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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,509
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 (https://dejure.org/2010,509)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 (https://dejure.org/2010,509)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - L 20 AY 13/09 (https://dejure.org/2010,509)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 100 Abs. 1 S. 1, AsylbLG § 3 Abs. 2 S... . 2 Nr. 1, AsylbLG § 3 Abs. 2 S. 3, AsylbLG § 3 Abs. 1 S. 4 Nr. 2, AsylbLG § 2 Abs. 1, AG-VwGO NRW § 5 Abs. 2, GG Art. 1, GG Art. 20 Abs. 1, AsylbLG § 6 Abs. 1, AsylbLG § 3 Abs. 3 S. 1, AsylbLG § 4
    Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Grundleistungen, Analogleistungen, SGB XII, Vorbezugsfrist, Passivlegitimation, Existenzminimum, Sozialstaatsprinzip, Duldung, Menschenwürde, Gestaltungsspielraum, evident unzureichend, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Asylbewerberleistung; Verfassungswidrigkeit der Bemessung der Grundleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungen für Asylbewerber verfassungswidrig?

  • nds-fluerat.org (Kurzinformation)

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig - LSG legt Bundesverfassungsgericht Frage nach der Rechtmäßigkeit der Bedarfssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.7.2010)

    Niedrige Sätze für Asylbewerber verfassungswidrig // Karlsruhe soll nun Vereinbarkeit mit Grundgesetz prüfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Asylbewerberleistung; Verfassungswidrigkeit der Bemessung der Grundleistungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R klargestellt, dass die Vorbezugsfrist des § 2 Abs. 1 AsybLG nur mit Leistungsbezügen nach § 3 AsylbLG über eine Dauer von 48 Monaten möglich sei.

    Er wandte sich gegen die Lesart des geänderten § 2 Abs. 1 AsylbLG durch das BSG in dessen Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R und trug insoweit verfassungsrechtliche Bedenken vor.

    Zur Begründung hat er im Wesentlichen geltend gemacht, gegen die Entscheidung der Beklagten wie auch gegen das Urteil des BSG vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R bestünden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

    Rn. 10 a) Eine rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer in Deutschland (also ein auf die Aufenthaltsverlängerung zielendes vorsätzliches, sozialwidriges Verhalten, welches bei typisierender Betrachtung für eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer als kausal anzusehen ist; vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R, Leitsätze 1 und 3 nach JURIS) ist dem Kläger nicht anzulasten.

    Rn. 15 Der Wortlaut des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist insoweit zwingend und einer erweiternden Auslegung etwa dahin, dass auch höhere Leistungen nach § 2 AsylbLG die Vorbezugszeit auffüllen können, nicht fähig (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R, Rn. 19 - 23):.

    Rn. 22 bb) Kommt deshalb eine Anrechnung der vom Kläger bezogenen Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG auf die Vorbezugsfrist von 48 Monaten nach dem zwingenden Wortlaut der Vorschrift nicht in Betracht, kann sich der Kläger auch nicht darauf berufen, ihm seien ab dem 28.08.2007 Leistungen nach § 2 AsylbLG nur zu Unrecht, jedoch - mangels Aufhebung der entsprechenden Verwaltungsakte - nach § 77 SGG bindend bewilligt worden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R zu Rn. 24).

    Mit der Rechtsänderung zum 28.08.2007 entfiel deshalb - ähnlich wie bei der zum 01.06.1997 durch Rechtsänderung eingetretenen Situation (s.o. aa) - ein zuvor bereits bestehender Anspruch auf Analogleistungen, wenn der Leistungsempfänger - wie der Kläger - noch keine 48 Monate Leistungen nach § 3 AsylbLG bezogen hatte (i.E. ebenso BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R zu Rn. 27 f.;… Adolph, a.a.O., § 2 AsylbLG Rn. 13;… Herbst, a.a.O., § 2 AsylbLG Rn. 11a. Soweit das BSG sich allerdings auf Art. 3 Abs. 1 GG stützt und einen Gleichheitsverstoß sieht, wollte man in "Altfällen" einen 36-monatigen Vorbezug genügen lassen, folgt der Senat diesem Begründungsansatz nicht. Denn es steht dem Gesetzgeber frei, einmal normierte Ansprüche auf Sozialleistungen ab einem bestimmten Stichtag an strengere - ggf. gleichwohl verfassungsgemäße - Anforderungen zu knüpfen, welche für "Altfälle" noch nicht Leistungsvoraussetzung waren; sachlicher Differenzierungsgrund ist in solchen Fällen der unterschiedliche Erfüllungszeitpunkt der Leistungsvoraussetzungen vor oder am bzw. nach dem Stichtag).

    Ohnehin können nach § 3 Abs. 2 AsylLG - wie im Falle des Klägers geschehen - auch die Grundleistungen unter bestimmten Voraussetzungen in Form von Geldleistungen gewährt werden (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R zu Rn. 14, das sich allerdings nicht zu § 6 AsylbLG verhält).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09
    Das BMAS prüfe derzeit das Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09, welches zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG ergangen sei, auch darauf, welche Folgewirkungen dieses Urteil für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG habe.

    Der Kläger trägt hierzu ergänzend vor, ein transparentes und sachgerechtes Verfahren zur realitätsgerechten Bemessung der Leistungen nach dem tatsächlichen Bedarf und mit fortwährender Überprüfung und Weiterentwicklung etwa mit Blick auf Preissteigerungen im Sinne der Entscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 gebe es bezüglich der Leistungen nach § 3 AsylbLG nicht.

    Diese Norm hält der Senat zugleich für verfassungswidrig, weil sie das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) verletzt (s.u. II.).

    Erfasst werden allein atypische Bedarfslagen, die von den auf den Regelfall abstellenden Vorschriften der §§ 3 und 4 AsylbLG nicht erfasst werden (Hohm, Menschenwürdiges Existenzminimum für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Auswirkungen des BVerfG-Urteils vom 9.2.2010 [1 BvL 1/09 u.a.] auf die Bemessung der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG -, in: ZFSH SGB 2010, S. 269, 277).

    Rn. 32 a) Das BVerfG hat dieses Grundrecht im Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG erkannt (…Rn. 132 der Entscheidung).

    Nicht zu überzeugen vermag darüber hinaus, wenn in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung - auch nach Verkündung des Urteils des BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 - die deutlich geringere Höhe der Grundleistung nach dem AsylbLG im Vergleich zu dem Regelsatz nach dem SGB XII bzw. der Regelleistung nach dem SGB II mit der Begründung für unbedenklich erachtet wird, sie folge im Wesentlichen aus der fehlenden Berücksichtigung vieler unregelmäßig wiederkehrender Bedarfe sowie solcher Bedarfe, die der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dienen (so aber SG Bremen, Urteil vom 31.03.2010 - S 24 AY 44/09).

    Rn. 51 Ein transparentes und sachgerechtes Verfahren, durch welches der tatsächliche Bedarf realitätsgerecht bemessen wird (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09, Rn. 139), ist im Falle der Bemessung der Leistungen nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 AsylbLG nicht angewandt worden.

  • OVG Bremen, 25.09.2009 - S 3 A 272/07

    Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Existenzminimum, Menschenwürde, …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09
    Rn. 29 Anderes ergibt sich auch nicht etwa aus der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 29.09.1998 - 5 B 82/97) bzw. der ihm im Wesentlichen folgenden Gerichte (jüngst etwa SG Bremen, Urteil vom 31.03.2010 - S 24 AY 44/09; zuvor etwa Oberverwaltungsgericht [OVG] Bremen, Urteil vom 25.09.2009 - S 3 A 272/07).

    Rn. 48 ee) Schon angesichts dieser evident unzureichenden Leistungen ist im Übrigen in diesem Zusammenhang nicht zu verlangen, dass der Grundleistungsberechtigte im Einzelnen die nicht gedeckten Bedarfe und die Gründe dafür darlegt, weshalb das Existenzminimum unterschritten werde (so aber OVG Bremen, Urteil vom 25.09.2009 - S 3 A 272/07).

  • SG Bremen, 31.03.2010 - S 24 AY 44/09
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09
    Rn. 29 Anderes ergibt sich auch nicht etwa aus der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 29.09.1998 - 5 B 82/97) bzw. der ihm im Wesentlichen folgenden Gerichte (jüngst etwa SG Bremen, Urteil vom 31.03.2010 - S 24 AY 44/09; zuvor etwa Oberverwaltungsgericht [OVG] Bremen, Urteil vom 25.09.2009 - S 3 A 272/07).

    Nicht zu überzeugen vermag darüber hinaus, wenn in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung - auch nach Verkündung des Urteils des BVerfG vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 - die deutlich geringere Höhe der Grundleistung nach dem AsylbLG im Vergleich zu dem Regelsatz nach dem SGB XII bzw. der Regelleistung nach dem SGB II mit der Begründung für unbedenklich erachtet wird, sie folge im Wesentlichen aus der fehlenden Berücksichtigung vieler unregelmäßig wiederkehrender Bedarfe sowie solcher Bedarfe, die der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft dienen (so aber SG Bremen, Urteil vom 31.03.2010 - S 24 AY 44/09).

  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09
    Soweit das BSG demgegenüber die Behörde (im Falle der Stadt X: deren Bürgermeister) als richtigen Klagegegner ansieht (vgl. etwa BSG, Urteil v. 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R), folgt der Senat dieser Rechtsprechung nicht.
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05

    Asylbewerberleistungsgesetz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09
    Rn. 42 bb) Dem steht auch nicht entgegen, dass der Bedarf für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG anders und - möglicherweise - auch geringer zu bemessen sein mag als derjenige für die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums nach dem SGB II oder SGB XII. Nach der Rechtsprechung des BVerfG steht es insoweit im sozialpolitischen Ermessen des Gesetzgebers, für Asylbewerber - wie im AsylbLG geschehen - ein eigenes Konzept zur Sicherung ihres Lebensbedarfs zu entwickeln und dabei auch Regelungen über die Gewährung von Leistungen abweichend vom Recht der Sozialhilfe zu treffen; insbesondere ist es danach dem Gesetzgeber nicht verwehrt, Art und Umfang von Sozialleistungen an Ausländer grundsätzlich von der voraussichtlichen Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland abhängig zu machen (so - mit knapper Begründung - Beschluss vom 11.07.2006 - 1 BvR 293/05, Rn. 39 nach JURIS).
  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im …

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09
    Vielmehr gehört eine teleologische Reduktion, eine systematische oder eine historische Auslegung von Vorschriften entgegen ihrem Wortlaut sogar zu den anerkannten, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegungsgrundsätzen (BVerfG, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 BvL 11/96).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2010 - L 20 SO 75/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09
    Rn. 4 Soweit der Landesgesetzgeber in diesem Zusammenhang ersichtlich auf § 5 Abs. 2 AG-VwGO NRW abstellt, wird deutlich, dass das (seit jeher zu konstatierende) Fehlen einer dieser Norm entsprechenden Vorschrift im AG-SGG NRW auch aktuell nicht durch (extensive) Auslegung des § 3 AG-SGG NRW zu kompensieren ist (vgl. auch Urteil des Senats vom 22.02.2010 - L 20 SO 75/07).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97

    Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09
    Rn. 29 Anderes ergibt sich auch nicht etwa aus der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 29.09.1998 - 5 B 82/97) bzw. der ihm im Wesentlichen folgenden Gerichte (jüngst etwa SG Bremen, Urteil vom 31.03.2010 - S 24 AY 44/09; zuvor etwa Oberverwaltungsgericht [OVG] Bremen, Urteil vom 25.09.2009 - S 3 A 272/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2008 - L 20 SO 31/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09
    Im Sozialgerichtsgesetz (SGG) gilt das Rechtsträgerprinzip (vgl. Urteil des Senats vom 25.02.2008 - L 20 SO 31/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 20 B 85/07

    Sozialhilfe

  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83

    Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung

  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe - …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 AY 20/08

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen, Wartefrist als Voraussetzung für …

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Juli 2010 - L 20 AY 13/09 -.
  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß …

    Solche Sachverhalte waren von den seinerzeitigen Vorlagebeschlüssen (LSG NRW Beschlüsse vom 26.7.2010 - L 20 AY 13/09 - und 22.11.2010 - L 20 AY 1/09) nicht erfasst; von der Möglichkeit, weitere Bestimmungen eines Gesetzes, dessen Verfassungsmäßigkeit es zu beurteilen hat, gleichfalls für nichtig zu erklären, wenn diese aus denselben Gründen mit dem GG oder sonstigem Bundesrecht unvereinbar sind (§ 78 Satz 2 BVerfGG), hat das BVerfG keinen Gebrauch gemacht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 AY 21/19

    Aussetzung eines Verfahrens um Leistungen nach dem AsylbLG; Konkrete …

    Die Ermessensvorschrift des § 6 AsylbLG ist als Ausnahmebestimmung für den atypischen Bedarfsfall konzipiert und daher von vornherein nicht geeignet, strukturelle Leistungsdefizite im Regelbereich des § 3 AsylbLG zu kompensieren (BVerfG…, Urteil vom 18.7.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - BVerfGE 132, 134, juris Rn. 89; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.7.2010 - L 20 AY 13/09 - juris Rn. 75;… Senatsbeschluss vom 17.11.2011 - L 8 AY 80/11 B ER - juris Rn. 9; vgl. auch unten B. III. 3. c) cc) (5); anders nach h.M. im Bereich der Gesundheitsleistungen nach § 4 AsylbLG, insb.

    Nach wie vor wird § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG wegen der Tatbestandsmerkmale "unerlässlich" und "geboten" nach h.M. in Rechtsprechung (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.7.2010 - L 20 AY 13/09 - juris Rn. 75 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 11.1.2007 - L 7 AY 6025/06 PKH-B - juris Rn. 7; SG Landshut…, Urteil vom 24.11.2015 - S 11 AY 11/14 - juris Rn. 37 ff.; SG Fulda…, Beschluss vom 18.6.2018 - S 7 AY 2/18 ER - juris Rn. 18) und Literatur (…Hohm in Schellhorn/Hohm/Scheider, SGB XII, 19. Aufl. 2015, § 6 AsylbLG Rn. 2, 9;… Wahrendorf, AsylbLG, 2017, § 6 Rn. 2;… Adolph in Adolph, SGB II/SGB XII/AsylbLG, 116. Lfg., Stand 1/2021, § 6 Rn. 8, 13, 17 f.;… Decker in Oestreicher SGB II/SGB XII, 92. Lfg. Stand 2/2021, § 6 AsylbLG Rn. 7;… Birk in LPK-SGB XII, 12. Aufl. 2020, § 6 AsylbLG Rn. 3;… Leopold in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 6 AsylbLG Rn. 3 m.w.N.) in besonderer Weise einzelfallbezogen und restriktiv ausgelegt, insbesondere mit der Maßgabe, dass ein gegenüber dem SGB XII abgesenktes Leistungsniveau erhalten bleiben muss (…a.A. jedoch Krauß in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl. 2020, § 6 Rn. 3-5, 22 f. m.w.N.;… Cantzler, AsylbLG, 1. Aufl. 2019, § 6 Rn. 22;… Frerichs in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 6 AsylbLG Rn. 34).

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