Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 394 FamFG, § 395 FamFG
Amtslöschung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 394 Abs. 1
Anforderungen an die Sachaufklärung vor Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtslöschung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (16)
- OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 20 W 226/13
Handelsregister: Amtslöschung einer amtswegigen Löschungseintragung
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16
Eine solche ist jedoch nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 58 Abs. 1, 38 Abs. 1 S. 1, 59 Abs. 1 FamFG gegeben, da die Beschwerdeführerin durch den Inhalt des angefochtenen Beschlusses in ihren eigenen Rechten unmittelbar betroffen sein kann; dies deshalb, weil die dem Grunde nach konstitutive Löschungseintragung (vgl. hierzu u.a. Senat, Beschluss vom 30.04.2015, Az. 20 W 226/13, zitiert nach juris) bei ihrer alleinigen Kommanditistin unmittelbare Auswirkungen auf ihre eigene Gesellschaftsstruktur als Kommanditgesellschaft haben kann.Zwar kommt die Durchführung eines derartigen Amtslöschungsverfahrens im Falle der eingetragenen Löschung wegen Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft nur im Falle des Vorliegens eines Mangels in Form einer dieser Eintragung zu Grunde liegenden Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften in Frage, nicht schon dann, wenn die gelöschte Gesellschaft tatsächlich noch über Vermögen verfügt (vgl. u.a. bereits Senat, Beschluss vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, zitiert nach juris und Senat, Beschluss vom 30.04.2015, a.a.O.;… Heinemann in Keidel, FamFG, 19. Aufl., 2017, § 394, Rn. 33 m.w.N. zur einhelligen Rspr.).
Vielmehr geht es vorliegend um die Aufhebung einer dem Grunde nach konstitutiven, also rechtsbegründenden Löschungseintragung wegen Vermögenslosigkeit, da es nicht mehr dem überwiegenden heutigen Verständnis in Rechtsprechung und Literatur entspricht, dass alleine die Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft zu deren Erlöschen führt, sondern vielmehr zumindest auch die entsprechende Eintragung im Handelsregister hinzukommen muss (vgl. hierzu u.a. Senat, Beschluss vom 27.02.2014, Az. 20 W 548/11, zitiert nach juris; Senat, Beschlüsse vom 30.04.2015, a.a.O., und 14.01.2016, a.a.O.).
Erst mit der hier festgestellten Annahme der Voraussetzungen nach § 395 Abs. 1 S. 1 FamFG als Voraussetzung für die weitere nun erforderliche Durchführung des Amtslöschungsverfahrens nach § 395 Abs. 2 und 3 FamFG durch das Registergericht wird die Durchsetzung der zu beachtenden Verfahrensvorschriften im Rahmen eines Aktes der öffentlichen Gewalt gewährleistet (vgl. hierzu im einzelnen Senat, Beschluss vom 30.04.2015, a.a.O., m.w.N.).
Erst nach Abschluss dieses Amtslöschungsverfahrens wird das Registergericht - und nicht vorliegend bereits der Senat - sodann nochmals selbst zu prüfen haben, ob tatsächlich die Voraussetzungen einer Vermögenslosigkeit der Gesellschaft vorliegen (vgl. allgemein hierzu bereits Beschluss des Senats vom 30.04.2015, a.a.O., m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 187/12
Zur Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16
Auch wenn es nach überwiegender Auffassung - der auch der Senat folgt - jedenfalls Anhalt für eine derartige Vermögenslosigkeit ist, wenn ein ordentlicher Kaufmann keine Werte mehr als Aktiva in seine Bilanz einstellen kann, es somit an einer verteilungsfähigen Masse fehlt (…vgl. hierzu u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.10.2005, Az. 20 W 289/05, zitiert nach juris, Rn. 3; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014, Az. 3 Wx 187/12, zitiert nach juris, Rn. 2), können insbesondere auch nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände oder Rechtspositionen Vermögen im Sinne von § 394 Absatz 1 Satz 1 FamFG darstellen (u.a. BAG…, Urteil vom 19.03.2002, Az. 9 AZR 752/00, zitiert nach juris, Rn. 21;… Munzig, a.a.O., Rn. 10;… Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl. 2017, Anh. § 77, Rn. 5 m.w.N.).Dabei steht der Annahme einer Vermögenslosigkeit nach allgemeiner Auffassung bereits das Vorhandensein von Vermögen in nur geringem Umfang entgegen (…vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 10.10.2005, a.a.O., vom 01.03.1999, Az. 20 W 81/99, zitiert nach juris, Rn. 2, noch zu § 141a FGG …und vom 07.08.1992, Az. 20 W 263/92, zitiert nach juris, Rn. 5, noch zum Löschungsgesetz; OLG Thüringen…, Beschluss vom 18.03.2010, Az. 6 W 405/09, zitiert nach juris, Rn. 12; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20.01.2011, a.a.O., Rn. 13 und Beschluss vom 05.03.2014, a.a.O.;… OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 13).
Da es somit - wie dargelegt - nur darauf ankommt, ob noch verwertbare Aktivposten vorhanden sind, ist für die Feststellung einer Vermögenslosigkeit im Sinne von § 394 Absatz 1 Satz 1 FamFG eine bloße Überschuldung (vgl. § 19 Absatz 2 InsO), eine Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 17 Absatz 1 InsO) oder eine Masselosigkeit (vgl. § 26 InsO) nicht maßgeblich und ausreichend (vgl. hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 06.01.1983, Az. 20 W 770/82, ZIP 1983, 309 f.;… auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 13 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014, a.a.O.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl. 2013, § 394, Rn. 4;… Haas, a.a.O.).
Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht; diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf die unterlassene Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (…vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, 04.08.1997, 10.10.2005 und 30.04.2015 jeweils a.a.O.;… OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, Rn. 7…, vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, Rn. 15 und vom 05.03.2014, a.a.O., jeweils zitiert nach juris; OLG Köln…, Beschluss vom 17.03.2011, a.a.O;… OLG Karlsruhe, a.a.O;… Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 9;… Müther in Bork/Jakoby/Schwab, FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 3).
- OLG Düsseldorf, 14.09.2012 - 3 Wx 62/12
Amtslöschung der vollzogenen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit nur bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16
Daraus folgt weiterhin, dass unter anderem erhebliche Steuerschulden oder eine fehlende Zahlungsmoral für sich genommen noch nicht die Annahme von Vermögenslosigkeit rechtfertigen (…so u.a. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, zitiert nach juris, Rn. 15), genauso wenig wie alleine die Umstände einer Gewerbeaufgabe, des Entzugs einer Gewerbeerlaubnis oder aber auch einer Führungslosigkeit der Gesellschaft (zu Letzterem OLG Köln…, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 2 Wx 28/11, zitiert nach juris, Rn. 15; vgl. insgesamt bereits Senat, Beschluss vom 29.01.2015, Az. 20 W 116/12).Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht; diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf die unterlassene Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (…vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, 04.08.1997, 10.10.2005 und 30.04.2015 jeweils a.a.O.;… OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, Rn. 7, vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, Rn. 15 …und vom 05.03.2014, a.a.O., jeweils zitiert nach juris; OLG Köln…, Beschluss vom 17.03.2011, a.a.O;… OLG Karlsruhe, a.a.O;… Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 9;… Müther in Bork/Jakoby/Schwab, FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 3).
Bereits die erforderliche Ankündigung der Löschungsabsicht durch Bekanntmachung nach § 394 Absatz 2 FamFG setzt eine vorherige gerichtliche Überzeugungsbildung zur Vermögenslosigkeit durch Bewertung von Tatsachen voraus, mit der Folge, dass diese Ankündigung erst nach Abschluss der zur Vermögenslosigkeit durchgeführten Ermittlungen, wenn das Gericht über entsprechend zumindest vorläufig gesicherte Erkenntnisse verfügt, erfolgen darf (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2012, a.a.O., Rn. 15 …und Beschluss vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, zitiert nach juris, Rn. 7;… Nedden-Boeger, in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 4. Aufl., 2014, § 394, Rn. 19;… dieser Ansicht, auch wenn dort letztlich nicht entscheidungserheblich: Beschluss des erkennenden Senats vom 06.01.1983, a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 289/05
Registerrecht: Zulässigkeit der Löschung einer GmbH im Handelsregister bei noch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16
Auch wenn es nach überwiegender Auffassung - der auch der Senat folgt - jedenfalls Anhalt für eine derartige Vermögenslosigkeit ist, wenn ein ordentlicher Kaufmann keine Werte mehr als Aktiva in seine Bilanz einstellen kann, es somit an einer verteilungsfähigen Masse fehlt (vgl. hierzu u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.10.2005, Az. 20 W 289/05, zitiert nach juris, Rn. 3; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 05.03.2014, Az. 3 Wx 187/12, zitiert nach juris, Rn. 2), können insbesondere auch nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände oder Rechtspositionen Vermögen im Sinne von § 394 Absatz 1 Satz 1 FamFG darstellen (u.a. BAG…, Urteil vom 19.03.2002, Az. 9 AZR 752/00, zitiert nach juris, Rn. 21;… Munzig, a.a.O., Rn. 10;… Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl. 2017, Anh. § 77, Rn. 5 m.w.N.).Dabei steht der Annahme einer Vermögenslosigkeit nach allgemeiner Auffassung bereits das Vorhandensein von Vermögen in nur geringem Umfang entgegen (vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 10.10.2005, a.a.O., vom 01.03.1999, Az. 20 W 81/99, zitiert nach juris, Rn. 2, noch zu § 141a FGG …und vom 07.08.1992, Az. 20 W 263/92, zitiert nach juris, Rn. 5, noch zum Löschungsgesetz; OLG Thüringen…, Beschluss vom 18.03.2010, Az. 6 W 405/09, zitiert nach juris, Rn. 12; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20.01.2011, a.a.O., Rn. 13 …und Beschluss vom 05.03.2014, a.a.O.;… OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 13).
- OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 28/11
Eintragung der Aufhebung der Löschung einer Gesellschaft von Amts wegen im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16
Daraus folgt weiterhin, dass unter anderem erhebliche Steuerschulden oder eine fehlende Zahlungsmoral für sich genommen noch nicht die Annahme von Vermögenslosigkeit rechtfertigen (…so u.a. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, zitiert nach juris, Rn. 15), genauso wenig wie alleine die Umstände einer Gewerbeaufgabe, des Entzugs einer Gewerbeerlaubnis oder aber auch einer Führungslosigkeit der Gesellschaft (zu Letzterem OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 2 Wx 28/11, zitiert nach juris, Rn. 15; vgl. insgesamt bereits Senat, Beschluss vom 29.01.2015, Az. 20 W 116/12).Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht; diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf die unterlassene Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (…vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, 04.08.1997, 10.10.2005 und 30.04.2015 jeweils a.a.O.;… OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, Rn. 7…, vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, Rn. 15 …und vom 05.03.2014, a.a.O., jeweils zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 17.03.2011, a.a.O;… OLG Karlsruhe, a.a.O;… Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 9;… Müther in Bork/Jakoby/Schwab, FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 3).
- OLG Düsseldorf, 13.11.1996 - 3 Wx 494/96
Forderungen an die Feststellung der Vermögenslosigkeit durch das Registergericht
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16
Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht; diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht alleine auf die unterlassene Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (…vgl. u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 06.01.1983, 04.08.1997, 10.10.2005 und 30.04.2015 jeweils a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, Rn. 7…, vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, Rn. 15 …und vom 05.03.2014, a.a.O., jeweils zitiert nach juris; OLG Köln…, Beschluss vom 17.03.2011, a.a.O;… OLG Karlsruhe, a.a.O;… Heinemann, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.;… Krafka in Münchener Kommentar zum FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 9;… Müther in Bork/Jakoby/Schwab, FamFG, 2. Aufl., 2013, § 394, Rn. 3).Bereits die erforderliche Ankündigung der Löschungsabsicht durch Bekanntmachung nach § 394 Absatz 2 FamFG setzt eine vorherige gerichtliche Überzeugungsbildung zur Vermögenslosigkeit durch Bewertung von Tatsachen voraus, mit der Folge, dass diese Ankündigung erst nach Abschluss der zur Vermögenslosigkeit durchgeführten Ermittlungen, wenn das Gericht über entsprechend zumindest vorläufig gesicherte Erkenntnisse verfügt, erfolgen darf (vgl. u.a. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14.09.2012, a.a.O., Rn. 15 und Beschluss vom 13.11.1996, Az. 3 Wx 494/96, zitiert nach juris, Rn. 7;… Nedden-Boeger, in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 4. Aufl., 2014, § 394, Rn. 19;… dieser Ansicht, auch wenn dort letztlich nicht entscheidungserheblich: Beschluss des erkennenden Senats vom 06.01.1983, a.a.O.).
- OLG Frankfurt, 04.08.1997 - 20 W 359/96
Umfang der Prüfungspflicht des Registergerichts bei amtswegiger Löschung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16
Zwar kommt die Durchführung eines derartigen Amtslöschungsverfahrens im Falle der eingetragenen Löschung wegen Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft nur im Falle des Vorliegens eines Mangels in Form einer dieser Eintragung zu Grunde liegenden Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften in Frage, nicht schon dann, wenn die gelöschte Gesellschaft tatsächlich noch über Vermögen verfügt (vgl. u.a. bereits Senat, Beschluss vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, zitiert nach juris und Senat…, Beschluss vom 30.04.2015, a.a.O.;… Heinemann in Keidel, FamFG, 19. Aufl., 2017, § 394, Rn. 33 m.w.N. zur einhelligen Rspr.).Dies ist dann der Fall, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschafter in Betracht kommen (vgl. u.a. bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, zitiert nach juris, Rn. 35 m.w.N., noch zum Löschungsgesetz; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 21.08.2014, Az. 11 Wx 92/13, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20.01.2011, Az. 3 Wx3/11, zitiert nach juris, Rn. 13;… Munzig in Hahne/Munzig, Beck-Online Kommentar zum FamFG, Stand: 01.09.2014, § 394, Rn. 10;… Heinemann, a.a.O.,Rn. 8).
- OLG Frankfurt, 29.01.2015 - 20 W 116/12
Handelsregister: Feststellung der Vermögenslosigkeit einer GmbH
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16
Daraus folgt weiterhin, dass unter anderem erhebliche Steuerschulden oder eine fehlende Zahlungsmoral für sich genommen noch nicht die Annahme von Vermögenslosigkeit rechtfertigen (…so u.a. auch OLG Karlsruhe, a.a.O., Rn. 16 m.w.N.; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14.09.2012, Az. 3 Wx 62/12, zitiert nach juris, Rn. 15), genauso wenig wie alleine die Umstände einer Gewerbeaufgabe, des Entzugs einer Gewerbeerlaubnis oder aber auch einer Führungslosigkeit der Gesellschaft (zu Letzterem OLG Köln…, Beschluss vom 17.03.2011, Az. 2 Wx 28/11, zitiert nach juris, Rn. 15; vgl. insgesamt bereits Senat, Beschluss vom 29.01.2015, Az. 20 W 116/12). - OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13
Handelsregister: Amtslöschung einer Gesellschaft wegen erheblicher …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16
Dies ist dann der Fall, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschafter in Betracht kommen (…vgl. u.a. bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, zitiert nach juris, Rn. 35 m.w.N., noch zum Löschungsgesetz; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.08.2014, Az. 11 Wx 92/13, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20.01.2011, Az. 3 Wx3/11, zitiert nach juris, Rn. 13;… Munzig in Hahne/Munzig, Beck-Online Kommentar zum FamFG, Stand: 01.09.2014, § 394, Rn. 10;… Heinemann, a.a.O.,Rn. 8). - BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00
Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2017 - 20 W 170/16
Auch wenn es nach überwiegender Auffassung - der auch der Senat folgt - jedenfalls Anhalt für eine derartige Vermögenslosigkeit ist, wenn ein ordentlicher Kaufmann keine Werte mehr als Aktiva in seine Bilanz einstellen kann, es somit an einer verteilungsfähigen Masse fehlt (…vgl. hierzu u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.10.2005, Az. 20 W 289/05, zitiert nach juris, Rn. 3; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 05.03.2014, Az. 3 Wx 187/12, zitiert nach juris, Rn. 2), können insbesondere auch nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände oder Rechtspositionen Vermögen im Sinne von § 394 Absatz 1 Satz 1 FamFG darstellen (u.a. BAG, Urteil vom 19.03.2002, Az. 9 AZR 752/00, zitiert nach juris, Rn. 21;… Munzig, a.a.O., Rn. 10;… Haas in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl. 2017, Anh. § 77, Rn. 5 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 3 Wx 215/16
Zur Löschung der Amtslöschung einer Gesellschaft im Handelsregister wegen …
- OLG Frankfurt, 27.02.2014 - 20 W 548/11
Handelsregister: Fortdauer einer Untervollmacht
- OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 263/92
Löschung einer GmbH wegen Unterlassen der Jahresabschlußpublizität
- OLG Frankfurt, 06.01.1983 - 20 W 770/82
Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft; Ermittlungen des Registergerichtes
- OLG Jena, 18.03.2010 - 6 W 405/09
- OLG Frankfurt, 01.03.1999 - 20 W 81/99
- OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 20 W 60/23
Amtslöschungsverfahren nach § 395 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 393 Abs. 3 bis 5 FamFG
Dies kommt nach allgemeiner Auffassung, der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, im Falle der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 Abs. 1 S. 1 FamFG nur dann in Betracht, wenn diese Löschungseintragung auf einer Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften beruht, und nicht alleine - also ohne entsprechenden Verfahrensfehler - deshalb, weil sich nachträglich herausstellt, dass die Gesellschaft noch über Vermögen verfügt; im letzteren Fall ist vielmehr im Wege der Nachtragsliquidation vorzugehen (vgl. insgesamt etwa Senat, Beschlüsse vom 19.04.2022, Az. 20 W 56/22, n. v., vom 18.05.2017, Az. 20 W 170/16, zitiert nach beck-online; vom 07.06.2010, Az. 20 W 200/10, n. v., vom 05.03.1998, Az. 20 W 84/1998 und vom 04.08.1997, Az. 20 W 359/96, letztere beide zu § 142 FGG a. F., jeweils zitiert nach juris; u. a. auch Oberlandesgericht Düsseldorf…, Beschluss vom 01.03.2016, a. a. O.; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 04.04.2006, Az. 1 W 272/05, zitiert nach beck-online, zu § 142 FGG a. F.; i. E. auch Kammergericht, Beschluss vom 31.08.2018, Az. 22 W 33/15, zitiert nach beck-online, mit der Formulierung, dass alleine das Vorhandensein von Vermögen zum Löschungszeitpunkt die Löschung nicht fehlerhaft i. S. d. § 395 FamFG mache und dies nicht nur dann gelte, wenn unerkannt Vermögenswerte bestünden, sondern auch dann, wenn diese bei der ordnungsgemäßen Ermittlung nicht hätten festgestellt werden können;… Eickelberg in Sternal, a. a. O., § 394 Rn. 47 m. w. N.).Es kommt nur darauf an, ob noch verwertbare Aktivposten vorhanden sind, so dass für die Feststellung einer Vermögenslosigkeit im Sinne von § 394 Absatz 1 S. 1 FamFG eine bloße Überschuldung, eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Masselosigkeit nicht maßgeblich und ausreichend ist (vgl. insgesamt Senat, Beschluss vom 18.05.2017, a. a. O., m. w. N.).
Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht; diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht etwa alleine auf unterlassene Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenem Vermögen stützen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 18.05.2017, a. a. O., u. a. mit dem Hinweis auf die entsprechenden Beschlüsse des Senats vom 06.01.1983, 04.08.1997, 10.10.2005 und 30.04.2015 sowie anderweitige entsprechende Rechtsprechung und Literatur).
- KG, 28.10.2022 - 22 W 53/22
Folge einer Eintragung von Firmen-Löschung trotz Klageverfahren
Aus diesem Grund rechtfertigen das Auffinden von Vermögen oder die Notwendigkeit weiterer Abwicklungsmaßnahmen die Löschung der Löschung nach § 395 Abs. 1 Satz 1 FamFG gerade nicht, sondern allenfalls wesentliche Verfahrensfehler (vgl. Senat…, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 22 W 63/21 -, juris Rn. 12 ;… Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, juris Rn. 17 ;… Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rn. 5 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 20 W 170/16 -, juris Rn. 11; OLG München…, Beschluss vom 22. November 2012 - 31 Wx 421/12 -, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. September 2012 - I-3 Wx 62/12 -, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 1. März 2002 - 3 W 38/02 -, juris Rn. 9;… Dutta/Jacoby/Schwab/Müther, FamFG, 4. Aufl., § 395 Rn. 11;… Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 394 Rn. 33;… Prütting/Helms/Holzer, FamFG, 6. Aufl., § 394 Rn. 25). - OLG Schleswig, 12.01.2026 - 2x W 75/25
Anforderungen an die Vermögenslosigkeit für die amtliche Löschung einer …
Demgegenüber steht der Annahme von Vermögenslosigkeit bereits das Vorhandensein von Vermögen der Gesellschaft in nur geringem Umfang entgegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 20 W 170/16, juris Rn. 14;… vom 29. Januar 2015 - 20 W 116/12, juris Rn. 7).
- OLG Frankfurt, 07.03.2019 - 20 W 313/17
Prüfung der gesetzlichen Löschungsvoraussetzungen von Amts wegen
Dies ist dann der Fall, wenn sie über keine Vermögenswerte mehr verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschafter in Betracht kommen (vgl. im Einzelnen zuletzt Senat, Beschluss vom 18.05.2017, Az. 20 W 170/16 , zitiert nach juris, Rn. 14 , m.w.N.).Auch genügt nach allgemeiner Ansicht die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht, diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht ausschließlich auf unterlassene Darlegungen - insbesondere des Geschäftsführers - hinsichtlich noch vorhandenen Vermögens stützen (vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 18.05.2017, a.a.O., Rn. 15 m.w.N.).
- OLG Schleswig, 12.01.2026 - 2x W 80/25
Feststellung der Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft als Löschungsvoraussetzung
Demgegenüber steht der Annahme von Vermögenslosigkeit bereits das Vorhandensein von Vermögen der Gesellschaft in nur geringem Umfang entgegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 18. Mai 2017 - 20 W 170/16, juris Rn. 14;… vom 29. Januar 2015 - 20 W 116/12, juris Rn. 7). - OLG Brandenburg, 26.04.2024 - 7 W 8/24
Voraussetzungen der Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft im Hinblick auf deren …
Dabei genügt die bloße Überzeugung des Registergerichts von der Vermögenslosigkeit nicht; diese muss vielmehr auf ausreichenden Ermittlungen beruhen und kann sich nicht etwa allein auf unterlassene Darlegungen hinsichtlich noch vorhandenem Vermögen stützen (OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 18.5.2017 - 20 W 170/16, BeckRS 2017, 149590, mwN). - OLG Frankfurt, 19.04.2022 - 20 W 56/22
Amtslöschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft
Bei einer derartigen Eintragung im Handelsregister kann auch von einer Ursächlichkeit der Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift für die Eintragung ausgegangen werden, weil insoweit die formelle Voraussetzung für die Rechtsänderung fehlt (vgl. im Einzelnen hierzu etwa Senat, Beschlüsse vom 18.05.2017, Az. 20 W 170/16, zitiert nach juris u. vom 30.04.2015, aaO;… so auch Heinemann, aaO, § 395, Rn. 18).
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