Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
IfSG § 28 Abs. 1 S. 1; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4, § 173; ZPO § 307
Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse, Anerkenntnis - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; IfSG § 28 Abs. 1 S. 1
Fortsetzungsfeststellungsklage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung "Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie"
Verfahrensgang
- VG München, 16.11.2022 - M 26b K 20.1221
- VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15
- BVerwG, 23.02.2026 - 3 B 5.25
- BVerwG, 04.05.2026 - 3 B 7.26
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 2.22
Qualifizierter Grundrechtseingriff als Voraussetzung des …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15
Rn. 11 cc) Soweit der Kläger sein Feststellungsinteresse sinngemäß mit "möglicherweise künftig drohenden Maßnahmen" begründet hat, ist eine hinreichend konkrete Wiederholungsgefahr (vgl. dazu nur BVerwG, U.v. 24.4.2024 - 6 C 2.22 - juris Rn. 17) für eine der angegriffenen Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 vergleichbare Untersagung der Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels in absehbarer Zukunft nicht zu erkennen.Rn. 12 dd) Soweit der Kläger schließlich mit Schriftsatz vom 15. November 2024 noch den Gesichtspunkt eines willkürlichen und allein deshalb schwerwiegenden Grundrechtseingriffs (in diese Richtung offenbar BVerwG, U.v. 24.4.2024 - 6 C 2.22 - juris Rn. 33) geltend gemacht hat, fehlt es an hinreichenden Anhaltspunkten für ein willkürliches Handeln des Beklagten bei Erlass der angegriffenen Allgemeinverfügung.
- OVG Sachsen, 27.06.2014 - 5 B 570/13
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15
Rn. 14 2. Der vom Kläger erst im Rahmen des Berufungsverfahrens mit Schriftsatz vom 16. Mai 2024 zusätzlich gestellte Antrag festzustellen, "dass eine Rechtsverordnung des Beklagten mit dem Inhalt der Allgemeinverfügung des Beklagten vom 16. März 2020 in der geänderten Fassung vom 17.03.2020 im Hinblick auf die in Nr. 5 (Änderungsfassung) angeordnete Untersagung der Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels rechtswidrig gewesen wäre", ist unzulässig; insofern ist die Berufung nach § 125 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu verwerfen (vgl. SächsOVG, B.v. 27.6.2014 - 5 B 570/13 - juris Rn. 11 ff.).Der erst im Rahmen der Berufungsinstanz gestellte zusätzliche Antrag ist nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, weil über ihn nicht entschieden, sondern seine Einbeziehung in das Berufungsverfahren wegen unzulässiger Antragserweiterung gemäß § 91 VwGO abgelehnt wurde (vgl. SächsOVG, B.v. 27.6.2014 - 5 B 570/13 - juris Rn. 16).
- BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16
Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15
Bei dem nachgeschobenen Antrag handelt es sich um eine Klageänderung in der Form der nachträglichen Klagehäufung, die nach § 91 Abs. 1 VwGO unzulässig ist: Einerseits hat der Beklagte der Klageänderung mit Schriftsatz vom 23. Mai 2024 ausdrücklich widersprochen (§ 91 Abs. 1 Var. 1, Abs. 2 VwGO); andererseits ist sie nach Auffassung des Senats (unabhängig von der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben für eine nachträgliche objektive Klagehäufung aus § 44 VwGO) schon deshalb nicht sachdienlich i.S.d. § 91 Abs. 1 Var. 2 VwGO, da der nachgeschobene Antrag als solcher prozessual unzulässig ist: Eine rein hypothetische, tatsächlich nie erlassene Rechtsverordnung kann weder tauglicher Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2017 - 6 C 46.16 - juris Rn. 12;… Marsch in Schoch/Schneider, VerwaltungsR, Stand Januar 2024, § 43 VwGO Rn. 17 ff.;… Happ in Eyermann, VwGO, § 43 Rn. 18 ff.) noch eines Normenkontrollantrags nach § 47 VwGO sein (…vgl. BVerwG, B.v. 2.6.1992 - 4 N 1.90 - juris Rn. 14 ff.;… Panzer/Schoch in Schoch/Schneider, VerwaltungsR, Stand Januar 2024, § 47 VwGO Rn. 16;… Hoppe in Eyermann, a.a.O., § 47 Rn. 11 ff.).
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen durch die …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15
Auch im Übrigen ergeben sich aus dem Vortrag des Klägers keine Anhaltspunkte für ein besonderes Gewicht des mit der angegriffenen Allgemeinverfügung verbundenen Grundrechtseingriffs; nachdem der Beklagte den durch die angegriffene Betriebsschließung entstandenen wirtschaftlichen Schaden aufgrund des rechtskräftigen Urteils des LG München I vollumfänglich zu ersetzen hat, kommt dem Eingriff auch unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsbezugs der Berufsfreiheit (vgl. BVerfG, B.v. 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 28) kein solches Gewicht mehr zu, dass eine nachträgliche Überprüfung der angegriffenen Allgemeinverfügung gerechtfertigt erscheint (…vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 16.5.2023 - 3 CN 6/22 - juris Rn. 72). - VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611
Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15
Am 18. März 2020 erhob der Kläger Anfechtungsklage gegen Ziff. 5 der Allgemeinverfügung und stellte zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, der in beiden Instanzen erfolglos blieb (VG München, B.v. 20.3.2020 - M 26 S 20.1222 - juris; BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611 - juris). - BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15
Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15
Die gerichtliche Feststellung muss geeignet sein, die betroffene Position des Klägers zu verbessern (vgl. nur BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 27.15 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VG München, 20.03.2020 - M 26 S 20.1222
Schließung von Einzelhandelsbetrieben zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15
Am 18. März 2020 erhob der Kläger Anfechtungsklage gegen Ziff. 5 der Allgemeinverfügung und stellte zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, der in beiden Instanzen erfolglos blieb (VG München, B.v. 20.3.2020 - M 26 S 20.1222 - juris; BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611 - juris). - BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 6.22
Schließung von Einrichtungen des Freizeitsports mit zugelassener Ausnahme durch …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15
Auch im Übrigen ergeben sich aus dem Vortrag des Klägers keine Anhaltspunkte für ein besonderes Gewicht des mit der angegriffenen Allgemeinverfügung verbundenen Grundrechtseingriffs; nachdem der Beklagte den durch die angegriffene Betriebsschließung entstandenen wirtschaftlichen Schaden aufgrund des rechtskräftigen Urteils des LG München I vollumfänglich zu ersetzen hat, kommt dem Eingriff auch unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsbezugs der Berufsfreiheit (…vgl. BVerfG, B.v. 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 28) kein solches Gewicht mehr zu, dass eine nachträgliche Überprüfung der angegriffenen Allgemeinverfügung gerechtfertigt erscheint (vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 16.5.2023 - 3 CN 6/22 - juris Rn. 72). - BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15
Rn. 13 b) Der Erlass eines Anerkenntnisurteils i.S.d. § 173 VwGO i.V.m. § 307 ZPO kam hier schon deshalb nicht in Betracht, weil der Beklagte im Zeitpunkt des Wegfalls des Feststellungsinteresses des Klägers kein wirksames Anerkenntnis abgegeben hatte: Unabhängig davon, ob der Beklagte über den Streitgegenstand der Fortsetzungsfeststellungsklage - die verbindliche Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts - verfügen kann (vgl. zu diesem Erfordernis nur BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6.11 - juris Rn. 25;… Kraft in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 107 Rn. 15;… Wöckel in Eyermann, a.a.O., § 156 Rn. 1), hat er mit Schriftsatz vom 9. April 2024 lediglich anerkannt, "dass die Untersagung der Öffnung des Ladengeschäfts des Klägers durch Nr. 5 der Allgemeinverfügung vom 16.03.2020 rechtswidrig gewesen" sei. - BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03
Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls
Auszug aus VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15
Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründet selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot; hinzukommen muss vielmehr eine krasse Missdeutung der einschlägigen Norm, so dass die vorgenommene Rechtsanwendung jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. nur BVerfG, B.v. 8.4.2004 - 2 BvR 1811/03 - juris Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 02.06.1992 - 4 N 1.90
Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle …
- BVerwG, 04.05.2026 - 3 B 7.26 Rn. 1 Der Senat hat mit Beschluss vom 23. Februar 2026 - BVerwG 3 B 5.25 - die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. November 2024 - 20 B 24.15 - zurückgewiesen.
- VG München, 25.03.2025 - M 30 K 21.6398
Bayerischer Landtag, Hausrechtliche Allgemeinverfügung, 3-G-Regel (Geimpft, …
Rn. 25 Bereits in tatsächlicher Hinsicht ist unter den derzeitigen Umständen ein neuerlicher Eintritt einer Pandemielage nicht - erst recht nicht in näherer Zukunft - absehbar (BayVGH, B.v. 22.11.2024 - 20 B 24.15 -, juris, Rn. 11).Einen allgemeinen Klärungsanspruch zur Prüfung einer unwirksam gewordenen Allgemeinverfügung gewährt § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (in Übereinstimmung mit Art. 19 Abs. 4 GG) gerade nicht (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2024 - 20 B 24.15 -, juris, Rn. 12, Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO;… 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 108 m.w.N.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2025 - 1 LB 155/23
Allgemeinverfügung zur Anordnung von Corona-Schutzmaßnahmen; …
Denn § 28a Abs. 1 Nr. 10 (früher Nr. 9) IfSG erlaubt ein Verbot des Alkoholkonsums nur für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. November 2024 - 20 B 24.15 -, juris Rn. 11; OVG Magdeburg…, Beschluss vom 17. Mai 2023 - 3 L 26/23.Z -, juris Rn. 9). - VG Ansbach, 12.02.2026 - AN 18 K 20.02226
Untersagung einer Messeveranstaltung während der COVID-19-Pandemie
Denn derzeit ist schon kein neuerlicher Eintritt einer Pandemielage absehbar und erst recht nicht in näherer Zukunft (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2024 - 20 B 24.15 - juris Rn. 11).
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