Rechtsprechung
| KG, 20.11.2000 - 20 U 421/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 126, 127
Abänderung einer qualifizierten Schriftformklausel; Schriftform durch Briefwechsel; gewillkürte Schriftform - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.10.1998 - 32 O 373/98
- KG, 20.11.2000 - 20 U 421/99
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.06.1976 - VIII ZR 97/74
Verzicht auf Formerfordernis nur durch schriftliche Erklärung
Auszug aus KG, 20.11.2000 - 20 U 421/99
Die Gültigkeit derartiger formfreier - nicht notwendig ausdrücklicher - Absprachen ist für die Fälle bejaht worden, dass die Parteien übereinstimmend die Maßgeblichkeit des mündlich Vereinbarten gewollt haben, sich also darüber einig waren, dass für ihre vertraglichen Beziehungen neben dem Urkundeninhalt auch jene mündliche Abrede gelten solle (vgl. BGHZ 66, 378 (380, 381)).
- OLG Rostock, 19.05.2009 - 3 U 16/09
Formularmietvertrag: Inhaltskontrolle für eine doppelte Schriftformklausel
Die obergerichtliche Rechtsprechung hat in solchen Fällen den Vorrang der späteren Individualvereinbarung einer Vertragsänderung oder Vertragsaufhebung aus § 305b BGB (§ 4 AGBG a.F.) den Vorrang eingeräumt, wenn diese dem festgestellten Willen der Parteien entsprach (KG, Urt. v. 20.11.2000, 20 U 421/99, GE 2001, 278;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.06.2006 10 U 1/06, ZMR 2007, 35). - KG, 18.08.2005 - 8 U 106/04
Mietvertrag: Schriftformerfordernis bei Vertragsänderungen
Der 20. Zivilsenat des Kammergerichts habe in seiner Entscheidung vom 20. November 2000 - 20 U 421/99 - (GE 2001, 279) die Auffassung vertreten, dass die Vertragsparteien, soweit es sich insbesondere beiderseits um Kaufleute handele, durch nachträgliche individuelle Vereinbarung auch eine qualifizierte Schriftformklausel außer Kraft setzen können.Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte weiter auf die Entscheidung des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 20. November 2000 - 20 U 421/99 - (Grundeigentum 2001, 278) und macht geltend, dass auch die doppelte Schriftformklausel durch mündliche Vereinbarung aufgehoben werden könne.
- OLG Frankfurt, 11.02.2011 - 2 U 59/10
Verpflichtung zur Leistung von Umlagen aufgrund eines Untermietvertrages über …
Aber selbst wenn eine Berufung der Klägerin auf diese von ihr verwandte doppelte Schriftformklausel gegen die Gebote von Treu und Glauben verstieße (§ 242 BGB), da sich die behauptete mündliche Abrede gerade zu ihren Gunsten auswirkte, so ist doch unter Berücksichtigung des Inhalts der genannten Unterlagen davon auszugehen, dass die Parteien mit ihrer mündlichen Absprache von einer Wirksamkeit des Vereinbarten auch unter Berücksichtigung der doppelten Schriftformklausel ausgingen, sie also jedenfalls eine Verbindlichkeit des mündlich Abgesprochenen wollten (§§ 133, 157 BGB; vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2007, 35; KG, GE 2001, 278).
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