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 2.93
Entrichtung von Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten …
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 6.93
Entrichtung von Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten …
- OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 KN 178/12
Folgen der gesetzgeberischen Regelungsbefugnis zur Gebührenerhebung für die …
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 9.92
Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen - …
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 4.93
Entrichtung von Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten …
- VG Koblenz, 16.12.2009 - 5 K 639/09
Weinfondsabgabe verfassungsgemäß
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 11.92
Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen - …
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 3.93
Entrichtung von Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten …
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 7.93
Entrichtung von Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten …
- BVerwG, 28.05.1986 - 3 B 57.85
Zulässigkeit der Sonderabgabe nach dem AbsfondsG
- BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 32/94
Unzulässige Richtervorlage zu § 10 Abs. 2 BKGG i. d. F. vom 27.06.1985 und § 10 …
- VGH Hessen, 23.01.1989 - 12 TH 3157/87
Rechtsnatur der Geldleistungsverpflichtung nach § 18 Abs 5 S 3 AuslG - …
- BSG, 19.06.1986 - 12 RK 54/85
Krankengeld - Ausfallzeit
- BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 10.99
Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der …
- BSG, 19.06.1986 - 12 RK 56/85
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 A 10408/20
Kompetenz zur Regelung der Höchstzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten
- BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 9.99
Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der …
- VG Koblenz, 07.12.1999 - 5 K 82/99
Erhebung einer Umlage zur Finanzierung der Vergütungen in der …
- BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 13/98
Vereinbarkeit - Vorlage - Bundesverfassungsgericht - Haushaltsbegleichgesetz - …
- BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 2/98
Vereinbarkeit - Vorlage - Bundesverfassungsgericht - Bundeskindergeldgesetz - …
- VGH Hessen, 12.02.1993 - 4 UE 2744/90
Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe - hier: bei nicht ausgleichbaren …
- BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 34.89
Verfassungsmäßigkeit des § 66 Abs. 1 S. 3 SchulG Schleswig-Holstein
- VG Hamburg, 06.12.2007 - 15 K 673/06
Betriebliche Altersvorsorge - Gerechtigkeitsdefizite der Beitragspflicht zum PSV
- VGH Hessen, 23.01.1989 - 12 TH 3395/87
Rechtsnatur der Geldleistungsverpflichtung nach AuslG § 18 Abs 5 S 3 - …
- VGH Hessen, 23.01.1989 - 12 TH 3585/88
Rechtsnatur der Geldleistungsverpflichtung nach AuslG § 18 Abs 5 S 3 - …
- BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 41.87
Kein Konkursvorrecht für Ausgleichsabgabe
- BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 51.81
Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung - Begriff der …
- VGH Hessen, 23.01.1989 - 12 TH 3877/87
Rechtsnatur der Geldleistungsverpflichtung nach AuslG § 18 Abs 5 S 3 - …
- VG Hamburg, 28.11.2006 - 15 E 674/06
Betriebliche Altersvorsorge - Gerechtigkeitsdefizite der Beitragspflicht zum PSV
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.1999 - C 2 S 272/97
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2008 - 1 B 22.03
Jahresbeiträge zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung sind mit …
- FG Rheinland-Pfalz, 31.07.1996 - 1 K 1686/96
Finanzverwaltungsgesetz; Organleihe bei Familienleistungsausgleich für …
- VG Gelsenkirchen, 25.04.2008 - 15 K 834/05
Wasserentnahmeentgelt, Verfassungswidrigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Ruhrverband, …
- AG Plön, 13.06.1996 - 2 C 350/96
Vorlageverfahren gem. Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Verfassungsmäßigkeit von …
- VGH Hessen, 25.04.1989 - 9 UE 1841/87
Ausbildungsförderung - Umstellung der Förderungsart auf Volldarlehen
- VGH Hessen, 23.01.1989 - 12 TH 3518/88
Rechtsnatur der Geldleistungsverpflichtung nach AuslG § 18 Abs 5 S 3 - …
- BSG, 19.06.1986 - 12 RK 53/85
- BSG, 19.06.1986 - 12 RK 60/85
- BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 1.00
Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsfinanzierungsabgabe nach § 92 Abs. 8 …
- VGH Hessen, 29.09.1999 - 5 UE 2445/98
Ausgleichsfinanzierungsumlage für Grundwasserentnahme
- VGH Hessen, 11.12.1995 - 5 TH 1807/93
Ausgleichsfinanzierungsumlage nach WasG HE § 92 Abs 3 (F: 1990-01-22): Umfang der …
- VG Schwerin, 23.03.1995 - 4 A 1266/94
Ermächtigungsgrundlage für den Erlaß eines Entgeltbescheides; Erhebung eines …
- BVerfG, 13.12.1993 - 1 BvL 12/92
Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- VG Berlin, 22.04.1991 - 22 A 59.90
Filmabgabe; Abgabe; Sonderabgabe; Filmförderungsgesetz; Gewerbe; Videothek; …
- BVerwG, 19.12.1986 - 3 CB 32.85
- LAG Hessen, 25.09.1986 - 3 Sa 342/86
Vereinbarkeit des hessischen Bildungsurlaubsgesetzes mit dem Grundgesetz
- BVerwG, 28.11.1985 - 3 C 90.81
- FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1149/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
- VG Münster, 06.04.2006 - 7 K 5319/03
Verfassungswidriger Eingriff in das Vermögen durch die Erhebung der …
- VG Aachen, 18.11.2005 - 7 K 1559/04
Die Anforderung einer Jagdabgabe ist wegen fehlender Ermächtigungsgrundlage …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.1996 - 2 B 537/96
Erhebung einer Umlage nach dem Altenpflegegesetz; Berechtigung eines Ministers …
- BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 40.87
- BVerwG, 11.07.1990 - 5 C 39.87
- VGH Hessen, 23.01.1989 - 12 TH 3293/87
Rechtsnatur der Geldleistungsverpflichtung nach AuslG § 18 Abs 5 S 3 - …
- BVerwG, 06.05.1986 - 3 B 14.85
Sonderabgabe - Blumenerzeugende Gartenbaubetriebe - Zierpflanzenerzeugende …
- FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1150/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
- FG Sachsen, 11.11.2025 - 2 K 1140/23
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
- VG Magdeburg, 27.07.2016 - 3 A 138/14
Umsatz als maßgebliches Kriterium für die Festsetzung eines …
- VG Karlsruhe, 17.11.1997 - 5 K 2564/97
Heranziehung eines ambulanten Pflegedienstes zur Umlage nach dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1996 - 2 B 1887/96
Erhebung einer Umlage nach dem Altenpflegegesetz (AltPflG); Altenpflegeumlage als …
- LSG Thüringen, 14.06.1995 - L 2 An 160/93
- VG Göttingen, 23.05.1995 - 4 A 4353/93
Heranziehung zu endgültigen Wasserentnahmegebühren ; Materieller Gehalt von …
- VGH Hessen, 12.02.1993 - 4 UE 3399/90
Zur Bemessung einer Ausgleichsabgabe bei unvermeidbaren Eingriffen in die Natur …
- LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2015 - L 5 KR 99/11
- VG Gelsenkirchen, 25.04.2008 - 15 K 1001/08
Wasserentnahmeentgelt, Verfassungswidrigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Ruhrverband, …
- FG Hamburg, 27.01.2005 - III 174/03
Keine Verweigerung der Kirchensteuerzahlung aus Gewissensgründen
- VG Gera, 13.09.2002 - 6 K 851/00
Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften; Sonderabgabe; homogene Gruppe; …
- VG Frankfurt/Main, 31.01.2002 - 1 E 570/98
Keine zweckwidrige Verwendung von Altölausgleichsabgabe
- FG Sachsen-Anhalt, 11.04.2001 - 2 K 298/99
Anzahl der einem Senat zugewiesenen ehrenamtlichen Richter; Vorliegen eines …
- LSG Thüringen, 14.06.1995 - L 2 An 54/95
- LSG Thüringen, 27.11.1997 - L 2 An 117/97
- VG Karlsruhe, 25.11.1997 - 5 K 2932/97
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Umlage nach dem Landespflegegesetz; Eröffnung …
- VG Stade, 12.09.1994 - 6 A 70/93
Verfassungsmäßigkeit eines Wasserentnahmeentgelts in Niedersachsen; …
- LSG Thüringen, 12.12.1996 - L 2 An 314/95
- LSG Thüringen, 11.07.1996 - L 2 An 209/94
- LSG Thüringen, 09.02.1995 - L 2 An 176/94
- FG Hamburg, 07.07.1995 - VII 24/93
Rechtmäßige gewinnerhöhende Auflösung von gebildeten Jubiläumsrückstellungen; …
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Rechtsprechung
| EuGH, 13.12.1984 - 20 - 21/83, 20/83, 21/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 46; ; Beamtenstatut Art. 45; ; Beamtenstatut Art. 32
- EU-Kommission
Vlachos / Gerichtshof
1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - BEFÖRDERUNG - ERNENNUNG IN EINER HÖHEREN LAUFBAHN AUFGRUND EINES INTERNEN AUSWAHLVERFAHRENS - ERNENNUNG ALS BEFÖRDERUNG BEHANDELT - EINSTUFUNG IN DIE BESOLDUNGSGRUPPE - ANZUWENDENDE BESTIMMUNGEN DES STATUTS - BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE ...
- EU-Kommission
Vlachos / Gerichtshof
- Wolters Kluwer
Einstufung eines Beamten in eine höhere Besoldungsstufe ; Festsetzung eines Dienstaltersbeginn ; Gewährung einer höheren Dienstaltersstufe
- rechtsportal.de
1. BEAMTE - EINSTELLUNG - BEFÖRDERUNG - ERNENNUNG IN EINER HÖHEREN LAUFBAHN AUFGRUND EINES INTERNEN AUSWAHLVERFAHRENS - ERNENNUNG ALS BEFÖRDERUNG BEHANDELT - EINSTUFUNG IN DIE BESOLDUNGSGRUPPE - ANZUWENDENDE BESTIMMUNGEN DES STATUTS - BESTIMMUNGEN BETREFFEND DIE ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Begriffe "Beförderung" und "Einstellung".
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1984 - 20/83
- EuGH, 13.12.1984 - 20 - 21/83, 20/83, 21/83
Wird zitiert von ... (9)
- EuG, 27.06.1991 - T-156/89
Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte …
Mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 20/83 und 21/83, Vlachos/Gerichtshof, Slg. 1984, 4149, 4163, und Beschluß vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 248/85, Brüggemann/WSA, Slg. 1987, 3963, 3966), wonach der Zweijahreszeitraum des Artikels 45 Absatz 1 des Statuts mit der Ernennung des Beamten auf Lebenszeit beginne, könne er sich nicht einverstanden erklären.Demgegenüber müsse nach der Auslegung dieser Vorschrift durch den Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 20/83 und 21/83 (…Vlachos, a. a. O.) der in einer höheren Besoldungsgruppe eingestellte Beamte 33 Monate, das heisst 18 Monate länger als der erstgenannte, warten.
Diese Auslegung, wonach die vom Statut geforderte Mindestdienstzeit für eine Beförderung von der Ernennung jedes Beamten zum Beamten auf Lebenszeit an berechnet wird ohne Rücksicht darauf, ob er bei seiner Einstellung in die Eingangsbesoldungsgruppe seiner Sonderlaufbahn oder Laufbahngruppe oder in eine andere Besoldungsgruppe eingestuft wurde (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 20/83 und 21/83, Vlachos, und den Beschluß vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 248/85, Brüggemann, a. a. O.), entspricht nämlich dem Wortlaut des Artikels 45 Absatz 1 des Statuts besser als die gegenteilige, vom Kläger befürwortete Auslegung.
- EuG, 12.02.1992 - T-52/90
Cornelis Volger gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren zur Besetzung …
16 Der Kläger stützt seine Ansicht auf das Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 20/83 und 21/83 (Vlachos/Gerichtshof, Slg. 1984, 4149, Randnr. 19), in dem der Gerichtshof wie folgt entschieden habe: "Will die Anstellungsbehörde freie Planstellen besetzen, hat sie zunächst nach Artikel 29 des Statuts die Möglichkeiten einer Beförderung oder Versetzung innerhalb des Organs und sodann nach dieser Prüfung die Möglichkeiten der Durchführung eines Auswahlverfahrens innerhalb des Organs zu prüfen.In der Verpflichtung zur Durchführung dieser Abwägung kommt sowohl der Grundsatz der Gleichbehandlung der Beamten als auch der vom Gerichtshof im Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 20/83 und 21/83 (…Vlachos/Gerichtshof, a. a. O., Randnr. 19) anerkannte Grundsatz ihrer Anwartschaft auf eine Laufbahn zum Ausdruck.
- EuG, 14.05.1991 - T-30/90
Wolfdietrich Zoder gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beförderung - …
13 Zur Unterstützung dieser Argumentation weist er darauf hin, daß die von Artikel 45 des Statuts vorgeschriebene Mindestdienstzeit für eine Beförderung von zwei Jahren nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 20/83 und 21/83, Vlachos/Gerichtshof, Slg. 1984, 4149, und Beschluß vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 248/86, Brüggemann/WSA, Slg. 1987, 3963) erst mit der am 1. Januar 1987 erfolgten Ernennung des Klägers zum Beamten auf Lebenszeit zu laufen begonnen habe.21 Diese Auslegung wird bestätigt durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach der zur Beförderung vorgesehene Beamte eine Mindestdienstzeit abzuleisten hat, die entweder sechs Monate oder zwei Jahre vom Zeitpunkt seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit an gerechnet beträgt (siehe Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 20/83 und 21/83, Vlachos/Gerichtshof, a. a. O., Randnr. 18, und Beschluß vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 248/86, Brüggemann/WSA, a. a. O., Randnrn.
- EuG, 16.12.1993 - T-58/92
Andrew Macrae Moat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
56 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die Prüfung der Bewerbungen um eine Versetzung oder Beförderung nach Artikel 45 des Statuts zu erfolgen hat und daß in der Verpflichtung zur Abwägung der Verdienste nach dieser Vorschrift sowohl der Grundsatz der Gleichbehandlung der Beamten als auch der Grundsatz ihrer Anwartschaft auf eine Laufbahn zum Ausdruck kommt (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in den Rechtssachen 20/83 und 21/83, Vlachos/Gerichtshof, Slg. 1984, 4149; Urteile des Gerichts vom 12. Februar 1992 in der Rechtssache T-52/90, Volger/Parlament, Slg. 1992, II-121, vom 3. März 1993 in der Rechtssache T-58/91, Booß und Fischer/Kommission, Slg. 1993, II-147, und vom 26. Oktober 1993 in der Rechtssache T-22/92, Weissenfels/Parlament, Slg. 1993, II-1095). - EuG, 26.10.1993 - T-22/92
Roderich Weißenfels gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Zulässigkeit - …
Die Verpflichtung zur Vornahme dieser Abwägung ist Ausdruck sowohl des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Beamten als auch des Grundsatzes ihrer Anwartschaft auf eine Laufbahn (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 20/83 und 21/83, Vlachos/Gerichtshof, Slg. 1984, 4149). - EuGH, 07.10.1987 - 248/86
Brüggemann / ESC
DER GERICHTSHOF HAT DIESE BESTIMMUNG IN SEINEM URTEIL VOM 13. DEZEMBER 1984 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 20 UND 21/83 ( VLACHOS, SLG. 1984, 4149 ) DAHIN AUSGELEGT, DASS EIN BEFÖRDERUNGSFÄHIGER BEAMTER DIE MINDESTDIENSTZEIT NACH SEINER ERNENNUNG ZUM BEAMTEN AUF LEBENSZEIT ABGELEISTET HABEN MUSS. - EuGöD, 28.06.2007 - F-21/06
Da Silva / Kommission - Beamte - Ernennung in der Besoldungsgruppe - Stelle eines …
Rn. 71 Erstens, der Grundsatz der Anwartschaft jedes Beamten auf eine Laufbahn innerhalb seines Organs wurde vom Gerichtshof und vom Gericht erster Instanz im Zusammenhang mit der in Art. 29 Abs. 1 des Statuts festgelegten Rangfolge herangezogen, wonach es der Anstellungsbehörde obliegt, wenn sie die Besetzung von Planstellen ins Auge fasst, zunächst die Möglichkeiten einer Beförderung oder einer Versetzung innerhalb des Organs zu prüfen und erst anschließend, nach dieser Prüfung, die Möglichkeiten der Durchführung eines Auswahlverfahrens innerhalb des Organs (Urteil des Gerichtshofs vom 13. Dezember 1984, Vlachos/Gerichtshof, 20/83 und 21/83, Slg. 1984, 4149, Randnrn. 19, 23 und 24, Urteile des Gerichts erster Instanz vom 19. Februar 1998, Campogrande/Kommission, T-3/97, Slg. ÖD 1998, I-A-89 und II-215, Randnr. 65, und vom 23. April 2002, Campolargo/Kommission, T-372/00, Slg. ÖD 2002, I-A-49 und II-223, Randnrn. 91 und 92). - Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1986 - 92/85
M. Hamai gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Ernennung, …
Dies ist meines Erachtens aufgrund früherer Entscheidungen richtig, obwohl bemerkt werden muß, daß die Kläger in den Rechtssachen 25/83 (Buick/Kommission, Slg. 1984, 1773) und in den verbundenen Rechtssachen 20 und 21/83 (Vlachos/Gerichtshof, Slg. 1984, 4149) Entscheidungen anfochten, durch die ihre Beschwerden zurückgewiesen worden waren, ohne daß der Gerichtshof das beanstandet hätte. - Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 43/84
Heinrich Maag gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Damit hat sie meiner Ansicht nach in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, der eines der Handlungskriterien der Kommission bei der Organisation ihrer Dienststellen ist (siehe insbesondere das Urteil vom 13. Dezember 1984 in den verbundenen Rechtssachen 20 und 21/83, Vlachos, Randnr. 23 der Entscheidungsgründe, Slg. 1984, 4149), und im Einklang mit dem für jede durch die Entscheidungen der Haushaltsbehörde gebundene Verwaltung verbindlichen Grundsatz einer zweckgerechten Verwaltung der öffentlichen Mittel (siehe insbesondere Rechtssache 18/63, Schmitz, Sig.
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Rechtsprechung
| EuGH, 13.12.1984 - 20 - 21/83, 20/83, 21/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1984 - 20/83 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Aristides Vlachos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.
Beamte - Begriffe "Beförderung" und "Einstellung"
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1984 - 20/83
- EuGH, 13.12.1984 - 20/83
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.12.1984 - 21/83
Einstufung eines Beamten in eine höhere Besoldungsstufe ; Festsetzung eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1984 - 20/83
URTEIL VOM 13.12.1984 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 20 UND 21/83 Verfahren, während das Kapitel 3 die Beurteilung, das Aufsteigen in den Dienstaltersstufen und die Beförderung regelt.Nach Ablauf der durch Artikel 34 Absatz 1 Beamtenstatut vorgeschriebenen Probezeit wurde der Kläger am 30. Juni 1982 als Jurist-Übersetzer der Besoldungsgruppe 6, Dienstaltersstufe 3, der Sonderlaufbahn LA ab 1. Juli 1982 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt; gegen diese Entscheidung hat er am 10. Februar 1983 eine erste Klage erhoben (eingetragen unter der Nummer 21/83), mit der er seine Ernennung in Besoldungsgruppe LA 5, Dienstaltersstufe 4, verlangt.
Mit der Klage in der Rechtssache Nr. 21/83 wird somit unabhängig von den beiden vorstehend genannten Entscheidungen die Ernennung und Neueinstufung des Klägers mit Wirkung vom 20. Januar 1982, dem Tag der Stellung seines Antrags, verlangt.
In der Klage in der Rechtssache 21/83 bringt der Kläger zwei Klagegründe vor, die sich zum einen auf die angeblichen Zusicherungen der Anstellungsbehörde in bezug auf seine Einstufung und zum anderen auf die Anwendung der Artikel 31 und 32 bei der Festsetzung seiner Besoldungsgruppe und seiner Dienstaltersstufe beziehen.
- EuGH, 02.12.1976 - 102/75
Petersen / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1984 - 20/83
1 - Rechtssache 102/75, Petersen, Slg. 1976, 1777, Randnummer 16 und Schlußanträge des Generalanwalts Jean-Pierre Warner, S. 1802.
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Rechtsprechung
| AG Landstuhl, 07.07.1983 - F 20/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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