Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 20 W 409/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 140 BGB, § 153 BGB, § 157 BGB, § 705 BGB
Grundbuch: Unzulässigkeit des Verlangens einer neuen Auflassung im Wege der Zwischenverfügung; Auslegungsfähigkeit einer Auflassung - Judicialis
BGB § 140; ; BGB § 153; ; BGB § 705; ; BGB § 718; ; GBO § 18; ; GBO § 20
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 140 § 153 § 705 § 718; GBO § 18 § 20
Zur Vorlage einer neuen (geänderten) Auflassung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Auslegung einer Auflassungserklärung zugunsten einer GbR in eine Auflassung zugunsten der Gesellschafter; Zulässigkeit der Verpflichtung zur Vorlage einer neuen Auflassung durch Zwischenverfügung; Umfang der ...
- Wolters Kluwer
(Grundbuch: Unzulässigkeit des Verlangens einer neuen Auflassung im Wege der Zwischenverfügung; Auslegungsfähigkeit einer Auflassung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 26.07.2004 - 26 T 47/04
- OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 20 W 409/04
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 162/03
Eintragung bei Auflassung an BGB -Gesellschaft - Vormundschaftsgerichtliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 20 W 409/04
Insoweit schließe sich die Kammer der Entscheidung des BayObLG -Beschl. v. 04.09.2003-Az. 2 ZBR 162/03- (Rpfleger 2004, 93= DNotZ 2004, 378=NJW-RR 2004, 810) mit Bedenken an, nicht zuletzt, um eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen.Die Entscheidung des BayObLG vom 04.09.2003- Az. 2 Z BR 162/03-, der sich die Kammer angeschlossen hat, ist gerade wegen der Außerachtlassung der Möglichkeiten von Auslegung und Umdeutung auf heftige Kritik gestoßen (vgl. Heil DNotZ 2004, 378, 379 und Weigl MittBayNot 2004, 201, 202).
- BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58
Zwangshypothek und Zwischenverfügung
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 20 W 409/04
Grund dafür ist, dass nach h. M. eine Zwischenverfügung nur dann in Betracht kommt, wenn das festgestellte oder mögliche Eintragungshindernis mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung beseitigt werden kann (BGHZ 27, 310, 313; Senat Rpfleger 1990, 292; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153, 154; BayObLG MittBayNot 1995, 42, 43;… Demharter: GBO, 25. Aufl., § 18, Rdnr. 8, 10;… Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann: Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 18, Rdnr. 27;… Meikel/Böttcher: Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 36, 37;… Wilke in Bauer/von Oefele, § 18, Rdnr. 34, Fußnote 49). - OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 20 W 501/89
Zerlegung von Flurgrundstücken; Umwandlung eines Flurstücks in gewöhnliches …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 20 W 409/04
Grund dafür ist, dass nach h. M. eine Zwischenverfügung nur dann in Betracht kommt, wenn das festgestellte oder mögliche Eintragungshindernis mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung beseitigt werden kann (BGHZ 27, 310, 313; Senat Rpfleger 1990, 292; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153, 154; BayObLG MittBayNot 1995, 42, 43;… Demharter: GBO, 25. Aufl., § 18, Rdnr. 8, 10;… Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann: Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 18, Rdnr. 27;… Meikel/Böttcher: Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 36, 37;… Wilke in Bauer/von Oefele, § 18, Rdnr. 34, Fußnote 49).
- BayObLG, 02.09.1994 - 2Z BR 73/94
Ohne Bewilligung des Berechtigten im Grundbuch gelöschtes Recht
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 20 W 409/04
Grund dafür ist, dass nach h. M. eine Zwischenverfügung nur dann in Betracht kommt, wenn das festgestellte oder mögliche Eintragungshindernis mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung beseitigt werden kann (BGHZ 27, 310, 313; Senat Rpfleger 1990, 292; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153, 154; BayObLG MittBayNot 1995, 42, 43;… Demharter: GBO, 25. Aufl., § 18, Rdnr. 8, 10;… Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann: Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 18, Rdnr. 27;… Meikel/Böttcher: Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 36, 37;… Wilke in Bauer/von Oefele, § 18, Rdnr. 34, Fußnote 49). - BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 55/98
Grundsätze für die Auslegung von Willenserklärungen
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 20 W 409/04
Als Grundbucherklärungen müssen die Auflassungserklärungen zwar den strengen Anforderungen an Bestimmtheit und Klarheit genügen, die für die formellen Eintragungsvoraussetzungen wegen der Besonderheiten des Grundbuchverfahrens gelten, die Auflassung als Grundbucherklärung ist aber grundsätzlich sogar einer Umdeutung zugänglich (BayObLG DNotZ 1998, 752;… Kanzleiter in Münchener Kommentar, 4. Aufl, § 925, Rdnr. 23;… Soergel/Stürner: BGB, 13. Aufl., § 925, Rdnr. 37;… Staudinger/Pfeifer: BGB, 2004, § 925, Rdnr. 37-40). - OLG Zweibrücken, 18.12.1990 - 3 W 188/90
Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung einer Zwischenverfügung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 20 W 409/04
Grund dafür ist, dass nach h. M. eine Zwischenverfügung nur dann in Betracht kommt, wenn das festgestellte oder mögliche Eintragungshindernis mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Antragstellung beseitigt werden kann (BGHZ 27, 310, 313; Senat Rpfleger 1990, 292; OLG Zweibrücken OLGZ 1991, 153, 154; BayObLG MittBayNot 1995, 42, 43;… Demharter: GBO, 25. Aufl., § 18, Rdnr. 8, 10;… Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann: Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 18, Rdnr. 27;… Meikel/Böttcher: Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 18, Rdnr. 36, 37;… Wilke in Bauer/von Oefele, § 18, Rdnr. 34, Fußnote 49).
- OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 392/13
Wohnungsrecht unter auflösender Bedingung
Zwar kann es nach herrschender Auffassung und ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Abgabe einer Bewilligung hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein sollen (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 14.10.2005, 20 W 409/04, zitiert nach juris und m. w. N.;… Demharter, a.a.O., § 18 Rz. 8, 12, 32). - OLG Frankfurt, 23.10.2017 - 20 W 302/16
Wohnungseigentumsgesetz: Abgeschlossenheitsbescheinigung
Es kann damit grundsätzlich nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Abgabe einer Bewilligung hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein sollen (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 14.10.2005, 20 W 409/04, zitiert nach juris und m. w. N.;… Demharter, a.a.O., § 18 Rz. 8, 12, 32). - OLG Frankfurt, 17.06.2013 - 20 W 166/13
Notarrecht: Möglicher Inhalt Zwischenverfügung
Es kann deshalb nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Abgabe einer Bewilligung hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 14.10.2005 - 20 W 409/04 - zitiert nach juris; Beschlüsse vom 07.07.2010, 20 W 349/09, und vom 14.12.2010, 20 W 516/2010; vgl. auch Senat, Beschluss vom 20.02.2012, 20 W 54/12 unter Hinweis auf BayObLG FGPrax 2001, 13 und … - LG Aachen, 29.05.2006 - 3 T 455/05
Auslegung der Erklärungen bei Rechtserwerb durch eine BGB-Gesellschaft
Der Entscheidung des BayObLG vom 04. September 2003 (Rechtspfleger 2004, 93), welche in der Literatur wegen der Ablehnung der Auslegung einer Auflassungserklärung zugunsten der Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus deren namentlich benannten Gesellschaftern als Einigung zugunsten der Gesellschafter als Gesellschafter bürgerlichen Rechts auf Kritik gestoßen ist (vgl. Heil, DNotZ 2004, 379 und Weigl, MittBayNot 2004, 202) und der sich auch das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2005 (20 W 409/04) entgegengesetzt hat, folgt die Kammer nicht.
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